Unterhalt abzüglich Umgangskosten

  • denkeschoen
    1000 SB nur bei Berufstätigen, sonst 800? (bin berufstätig, daher weiss ich es nicht genau). 800 dürfte wohl H4 Satz plus Wohnkosten (im SB 360 warm, wohne Mietstufe 5, also abhaken :-), das kostet hier eine 1 Zimmer Bruchbude, wie meine, aber kalt ) sein. Die Lücke kommt durch das Lohnabstandsgebot, d.h., we arbeitet, soll auch was davon haben (analog H4). Hab ja ein nicht unerhebliches :tanz Brutto mit allen Steuern und Abgaben (ja, ich bezahle auch noch vorab brav Steuern (1) und Abgaben,(1) aus denen u.a. UVG finanziert wird.


    SB ist auch gleich, egal ob 1,2, ... x Kinder


    Also UET hat 1000 (darauf darf UET dann ??? Euros/ Kind gesparten Unterhalt als fiktives Einkommen (also Nichts :lach) packen, )
    Beim BET (und ich möchte hier ausdrücklich keine Streiterei um paar Euros anfangen, lediglich aufzeigen, daß die Floskel, "dafür ist das hälftige Kindergeld da", u.U. lächerlich ist) sieht das anders aus. Da kommt das Geld physich an, in Form von Geld.


    Dein Fall ist grad schön konstruiert :nanana


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • denkeschön, ich kopier einfach malaus der Empfehlung der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. : Für den laufenden Lebensbedarf ist Ausgangspunkt der aktuelle Regelsatz. Dieser ist angemessen zu erhöhen, da im Regelsatz keine Bedarfspositionen enthalten sind, die einem Hilfeempfänger durch anderweitige Leistungsansprüche oder Vergünstigungen zur Verfügung stehen (§ 28 Abs. 4 S. 2 SGB XII). Diese sind ebenfalls Bestandteil des existenziellen Bedarfs und müs-sen aus dem laufenden Einkommen aufgebracht werden. Prominente Beispiele hierfür sind die Befreiung von GEZ-(17,98 Euro) und anderen Gebühren sowie freier bzw. ermäßigter Eintritt bei zahlreichen Einrichtungen.
    Und ja, Mite ist enthalten, allerdings nur komplett unrealistische 360 €uronen
    Kinder werden schlichtweg negiert

  • Yogi
    Hier mal ein nicht konstruiertes Beispiel:
    Der KV der Kleinen müsste theoretisch jeden Monat 92 Euro (hälftiges KG) mehr im MOnat zahlen, um den angenommenen Kosten für sie hälftig nachzukommen. Diese 92€ KG werden aber vom Unterhalt abgezogen. Ich habe jeden Monat allein um die 60€ Essensgeld in der Ganztagsschule zu zahlen. Zahle alle Schulbücher etc. Wenn ich das auf Monate verteile zahle ich mehr als er. Noch dazu kommt, der KV nimmt die Kleine alle paar Monate mal ein bis zwei Nächte maximal. Er macht dadurch ein sogenanngtes Plus und ich ein noch grösseres Minus finanziell. Das letzte Mal war sie bei ihm in den Sommerferien für zwei Nächte, weil ich hingefahren bin. Meine Mutter wohnt dort um die Ecke. Davor war sie Ostern dort. Das nächste Mal wird wohl Weihnachten sein. Da ist das hälftige KG mehr als genug um den Umgang zu zahlen. Auch bringe ich sie generell mehr als die halbe Strecke. Habe da also noch seine Umgangskosten zu zahlen. Ne, da wird kein Schuh draus :kopf

  • yogi, ich kann dir nicht folgen - das nichts, sind die 92 €, die uet nicht zahlen muss, also nicht nichts. unterhalt wäre regulär x euro, ist aber so x - 92 €; macht für mich kein nichts [klar, uet hat das geld nicht auf dem konto - in der bilanz ist es ja aber vollkommen egal, ob uet 92 € kigeld ausgezahlt kriegt und dann gleich überweist, weil unterhalt ja x (also 92 € mehr ist)].

    Kindergeld ist eine vorgezogene, pauschale Steuerrückerstattung, auf Basis des Kinderfreibetrag, der beiden Eltern zur Hälfte zusteht. Kindergeld ist eine Steuererstattung, die der Staat vereinfacht hat: Zahlt man weniger Steuern, kann man trotzdem das Kindergeld behalten, zahlt man mehr Steuern, bekommt man am Ende des JAhres sogar noch Nachschlag...



    Das Kindergeld, das Du bekommst, beinhaltet also zur Hälfte eine Steuererstattung, die eigentlich Dein Ex auf seine Steuerzahlung bekommen hätte. Insofern ist es für mich logisch, dass dieser Betrag vom Unterhalt abgezogen werden kann entsprechend Düsseldorfer Tabelle. Letztlich hast Du ja mit


    Zahlbetrag Düsseldorfer Tabelle + Steuererstattung Deines Ex, die bei Dir landet = den vollen Unterhalt.

  • Sandra, ich versuchs nochmal: Also angenommen der Zahlbetrag lautet 300 € (Zahlen sind jetzt komplett fiktiv) Du bekommst zusätzlich 200 € Kindergeld. Die Hälfte steht(angeblich) dem Vater zu um seinen Umgang zu gewährleisten, landet aber auf deinem Konto.
    Das Kindergeld (also die 200 €us) werden komplett an dich überwiesen. der Vater löhnt aber somit 400 Ocken, da sein Anteil an Kindergeld schon an dich überwiesen wurde,
    Jetzt aber Pech für ihn und das Kind: Ihm wird der Betrag bei seinem Selbstbehalt einfach nicht anerkannt.
    Auf gut deutsch heißt das: Er kann den Rest seines lebens in einem Harz4-Single-Wohnklo verbringen - Platz für Kinderbetten ist einfach nicht vorgesehen. Kinder kosten ausschließlich bei Müttern, Bei Vätern gibts alles gratis

  • Bei der mangelfallberechnung wird doch auch dit DDT als Grundlage gerechnet.


    Und dann ist es so das 1000 euro 1000 euro bleiben, eagl wieviel KG dem KV theretisch abgezoegn werden.


    Lediglich 5% ( glaube ich ) werden als berufsbedingte ausgaben zum SB hinzugerechnet.


    Ich finde sowieso das KV, die Unterhalt zahlen, nicht wie singels behandelt werden sollten. Der BET leistet die Betreuung, der UET zahlt stattdessen, dann sollte er auch eine bessere Steuerklasse haben durfen. Aber das wird sich wohl nie ändern.


    In dem Schreiben wurde ich auch darum bitten, die Zahlen aufgrund derer der kUH red. Werden soll dazulegen

  • Wie wurde das denn von dem Anwalt berechnet?


    Mangelfall oder Unterhaltsberechnung nach der Tabelle.


    Wie bereits erwähnt, ist ein Abzug der Umgangskosten bei einer Mangelfallberechnung durchaus möglich, wenn er unter den Selbstbehalt von zur Zeit 1000 Euro kommt. Bei einer Mangelfallberechnung hat das Kindergeld keinerlei Bedeutung.


    Die Berechnung setzt sich aus dem durchschnittlichen Netto - 5% berufsbedingter Aufwendungen = Betrag X - Umgangskosten - Selbstbehalt = Verteilungsmasse zusammen.


    Abgesehen davon das eine völlig falsche KM Angabe genommen wurde, ich komme laut Google Maps nur auf die Hälfte wo angegeben ist, wird mit einer KM Pauschale von 0,30 € gerechnet. Gestern habe ich gelesen das aber eine KM Pauschale nicht genommen werden darf, sondern nur die tatsächlichen Kosten für Benzin oder Fahrkarte.

  • Abgesehen davon das eine völlig falsche KM Angabe genommen wurde, ich komme laut Google Maps nur auf die Hälfte wo angegeben ist, wird mit einer KM Pauschale von 0,30 € gerechnet. Gestern habe ich gelesen das aber eine KM Pauschale nicht genommen werden darf, sondern nur die tatsächlichen Kosten für Benzin oder Fahrkarte.


    Ich weiß zwar nicht wo das das gelesen hast, aber Du solltest mal in den Unterhaltsleitlinien deines OLG-Bezirks schauen. Die findest Du auf den Seiten des Oberlandesgerichtes.


    Hier in den Leitlinien des OLG Hamm steht: Die ersten 20 Kilometer sind mit 0,30 Euro anzusetzen und darüber hinaus mit 0,20 Euro.

    ***************************************
    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Gestern habe ich gelesen das aber eine KM Pauschale nicht genommen werden darf, sondern nur die tatsächlichen Kosten für Benzin oder Fahrkarte.


    Nein entweder wird mit einer Pauschale von 30/20ct/km gerechnet oder die tatsächlichen Kosten. In der Regel sind die tatsächlichen Kosten schwer errechenbar. Sowas geht fast nur wenn jemand ein Auto least.


  • bestreite ich ja auch gar nicht - ich gehe nur nicht konform mit der annahme, dass uet "nichts" hat. (gemäß dem fall, er/sie liegt nicht über 60.000/anno. aber dann schmerzen die paar euro auch nicht mehr). ich vertrete nur die meinung, dass es egal ist, ob uet das kigeld ausgezahlt bekommt und höheren unterhalt zahlt oder ob er unterhalt zahlt, der 92 € niedriger liegt und nichts ausgezahlt kriegt.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"


  • es tut mir leid yogi, ich kann dir einfach nicht folgen. (wie die sätze sind, was wohnungen angeht, ist ein anderes thema. um es mal so zu sagen: ich kriege, wenn auch nur im geringen umfang, wohngeld. da wird für kind und mich eine miete bis 430 warm berücksichtigt - stufe 4 -. das meine miete über 200 drüber liegt, ist mein privatvergnügen, könnte ich mir das nicht leisten, ja, dann müsste ich auch dahin, wo ich nicht hin will, wo man aber, wenn auch knapp, was für das geld kriegt). lohnabstandsgebot ist übrigens nett - schön, dass es beim selbstbehalt noch greift, woanders ja schon lange nicht mehr :nawarte:


    was ist an meinem beispiel denn konstruiert?


    uet hat x euro und rechnet fiktive 92 euro drauf. er rechnet dann aber auch nur reelle 225 bspw. runter.


    uet hat x euro und rechnet reelle 317 euro runter. wo ist der unterschied?



    denkeschön, ich kopier einfach malaus der Empfehlung der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. : Für den laufenden Lebensbedarf ist Ausgangspunkt der aktuelle Regelsatz. Dieser ist angemessen zu erhöhen, da im Regelsatz keine Bedarfspositionen enthalten sind, die einem Hilfeempfänger durch anderweitige Leistungsansprüche oder Vergünstigungen zur Verfügung stehen (§ 28 Abs. 4 S. 2 SGB XII). Diese sind ebenfalls Bestandteil des existenziellen Bedarfs und müs-sen aus dem laufenden Einkommen aufgebracht werden. Prominente Beispiele hierfür sind die Befreiung von GEZ-(17,98 Euro) und anderen Gebühren sowie freier bzw. ermäßigter Eintritt bei zahlreichen Einrichtungen.
    Und ja, Mite ist enthalten, allerdings nur komplett unrealistische 360 €uronen
    Kinder werden schlichtweg negiert


    @ gemse: ist er doch (das ist mir aber auch neu, weil ich mich mit mangelfällen nicht auskenne): für arbeitende elternteile ist der selbstbehalt um 200 € höher. das dürfte die gez und, regional sehr unterschiedlichen bis nur vom hören-sagen bekannten, ermäßigungen doch wohl ausgleichen. die unrealistische miete...naja, gilt für alle. sind nicht nur bets von betroffen.



    ich habe übrigens auch keine lust, mich um euronen zu kloppen. ich kann auch gut damit leben, dass uet hier eine stufe weniger zahlt, als nötig. warum soll ich uet das leben unnötig schwer machen, wenn wir gut klarkommen? ich will nur die logik verstehen :motz:


    edit: zitate rein

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

    Einmal editiert, zuletzt von denkeschoen ()

  • Ich denke ich weiß was yogi meint.


    Man muß dabei wohl KUH nach Mangelfall und nach tabelle unterscheiden.


    Bei DDT kommt unterm strich das gleiche raus. Ob UET es nun erst ausgezahlt bekommen würde unddann einen hohereren KUH zahlen muß oder ob es gleich abgezogen und dementspr. Weniger gezahlt werden muß.


    Bei mangelfall wird auf SB runtergerechnet und dasKG fällt gar nicht mehr auf.


    Merkwürdig finde ich auch- als wir mit zwei kindern KUH an seine erste Tochter zahlten und angeblich alle kinder gleich gerechnet werden, ihr KUH damals wesentlich höher ausfiel als jetzt wo er real für drei kinder zahlen mus.


    Ich finde es auch nicht in ordnung das meinem Ex nach 45 h Arbeit nur 1000 euro bleiben. Andererseits gibt es auch viele BET, die am Existensminmum leben. Denn das KG reicht ja mal so oder so nicht um die laufenden kosten zu decken

  • die kosten für den "normalen" umgang sind in der düsseldorfer tabelle schon berücksichtigt.
    sollten extreme mehrbelastungen entstehen,etwa durch sehr lange aufenthalte beim uet oder extreme fahrtkosten,besondere nahrung sind diese kosten nachzuweisen. und selbst dann kann der uet einen antrag beim sozialamt auf übernahme der kosten des umgangs stellen.

    Rechne mit dem Schlimmsten und erwarte das Beste!
    Man sagt Zeit heilt alle Wunden. Aber keiner sagt einem das kleine Narben bleiben.

  • o.T.
    denkeschoen

    Zitat

    es tut mir leid yogi, ich kann dir einfach nicht folgen.


    Vielleicht wird es ja hierdurch s.u. deutlicher,


    @Alle


    Aha


    Dürfte für einige erhellend sein. Weil immer wieder gefragt wird " WARUM darf (erwerbstätiger) UET 1000 Euro haben, das ist SOOO viel".


    bzw.


    Zitat

    für arbeitende elternteile ist der selbstbehalt um 200 € höher


    Genau, das wird auch erklärt, WARUM das so sein muß. :-)


    LG

  • Genau, das wird auch erklärt, WARUM das so sein muß. :-)


    Sein kann nicht muss. Wenn der erwerbstätige z.B. noch 2 Kinder versorgt ist der Selbstbehalt höher. Wenn er mehr Miete wie die angenommen paar € hat kann der Selbstbehalt höher sein.
    Das alles sind Richtlinien.

  • Sarek
    das war o.T., s.u.
    Natürlich kann der SB im Einzelfall erhöht werden, er kann auch niedriger festgesetzt werden (z.B. bei Zusammenleben mit Partner/in), wollen wir jetzt alle möglichen Kombinationen hier dar stellen?


    und auf denkeschoen's Frage/Aussage bezogen:


    Zitat

    lohnabstandsgebot ist übrigens nett - schön, dass es beim selbstbehalt noch greift, woanders ja schon lange nicht mehr :nawarte:


    Frage an Denkeschoen. Ah ja, wo denn nicht?


    Kann man ja ganz klar nach vollziehen, dass der "normale" UET mit 1500 brutto genau so gut / schlecht finanziell da steht wie der "normale" H4 Aufstocker mit 1500 brutto.


    Und es wird ja ganz klar ausgeführt:



    Somit ist das oft gebrauchte Argument, im SB von 1000 sind Kosten des Umgangs bereits berücksichtigt enthalten, wohl widerlegt?


    Beispielrechnung:


    brutto irgendwas 2500-2600
    bereinigtes netto 1650
    KUH (2x) 647


    Dann bleiben 3 :drink Euro für Kosten des Umgangs, alles andere geht vom SB (Berechnungsgrundlage siehe oben). Natürlich kann man dann beantragen, und das JC kann gewähren, das sind ausdrückliche Kann Leistungen. In den internen Bestimmungen steht auch, "trennungsbedingte Kosten alleine" berechtigen nicht zu Anspruch? Meine, das mal gelesen zu haben. Vielleicht kann jemand sachkundiges (Purple :winken: ) mal dazu Stellung nehmen.


    Um bei dem Beispiel von oben zu bleiben.


    1000 - 2x hältiges Kindergeld = 816 Euro.


    Das sind mit hin 184181 Euro weniger, als einem H4 Aufstocker (Alleinstehenden ohne Verbindlichkeiten und besondere Aufwendungen) mit 1500 Euro brutto Lohn zum Leben zugebilligt werden.


    816 Euro, davon verbleiben nach Abzug einer realistischen Warmmiete (von der hier vom DFGT gesagt wird, 360 sollte unbedingt beibehalten werden :ohnmacht:) von mindestens 450 Euro, -> genau 366 Euro. Das sind genau 12,20 Euro am Tag.


    Für alles. Trotz 40 plus Stunden Arbeit, Umgang, Unterhalt Zahlung.


    :Hm


    LG


    hoffnungsvoll

    Zitat

    Ich denke ich weiß was yogi meint.


    :daumen;)


    Zitat

    Andererseits gibt es auch viele BET, die am Existensminmum leben.


    Das bestreitet niemand. Ich glaube, da sind wir uns wohl einig. Die Rechnung, die ich eben aufgestellt habe, dürfte aber wohl für viele neu sein.

    3 Mal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Hallo,


    also in Berlin darf die Bruttowarmmiete für einen 1-Personen-Haushalt (Harz 4) 378 Euro nicht überschreiten! Dafür hier eine Wohnung zu finden ist fast unmöglich!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Natürlich kann der SB im Einzelfall erhöht werden, er kann auch niedriger festgesetzt werden (z.B. bei Zusammenleben mit Partner/in), wollen wir jetzt alle möglichen Kombinationen hier dar stellen?


    Nein nur dein Behauptung "das ist so" negieren. Schon gerade dann wenn eine Empfehlung verlinkt ist.

  • Und jetzt on topic


    gibt es eine Änderung bezüglich das bei der Unterhaltsberechnung die Umgangskosten abgezogen werden dürfen?


    Jein,
    nur bei erheblich erhöhten Kosten und /oder erheblich über dem Mindestunterhalt liegender Zahlung und auch dann nur als abzusetzende Position vom brutto. So verstehe ich das zumindest, die Zahlung von Mindestunterhalt hat immer Vorrang.


    Die Berechnung setzt sich aus dem durchschnittlichen Netto - 5% berufsbedingter Aufwendungen = Betrag X - Umgangskosten - Selbstbehalt = Verteilungsmasse zusammen.


    Abgesehen davon das eine völlig falsche KM Angabe genommen wurde, ich komme laut Google Maps nur auf die Hälfte wo angegeben ist, wird mit einer KM Pauschale von 0,30 € gerechnet. Gestern habe ich gelesen das aber eine KM Pauschale nicht genommen werden darf, sondern nur die tatsächlichen Kosten für Benzin oder Fahrkarte.


    Der Abzug vom Einkommen ist so weit korrekt, die km Differenz ergibt sich logischerweise daraus, dass die Distanz 2x (oder sogar 4x, bei Übernachtung) überwunden werden muss. Stell Dir doch mal vor, es wär alles umgekehrt :hae:.


    30 km ist jetzt nicht welt bewegend.


    und noch mal o.T.


    Sarek

    Zitat

    Nein nur dein Behauptung "das ist so" negieren. Schon gerade dann wenn eine Empfehlung verlinkt ist.


    Ist Dir jetzt geholfen? Welche "Empfehlung" :radab (empfehlen tue ich vielleicht Restaurants, wenn überhaupt, :hae:) hab ich denn verlinkt?
    Ich denke halt, das ist eine Information die jeder BET/UET mal gelesen haben sollte. Als Hintergrundwissen. Zugegeben, ich hab es nicht so mit 08/15 Platitüden, wie Du, gell :winken: .


    Wenn Du das anders siehst, Dein Ding. Dann schreib halt was Du meinst, oder setz mich doch einfach auf /ig :winken:
    Dann musst Du "meine" :hae: "Empfehlungen" nicht mehr lesen, und ich muss nicht ständig das selbe erklären. Es ermüdet (mich) :muede langsam.


    LG

  • Welche "Empfehlung" :radab (empfehlen tue ich vielleicht Restaurants, wenn überhaupt, :hae:) hab ich denn verlinkt?


    @Alle


    Aha


    http://www.dfgt.de/resources/Empfehlungen_Selbstbehalt.pdf Steht im Link und oben auf der ersten Seite!


    Den :radab finde ich nicht lustig.


    PLONK