KV übt keinen Umgang aus, will aber Urlaub mit gemeinsamem Kind

  • Hallo an Euch,


    mein Exmann und ich haben ein gemeinsames Kind ( 4 Jahre). Über das Gericht wurde eine Umgangsregelung getroffen - alle 14 Tage für 3 Std. Diesen Umgang erfüllt der KV nicht. Dazu muss ich sagen, das er über 350 Kilometer entfernt wohnt ( was kein Grund ist nicht mal vorbei zu schauen). Es gibt derzeit regelmässig, 1 x die Woche für ca. 5-10 Minuten über Internet ( Skype ) telefonischen Kontakt. Sonst nichts.
    Zuletzt persönlich hat er das Kind im April 2013 gesehen. Seit dem war er nicht mehr hier um das Kind zu sehen.
    Nun hat er mir mitgeteilt, das er im Juni 2014 unser gemeinsames Kind für 1 Woche zu sich holen möchte für Urlaub. Es würde ihm ja rechtlich zu stehen und wenn ich den Urlaub nicht erlaube, dann wird er diesen bei Gericht einklagen.


    Nun meine Fragen, da es so ja keinen persönlichen Umgang gibt, ist dieser Urlaub überhaupt zulässig? Kann ich diesen Urlaub mit der Begründung ablehen, das es zu viel für das Kind ist? Sollte er nicht erstmal langsam anfangen eine Bindung aufzubauen und nicht gerade mit der Tür ins Haus fallen?
    Was sagt Ihr dazu?

    Nun aber bleibt Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei:


    aber die Liebe ist die grösste unter ihnen

  • Ich kann's Dir nicht genau sagen, ich meine aber das Du es wirklich ablehnen kannst mit der BEgründung das Du es deinem Kind nicht zumuten kannst, da er den Vater ja so gut wie nie sieht. Ich würde aber um sicher zu gehen beim Jugendamt nachfragen, es gibt bei uns zumindest offene Sprechstunden (davon erfährt der Vater nichts wenn Du das nicht magst!)

  • Hi,

    alle 14 Tage für 3 Std.

    :wow ....und das bei 350 km. Ist er weggezogen ?


    Urlaub wurde vom Gericht nicht geregelt.


    Grundsätzlich spricht aber nix dagegen, das er die Kleine für den Urlaub nehmen kann.


    Hat er denn während der Beziehung Kontakt zu Töchterchen gehabt ?


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Kann er nicht Urlaub in der Nähe machen?
    Ich könnte mir vorstellen, dass ein vierjähriges Kind total überfordert ist, wenn es mit einer Person (Papa hin oder her), die es fast nur über 'Skype' oder Telefon kennt, eine Woche ohne Mama verbringen soll.
    Was will er denn machen, wenn Kind weint? Hat Dein Kind überhaupt schon mal auswärts geschlafen?


    Verdammt schwierige Situation...

    :sonneWenn's nicht regnen würde, würden wir gar nicht merken, wenn die Sonne scheint! :sonne

  • babbedeckel


    er ist kurze Zeit ( Feb 2012 )nach der gerichtlichen Umgangsklärung ( Nov 2011) weggezogen. hat bis zu seinem Umzug sein kind 2 mal gesehen. Dann erst wieder April 2013 zum Scheidungstermin und Urlaubsklärung was meine Seite betrifft, da er in der Vergangenheit versucht hat mir jeden Urlaub streitig zu machen. Die gerichtliche Umgangsregelung wurde beibehalten.


    In der Biezung war er nur am WE zu Hause, da er Berufskraftfahrer war. Aber auch am WE hat er sich kaum um seinen SOHN nicht Töchterchen :-) gekümmert. Ich könnte das ja besser usw. Also auch da war nicht wirklich eine Bindung herzustellen. Bett bringen, füttern, spielen, vorlesen, habe ich persönlich gemacht, von ihm war also kaum Hilfe zu erwarten - leider.


    Trauerkloß


    Urlaub in der Nähe kostet Geld, was er ja nie hat. Bisher kam nicht mal was zu Weihnachten.
    Mein Kind hat mal bei Oma und Opa geschlafen. Aber da hat er ja auch eine gute Bindung und sieht sie regelmässig. Ansonsten war ich immer mit dabei.
    Bin auch der Meinung das es eher überfordernd ist, wenn Kind plötzlich ohne Mama weit weg ist.
    Keine Ahnung was er macht, wenn das Kind weint. Selbst nicht wissen was er machen soll!!!!

    Nun aber bleibt Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei:


    aber die Liebe ist die grösste unter ihnen

  • Ich würde es probieren und den KV mit Kind Urlaub machen lassen.
    Auch wenn der UG nicht funktioniert. Der KV ist Berufkraftfahrer
    und sicherlich die ganze Woche unterwegs. Sonntag abend muss er wieder los und
    meistens erst Freuitag abend oder sogar erst Samstag früh zu Hause. Bleibt ein
    Tag zum erholen. Das ist kein Zucker schlecken.


    Und dann alle 14 Tage für 3 h Umgang 700km fahren, würde ich mir auch überlegen.


    Komm ihm etwas entgegen. Was spricht dagegen, wenn er eben im Urlaub seinen UG hat.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Wie soll denn ein Vierjähriger bitteschön sowas verkraften?
    Beide kennen sich nicht wirklich und dann aus dem Stehgreif eine Woche zu Papa????
    Alle 2 Wochen 700km ist wirklich viel, aber einmal im Monat, das wäre drin. Bissele Einsatz vom UET darf auch gefordert werden, wenns um die Beziehung zum Kind geht.
    Auf sein Recht pochen entbindet nicht von den Pflichten! ER hat ja die Distanz geschaffen, also muss er eben auch sehen wie er eine Beziehung, die trägt zu seinem Jungen bekommt.

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Wie soll denn ein Vierjähriger bitteschön sowas verkraften?


    Hallo !! wir reden hier vom Vater und nicht irgendeinen Fremden .


    Beide kennen sich nicht wirklich und dann aus dem Stehgreif eine Woche zu Papa????


    Stop, Sohnemann kennt mit sicherheit seinen Vater,auch wenn dieser nicht oft zu Besuch kommt.


    Alle 2 Wochen 700km ist wirklich viel, aber einmal im Monat, das wäre drin. Bissele Einsatz vom UET darf auch gefordert werden, wenns um die Beziehung zum Kind geht


    Da gebe ich dir Recht.aber man muss auch die Umstände sehen. Ich bin selber Kraftfahrer gewesen und
    war die woche unterwegs. Glaub mir, du kommst Freitag abend oder Samstag früh heim, musst Sonntag abend
    wieder fit sein, da hat man für nix mehr Lust und schon garnicht 700km fahren.


    Auf sein Recht pochen entbindet nicht von den Pflichten! ER hat ja die Distanz geschaffen, also muss er eben auch sehen wie er eine Beziehung, die trägt zu seinem Jungen bekomm


    Ich sehe hier kein Problem dem KV entgegen zu kommen. Aber nein da werden ihm Steine in den Weg gelegt und Sachen
    verlangt die er nicht schaffen kann. Dann lieber alle zwei Monate mal ein paar Tage hintereinander UG als keinen, das
    müsste doch möglich sein !!


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • @jenepa


    Der KV ist kein Berufskraftfahrer mehr, weil er wegen Unachtsamkeiten den Führerschein abgeben musste.
    Die Umgangsreglung entstand 3 Monate vor seinem Umzug und Ich bin ihm Entgegen gekommen in dem ich Ihm sagte, er könne auch alle 4 wochen oder 8 Wochen kommen, aber das ignorierte er. Er versprach immer nur, ich schau mal das ich runter komme verwarf das ganze aber wieder.


    von virtuell her gesehen kann man keinen Menschen kennen lernen, auch das Kind seinen Vater nicht. Ist schliesslich fast 1 Jahr her das sie sich real gesehen haben.


    Ausserdem scheint er zu dem eine neue Partnerin zu haben, die wohl ein Kind im gleichen Alter hat. Sprich sie kümmert sich dann um mein Kind, so viel zu seinen Pflichten.
    Umgangsregelung wird überhaupt nicht erfüllt, aber seine Rechte will er alle haben, nur seine Pflichten nimmt er nicht wahr.


    Er hat sich in der Beziehung nicht um sein Kind gekümmert, auch wenn er damals nur am WE zu Hause war. nicht gespielt, ins Bett gebracht, windeln gewechselt oder was alles dazu gehört. Einmal waren wir zusammen auf dem Spielplatz, da sagte er mir doch glatt, sehe ich so aus, das ich später mit ihm (Kind) Fussball spielen gehe.


    Er weiss doch gar nichts über sein Kind und es kommen auch nie Fragen über Interessen oder Vorlieben, Ängste. Nichts. Wenn ich ihm von meiner Seite nicht mal was erzähle würde er gar nichts wissen.

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  • Der KV ist kein Berufskraftfahrer mehr, weil er wegen Unachtsamkeiten den Führerschein abgeben musste.


    Das ist ja noch schlimmer ohne Führerschein 700km fahren wegen 3 h UG !!!


    usserdem scheint er zu dem eine neue Partnerin zu haben, die wohl ein Kind im gleichen Alter hat. Sprich sie kümmert sich dann um mein Kind, so viel zu seinen Pflichten.


    Neue Partnerin hin und her,das ist seine Sache und hat nix mit UG zu tun. Und wer nun die Betreuung euer Kindes in
    der UG-Zeit übernehmen würde ist KVs Sache. Ich vermute hier liegt dein Problem oder irre ich mich da ??




    Er hat sich in der Beziehung nicht um sein Kind gekümmert, auch wenn er damals nur am WE zu Hause war. nicht gespielt, ins Bett gebracht, windeln gewechselt oder was alles dazu gehört. Einmal waren wir zusammen auf dem Spielplatz, da sagte er mir doch glatt, sehe ich so aus, das ich später mit ihm (Kind) Fussball spielen gehe.


    Naja was mal früher war ist Geschichte und interessiert nicht mehr. Relevabt ist das was der Jetztzustand ist.



    jenpa

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    N.V.Peale

  • Wieso hab ich schon wieder das Gefühl, dass hier ein ach so armer KV von einer im besten Fall "überbesorgten Mutter" dransaliert wird? (Ironie)


    TS macht sich berechtigt Sorgen um das Wohl des gemeinsamern Kindes, weil der Vater offensichtlich nur SEINE Rechte wahrnehmen will.


    ER hat die Entfernung geschaffen also hat er erstmal dafür zu sorgen, dass er ein Verhältnis zu seinem Kind bekommt. Und Zug fahren tut in der Regel nicht weh.....


    Und es spielt sehr wohl eine Rolle, wie sich der Vater zu seinem Kind gestellt hat, denn das macht die Qualität der Beziehung aus.


    Wie er an dieser Qualität arbeiten könnte, dafür müsste ER seine Phantasie ein wenig einsetzen.


    Wenn es ihm an erster Stelle um das Wohl seines Sohnes ginge würde ihm da sicherlich etwas einfallen.

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Wieso hab ich schon wieder das Gefühl, dass hier ein ach so armer KV von einer im besten Fall "überbesorgten Mutter" dransaliert wird?


    Bleib mal auf dem Teppich. Ich hebe hier nicht den KV in den Himmel. Aber dem KV wird hier keine Chance gegeben.
    Er muss so funktionieren wie KM es will. Sorry mein eindruck !!


    Und wenn ich dann lese;

    Über das Gericht wurde eine Umgangsregelung getroffen - alle 14 Tage für 3 Std.


    frag ich mich ehrlich !! 3h Umgang alle zwei wochen, wie soll man da Bindung aufbauen ??


    Und der KV hat regelmäßigen Kontakt zum Kind,siehe hier;

    Es gibt derzeit regelmässig, 1 x die Woche für ca. 5-10 Minuten über Internet ( Skype ) telefonischen Kontakt. Sonst nichts.


    Mal nachgedacht das es nicht anders möglich ist ohne den KV gleich zu verurteilen oder irgenbdwelche Vermutungen anzustellen !!
    Bisher war das für KM in Ordnung. Jetzt auf einmal möchte KV realen UG und dann gleich ein paar Tage und teilt dies der


    KM mit, siehe hier;

    Nun hat er mir mitgeteilt, das er im Juni 2014 unser gemeinsames Kind für 1 Woche zu sich holen möchte für Urlaub.


    Vermutlich missfällt dir das und KV droht mit Klage,siehe hier;

    Es würde ihm ja rechtlich zu stehen und wenn ich den Urlaub nicht erlaube, dann wird er diesen bei Gericht einklagen.


    Und ich vermute er kommt damit auch durch.


    Nun meine Fragen, da es so ja keinen persönlichen Umgang gibt, ist dieser Urlaub überhaupt zulässig?


    Der KV hält regelmäßigen Kontakt zum Kind., die beiden sprechen doch wöchentlich über Skype.


    Kann ich diesen Urlaub mit der Begründung ablehen, das es zu viel für das Kind ist


    Du weisst doch garnicht ob das zuviel fürs Kind wird und dies ist auch keine Begründung fürs Gericht.
    Im Gegenteil, es zeigt eher das du gar nicht willst.


    Wenn ich dann hier lese;

    Mein Kind hat mal bei Oma und Opa geschlafen. Aber da hat er ja auch eine gute Bindung und sieht sie regelmässig. Ansonsten war ich immer mit dabei.


    Bin auch der Meinung das es eher überfordernd ist, wenn Kind plötzlich ohne Mama weit weg ist.


    Keine Ahnung was er macht, wenn das Kind weint.


    Selbst nicht wissen was er machen soll!!!!


    Ausserdem scheint er zu dem eine neue Partnerin zu haben, die wohl ein Kind im gleichen Alter hat.


    Sprich sie kümmert sich dann um mein Kind, so viel zu seinen Pflichten.


    Er hat sich in der Beziehung nicht um sein Kind gekümmert, auch wenn er damals nur am WE zu Hause war.


    erhärtet sich mein Verdacht,das hier nur nach Gründen gesucht werden,das der UG wie vom KV gewünscht,nicht stattfinden kann.


    eines habe ich gelernt,ein Kind braucht beide Eltern,egal wie die auch sind,hat es beide lieb und kann sich auch
    perfekt bei jedem anpassen. Vielleicht solltest du alles mal überdenken und dem KV entgegen kommen und den
    Urlaub zulassen.


    jenpa

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    N.V.Peale

  • Ich sehe hier einen Vater, der zwar meint Rechte zu haben, dem aber nicht viel einfällt, wie er eine Beziehung zu seinem Kind aufbauen könnte.


    Ich sehe nicht, wo er ohne Chancen sein soll.

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Loewenherz ()

  • @ jenpa


    Ich habe ihm genug Chancen gegeben, die er aber nicht wahr genommen hat. Bei allen Angebote kam nur zurück mal schauen und dann gar nichts mehr. Immer wieder versprach er runter zu kommen, sagte aber immer wieder ab.
    Zum letzten Weihnachtsfest kam nicht mal ein Geschenk. Er habe kein Geld. na toll, nicht mal 5 Euro übrig fürs eigene Kind.


    Die 3 Std wurden damals so festgesetzt, weil das Kind 1 1/2 Jahre war mit der Option, wenn es gut läuft, dann kann man das erweitern. Aber diesen Umgang erfüllte er, wo er in der Nähe lebte, ganze 2 mal, sonst kamen immer Absagen. Dann zog er weg und kam gar nicht mehr. Hatte ihm wie ich schon sagte, 4 Wochen oder auch 8 Wochen vorgeschlagen, mit Tagesausflügenoption damit es sich für ihn auch lohnt. Er wollte sich eine Pension nehmen über das WE. Aber in die Realität ist es gar nicht erst gekommen.


    dieser Kontakt ist eher einseitig, da mein Kind Sprachprobleme hat, genau Ursache wird noch untersucht. und unter Umgang verstehe ich was mit dem Kind zu unternehmen, es kennen zu lernen und nicht via Internet zu sprechen. Das ist kein Vergleich.


    Mir missfällt es nicht, nur wer sein Kind über ein Jahr nicht sieht und kein Interesse hat einmal seinen Po zu bewegen, und dann mit der Tür ins Haus fällt, soll wohl deiner Meinung nach normal sein.


    Für ihn ist es das einfachste zu sagen das er Klagen tut. Aber wer sagt, das er damit durch kommt, wenn kein Realer Bezug zum Kind da ist. Tollerieren Gerichte und Jugendamt das etwa, das man sich eine ganze Zeit nicht kümmert, nicht vor Ort ist und dann das Kind gleich eine Woche haben möchte.
    Wo ist da das Kindeswohl, wenn es von heut auf Morgen, in einer fremden Umgebung mit evtl fremden Personen ist. Und kann nicht so einfach nach Hause wenn es das möchte. Ist dies zumutbar?t



    was heisst ich will nicht, habe nichts gegen umgang, aber bitte aufbauen und nicht so aprubt. Ich kenne mein Kind eben, wäre ja schlimm wenn nicht.


    Ich suche keine Gründe, sondern nenne nur Tatsachen wie es ist. Vorher nie Interesse zeigen, aber auf einmal superpapa spielen wollen. und KM soll gleich zu allem ja sagen. auch nicht schlecht (meine meinung)

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  • Vorher nie Interesse zeigen, aber auf einmal superpapa spielen wollen.


    mag sein das es früher so war,aber jetzt hat er doch interesse und das zählt.


    und KM soll gleich zu allem ja sagen. auch nicht schlecht (meine meinung)


    Du sollst nur zum UG ja sagen,mehr nicht. Was du aber am ende draus machst ist ganz alleine deine Sache.
    Sollte der KV wirklich klagen, könnte er uU. Erfolg haben.


    Vielleicht solltest du dir fachlichen Rat beim JA holen.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Wie ist dein Kind denn sonst so? Schläft es öfter allein bei Großeltern oder jmd Anderem? Kann es leichtKontakt aufnehmen? Hat es Schwierigkeiten mit Umstellungen oder ist es da eher Anpassungsfähig? Hat es am Skype Interesse und wird nur durch die Sprachstörung blockiert oder will es überhaupt nicht?



    Als mein Mann die Kleine das erste mal allein mit in den Urlaub nahm hatte ich Bauchschmerzen obwohl er sie regelmäßig sah. Ist vielleicht nicht fair, ist aber so! Aber sie war hinterher recht gut drauf und der Beziehung der Beiden hat es gut getan.

    Die durchschnittliche Hummel hat 0,7 cm² Flügelfläche und wiegt 1,2 Gramm. Nach den Gesetzen der Aerodynamik ist es völlig unmöglich, bei diesem Verhältnis zu fliegen.
    Sie weiß es aber nicht!

  • jenpa


    viell. kommt dieses Interesse auch nur jetzt weil er eine evtl. Partnerin mit Kind hat. Oder aber weil er mir meinen Urlaub mit Kind zwischen den Jahren erlaubt hat. Das nun als Gegenleistung?


    war auch einer meiner Gedanken.


    Wie ich schon sagte, gegen den Umgang habe ich nichts. Aber wir waren immer im Gespräch alles langsam anzugehen und aufzubauen, mit der Zeit und schauen wie es sich verhält und wie man weiter vorgehen kann. Um das Kind nicht zu überfordern, so auch seine Aussage und nicht nur meine.
    Und dann eben gleich so einen ( im Verhältnis) langen Zeitraum und von der Entferung her, wenn das Kind zb. nach Hause möchte - zu Mama zb. geht das auch nicht.



    binecz


    Da die Großeltern leider nicht in Deutschland leben, schläft er nur zu Hause bei mir.
    Er brauch immer seine Zeit bis er auftaut, ist am Anfang immer eher zurückhaltend, aber dann hat er mit Neuem keine Probleme mehr.
    Bei Skype, sitzt er kurz, zeigt dann Bilder oder Spielzeug, und nach kurzer Zeit hat er dann keine Lust mehr auf Skype und widmet sich anderen Dingen.

    Nun aber bleibt Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei:


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  • Dragonia,


    du hast gute Grunde dein 4 Jähriges Kind nicht in diesen "Urlaub" zu lassen. Ich würde es in deiner Situation nicht zulassen!
    Und du musst der Idee des Vaters auch nicht zustimmen.
    Der Vater wird bei Gericht schlechte Chancen haben, weil er den aktuell gewährten Umgang nicht wahrnimmt.


    Es wird Zeit das solche Väter aufhören nach Rechten zu schreien und stattdessen Verantwortung übernehmen.