UHV bis 12 was kommt jetzt?

  • Hallo,
    ich habe 2 Kinder die bei mir leben.
    Mein Sohn wird im Frühjahr 12 und da entfällt dann der UHV für ihn.
    Da die KM ALG II bezieht,
    sehe ich auch keine Möglichkeit eine Forderung durchzubringen.
    Hier meine Frage:
    Wäre es dennoch sinnvol einen Titel zu erwirken, falls sie wider Erwartens z.B. durch Erbschaft etc. an Geld kommt?


    Dann ist es so dass meine Tochter 7,
    zu 90% der WE von Sa auf So bei der KM übernachtet,
    der Sohn allerdings zu 95% bei mir.
    Jetzt hat sie einen Tip bekommen,
    dass sie u.U. wegen der WE Betreuung noch irgendwelche Zuschüsse bekommen könnte.
    Weis jemand was das sein kann und ob mich das in irgeneiner Form (weniger UHV) trifft?
    Zudem hat die KM ein weiters Kind (1J), das ist sie dann der BET.


    Würde mich über euer feedback freuen.

  • hallo sie kann beim amt umganzkosten beantragen was dich in keiner hinsicht benachteiligt.
    das heißt sie bekommt für 2Tage ingesamt 4 den regelsatz für das kind eventuell sind auch fahrkosten mit drin.


  • Vergiss es. Die Illusion wurde mir auch genommen. ;) Titel gibts nur wenn UET sehr wahrscheinlich EK hat. Mein Ex ist auch AlgII.


    Die Erbschaft würde auf alle Fälle mit dem AlGII verrechnet werden, vllt. schickt KMs JC das Geld dann iwie zu dir übers JA. Aber den Fall hatte ich noch nicht live.

  • Wäre es dennoch sinnvol einen Titel zu erwirken, falls sie wider Erwartens z.B. durch Erbschaft etc. an Geld kommt?

    Titel errechnet sich nach dem Einkommen
    kein Einkommen kein Titel
    bzw was nützt ein Titel über Null

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Die Erbschaft würde auf alle Fälle mit dem AlGII verrechnet werden, vllt. schickt KMs JC das Geld dann iwie zu dir übers JA. Aber den Fall hatte ich noch nicht live.

    Ja das kann ich mir leider auch nicht vorstellen.


    Und das mit dem UHV habe ich ehrlich gesagt eh noch nicht geschnallt,
    gerade mit 12 wo der Unterhalt für die Kids eher höher :wand wäre, fällt der ganz weg. :motz:

  • solltest du leistungen bekommen, dann werden die umgangskosten von deinem bedarf wieder abgezogen - genauer gesagt von dem des kindes.

    Ich bekomme momentan 2x den UHV,
    aber nur noch bis März.
    Dann nur noch 1x für die kleine ...
    Arg viel abziehen können se dann ja eher nicht.
    Hoffe ich jetzt mal so.

  • Abziehen wäre bei Dir dann nur, wenn Du auch AlG II beziehen würdest, nicht vom UVG.


    Wenn das UVG jedoch wegfällt, kannst Du nur prüfen lassen, ob dann evtl. Wohngeld oder eben AlG II bei Dir mit den Kindern geht.


    Ich hab das auch noch nie verstanden, dass das dann wegfällt. So als bräuchte man dann nix mehr für`s Kind. Totaler Schwachsinn!

  • Abziehen wäre bei Dir dann nur, wenn Du auch AlG II beziehen würdest, nicht vom UVG.

    Ich arbeite 30 Std. als FA und verdiene daher ein brauchbares Geld, bisher hat dann der UHV ausgereicht um wieder an
    mein normales Einkommen ran zu kommen.

    Zitat

    Du könntest es mit Kindergeldzuschuss (bis 140€/monatlich) probieren. Einfach mal beantragen

    Geht das auch wenn das eigene Einkommen eigentlich reichen sollte?


    LG PAPA_2002

  • So in etwa habe ich mir das gedacht:

    Zitat


    Leider haben Sie nach den vorliegenden Daten weder Anspruch auf
    Arbeitslosengeld-II noch auf einen Kinderzuschlag, denn Sie können Ihren
    Bedarf selbst decken!

    Na dann ist das auch geklärt :flenn

  • F2003: tausend Dank für deinen Beitrag! Ich hatte mir zu dem Thema auch schon diverse graue Haare wachsen lassen, und ich denke, dass dieser Zuschlag (falls es ihn in 2 Jahren noch gibt" für uns passen könnte. Das erleichtert mich ein bisschen :daumen


    @Papa2002: hast du bei Unterhalt auch schön 0 eingetragen? ich hatte das erst vergessen, und den UHV eingetragen... da wars auch nüscht. aber mit 0, da würden wir dann was bekommen...

    ... wenn der Tag nicht dein Freund war, so war er dein Lehrer...

    Einmal editiert, zuletzt von Millie ()

  • Ich habe nur UHV für die Tochter eingetragen,
    eigentlich habe ich ein brauchbares Einkommen,
    aber trotzdem ist es für mich nicht ganz nachvollziehbar,
    das die Hilfe dann weg fällt wenn das Kind älter und teurer wird :wand .
    Ich baue jetzt schon seit ein paar Jahren meine Rücklagen ab,
    um unseren (zugegebenermassen hohen) Lebensstandard zu halten.
    Das es überhaupt den UHV gibt, habe ich leider auch erst sehr spät erfahren,
    (obwohl ich schon sehr früh von JA und SPFH betreut wurde)
    und daher auch schon einiges eigebüsst.
    Resumee:Jammern auf hohem Niveau. :flenn