Hallo zusammen,
gibt es eine Änderung bezüglich das bei der Unterhaltsberechnung die Umgangskosten abgezogen werden dürfen?
Dachte eigentlich seither das das Hälftige Kindergeld dafür verwendet wird. Nun wird aber das Kindergeld abgezogen und noch die Umgangskosten. Die Umgangskosten übersteigen aber in unserem Fall nicht den Anteil des Kindergeldes. Im Gegenteil es bleibt noch über.
Beistandschaft kann ich frühstens einen Termin nächstes Jahr bekommen und der Anwalt hat mir eine 14 Tage Frist gegeben das ich damit einverstanden bin.
Kann mir dazu jemand weiter helfen?
Danke und Grüße
Zwiebel