Jobcenter vs. Arbeitsagentur...keiner will weiterhelfen...!

  • Hast Du mal über den Antrag auf Einstweilige Anordnung nachgedacht?
    Wenn Du ohne Anwalt den Antrag stellst, muss das Gericht den zu Deinem Vorteil auszulegen, wenn er sinnvoll gestellt wird.


    Hier z.B.
    ...beantrage ich, dass die BAB-Stelle bei der Agentur XY verpflichtet wird, mir für die Zeit ab dem 01.11.2013 den mir monatlich zustehenden Betrag an BAB unverzüglich auszuzahlen. Die Beträge für die vergangenen Monate sind ebenfalls sofort fällig und zu erbringen.
    Begründung:
    -> Antragstellung am ?? (Juni 2013)
    -> Abgabe der vollständigen Unterlagen am ???
    -> Ausbildung angefangen am??? (August 2013)
    -> Dadurch Ausschluss von SGB II-Leistungen vom ??? an (August 2013)
    -> Lebensunterhalt kann nicht sichergestellt werden, es besteht eine Unterdeckung von XXX (rechne mal Regelleistung + Mehrbedarf AE + Anteil Miete minus Netto-Ausbildungsvergütung, das wäre ja ca. dein Bedarf im SGB II... Da allerdings noch plus den Freibetrag aus der Ausbildungsvergütung... Den Satz kenne ich im BAB aber nicht).
    -> Durch die übermäßig lange Bearbeitungsdauer besteht die Befürchtung, dass die Ausbildung abgebrochen werden muss, da sie nicht finanziert werden kann.
    -> Anstatt eine Vorauszahlung durchzuführen, verweist die Agentur fälschlicherweise auf den nicht zuständigen SGBII-Leistungsträger.
    -> Daher blieb nur der Weg des vorläufigen Rechtschutzes.


    Mehr als probieren kannst Du es nicht, Du kannst den Antrag am PC tippen, ausdrucken und nach Feierabend bei Deinem Sozialgericht einwerfen. Oder per Fax schicken.
    Kosten entstehen hier für Dich keine, soweit ich informiert bin.

  • Danke Susanne. Genau so. Die Mühlen der Ämter mahlen langsam und wie lange noch warten? Mit einer einstweiligen Anordnung wird eben eine schnelle gerichtliche Entscheidung erzwungen, auf die es wahrscheinlich sowieso hinausläuft.


    Ich denke, Du wirst um einen Tag Urlaub nicht herumkommen. Denn selbst wenn Du keine Ansprüche mehr haben solltest, weil dem Grunde nach BAB- oder Bafög- oder was auch immer für vorrangige Leistungen berechtigt haben die Kinder einen Anspruch und den AE-Mehrbedarf bekommt man auch. Ich habe den Mietanteil für meinen Sohn und den Mehrbedarf trotz Bafögbezug bekommen.


    http://www.studis-online.de/St…dienfinanzierung/alg2.php

  • Wenn die Ausbildung in der Vereinbarung steht, dann würde ich ja eher, bzw. erst gegen das Jobcenter klagen.
    Evtentuelle BAB kann dann ja verrechnet werden

  • Was willste da klagen?


    Solange nur die "Aufnahme einer Ausbildung" drin steht und nicht
    die "Finanzierung", kannste mitm Ofenrohr ins Gebirge schauen.


    Ferner wäre der Rechtsweg einzuhalten: Antrag, Widerspruch, Klage.

  • Aber das Jobcenter kann doch nicht eine Ausbildungsaufnahme vereinbaren und dann
    "Ätschbätsch, nun sieh mal zu wovon du mit Kind jetzt lebst"
    sagen :wow:nawarte:


    Sind sie dort nicht auch verpflichtet eine Mutter über die finanziellen Folgen einer
    Ausbildungsaufnahme zu informieren :wand


    P.s. stimmt, wenn noch nicht erfolgt, natürlich Antrag beim Jobcenter, schriftlich!
    Und so weiter...

  • Sie hat doch gewusst, daß es für die Ausbildung BAB gibt, sonst hätte sie es nicht beantragt. :rolleyes2:


    Das JC kann nix für die Tritschelei der AfA.
    Du bellst den falschen Baum an.

  • Wo ist die TS in dieser Diskussion?


    Vllt. könnte sie einfach meine Idee mal in die Tat umsetzen und dann schauen, was das SG sagt? Ggf. ist dann ja schon alles erledigt?


    Das JC kann doch nicht einfach leisten, wenn es sachlich gar nicht zuständig ist... Also auf welcher Rechtsgrundlage soll hier ein Antrag gestellt werden, anstatt sich über den einstweiligen Rechtschutz beim richtigen zuständigen Träger das zustehende Geld zu holen? Ich versteh auch wirklich manchmal nicht, wieso immer das JC angeschossen wird...

  • Eluchil
    wie bereits erwähnt, nutze ich einen online Faxdienst... kostet um die 3 Cent pro Seite. Und es gibt eine email Sendebestätigung, in der die gefaxten Seiten abgebildet sind....
    Da ist es wurscht, welchen Service Provider man fürs Internet benutzt....


    Achsoo, sorry Tex war gedanklich auf dem falschen "Elb"dampfer. :rotwerd Ich sprach von der Faxfunktion meines All-in-one Lexmark.


    Schickste mir den namen des Online-Faxdienstes, per PN, büdde? ich hab doch keine Ahnung welcher Dienst was taugt.


    fischfreundin: Lass dir doch von Tex den Namen des Online-Faxdienst verraten, dann faxte alles hin. Ansonsten Wohngeld, kann aaber auch eeewig dauern. Oder eben Beratungshilfeschein->Anwalt.

    Einmal editiert, zuletzt von Eluchil ()

  • Das JC kann doch nicht einfach leisten, wenn es sachlich gar nicht zuständig ist... Also auf welcher Rechtsgrundlage soll hier ein Antrag gestellt werden, anstatt sich über den einstweiligen Rechtschutz beim richtigen zuständigen Träger das zustehende Geld zu holen? Ich versteh auch wirklich manchmal nicht, wieso immer das JC angeschossen wird...


    Weder belle noch schieße ich (immer) das Jobcenter an... :radab
    Ich überlege nur, wie eine Mutter eine Ausbildung übersteht und durchhält ohne zu "verhungern".


    Im übrigen gibt es hier schon eine Vereinbarung mit dem Jobcenter und auch den Hinweis der Agentur für Arbeit,
    sich (erstmal) ans Jobcenter zu wenden...


    Was wenn überhaupt keine BAB bewilligt wird (kenne die Voraussetzungen nicht)?


    Das Jobcenter wird dann sicher nicht rückwirkend zahlen...



    Bezweifle auch, dass es möglich ist jetzt schon die AFA zu verklagen.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsausbildungsbeihilfe


    Bei der BAB gibt es auch Ermessensspielräume...





    und es gibt ja noch keinen Bescheid...

  • Weder belle noch schieße ich (immer) das Jobcenter an... :radab


    Hi, juwi.
    Das warst doch auch nicht nur Du... Der (fast) allgemeine Tenor hier ist doch, sich an das JC zu wenden. Und das ist eben nicht zuständig. Also, wenn ich damit hier verschiedene Poster anspreche, die das tatsächlich hier tun, dann musst Du mir doch keinen Vogel zeigen, oder?


    Und nur weil die Agentur für Arbeit an das JC verweist, heißt das noch lange nicht, dass das auch seine Richtigkeit hat. Im Gegenteil. Sehr häufig erlebe ich, dass Arbeitslose bei der Eingangszone unserer Agentur vorsrpechen und einen Vorschuss auf ALG I haben wollen. Das ist auch rechtlich möglich, wenn der grundsätzliche Anspruch schon feststeht. Trotzdem verweist die Agentur (fälschlicherweise) auf das Jobcenter. Bis wir das Antragsverfahren durch haben und es dann wegen des anzurechnenden ALG I doch nicht zur Leistung durch das Jobcenter kommt, sind doch eh weitere 3 Wochen vergangen.


    Nochmal zum konkreten Fall zurück:
    Wo die Agentur bei Vorliegen der Voraussetzungen Ermessen haben soll, weiß ich nicht. Ob die Ausbildung jedoch förderfähig ist oder nicht, und ob noch ein tatsächlicher Anspruch auf BAB besteht, das können wir hier im Forum nicht beantworten. Ein Antrag auf Einstweilige Anordnung kann immer dann gestellt werden, wenn eine Eilbedürftigkeit vorliegt. Kann der Lebensunterhalt nicht gesichert werden, ist das so eine Eilbedürftigkeit. Daher kann die TS auf jeden Fall klagen. Halt nur keine Untätigkeitsklage, da hierfür 6 Monate vergangen sein müssen, aber die Klage auf Einstweilige Anordnung. Der Richter prüft dann, ob ein Klagegrund besteht und ob der Klage stattgegeben wird. Und das innerhalb weniger Tage i.d.R. Von daher sehr viel sinnvoller, als zwischen zwei Behörden hin und her geschickt zu werden.


    Nachtrag: Für eine Einstweilige Anordnung braucht es keinen Bescheid.


    Lieben Gruß
    Susanne

  • Hallo Susanne,
    Bei diesem Thema bin ich wohl etwas emotional :ohnmacht:
    Sorry.
    Aber "Bäume anbellen" und "gegen das Jobcenter schießen" war auch nicht wirklich sachlich :hae:


    Es ist sicher richtig, dass TS zum Sozialgericht wandern und den Antrag
    stellen sollte gegen die AfA
    Aber da es ja nicht klar ist, ob ihr BAB überhaupt zusteht,
    sollte sie vielleicht trotzdem vorsorglich beim Jobcenter einen Antrag auf Leistungen stellen...

  • So Ihr Lieben,


    da bin ich wieder. Inzwischen habe ich mir mal fachliche Beratung eingeholt und zwar bei einer Beratungsstelle, die mich an einen Rechtsanwalt verwies, der wohl regelmäßig Schriftsätze für Menschen, wie mich aufsetzt. Ich werde gegen das Jobcenter einen Antrag beim Sozialgericht stellen müssen, da das Jobcenter in Härtefällen ein Darlehen gewähren muss laut SGB II §7 Absatz 5. Heute habe ich das Ding an das Jobcenter gefaxt und per Post nachgeschickt. Freitag fahre ich zum Sozialgericht. Gegen die BAB Stelle kann ich erst nach sechs Monaten nach Antragsstellung eine Untätigkeitsklage einreichen. Also drückt mir di Daumen! :bet

    Das Leben ist wie Brot, irgendwann wirds hart :nawarte:

  • Hat der Rechtsanwalt erläutert, warum Du gegen das JC vorgehen kannst, aber nicht gegen die BAB-Stelle, die ja auch nach dem SGB arbeitet?
    M.E. ist § 7 (5) SGB II hier nicht ausschlaggebend; das betrifft Leute, die dem Grunde nach Anspruch auf BAB haben, aber der Höhe nach nicht. Sprich: Du machst eine förderfähige Ausbildung, aber die BAB-Stelle kommt nach Berechnung zu dem Schluss, dass Du zwar theoretisch Anspruch hättest, Dein Einkommen aber keine Leistungen nach dem BAB zulässt. Ich hoffe, das war jetzt irgendwie verständlich... Gesetzestexte sind häufig schwer zu verstehen. Und die Übersetzung ins Deutsche auch nicht immer einfach.


    @ juwi: Schon okay, Emotionalität kann ich ja auch nicht von mir weisen. :blume

  • fischfreundin: das ist unglaublich, wie dir das Leben schwer gemacht wird. Habe gerade diesen Thread überflogen.


    Es ist schwer nachvollziehbar, dass es keine kompetente Stelle gibt, die dieses Kompetenzengerangel managt und so regelt, dass dir keine Nachteile entstehen und eben, dass eine Regelung geschaffen wird. Dass das ein unwarscheinlicher STress für dich ist, finde ich schlimm. Deine Energie brauchst du für viele Andere Dinge: Ausbildung, Kindererziehung und Haushalt. Eigentlich müsste es doch entsprechende Instanzen bzw. Verantwortliche der Ämter geben, die das untereinander managen ohne dass Du mittendrin stehst. Wie man mit dir umgeht, finde ich eine Respektlosigkeit. Bestimmt wäre das besser zu lösen gewesen, wenn 2 intelligente Mitarbeiter der jeweiligen Ämter das gut miteinander geregelt hätten und dich gleichzeitig mit ins Boot geholt bzw. dich informiert hätten.

  • @Marlena, ich tu das jeden Monat,alles per hand abgeben...natürlich fallen da kosten an,aber es gibt ein sozialticket das kostet 28e im Monat und man kann mehr damit machen als zum jobcenter gurken,ntürlich kostet es Zeit,aber das 1 mal im Monat ist schon erschwinglich, man muß bedenken, das man dafür auch unterstützung bekommt...nix ist umsonst