Zufluss Weihnachtsgeld

  • Ein gesundes neues Jahr wünsche ich Euch erstmal. :-)
    Leider kann ich nur sporadisch hier reinlesen, weil mein Computer mal wieder zickt ... :(


    Zum Problem: Pünktlich Heiligabend flatterte mir der korrigierte Bescheid vom JC ins Haus. Ich bin in TZ beschäftigt und habe Weihnachtsgeld erhalten.
    Das wird lt. Schreiben komplett verrechnet in den nächsten 6 Monaten.


    Nun hoffte ich aber, ich könne entweder wenigstens den Freibetrag von 50€ behalten, oder es wird wie mein Einkommen angerechnet, so dass ich 20% davon behalten könne. Aber jetzt wird es Cent-genau zurückverlangt.
    Kann das denn tatsächlich sein? Es ist doch auch irgendwie "Einkommen". Oder?
    Begründet wird u.a. damit, dass die Sonderzahlung erwähnte 50€ übersteigt (aha, ..., und deshalb bekommt man also gar nichts, während man bei genau 50€ diese hätte behalten dürfen?) :hae:


    Außerdem wird zusätzlich auf "§2 Abs. 4 Alg II-VO" verwiesen. Diesen Absatz gibt es gar nicht mehr. Dennoch will ich meine Antwort ordentlich begründen, soweit es Sinn machen würde, und nicht nur auf den weggefallenen § hinweisen.
    Weiß nur nicht, inwieweit ich hier korrekt mitdenke ... ?(

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Hallo ,


    hast du denn in dem besagten Schreiben schon einen veränderten Bewilligungsbescheid mitbekommen? Der Freibetrag den du aufführst kommt mir seltsam vor. Wie kommst du bzw das JC denn auf 50 Euro? Normalerweise ist es so das es einen Freibetrag von 100 Euro gibt. Ab dem 101 Euro hoch bis 1000 Euro gibt es noch einmal 20% frei dazu. Rest ist anrechenbar.

  • Den Änderungsbescheid habe ich dazu erhalten, inkl. zwei weiteren Bescheiden, Änderung von der Änderung usw. ... Unterm Strich hab ich nun beschriebenes Ergebnis.


    Die 50€ sind ein "Freibetrag" (gibt es noch nicht sooo lange), wenn man "einmalige Einnahmen in größeren als monatlichen Zeitabständen" erhält und diese Einnahmen 50€ nicht übersteigen. Wenn doch, sind die Einmalzahlungen bedarfsmindernd (als Einkommen) anzurechnen.
    Hinweis auf §11 SGB II und § 1 Abs. 1 Nr 1 ALG II-VO, diese widerum besagt, es wird nicht als Einkommen angerechnet.
    Alles bißchen wirr formuliert.


    Es ist auch so (lt. §11 usf. SGBII), dass im Folgemonat anzurechnen sei, wenn der Bedarf dann für den Monat nicht komplett entfällt. Ansonsten auf 6 Monate aufzurechnen.
    Da mein Bedarf nicht komplett entfallen wäre mit Weihnachtsgeld im Monat oder auch Folgemonat, wäre hier meiner Meinung nach ohnehin eine einmalige Anrechnung angezeigt.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.