Anhörungsbogen wegen Jobben meiner Tochter

  • Ein OWi-Verfahren hat nix mit Sanktionen zu tun.
    Das ist ein eigenständiges Verfahren, unabhängig von evtl Rückzahlungen.


    IdR wird bei derlei Beträgen eingestellt, ergo: nix passiert.


    Oft ist es so, daß automatisch Meldungen rausgehen an die Bußgeldstelle des JC.


    Mach dir keinen Kopf jetzt, überleg lieber, ob du Nachweise für die Meldung hast.
    Oder Zeugen.
    Hat doch sicher jemand mitgekriegt, daß du es gemeldet hast?


    Wenn da was nachkommen sollte, was bei derlei (*sorry*) Pipifaxbeträgen
    fast utopisch ist, kann man immer noch reagieren.


    Erstmal abwarten.


    Für die Zukunft: schriftlich und nachweislich.

  • Faxen geht auch.


    Oder Abgabe dort gegen Empfangsbestätigung.


    Nie wieder einfache Briefe oder gar Telefonate.

  • so, die Antwort des Jobcenters ist da...ich darf 40 euro wegen Überzahlung zurück zahlen, habe neuen Anhörungsbogen bekommen in dem geht es nur darum ob ich es abgezogen haben möchte oder selbst einzahlen möchte. :angry

  • so, die Antwort des Jobcenters ist da...ich darf 40 euro wegen Überzahlung zurück zahlen, habe neuen Anhörungsbogen bekommen in dem geht es nur darum ob ich es abgezogen haben möchte oder selbst einzahlen möchte. :angry

    Ehe ich etwas abgezogen haben mmöchte, oder selbst einzahlen soll, würde ich Widerspruch einlegen.
    Meine Erfahrung mit dem JobCenter ist die, das die Sachbearbeiter mit Zahlungsaufforderungen schnell sind.
    Hat schon etwas ein wenig Druckpotenzial, so ein Brief als Bezugsempfaenger zu erhalten.
    Viele gehen nicht in den Widerspruch, haben Bedenken noch weitere Konsequenzen zu erfahren.


    Lege Widerspruch ein, erkläre nochmals den Sachverhalt und versuche das benoetigte Schriftstueck von der Rennbahn ueber die Arbeitszeit/Entlohnung zu bekommen.


    "Denken ist wie GOOGLEN,...nur krasser!!"

  • Falls die Anrechnung korrekt ist (das müsste man ausrechnen), kommste nicht drumrum.


    Und da dir der Beweis der Meldung von damals fehlt, hast du Glück, daß kein OWi-Verfahren eingeleitet wurde.