Brief vom Anwalt des Ex wegen Unterhalt. Verstehe nur Bahnhof.

  • dann ist das sein Salat, nicht meiner. Und aufschreien tue ich schon lange nicht mehr. Dafür fehlt mir die Energie.


    ..und das ist manchmal die gesündere Einstellung.

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Oder ich bin universell erst mal an allem Schuld.

    Schau mal in deinen Perso. Da steht als Künstlername Schwarzer Peter!


    Er hat seit Oktober gewusst, dass er wiederkommt und viel weniger verdienen wird und hat sich nicht darum gekümmert, dass der Titel zeitig genug abgeändert wird.

    Kann man einen Titel im Voraus ändern? Ich glaube nicht!


    Wie die anderen schreiben, kann ich ihm gar nicht entgegen kommen.

    Hmmm also machen wir mal ein einfaches Beisspiel. Du bekommst 500€ Unterhalt und der Anwalt hat 200€ ausgerechent. Du kannst nicht sagen 300€ und es ist OK? Wenn jetzt Beihhilfe 200€ ausrechnet fehlen Dir 100€.

  • Hallo Sarek, er hätte sich gleich Anfang Januar darum kümmern können. Unterhalt muss er laut Titel zum 20. des Monats zahlen. Da wäre noch etwas mehr Zeit gewesen. Außerdem hat er gewußt, dass ich dadurch wieder ins ALG II rutsche und das Amt nicht mit persönlichen Einigungen mitgeht. Die Unterhaltsstelle will das geregelt haben. Mir ist das völlig wurscht. Ich bekomme bei 160€ und auch bei 500€ ergänzendes ALG II.
    Die Möglichkeit, die juwi im Link erwähnte, wäre mir allerdings die Liebste. Aber dazu muss Ex erst mal bereit sein. Habe ihm ne Email geschrieben dazu, aber bekomme (wie so oft) noch nicht mal ne Antwort. Es ist sein Problem, nicht meins. Verständnis kann er von mir nicht mehr erwarten.

    :wink Samira


    "Das Leben ist bezaubernd, man muss es nur durch die richtige Brille sehen."


    Alexandre Dumas

  • Hmmm also machen wir mal ein einfaches Beisspiel. Du bekommst 500€ Unterhalt und der Anwalt hat 200€ ausgerechent. Du kannst nicht sagen 300€ und es ist OK? Wenn jetzt Beihhilfe 200€ ausrechnet fehlen Dir 100€.

    Dann kann man sich immer noch für das Angebot vom Anwalt entscheiden.


    Lässt Sie das nicht über das Jobcenter oder Beistandschaft laufen besteht die Gefahr das Ihr Leistungen gekürzt werden
    desweitern kommt hinzu das Sie mit dem momentanen Unterhalt nur knapp über den ALGII Satz liegt
    und auch bei nur 200 € weniger zum Aufstocker wird

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Hallo Samira,
    ich würde wie folgt antworten:
    Sehr geehrte Ratte von Ex,
    Ihrem Schreiben vom... kann ich keine Berechnungsgrundlage des zukünftigen Unterhalts für die 4 Kinder von EX entnehmen. Ich fordere sie somit auf, mir die Gehaltsabrechnungen von 01.13 bis 12.13. zukommen zu lassen. Des weiteren benötige ich den Steuerbescheid aus 2013. Sollte dieser noch nicht vorliegen ersatzweise auch aus 2012. Ich gehe davon aus, dass bis zur Klärung der bestehende und damit gültige Titel bedient wird. Sollte dies nicht der Fall sein, werde ich die Ansprüche der Kinder aus diesem Titel einfordern.
    MFG Ex


    Für die Berechnung des UH werden im Normalfall die letzten 12 Monate herabgezogen. Da der KV schuldhaft seinen Verdienst verringert hat, wird er so leicht auch nicht den Titel ändern können.
    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Hallo Lotta, die Ratte gefällt mir sehr gut. :lach


    Naja, schuldhaft.... Ich weiß nicht, ob das ein Richter auch so sieht. Aber meine Meinung triffst du damit voll und ganz. Nur wird die wohl kaum eine Rolle spielen.


    Danke für den Text. :blume

    :wink Samira


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    Alexandre Dumas

  • ich würde wie folgt antworten:

    Und schon bleibt dem Anwalt nichts anderes übrig als seinem Mandanten den Rechtsweg ans Herz zu legen. Wenn wie ich vermute der UET an der Selbstbehaltsgrenze schrappt wird er sogar Prozesskostenhilfe bekommen.


    Da der KV schuldhaft seinen Verdienst verringert hat, wird er so leicht auch nicht den Titel ändern können.


    Schuldhaft? Hmm wurde in DK gekündigt will wegen Umgang zu den Kindern! Also den Richter möchte ich sehen der da nur ein Staubkorn Schuld findet.


    Ich sag immer noch besser ist das ganze abzukürzen sich zu einigen und dann ist gut!

  • Hallo Sarek,

    Und schon bleibt dem Anwalt nichts anderes übrig als seinem Mandanten den Rechtsweg ans Herz zu legen


    Nö, erst ist Auskunft zu erteilen, ist die Berechnung zu prüfen. Solange dies nicht geschieht gilt der Titel weiter!
    Wenn Samira die Zahlen kennt und daraus ihren Schluss zieht auf einen Teil der UH-Zahlungen zu verzichten ist gut, wenn nicht, wäre der Rechtsweg eine Möglichkeit.


    Schuldhaft?


    Lt. dem Eingangspost:

    Vorgeschichte ist, dass Ex einen Job hatte und ich einen Titel über den Unterhalt. Nun hat er den einfach gekündigt und ist für ca. 1 1/2 Jahre nach Norwegen ausgreist,


    sehe ich das so.
    Wenn ich 4 Kinder zu versorgen habe, kann ich nun mal nicht einfach mal eben meinen Job schmeißen und einen Vergnügungstripp machen.
    Ich habe auch ein Kind, käme nicht auf die Idee, meine Job zu schmeißen in der Hoffnung, dass irgendjemand anderes sich derweil um den Barunterhalt kümmert.


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


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  • sehe ich das so.
    Wenn ich 4 Kinder zu versorgen habe, kann ich nun mal nicht einfach mal eben meinen Job schmeißen und einen Vergnügungstripp machen.
    Ich habe auch ein Kind, käme nicht auf die Idee, meine Job zu schmeißen in der Hoffnung, dass irgendjemand anderes sich derweil um den Barunterhalt kümmert.


    Durch den Vergnügungstripp hat er sein Einkommen erhöht und konnte entsprechend mehr Unterhalt bezahlen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hallo Hucky,

    Durch den Vergnügungstripp hat er sein Einkommen erhöht und konnte entsprechend mehr Unterhalt bezahlen.

    , ja, das hat er, mit dem Risiko nun nur noch ein Bruchteil zahlen zu können. Mit 800 Euronen zahlt er ja noch nicht mal den Mindestunterhalt.


    Sie darf gar nicht verzichten, da sie einen gültigen Titel hat, das Amt wird das so nicht akzeptieren. Andersherum kann der KV mit dem gültigen Titel aufstockenes Hartz 4 beantragen. So herum wäre es ein gangbarer Weg. Der KV rennt aber lieber zum Anwalt (was Geld kostet) und lässt die Säbel rasseln...


    Ich würde mir mindestens die Berechnungsgrundlage zuschicken lassen. Wenn er jetzt kürzt würde ich auch pfänden.


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


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  • ja, das hat er, mit dem Risiko nun nur noch ein Bruchteil zahlen zu können. Mit 800 Euronen zahlt er ja noch nicht mal den Mindestunterhalt.

    Das Risiko besteht immer. Aber arbeiten im Ausland stelle ich mir nicht als Vergnüngungstrip vor.


    Sie darf gar nicht verzichten, da sie einen gültigen Titel hat, das Amt wird das so nicht akzeptieren. Andersherum kann der KV mit dem gültigen Titel aufstockenes Hartz 4 beantragen. So herum wäre es ein gangbarer Weg. Der KV rennt aber lieber zum Anwalt (was Geld kostet) und lässt die Säbel rasseln...

    Also ich finde das schon sehr besonnen. Er hat sich beraten lassen und angefragt ob man sich ohne Gericht einigen kann.


    Du rätst zum Säbelrasseln..


    Ich würde mir mindestens die Berechnungsgrundlage zuschicken lassen. Wenn er jetzt kürzt würde ich auch pfänden.


    Wenn er nur noch 160€ zahlen kann wird sein Einkommen so gering sein das er bei 4 Kindern weit unter dem Pfändungsfreibetrag liegen wird. Also wird da nichts kommen. Immer vorausgesetzt das angebene Einkommen auch stimmt.


    Wenn ein Unterhaltspflichtiger eben nicht genug Einkommen hat ist selten da was zu holen. Wenn nichts da ist kann man nichts pfänden. Und wenn der UET einen Anwalt hat wird die Urkunde dann auch sicher geändert werden. Dann eben auf dem Klageweg.

  • Der Tripp nach Norwegen war definitiv eine Vergnügungsreise. Er wollte sich einen Traum erfüllen. Dafür hat er mehr als ein Jahr seine Kinder nicht gesehen und auch zu den beiden Jüngeren noch nicht mal Kontakt gesucht, weder per Telefon, noch über Inet oder Post. Geburtstag, Weihnachten; Fehlanzeige. Um den höheren Unterhalt musste ich kämpfen. Denn den wollte er auch nicht zahlen.


    Was sein Gehalt jetzt in D angeht; er arbeitet erst seit Januar in der neuen Firma und wird wohl kaum seinen Lohn vorausgezahlt bekommen. Also wie kommt der Herr Anwalt auf die Zahlen? Da möchte ich schon erst mal Belege dafür sehen.

    :wink Samira


    "Das Leben ist bezaubernd, man muss es nur durch die richtige Brille sehen."


    Alexandre Dumas

  • Was sein Gehalt jetzt in D angeht; er arbeitet erst seit Januar in der neuen Firma und wird wohl kaum seinen Lohn vorausgezahlt bekommen. Also wie kommt der Herr Anwalt auf die Zahlen? Da möchte ich schon erst mal Belege dafür sehen.

    Gerade bei einem Festgehalt kann der Arbeitgeber aber eine Probeberechnung über das Nettoeinkommen erstellen.


    Lass Dich durch den Anwaltsbrief nicht einschüchtern und Dich beim Jugendamt (Beistandschaft) oder einem Anwalt beraten. Wenn Du wirklich bei Ausfall eines Großteils des Unterhalts ergänzend ALG2 beantragen musst, sehe ich durchaus auch einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe ... zumal ja die Kinder verklagt werden, nicht Du.

  • Hallo Sarek,


    Also ich finde das schon sehr besonnen. Er hat sich beraten lassen und angefragt


    Nennst Du das besonnen angefragt:

    Hierneben habe ich Sie aufzufordern, bis längstens zum 31.01.2014 hierher den Verzicht auf die Zwangsvollstreckung aus den unter dem 23.06.2009 vor dem Jugendamt ... errichteten Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung zu Lasten (der Kinder)... zu erklären. Die vollstreckbaren Ausfertigungen sind bis zum vorgenannten Termin hierher auszufolgern.

    Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, bin ich beauftragt, beim zuständigen Familiengericht einen kostenträchtigen Abänderungsantrag gegen die Kinder
    sowie das Jobcenter als Rechtsnachfolger zu stellen.


    Ich nenne das "Säbelrasseln".
    Er hätte ja auch erst einmal persönlich mit Samira darüber reden können. Und noch einmal: Der KV kann ergänzendes H4 beantragen, da er UH-Pflichten aus einem gültigen Titel zu bedienen hat.
    Das wäre der beste Weg...


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Ich nenne das "Säbelrasseln".

    Hmm wenn er einen Antrag beim Gericht gestellt hätte wäre das in meinen Augen so gewesen.


    Er hätte ja auch erst einmal persönlich mit Samira darüber reden können. Und noch einmal: Der KV kann ergänzendes H4 beantragen, da er UH-Pflichten aus einem gültigen Titel zu bedienen hat.

    Klar er macht schnell nochmal einen Titel mit 500€ pro kind und beantragt dann ergänzend H4.


    Wie stellst Du Dir das vor. Wenn er Leistungen nach SGB2 beantragt werden die ihm sagen änder den Titel und Du hast genug Einkommen um deinen Lebensunterhalt zu sichern.

  • :ohnmacht:



    Der Anwalt muss einen Änderungsantrag stellen damit seinem Mandanten keine Unterhaltsschulden entstehen



    :hae: soweit ich weiss hat jeder dazu geraden das von Beistandschaft oder Anwalt gegen rechnen zulassen


    :tuedelue bei vier Kinder ist alleine Mindestunterhalt über 1400 + SB damit müsste KV über 2400 Netto verdienen
    je nach Alterstufen sogar über 3000.


    Durchschnitt Bruttoeinkommen lag 2010 bei 2136 Quelle

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  • Klar er macht schnell nochmal einen Titel mit 500€ pro kind und beantragt dann ergänzend H4.


    Nein Sarek, so läuft das nicht! Er hat einen bisher gültigen Titel in einer plausiblen Höhe, damit bekommt er ergänzendes H4! Mit einem neuen, sehr viel höheren Titel würden die Behörden nur müde lächeln.


    Letztendlich ist in diesem Fall Samira oder der KV in den Sozialmühlen. Der KV ist gleich mit Anwalt und "fordere auf" angetreten. Nicht die feine Art.
    Zusammensetzen und schauen, was möglich ist... nur so kommt man weiter ohne die Helferindustrie mit dem ohnehin beschränkten finanziellen Mitteln zu füttern.


    Meine Meinung!
    Und ich würde mich hier auch nicht weich klopfen lassen und schon gar nicht einem Anwalt Kohle in den Rachen schieben.
    Es bleibt nach wie vor die Auskunft über die Berechnungsgrundlage offen! Solange die nicht da ist, wäre ich genauso wenig freundlich!


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Leider möchte er keine Sozialleistungen beantragen, um den Unterhalt weiter zahlen zu können. Und ich sehe das auch so, dass sein Anwalt mit den Säbeln gerasselt hat, fühlte mich ganz schön unter Druck gesetzt.


    2x2, er hätte nicht nackig sein müssen. Er hat sich selbst ausgezogen, um das mal mit deinen Worten zu schreiben.

    :wink Samira


    "Das Leben ist bezaubernd, man muss es nur durch die richtige Brille sehen."


    Alexandre Dumas

  • Nein Sarek, so läuft das nicht! Er hat einen bisher gültigen Titel in einer plausiblen Höhe, damit bekommt er ergänzendes H4! Mit einem neuen, sehr viel höheren Titel würden die Behörden nur müde lächeln.

    Genau wie die bei dem Titel jetzt müde lächeln müssen. Die Plausible Höhe ist auch nicht da. Wenn der UET ein zu geringes Einkommen hat muss der Titel angepasst werden.
    Im SGB2 ist kein Platz für Unterhalt der größer ist wie das eigene Einkommen.


    Wenn das so wäre könnten sich alle Unterhaltsleistende bequem zurück lehnen. Arbeitszeiten reduzieren bis an den Selbstbehalt und den Unterhalt übernimmt dann die ARGE!


    Der KV ist gleich mit Anwalt und "fordere auf" angetreten. Nicht die feine Art.


    Was soll er machen? Sagen das es jetzt eng ist aber kein Problem ich zahle jetzt einfach 3 Monate keine Miete.

    Zitat

    dass Herr Ex nun anstatt fast 800€ nur noch ca. 160€ für 4 Kinder zahlt?

    Wenn er bei 160€ Unterhalt am Selbstbehalt ist dann kann er die anderen 640€ nicht zahlen.