Hallo,
ich habe 2 Kinder die bei mir leben.
Mein Sohn wird im Frühjahr 12 und da entfällt dann der UHV für ihn.
Da die KM ALG II bezieht,
sehe ich auch keine Möglichkeit eine Forderung durchzubringen.
Hier meine Frage:
Wäre es dennoch sinnvol einen Titel zu erwirken, falls sie wider Erwartens z.B. durch Erbschaft etc. an Geld kommt?
Dann ist es so dass meine Tochter 7,
zu 90% der WE von Sa auf So bei der KM übernachtet,
der Sohn allerdings zu 95% bei mir.
Jetzt hat sie einen Tip bekommen,
dass sie u.U. wegen der WE Betreuung noch irgendwelche Zuschüsse bekommen könnte.
Weis jemand was das sein kann und ob mich das in irgeneiner Form (weniger UHV) trifft?
Zudem hat die KM ein weiters Kind (1J), das ist sie dann der BET.
Würde mich über euer feedback freuen.