Nachweis über Steuerklasse - woher?

  • Da ich Berufseinsteiger bin und mich mit diesem Thema noch nicht so beschäftigt habe, muss ich eine wahrscheinlich ziemlich dämliche Frage stellen und hoffe mir kann jemand helfen.


    Mein Arbeitgeber verlangt von mir einen Nachweis über meine Steuerklasse. Da ich keine alte Lohnsteuerkarte mehr habe, und ja nun auch dieses neue ELSTAM eingeführt wurde, frage ich mich wie ich das bekomme. Eigentlich ist es ja klar, dass ich die Steuerklasse II habe, aber woher bekomme ich das schriftlich?


    Und wie ist das eigentlich mit dem Kinderfreibetrag, hat der KV auch ohne SG, Umgang und ohne dass er Unterhalt zahlt Anspruch auf 0,5?


    Danke schon mal, falls mir jemand helfen kann!

  • solltest du dich an deiin FA wenden- die werden dir sicher entsprechend was ausstellen können und auch die weiteren fragen beantworten

  • Ab zum Finanzamt, an den Schalter und sagen, du möchtest eine Lohnsteuerersatzbescheinigung.


    Irgendein netter Mitarbeiter stellt sie dir in ein paar Minütchen aus. Für die St.kl. 2 musste ich eine
    Erklärung unterschreiben, das ich AE bin und kein weiteres erwachsenes Mitglied mit mir in einer
    Wohnung lebt.


    Soweit ich weiß, bekommst du erstmal 0,5 Kind eingetragen, auf Antrag (mit Nachweisen) kannst du
    dann auch 1,0 bekommen.

  • Reicht da nicht einfach nur die Steuernummer und der Rest geht automatisch? Meine letzte Steuerersatzbescheinigung bekam ich nämlich (unaufgefordert) von der Frau im Finanzamt in die Hand gedrückt mit den Worten: "Brauchen sie zwar nich mehr, kriegen sie aber trotzdem - hier" (Ich:"Aha...").


    In jedem Fall: Gibt es vor Ort im Finanzamt schnell ausgedruckt. Und auf der Elster Seite gibt es einen Vordruck für einen Antrag, scheint man also wohl auch beantragen und dann zugeschickt bekommen können.

  • Im Internet gibt es Vordrucke, für das Finanzamt bei denen du unkompliziert Steuerklasse II per Post und schriftlich beantragen kannst. Habe das auch gemacht und ich bekam innerhalb von 2 Wochen einen Bescheid, dass auf Steuerklasse II gewechselt wurde. Mit dem Kinderfreibetrag, da müsstest du mal anrufen und fragen.

  • Der Vater bekommt auch 0,5 Kinder außer es wird am Jahresanfang bereits beantragt das es übertragen wird.
    Dies auch wenn sich Vater nicht kümmert oder sonstwas.


    Übertragen wird es nur wenn:


    Vater nicht min. 75% Unterhalt bezahlt und Du keinen Unterhaltsvorschuß bekommst.


    Freibetrag wirkt sich auf Soli und Kirchensteuer aus. Weiters wird er mit Kindergeld gegengerechnet. Ist Kindergeld mehr als der Steuervorteil dann fällt Freibetrag sowieso raus.
    Freibetrag wirkt aber ca 55 - 60tausend im Jahr.

  • Es gibt keine Steuerkarten mehr für 2014 auch keine Ersatz Bescheinigungen. Dem Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer und Geburtsdatum mitteilen. Dieser ruft die Daten über ELStAM ab.

  • Ich würde trotzdem hingehen. Ich hab mir erst so ne Bescheinigung geholt. Ich hab Steuerklasse 2, aber im PC vom Finanzamtmitarbeiter war 1 eingetragen :nanana Keine Ahnung, wann das wem mal aufgefallen wäre, lt. meinen Gehaltsabrechnungen hab ich nämlich auch die 2 :hae:


    Er hat's geändert und gut ist's. Die Arbeitgeber wollen in der Regel schon die Lohnsteuermerkmale ausgedruckt haben und mir persönlich ist das auch lieber, vor allem seit ich wieder auf 1 gesetzt wurde, obwohl ich erst 2011 dort war und mir die 2 hab eintragen lassen, also das war uns echt ein Rätsel.


    Geh einfach zu Deinem Finanzamt, das dauert nicht lang.

  • Ich würde trotzdem hingehen. Ich hab mir erst so ne Bescheinigung geholt. Ich hab Steuerklasse 2, aber im PC vom Finanzamtmitarbeiter war 1 eingetragen :nanana Keine Ahnung, wann das wem mal aufgefallen wäre, lt. meinen Gehaltsabrechnungen hab ich nämlich auch die 2 :hae:


    Er hat's geändert und gut ist's. Die Arbeitgeber wollen in der Regel schon die Lohnsteuermerkmale ausgedruckt haben und mir persönlich ist das auch lieber, vor allem seit ich wieder auf 1 gesetzt wurde, obwohl ich erst 2011 dort war und mir die 2 hab eintragen lassen, also das war uns echt ein Rätsel.


    Geh einfach zu Deinem Finanzamt, das dauert nicht lang.


    Wie alt sind Deine Kinder, evtl auch schon in Ausbildung? Ich kenne es so, dass das FA die Stkl 2 öfters nur auf 1 Jahr einträgt und man die jedes Jahr neu beantragen muss - oftmals auch bei minderjährigen Kindern.

  • Nö, von jährlich hat er nix gesagt, auch nicht, dass es automatisch wegen irgendwelchen Gründen passiert ist. War wohl die Umstellung auf ELSTER, nehm ich mal an. Mein Großer wurde zwar volljährig, aber ich hab noch zwei kleine Kinder mit aktuell 5 Jahren. Mein Großer ist letztes Jahr aber auch ausgezogen, aber der bleibt mir trotzdem weiter hälftig, bis er fertig ist mit der Ausbildung.

  • Ich würde trotzdem hingehen. Ich hab mir erst so ne Bescheinigung geholt. Ich hab Steuerklasse 2, aber im PC vom Finanzamtmitarbeiter war 1 eingetragen :nanana Keine Ahnung, wann das wem mal aufgefallen wäre, lt. meinen Gehaltsabrechnungen hab ich nämlich auch die 2 :hae:


    Er hat's geändert und gut ist's. Die Arbeitgeber wollen in der Regel schon die Lohnsteuermerkmale ausgedruckt haben und mir persönlich ist das auch lieber, vor allem seit ich wieder auf 1 gesetzt wurde, obwohl ich erst 2011 dort war und mir die 2 hab eintragen lassen, also das war uns echt ein Rätsel.


    Geh einfach zu Deinem Finanzamt, das dauert nicht lang.

    Dieser Antrag ist jährlich zu stellen. Die Sache mit 2011 war Aufgrund der Übergangszeit geduldet, jedoch nicht richtig.
    Ein Ausdruck ist natürlich möglich, gleichwohl dieser nur für die eigenen Unterlagen ist. Ab 2014 gibt es keine Ausdrucke für den Arbeitgeber, im Regelfall.

  • Nö, von jährlich hat er nix gesagt, auch nicht, dass es automatisch wegen irgendwelchen Gründen passiert ist. War wohl die Umstellung auf ELSTER, nehm ich mal an. Mein Großer wurde zwar volljährig, aber ich hab noch zwei kleine Kinder mit aktuell 5 Jahren. Mein Großer ist letztes Jahr aber auch ausgezogen, aber der bleibt mir trotzdem weiter hälftig, bis er fertig ist mit der Ausbildung.

    Das ElSTAM System vergibt die Klasse 1 wenn eine Person über 18 ist. Sollte das Kind in Ausbildung sein steht einem erneuten Antrag nichts entgegen, solange die Voraussetzungen der Klasse || vorliegen. Er bleibt auch solange auf der Karte wie der Nachweis erbracht wird, dass das Kind Kindergeldberechtigt ist.

  • Meine letzte Info war auch, dass ich den Antrag jährlich stellen muss aber dem ist nicht so!
    Ich habe beim FA angerufen, weil auf meiner Gehaltsabrechnung auf einmal Steuerklasse 1 auftaucht und kein Kinderfreibetrag. Der Herr hat mir versichert, dass meine Daten bis 2026 abgespeichert sind und wenn sich bei mir etwas ändert, ich es halt beantragen muss, ansonsten läuft alles wie bisher!
    Der Fehler in der Gehaltsabrechnung (übrigens auch schon letzten Monat) liegt beim Arbeitgeber, der es natürlich weit von sich weist...mal schauen, wie lange ich da noch diskutieren darf!

  • Habe ich auch machen müßen vor ein paar Wochen, ganz einfach. Du gehst mit deiner Indifikationsnr*heißt das so?* zum Finazamt,da bekommst ausgedruckt was brauchst.Wen vorher nicht gearbeitet hast auf Steuerkare,muß dein Steuerkonto erst geöffnet werden*das macht die Dame hinter dem Tisch*,wen auf 450e basis gehst muß das steuerkonto geshclossen werden,sonst bekommst eine Steuererklärung zugeschickt zu Jahres ende.
    den kidnerfreibetrag für Kinder die ab 18 sind, muß man diesen jährlich neu beantragen.Aber die Pimaldaumen regel gilt,solange man Kindergeld erhält können Kinder auf die Steuerkarte der Eltern stehen,ab dem moment wo kein kindergeld gezahlt wird,ist das Kind selbstständig und muß sein Bier alle bewältigen.
    Ich habe Str.klasse 2 mit dem Kinderfreibetrag von 3 kinder.*habe sie alle bei mir,da kein unterhalt gezahlt wird,aber tut dies der vater, hat er das recht auf ein teil von den Kindern,halbe halbe*

  • Ich war gestern da - der PC der Dame hatte die Daen von 2009 gespeichert - Steuerklasse 1 und auch mein Jahrelanger Freibetrag von 3000 Euro war nicht vermerkt.
    All diese Vermerke waren in den letzten Jahren auf der Papier-Steuerkarte.


    Wir haben die Daten korregiert - die kann der neue AG über Estam abrufen und sie hat mir einen Übersichtsausdruck gemacht - den hab ich in Kopie nochmal an
    meine Personaltante gegeben.

  • Ich muss definitiv nix jährlich beantragen. Die 2 bleibt mir, bis sich was ändert und wegen meinem volljährigen Sohn hat er bis 2016 (vorläufiges Ausbildungsende) eingetragen und erst 2016 müsste ich aktiv werden.


    Schon allein deswegen hat sich der Gang persönlich zum Finanzamt gelohnt :daumen

  • Und wie ist das eigentlich mit dem Kinderfreibetrag, hat der KV auch ohne SG, Umgang und ohne dass er Unterhalt zahlt Anspruch auf 0,5?


    Es gibt nur eins


    a) Kindergeld monatlich - bei den meisten Arbeitnehmern
    b) Kinderfreibetrag ab ca. 45.000 Euro Jahreseinkommen


    was günstiger ist, rechnet das Finanzamt automatisch bei der Steuererklärung aus, wenn du eine abgibst.
    Heißt in der Regel kannst du ihm das 0,5 Kind einfach lassen, macht nichts.
    In der Steuererklärung wirst du nach dem Unterhalt gefragt und dann wird das berechnet.