okay, das Guthaben der Heizkosten beläuft sich nur auf knapp 30 Euro aber laut google darf dann gar nicht erhöht werden - kann mir jemand dazu was sagen?
Die Erhöhung wären 55%
Danke und Gruß Clara
okay, das Guthaben der Heizkosten beläuft sich nur auf knapp 30 Euro aber laut google darf dann gar nicht erhöht werden - kann mir jemand dazu was sagen?
Die Erhöhung wären 55%
Danke und Gruß Clara
Wenn abzusehen ist das die Heizkosten steigen ist eine Erhöhung des Abschlages in deinem Sinne.
Vielleicht hat der Versorger den Preis erhöht, dann verbrauchst du zwar nciht mehr, aber die Summe/der Abschlag wird höher.
Dennoch ist es unüblich und imho nicht durchsetzbar, außer er kann es sehr gut begründen.
Der Vermieter kann die zukünftige monatliche Abschlagszahlung rechtssicher nur anhand der vergangenen BK-Abr. ermitteln (§560 BGB).
Und wenn diese ein (wenn auch kleines) Guthaben aufweist, würde ich eine Begründung fordern.
Allgemein steigende Energiepreise sind wischiwaschi, das soll schon exakt geschildert werden.
Danke Purple, ich habe den § auch gefunden - wollte nur noch mal eine Bestätigung - ich beziehe ja ALG II - wäre auch mit Erhöhung immer noch angemessen, aber irgendwie gehts ja ums Prinzip
Was heißt "imho"?
55% Erhöhung finde ich jetzt viel.
Kiki
ich beziehe ja ALG II
Dann ist doch die Erhöhung für dich positiv...
Das Amt zahlt ja die Vorauszahlungen.
Nachzahlungen muss man selbst tragen, bzw. werden auf Antrag nur anteilig bewilligt.
Warum stört es dich denn?
Gruß,
PapaT
Bisher habe ich 22,50 Euro gezahlt und soll jetzt 35 Euro zahlen, ist nun nicht die Welt - aber mir geht es um Gerechtigkeit und da ich ALG II beziehe, macht der Vermieter es "weil es wird ja vom Amt gezahlt" ?
22,50 im Monat und du hast ein Guthaben :wow
Womit heizt ihr????
Ich würd mir ganz genau überlegen, ob du dir den Stress antust, wenn es dir selbst eh keinen Vorteil bringt. Wie schon gesagt: eine Nachzahlung würde für dich evtl. Ärger auf jeden Fall Rennerei bedeuten und den Vermieter erstmal pissig machen schadet auch nur dir. Die SB auf dem Amt muss mit ihm nicht gut auskommen. DU wohnst da.
Kiki
die immernoch nicht weiß, was "imho" bedeutet.
ja, da hast du wohl recht - ich bewohne nur 46 qm² - habe neue Fenster, wohne zwar Parterre aber Heizungsrohre über Putz. Ich weiß nur, dass die Heizung im Keller wohl mit Gas betrieben wird, weiß gar nicht, wie sich das dann nennt, denn eine Therme habe ich nicht in der Wohnung
12,50 im Monat. Seufz.
12,50 die der Staat zahlen soll
Und ich möchte hier wohnen bleiben, bis ich ..... Es ist zwar noch Luft zwecks Mietobergrenze bei ALG II - aber es muss ja nicht unnötig erhöht werden - habe gerade eine reine Mieterhöhung zum 1.12. gezahlt
Heizkosten werden nicht gedeckelt im SGB II. Solange keine ganz fiese Verschwendung vorliegt, werden die tatsächlichen HK übernommen.
(Ausnahme: Berlin, da gibts Bruttowarmmiete)
IMHO heisst: in my humble opinion.
Und ich wohne in Berlin
Ups.
Naja, als Info für Mitleser dennoch nicht verkehrt.
Trotzdem: widersprich dieser Erhöhung, fordere eine Begründung.
Eigentlich bin mit der HV immer gut ausgekommen, werde mal am Dienstag anrufen
Aber am Ende wird doch eh nach Verbrauch abgerechnet, oder ?
12,50 die der Staat zahlen soll
Wieso das Guthaben das entsteht geht doch wieder zurück. Es ist doch nicht so das der Mieter das behalten darf.