Brief vom Anwalt des Ex wegen Unterhalt. Verstehe nur Bahnhof.

  • Hallo ihr Lieben, vielleicht könnt ihr mir dieses komische Deutsch übersetzen. Habe heute einen brief vom Anwalt meines Ex bekommen, aus dem ich nicht so recht schlau werde.


    Vorgeschichte ist, dass Ex einen Job hatte und ich einen Titel über den Unterhalt. Nun hat er den einfach gekündigt und ist für ca. 1 1/2 Jahre nach Norwegen ausgreist, hat dort auch gearbeitet und Unterhalt gezahlt. Nun ist er wieder zurück und hat nur noch einen Job mit viel weniger Gehalt. Der Titel gilt natürlich noch. Aber den kann er nun nicht mehr bedienen. Nun kam das Schreiben von seinem Anwalt in dem unter anderem steht, dass:


    "Bei der vor diesem Hintergrund durchzuführenden Mangelfallberechnung enfallen auf Ihre minderjährigen Kinder Zahlungsansprüche nur noch in folgender Höhe:


    ...


    Mein Mandant wird ab dem Monat Februar 2014 die vorgenannten Beträge laufend schuldbefreiend zu Ihren Händen zahlen. Darüber hinaus ist er unterhaltsrechtlich nicht mehr leistungsfähig.


    ...


    Hierneben habe ich Sie aufzufordern, bis längstens zum 31.01.2014 hierher den Verzicht auf die Zwangsvollstreckung aus den unter dem 23.06.2009 vor dem Jugendamt ... errichteten Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung zu Lasten (der Kinder)... zu erklären. Die vollstreckbaren Ausfertigungen sind bis zum vorgenannten Termin hierher auszufolgern.


    Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, bin ich beauftragt, beim zuständigen Familiengericht einen kostenträchtigen Abänderungsantrag gegen die Kinder sowie das Jobcenter als Rechtsnachfolger zu stellen.


    Ich darf aber meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass Sie für die veränderten finanziellen Verhältnisse meiner Mandantschaft Verständnis zeigen."




    Was muss ich jetzt tun? Muss ich dem Anwalt die Urkunden aushändigen und akzeptieren, dass Herr Ex nun anstatt fast 800€ nur noch ca. 160€ für 4 Kinder zahlt? Dank dieser Kürzung bin ich nun wieder auf ALG II angewiesen.
    Ich dachte immer, dass Ex das beim Gericht ändern lassen muss, wenn er den Titel nicht mehr bedienen kann. Muss ich da dann auch erscheinen und kostet mich das was?


    Vielen Dank fürs Lesen und hoffentlich antworten.

    :wink Samira


    "Das Leben ist bezaubernd, man muss es nur durch die richtige Brille sehen."


    Alexandre Dumas

  • Nein, einfach verzichten darfst du nicht!
    Schon gar nicht wenn du noch Leistungen vom Jobcenter erhältst.
    Entweder suchst du einen Anwalt auf oder lässt das Jobcenter antworten... :hae:
    Auch für Deinen Ex gilt die erhöhte Erwerbsobliegenheit!


    Im übrigen kann auch dein Ex ergänzende Leistungen beim Jobcenter beantragen, wenn er nach Zahlung des titulierten Unterhalts
    zu wenig Geld zur Verfügung hat...



    http://www.ra-koblenz.de/kateg…-zum-nulltarif/index.html

  • Also auf jeden Fall nicht verzichten. finde ich wirklich frech dieses Schreiben.
    Soll KV klagen,fertig, du hast nix zu befürchten, auch kommen keine Kosten auf dich zu.


    Ich würde auf jeden Fall einen RA zu Rate ziehen.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Hi,


    das ist ein Versuch der Gegenseite, nicht mehr und nicht weniger.


    Er muß auf Abänderung klagen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Danke euch.


    Den Job in Norwegen hat er wahrscheinlich nicht gekündigt. Der war wohl befristet. Aber wirklich wissen tue ich das nicht. Zurückgekommen ist er angeblich, weil er soviel Unterhalt zahlen musste, dass er sich das Leben dort nicht mehr leisten konnte.

    :wink Samira


    "Das Leben ist bezaubernd, man muss es nur durch die richtige Brille sehen."


    Alexandre Dumas

  • Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, bin ich beauftragt, beim zuständigen Familiengericht einen kostenträchtigen Abänderungsantrag gegen die Kinder sowie das Jobcenter als Rechtsnachfolger zu stellen.


    Das soll er doch dann machen :)


    Lass dich nicht von solchen Anwaltschreiben verrückt machen. Anwälte drücken sich immer furchtbar aus, vor allem Gegnerische. Das einzige was ich mit diesem Schreiben machen würde ist es mit zum JA zu nehmen und mir Rat zu holen. Die haben ja damals auch den Titel für dich erwirkt, denke ich.


    LG
    Andrea


    Edt: Vielleicht eine Beistandschaft einrichten ist noch eine gute Idee...da ich mir nicht sicher bin ob du einen Anwalt brauchst wenn er den Titel per Gericht ändern lassen will.

    Einmal editiert, zuletzt von SilentGwen ()

  • Habe mit unserem Jugendamt ganz miese Erfahrungen gemacht. Mitarbeiter 1 sagt A, Mitarbeiter 2 sagt B. Anwalt sagt wieder was ganz anderes. Für die Beistandsschaft ist eine zuständig, wo ich auch schon den Kopf geschüttelt habe. Mal schauen. Da ist mir ein Anwalt fast lieber.


    Wenn ich jetzt gar nicht auf das Schreiben reagiere, dann heißt das, dass Ex den Titel weiter bedienen muss solange, bis das Gericht es abgeändert hat?

    :wink Samira


    "Das Leben ist bezaubernd, man muss es nur durch die richtige Brille sehen."


    Alexandre Dumas

  • Wenn ich jetzt gar nicht auf das Schreiben reagiere, dann heißt das, dass Ex den Titel weiter bedienen muss solange, bis das Gericht es abgeändert hat?


    Er muss aber er wird es nicht. Zumindestens hat er das angekündigt. Wenn Du es doch haben willst und rechtliche Schritte einleitest geht er vor Gericht.


    Was der Anwalt versucht hat ist eine Einigung. Versuche zu handeln oder geh vor Gericht!

  • Sorry für´s Offtopic ...


    Belegen Anwälte einen speziellen "Kauderwelsch-Kurs" um SO schreiben zu können? :hm...
    Warum einfach, wenn´s auch kompliziert geht... :crazy


    VG


  • Hierneben habe ich Sie aufzufordern, bis längstens zum 31.01.2014 hierher den Verzicht auf die Zwangsvollstreckung aus den unter dem 23.06.2009 vor dem Jugendamt ... errichteten Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung zu Lasten (der Kinder)... zu erklären. Die vollstreckbaren Ausfertigungen sind bis zum vorgenannten Termin hierher auszufolgern.
    Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, bin ich beauftragt, beim zuständigen Familiengericht einen kostenträchtigen Abänderungsantrag gegen die Kinder sowie das Jobcenter als Rechtsnachfolger zu stellen.
    Ich darf aber meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass Sie für die veränderten finanziellen Verhältnisse meiner Mandantschaft Verständnis zeigen."


    'Hierneben', aha. 'Meiner Hoffnung Ausdruck verleihen'...
    Wirklich schräg dieses Anwaltsschreiben.
    Natürlich hast Du 'Verständnis', wirst dich aber hüten, einfach so beim JA irgendwelche Vollstreckungsverzichte anzuleiern.
    Lese ich das richtig und deine KU-Urkunde wurde beim JA- erstellt? Hast Du eine Beistandschaft? Dann kann der Anwalt ja die neuen Gehaltsnachweise zum JA schicken und eine Herabsetzung des Unterhalts bzw. einen Vollstreckungsverzicht fordern. In diesem Fall brauchst Du keinen eigenen Anwalt, der Beistand kümmert sich.


    Du kannst auch mit dem bestehenden Titel die Gehalts-Pfändung des KU beantragen. Spätestens dann wird der KV-Anwalt reagieren und eine Abänderungsklage bei Gericht selbst beantragen.
    Bei Unterhaltssachen vor Gericht besteht Anwaltspflicht, also dann auch für Dich. Du wirst aber VKH bekommen (musst Du beantragen!).
    Und dann hast Du ein nettes Unterhaltsverfahren. Mit vermutlich säuselnden Schriftsätzen, nach diesen schrägen Anwaltszeilen zu urteilen...


    Zitat Wintersonne:
    Belegen Anwälte einen speziellen "Kauderwelsch-Kurs" um SO schreiben zu können?
    Warum einfach, wenn´s auch kompliziert geht..

    jepp, die Anwältin meines kV ist auch so mega schräg, leugnet dazu sämtliche Paragraphen, kann nicht rechnen. Also sowas ist wohl typisch für Anwälte. Und das Drohen 'wenn Sie nicht , DANN...!!'

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

    2 Mal editiert, zuletzt von keks3 ()

  • Wenn die Beistandschaft noch besteht, bist du tatsächlich die falsche Ansprechpartnerin.


    So komisch und krude der Anwalt vielleicht formuliert hat (man könnte auch sagen, er hat sehr genau und rechtlich abgesichert formuliert, damit sein Schreiben nicht angreifbar ist): Geht die Sache vor Gericht, wird der Unterhalt mutmaßlich abgesenkt. Es sei denn, man kann ihm nachweisen, dass er mutwillig einen schlecht bezahlten Job angenommen hat. Das jedoch ist sicher schwer ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Mein Mandant wird ab dem Monat Februar 2014 die vorgenannten Beträge laufend schuldbefreiend zu Ihren Händen zahlen. Darüber hinaus ist er unterhaltsrechtlich nicht mehr leistungsfähig.

    :hae:


    Alles ans JA weiterleiten und Anwalt mitteilen das Beistandschaft dafür zuständig ist


    Grob gesagt dein Ex ist nicht in der bisherigen Unterhaltshöhe (800€) Leistungsfähig da sein Einkommen geringer ist.


    Jetzt kannst Du oder JA das Akzeptieren und der Titel wird abgeändert auf den neuen Betrag.


    Aus meiner Sicht der Dinge ist der KV bisher immer seine Verpflichtungen nachgekommen und hat Unterhalt gezahlt.
    Jetzt kann KV seinen Verpflichtungen nicht mehr im vollen Umfang nachkommen und muss damit keine Unterhaltsschulden auflaufen und nicht gepfändet wird den bestehenden Titel ändern lassen.
    Darüber kann man sich außergerichtlich einigen wie jetzt versucht wird oder wenn keine Einigung möglich ist eine Änderungsklage einreichen.

    Zitat

    Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, bin ich beauftragt, beim
    zuständigen Familiengericht einen kostenträchtigen Abänderungsantrag
    gegen die Kinder sowie das Jobcenter als Rechtsnachfolger zu stellen.

    Noch mal Grob gesagt entweder kostengünstige Variante über Einigung oder teure Variante über Gericht.
    Ergebnis wir annähernd gleich sein

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

    Einmal editiert, zuletzt von luvi ()

  • Wenn ich jetzt gar nicht auf das Schreiben reagiere, dann heißt das, dass Ex den Titel weiter bedienen muss solange, bis das Gericht es abgeändert hat?


    Ja. Muss er, wenn er es nicht tut, laufen Schulden auf.


    Zunächst einmal muss da gerechnet werden. Liegen dem Schreiben Belege (Lohnnachweise o.ä.) bei. Wie kommt der Anwalt zur Rechnung usw.
    Das muss sich ein Beistand oder ein Anwalt anschauen.
    Und so lange muss sich der gegnerische Anwalt dann schon gedulden. Gib oder lass ihm das aber auch wissen.
    Und dann kann man sehen, ob aussergerichtlich sich geeinigt werden kann.


    Einfach so Vollstreckungsverzicht...mach das nicht. Und schon gar keinen Titel aushändigen!!!!

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

    Einmal editiert, zuletzt von tanimami73 ()

  • Wenn du Alg2 benötigst dadurch, dass er nicht oder weniger zahlt, als im Titel angegeben ist, darfst du nicht einfach einer außergerichtlichen Einigung auf einen niedrigeren Betrag zustimmen. Indem das Jobcenter einspringt anstatt der Unterhaltszahlung, trittst du in dem Moment die Ansprüche ans Jobcenter ab, der Anwalt muß sich dann also mit dem Jobcenter darüber einigen oder eben vor Gericht gehen ( auf das, was bei Gericht rauskommt, hast du keinen Einfluß, wenn hier der Betrag verringert wird, kann dir das vom Jobcenter nicht angekreidet werden als eigenmächtiges Verhalten).


    Also, mit dem Schreiben des Anwalts zum Jobcenter, damit das Jobcenter schonmal bescheid weiß und den Gegenanwalt anschreiben, dass du nicht eigenmächtig zustimmen kannst, einen niedrigeren Betrag eintragen zu alssen, da du Sozialleistungen bekommst.


    Vollstreckungsverzicht geht auch nicht, wenn du dadurch in den Bezug von Sozialleistungen gerätst.

  • Noch mal Grob gesagt entweder kostengünstige Variante über Einigung oder teure Variante über Gericht.
    Ergebnis wir annähernd gleich sein


    Du kannst die Belege anfordern nachrechnen lassen und versuchen sich in der Mitte zu treffen. Ansonsten muss der Anwalt eben vor Gericht eine Abänderung erzwingen.
    Vielleicht gibt er nach weil es der einfachere Weg ist.

  • Was wichtig ist hat WeTogether gesagt. So einfach kannst du auf Unterhaltsansprüche nicht verzichten. Wenn du SGB2-Leistungen beziehst, oder durch den Unterhaltsverzicht SGB2-Leistungen beantragen musst, dann ist das JC dafür zuständig, nicht du.


    Wenn du alles alleine Bezahlst, dann wende dich an die (bestehende) Beistandschaft und die sollen das mit dem Anwalt regeln.


    Das wäre der einfachste Weg.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Eine Beistandsschaft habe ich nicht. Jedenfalls weiß ich nichts davon. Dem Unterhalt, der beurkundet wurde, hat Ex damals ohne weiteres zugestimmt. Nur als er nach Norwegen ist, war er erst mal mit der Berechnung des Jugendamtes nicht einverstanden und hat den neuen Unterhalt nicht titulieren lassen, aber gezahlt hat er ihn. Der Unterhalt zu "norwegischen Zeiten" war noch um einiges höher als im Titel, aber da ich da keine Urkunde habe, gilt noch der alte Titel.


    Ich glaube kaum, dass ein Richter ihm was anhaben wird, weil er seinen Job gekündigt hat. Schließlich war der nachfolgende zwar befristet aber Ex hat ja viel mehr verdient und konnte daher auch mehr Unterhalt zahlen. Er wird es dann so auslegen, dass er leider nicht weiter beschäftigt wurde und deswegen wieder hier einen Job suchen musste. Die Wahrheit ist aber, dass er von Anfang an wußte, dass er sich das Leben in Norwegen mit dem hohen Unterhalt nicht leisten kann, aber er wollte es unbedingt trotzdem durchziehen. Hat er mir soagr schriftlich gegeben. Aber ich glaube nicht, dass das einen Richter wirklich interessiert. Jetzt macht Ex einen auf "ich Armer" und wird natürlich damit durchkommen.


    Beim Jugendamt habe ich mir heute einen Termin geholt und zum Jobcenter gehe ich morgen mittag. Bin gespannt, wie es nun weitergeht.


    Vielen Dank euch allen.


    Edit sagt: Gehaltsabrechnung lag keine bei. Ich kann also noch nicht mal prüfen, ob die Berechnung stimmt.

    :wink Samira


    "Das Leben ist bezaubernd, man muss es nur durch die richtige Brille sehen."


    Alexandre Dumas

    Einmal editiert, zuletzt von Samira ()

  • Jetzt macht Ex einen auf "ich Armer" und wird natürlich damit durchkommen.

    Der Unterhalt richtet sich nun mal nach dem Einkommen! Hat er wenig zahlt er wenig hat er viel zahlt er viel.


    Andersherum würdest Du sicher aufschreien wenn er jetzt doppltes Einkommen hätte und der Unterhalt gleich bliebe.


    Edit sagt: Gehaltsabrechnung lag keine bei. Ich kann also noch nicht mal prüfen, ob die Berechnung stimmt.

    Ich gehe mal davon aus das die Dir eine Beistandsschaft anbieten und die dann die Belege anfordern. Wenn das alles korrekt ist gibt es eine neue Urkunde!

  • Ach Sarek, ich komme mit viel und auch mit wenig klar. Darum geht es mir gar nicht. Aber er macht immer einen auf Mitleid, wenn es nicht so läuft, wie er sich das vorstellt. Oder ich bin universell erst mal an allem Schuld. Als das Jugendamt den neuen Unterhalt berechnet hatte und ich ihm das weitergereicht habe, meinte er, ich wäre geldgierig. :thanks: Er hat seit Oktober gewusst, dass er wiederkommt und viel weniger verdienen wird und hat sich nicht darum gekümmert, dass der Titel zeitig genug abgeändert wird. Muss ich das nun zu meinem Problem machen?


    Wie die anderen schreiben, kann ich ihm gar nicht entgegen kommen. Wenn das so stimmt, wovon ich mal ausgehe, dann ist das sein Salat, nicht meiner. Und aufschreien tue ich schon lange nicht mehr. Dafür fehlt mir die Energie.

    :wink Samira


    "Das Leben ist bezaubernd, man muss es nur durch die richtige Brille sehen."


    Alexandre Dumas