Verfahrensbeistand vom Kind interessiert sich nicht für die Fakten was kann man tun?

  • Definiere Fakten.


    Einen Verfahrensbeistand zu wechseln ist nahezu unmöglich, wenn der nicht just ein engster Verwandter eines Elternteils ist oder dergleichen.
    Er muss auch keineswegs unparteiisch sein, im Gegenteil. Der Verfahrensbeistand SOLL sogar parteiisch sein - für das Kind.

  • 1. war er nur 20 Minuten bei dem Vater (der "neuen Familie) und sagt alles super dem Kind geht es gut (20 Minuten entscheidne die Zukunft???
    2. das Kind ist Jahrelang bei mir und meiner Mutter aufgewachsen, wir dürfend as Kind seit 6 Wochen nicht mehr sehen es wird uns komplett entzogen.
    3. der Vater hat sich NACHWEISLICH nie gekümmert (ich bin keine Mutter die den Vater schlecht macht, im Gegenteil ich habe nach der Trennung noch Bilder mit dem Kind gemalt für den Papa, Videos aufgenommen, Briefe geschrieben ect. weil ich der Meinung bin ein Kind braucht beide ELtern und muss beide lieben dürfen)
    4. der Vater hat sich umd as Kind aus 1. Ehe nie gkümmert, findet er auc heute noch richtig, da er als Pädagoge der Meinung ist, dass Kinder Schaden davon nehmen, wenn sie zu den Geschiedenen ELternteil an den Wochenenden fahren und dieses "Hin und Her" Kinder schadet und es besser ist Erinenrungen und Familien Teile zu löschen und zu ersetzen (hat er selbst SCHRIFTLICH geschrieben)


    den Verfahrensbeistand juckt das z.b. nicht.

  • Es ist nicht Aufgabe des Verfahrensbeistandes, sich um die von dir angesprochenen Dinge zu kümmern. Das macht der Richter.


    Ansonsten kannst du jederzeit einen Antrag bei Gericht stellen, dass der Verfahrensbeistand ausgetauscht wird.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nein. Der Verfahrensbeistand ist eine Art Rechtsanwalt des Kindes. Wie alt ist denn das Kind? Hauptaufgabe ist eigentlich, den Willen des Kindes im Verfahren zu vertreten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo, das Kind ist 6 Jahre alt. Kann man denn in 20 Minuten Besuch den Willen des Kindes erfahren? Immerhin sind Kinder mit 6 auch noch beeinflussbar.


    Mein Mann lies das Kind einkassieren vom Jugendamt, das Kind hatte eine Woche Pflegefamilie hintersich und ja gerade 4 Wochen vorher zu hause udn "Familie" verloren so wie er es kannte. Das das Kind dann Angst hat wenn jemand kommt und der Papa vorher noch impft, wenn du was falsches sagt nimmt der Fremde Mann dich mit müsste doch auch einem Anwalt klar sein oder?

  • dazu muss ich noch sagen, es existierte Häuslich Gewalt zu Hause in der Ehe darüber gibt es Ärztliche Gutachten die dem Gericht vorliegen. Das Kind hat nachweislich Angst vor seinem Vater und es wird nur in dessesn Sichtweite und Gegenwart befragt. Sagt dann ein Kind wirklich was es will?


    Ich mache meinem Mann keinen Vorwürf über die Gewaltausbrüche, trotzdem steht ihm ja das Recht zu das Kind zu lieben, da es immer der Vater bleibt.

  • Das Jugendamt kassiert keine Kinder auf Zuruf ein.


    Wenn du dasKind wirklich wieder haben willst, musst du dich mal ein bisschen mit den Aufgaben der einzelnen Institutionen beschäftigen und wie die in deinem Fall agiert haben und entschieden. Du musst den Grund entkräften, mit dem das Jugendamt und das Gericht das Kind von dir weggeholt haben und zum Vater gegeben haben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nein. Der Verfahrensbeistand ist eine Art Rechtsanwalt des Kindes. Wie alt ist denn das Kind? Hauptaufgabe ist eigentlich, den Willen des Kindes im Verfahren zu vertreten.


    hab es leider auch anderst erleben müssen. da war der wille des kindes komplett egal. wobei meine große da schon 16 war.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Das Jugendamt und Gericht haben aufgrund einer Gafhrenmeldung die vom Vater einging( ich wolle die Familie erschießen) einkassiert. Ein Angestrebtes Ermittlungsverfahren ist bereits eingestellt da es eien Seifenblase vom Vater war.


    Das Jugendamt und das Gericht kann ich in dem Eilverfahren verstehen, dass sie aufgrund eienr solchen Lüge handeln müssen. Aber diese Seifenblase existiert ja nicht bzw. hat nie existiert. Sonst wäre das Verfahren vond er Staatsanwaltschaft NIEMALS eingestellt worden.


    Was hat das mit Kindeswohl zu tun, nur damit der Vater seinen Willen bekommt, der Mutter schaden um das Kind zu sich zu holen? Wie gesagt alles in einem Eilverfahren beschlossen da ja "Gefahr" in Verzug war.


    Wie kann man den Grund mehr entkräften außer, dass dieses Verfahren eingestellt wurde und die Seifenblase geplatzt ist?

  • Hallo Fenja, ich möchte dich mit den folgenden Sätzen nicht angreifen, sondern nur versuchen eine andere Sichtweise darzulegen, damit du deine Denkweise ändern kannst und damit die Sache verständlicher werden kann.


    Was hat das mit Kindeswohl zu tun, nur damit der Vater seinen Willen bekommt, der Mutter schaden um das Kind zu sich zu holen?


    Ziemlich genau nichts, dies hat mit dem Kindeswohl nichts zu tun und ist deshalb für den Verfahrensbeistand unerheblich. Das Kind lebt im Moment beim Vater. Die weitergehende Frage muss jetzt nicht sein: "Das ist aufgrund falscher Tatsachen so geworden und wie wird der alte Zustand wiederhergestellt". Die Richtige Frage ist: Wie geht es in Zukunft für das Kind weiter."


    Wie kann man den Grund mehr entkräften außer, dass dieses Verfahren eingestellt wurde und die Seifenblase geplatzt ist?


    Damit ist der Grund, warum das gemacht wurde hinfällig. Aber auch hier wieder: Aufgrund welcher Tatsache soll der alte Zustand wieder hergestellt werden?? Weil du das so möchtest?


    Die Frage für den Verfahrensbeistand ist, ob das Kind in der jetztigen Situation gut aufgehoben ist oder nicht und was ist der evtl. Wunsch des Kindes?
    Wie geht es für das Kind unter größter Wahrung der Kontinuität weiter?


    Für das Kindeswohl ist es unerheblich, was zwischen euch als Eltern vorgefallen ist.


    Dann schreibst du das Kind hat nachweislich Angst vor dem Vater: Womit kannst du das nachweisen? Du hast das Kind doch schon wochenlang nicht mehr gesehen.


    Dann schreibst du Sachen über den Hergang der Befragung oder des Treffens von Kind und Verfahrensbeistand. Woher weißt du die so genau? Warst du dabei? Kinder werden normalerweise befragt, ohne daß ein anderer Erwachsener in der Nähe ist.


    Die Private Meinung des Vaters oder der Mutter interessiert einen Verfahrensbeistand auch nicht. Auch interessiert es nicht, ob er sich früher "nie gekümmert" hat. Da das Kind bei ihm jetzt wohnt und alles in Ordnung zu sein scheint, wird er sich wohl auch jetzt drum kümmern.



    Wie du vieleicht bemerkst: Mit diesem "Der hat aber früher" wirst du nicht weit kommen. Das musst du völlig ablegen. Wichtig ist, wie es in Zukunft laufen soll.



    So, das soll erstmal reichen, um einige Standpunkte zu hinterfragen und um vieleicht mal eine andere Sichtweise auf die Dinge zu werfen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • @ Hucky, danke für deine Antwort.


    1. fühlt das Kind sich dort nicht wohl sonst würde es beid er Patentante nicht ständig danach betteln das es nach Hause dürfe. Wann ist Mama wieder "gesund" und holt mich ab (der Vater sagt dem Kind einfach ich sei krank....)


    2. macht das Kind ständig in die Hose (geht aus den Berichten vom Jugendamt herraus) schlägt sich nach Angaben des Vaters selbst auf den Kopf und bestraft sich selbst. Tut mir leid da mache ich mir als Mutter GROßE Sorgen, egal ob das einige Väter interessiert die soetwas vielleicht anders sehen.


    3 herrschte Jahrelang häusliche Gewalt (Nachweislich) die mein Sohn mit abbegommen hat und ein Mann legt solch ein Verhalten nciht plötzlich ab.


    4. Ist das Kind 6,5 Jahre NUR bei meiner Familie aufgewachsen und wird komplett abgekappt von dem Vater, das möchte das Kind nicht. Das erlebt man ja meine Mutter ist z.b. einmal einfach an die Schule gefahren und das Kind hat sofort gesagt. Oma lass uns einfach gehn. Meine Mutter hat ihm erklärt das das nicht geht, trotzdem wollte das Kind sofort dort weg. Bei einer Wochenend Urlaub vor 2 Wochen mit der Patentante in einem Freizeitpark hat das Kind egsagt lass uns im Hotelbleiben und "kuscheln" und kann ich nicht mit nach Hause sowie können wir den Urlaub nicht verlängern.
    Sein Weihnachtswunsch war ich möchte meine Familie zurück und für immer bei ihr bleiben.


    5. aus dem Bericht von dem Verfahrensbeistand selbst ging herraus das er das Kind in Anwesenheit und Sichtweite des Vaters befragt hat. Den Bericht halten zwei Anwälte für mehr als Unzureichend für solch Wichtige Entscheidungen.


    6. Prallt der Vater überall damit "super" habe gesachfft das sie der Mutter das Kind weg geholt haben (wurde auch bei FB ect. veröffentlicht...) soetwas halte ich alles andere als fördernd für das Kindeswohl. Sich aufzuführen wie ein König auf dem Schachbrett und nicht mal nach den Wünschen des Kindes zu schauen.


    Tut mir leid, das sieht nicht nach einem "Glücklichem" Kind aus sondern nach einem Kind was seine Familie zurück möchte. Ich lasse mir daher auch nicht einreden, dass ein Fremder nach 20 Minuten dann solch schwer wiegende Entscheidungen trifft und ich Kampflos für das Kind aufgebe. Das wäre etwas anderes wenn das Kind sagt es möchte dort bleiben.

  • Mein Mann lies das Kind einkassieren vom Jugendamt,


    Du musst den Grund entkräften,


    Das Jugendamt und Gericht haben aufgrund einer Gafhrenmeldung die vom Vater einging( ich wolle die Familie erschießen) einkassiert.


    Wie? Der KV hat beim JA angerufen und gesagt "meine ex möchte uns alle abknallen" und darauf hin wurde das Kind in Obhut genommen??? :wow

  • @ Liz,


    ja so einfach geht das und nun kämpft man dagegen sein Kind überhaupt mal wieder zu sehen. Mittlerwiele sind 6 Wochen vergangen wo ich meinen Sohn nicht zu sehen bekam. Der Auslöser für seien Anruf war ein Gespräch per E-Mail einen Tag vorher wo es um das Sorgerecht ging. Das gefiel dem Vater nicht und dann fand er die erbeutung des Kidnes durch solch eine Schau besser.

  • Ne du,


    irgendwas passt da nicht zusammen.


    Erst ist das 6jährige Kind seit 6,5 Jahren bei dir und deiner Familie. Also scheinbar ohne Vater.
    Dann soll dasselbe Kind aber Gewalt in dieser Ehe miterlebt haben. Einerseits willst du das Kind seit 6 Wochen nicht gesehen haben, andererseits hast du es offenbar vor zwei Wochen in diesem Freizeitpark gesehn?


    Und wenn du das Kind nicht gesehen hast und der Verfahrensbeistand sagt, alles okay beim Vater, woher weißt du, dass das Kind plötzlich in die Hose macht und sich selbst schlägt?


    Das ist alles und insgesamt mehr als dubios. Und da ist noch nicht angesprochen, dass kein Jugendamt auf "Zuruf" ein Kind "einkassiert" wie behauptet und zu einem Vater gibt, vor dem es angeblich Angst hat. Wie lief denn der Umgang mit dem Vater, als das Kind noch bei dir lebte? Hatte es da keine Angst? Gab es begleiteten Umgang?

  • @ Tüftels,


    das Kind wird im Januar 7J. ist also mittlerweile mehr als 6,5 Jahre alt aber vom geburtsjahr her imemr noch 6 Jährig.....


    das Kind hat die gesamte Ehezeit die Gewalt mitbekommen, diese ist Aktenkundig und es gibt Ärztliche Gutachten darüber welche auch beim familiengericht vorliegen. Nicht ich sondern meine Schwester hat das Kind über ein Wochenende gehabt und war mit ihm in einem Freizeitpark ich habe mein Kind 6 Wochen nicht gesehen.


    Das Problem mit dem Einnässen ist sogar bekannt, das Kind versteckte seit Jahren die Unterwäsche vor dem Vater aus angst. Das Kind ist in Physchologicher Behandlung auch mit aus diesem Grund. Das Jugendamt hat sich bisher nicht wirklich für Fakten interessiert. Die gesamten Akten ect. die eingereicht werden sowohl vond er Anwaältin wie von anderen Familienmitgliedern landen mit dem Kommentar in dem Aktenornder. Ich musste schon einen zweiten ornder anlegen und möchte eigentlich nix merh schriftliches haben.....


    Die Auffälligkeiten des Kindes, wie das Einnässen ect. stehen ja in den Berichten ect. die man ständig bekommt. Vielleicht hast du soetwas noch nicht selbst erlebt mag sein. Wr sind seit 3 Monaten in Trennung und ich habe schon 2 volle Aktenordner mit Briefene ct.


    Und ja das Kind wurde aufgrund dieser Story einkassiert wer es nicht glaubt, dem schicke ich gerne sowohl den Antrag wie das Urteil (wogegen wir eine mündliche Verhandlung beantragt haben, da dies ohne Verhandlung beschlöossen wurde!)

  • mit der Begründung ich wolle meine Familie erschießen. Da die Polizei nix gefunden hatte an dem Abend wusste man nicht so genau was man machen sollte wegen der evt. "Gefahr" auf anraten meienr Anwältin blieb ich "freiwillig" dort, sonst wäre erst mal Einstweilig ein Urteil gesprochen wurden für eine U Haft bis die Ermittlungen der Polizei udn Staatsanwaltschaft abgeschlossen wären.
    Das Ermittlungsverfahren wurde nach 2 Wochen wieder eingestellt von der Staatsanwaltschaft da die Seifenblase geplatzt war. Ein schöner Scherz.... meines Mannes mit Folgen für ein kleines Kind....