Seit 3 Monaten kein Unterhalt. Und nu? Oo

  • Jetzt hab ich auch mal wieder ein Problem -.-
    Der KV zahlt seit knapp 3 Monaten keinen Unterhalt mehr. Seit November ist er wohl gekündigt und bekommt ALG 2(?)
    Da ich seit einer Woche 20 Euro Schulden bei ihm habe, meinte ich dass man das ja mit seinen Schulden aus dem Monat Oktover verrechnen könnte. Und bat ihn nun zum 1x mal eine Ratanzahlung an.Und wenn es nur 10euro im Monat seien. -.-
    er flippte total aus und meinte er hätte kein Geld und das wäre mein Problem wo ich Geld herbekäme. Ich kriege das sobald er wieder was hat,aber das wird nicht in der nächsten Zeit sein.


    Irgendwie ging ich davon aus,dass er mir wirklich nur dieses Geld aus dem Monat Oktober schuldet,da er da ja noch gearbeitet hat und kein Unterhalt gezahlt hat. Aber er zahlte ja auch für Nov + Dez nicht. Er stellt es so hin als wäre ein MEIN Problem ,er hat kein geld, ich muß mich halt drum kümmern wo ich nun Geld herbekäme.
    Kann mir einer einen Rat geben was nun zu tun ist? Muß ich zum Jugendamt und Unterhaltsvorschuss beantragen und geht das auch noch Rückwirkend bis..November ? Oô


    der Clou an der ganzen Sache ist, dass er mir das Kind nun nicht mehr rausgibt(ich habe alleiniges Sorgerecht), da ICH ja kein Geld hätte (Ach komisch..warum steh ich bloß zur Monatsmitte ohne Geld dar? -.- ) und er würde es mir erst wieder zurückgeben wenn ich nachweisen könnte,dass ich flüssig bin. *Vogelzeig* Das aber nur nebenbei erwähnt,da kenne ich meine Rechte und werde diese morgen notfalls auch durchsetzen.
    Mir geht es jetzt eher darum wo ich an diesen Unterhalt gelange,den er mir ja sonst bis vor 3 Monaten noch immer pünktlich überwies,da er da noch Arbeit hatte.

  • Ab zur Polizei und Strafanzeige wegen Entziehung Minderjähriger stellen und dann als Nächstes zum Jugendamt und eine Beistandschaft einrichten lassen.

  • Na wie gesagt darum dass sie beim papa ist geht es mir ja nicht :) Sie
    ist da gerne und sie freut sich immer ihren Papa zu sehen und wird es
    sicher genießen einfach noch eine Nacht länger dort zu sein. Morgen hole
    ich sie aber ab und wenn er sie nicht rausgibt ,hole ich eben die
    Polizei.Das geht ganz einfach.



    Also morgen ab zum Jugendamt wegen einer Beistandschaft ? Erhält man da auch rückwirkend Unterhalt oder habe ich da zu viel Zeit vertan ?

  • Also Unterhaltsvorschuss wird erst ab Dezember 2013 gezahlt werden (bei Antragstellung im Dezember), da Du wahrscheinlich nicht nachweisen kannst, dass Du den KV im November in Verzug gesetzt hast.


    Viele beistände sagen, sie können den Unterhalt auch erst ab dem Monat geltend machen, in dem die Beistandschaft eingerichtet worden ist; laut einem Themengutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. allerdings kann der Beistand auch rückwirkend den Unterhalt geltend machen.


    http://www.dijuf.de/DIJuF-Themengutachten.html

  • Viele beistände sagen, sie können den Unterhalt auch erst ab dem Monat geltend machen, in dem die Beistandschaft eingerichtet worden ist;

    ...meine Beistandschaft meinte zu mir, dass Unterhalt nicht verjährt.Also egal ob der Unterhaltsleistende 5 Jahre nicht zahlte, oder erst seit 3 Wochen nicht.
    Und ich weis nicht wieso das mit der einrichtung einer Beistandschaft plötzlich anders sein sollte?Warum sollte dann erst ab Tag der Beistandschafteinrichtung der Unterhalt eingefordert werden können?
    Wenn diese eingerichtet wird, dann doch meistens weil man selber nicht mehr weiter kommt, bzw. sich Hilfe erbittet.


    Besteht ein Unterhaltstitel?
    Dieser wäre von Vorteil.Ein Unterhaltstitel muss bedient werden.


    Edit:Bitte nicht selbst Unterhalt mit irwas verrechnen, auch nicht mit Schulden dem Unterhaltspflichtigen gegenüber.


    "Denken ist wie GOOGLEN,...nur krasser!!"

    2 Mal editiert, zuletzt von Paradoxx ()

  • ...meine Beistandschaft meinte zu mir, dass Unterhalt nicht verjährt.Also egal ob der Unterhaltsleistende 5 Jahre nicht zahlte, oder erst seit 3 Wochen nicht.
    Und ich weis nicht wieso das mit der einrichtung einer Beistandschaft plötzlich anders sein sollte?
    Wenn diese eingerichtet wird, dann doch meistens weil man selber nicht mehr weiter kommt, bzw. sich Hilfe erbittet.


    Besteht ein Unterhaltstitel?
    Dieser wäre von Vorteil.Ein Unterhaltstitel muss bedient werden.

    Ich habe auch nicht gesagt, dass die Unterhaltsrückstände verfallen, sondern nur, dass es Beistände gibt, die davon ausgehen, dass sie erst ab Einrichtung der Beistandschaft die Ansprüche geltend machen dürfen.


    Sollte kein Titel bestehen, ist eine gerichtliche Geltendmachunf eh erst ab Inverzugsetzung (erstes Schreiben der Beistandschaft) möglich.

    Einmal editiert, zuletzt von Profiler2610 ()

  • Ich hab auch ne Beistandschaft eingerichtet...der hat sich dann gekümmert, warum KV nicht zahlt.


    Nebenher habe ich Unterhaltsvorschuss beantragt und ab Antragsmonat bekommen.
    Als KV wieder zahlte, wurde Unterhaltsvorschuss wieder eingestellt.


    Die Unterhaltsschulden hat KV immer noch (also die Monate, die er nicht gezahlt hat und ich keinen Unterhaltsvoschuss bekommen habe).
    Ob das JA den Unterhaltsvorschuss zurückfordert vom KV ich nicht, denke aber schon oder?

  • Ich habe den Unterhalt glaub sogar rückwirkend ab Zeitpunkt der Trennung bekommen. Ich hatte allerdings auch einen Titel.


    Ansonsten: Mensch bei Euch ist ja immer noch kein Frieden eingekehrt. Kann mich noch vage an das Theater mit dem Untersuchungsheft erinnern. Tut mir leid für Dich.

  • Es war bei uns zwischenzeit mal wieder ok gewesen, Waren sogar gemeinsam mit der Kleinen auf dem Weihnachtsmarkt ,konnten wieder besser miteinander reden.
    Aber sobald ICh etwas fordere ist bei ihm wieder alles vorbei. Ich bat ihm an 20 Euro für einen Schlitten den er gekauft hatte dazu zugeben(Und ich weiß bis heute nicht wieso,weil er ja nie was dazu gibt wenn ICH mal teure Anschaffungen fürs Kind mache aber war halt nett gemeint) und vor einer Woche meinte er dann dass er mir dafür nun eine Frist setzen würde.
    Normalerweise hätte ich ihm das Geld schon längst gegeben,aber mir wurde meine Tasche einen tag vorher geklaut und ich habe im Moment NULL Geld. Alle Karten weg,Bargeld weg,keine Filliale in Sicht,nix. Da war er der Meinung sie zu sich zu nehmen so lange ich kein Geld mehr hätte. das arme Kind könne ja nicht verhungern ;)
    Nun hatte ich ihm vorgeschlagen,da er mir ja noch 220 schuldet beides einfach zu verrechnen. Und den rest kann er ja meinetwegen in 10Euro Raten monatlich abbezahlen. Und da tickte er dann aus. Er hätte kein Geld.
    Schrie rum und meinte ich kriege sie nur zurück wenn ich vorweisen kann,dass ich Geld in der Tasche hätte -.-
    Die sinnfreie Folgerung dieser Aktion ist ja....dass ich geld HÄTTE,wenn er mal einen Teil Unterhalt bezahlen würde ;)


    Aber gut..ich rege mich nicht weiter darüber auf und habe das lange Wochenende genossen. Kind freut sich wahnsinnig beim Papa zu sein. Insofern habe ich da gerade kein schlechtes Gewissen,sie länger als sonst dort zu lassen.



    Einen Titel habe ich nicht. Wir hatten das damals unter uns abgemacht nach DDT.

  • Deiner Beistandschaft würde ich so ohne Weiteres nicht vertrauen.
    Guckst du...http://mobil.kostenlose-urteil…acht-werden.news16466.htm


    Demnach KANN unter Umständen auch titulierter Unterhalt nach bereits einem Jahr verwirkt sein.

    Das ist Interessant.Ich wusste es nicht.Ob meine Beistandschaft das wusste?
    Keine Ahnung... :frag


    Ich hatte in meinem Fall auch gedacht, ist schon verjährt-da kann nichts mehr eingefordert werden.
    Aber es wurde eingefordert.Ich musste alle Kontoauszüge wo der Unterhalt ersichtlich ist vorlegen, danach wurden die rückständige Summe ermittelt und KV zahlt jetzt den rückständigen Unterhalt in Raten nach.


    "Denken ist wie GOOGLEN,...nur krasser!!"