Umgang für Beerdigung

  • Hallo kügelchen,


    ich glaube, die von dir gemeinte Stelle hast Du (wie ich am Anfang auch) missverstanden.
    Sich zwei Jahre zurückgenommen bedeutet nicht, dass kein Umgang stattfand - das bedeutet offenbar eher, dass nicht mitbestimmt wurde im Alltag sondern eben lediglich der Umgang wahrgenommen wurde.



    Hallo Flin,


    Als Vorbemerkung:


    Das hier...

    Der Elternkonflikt schadet meinem Sohn. Es ist für mich undenkbar, nicht alle Hebel in Bewegung zu setzen -oder nicht in Bewegung zu setzen- um diese Situation zu einem Besseren zu bewegen. Dazu gehört insbesondere, auszuschließen dass ich irgendetwas tue, was den Konflikt befeuern könnte.


    Es geht mir darum, meinen Sohn möglichst viel von dem zu geben, was er braucht - und sich wünscht. Was das ist -und was nicht- reflektiere ich immer wieder mit dem Helfersystem. Dazu gehört auch immer wieder, auf Dinge zu verzichten, die ich mir wünsche - aber die unserem Sohn nicht helfen.

    .... widerspricht massivt diesem hier:

    Wenn sich in der Zukunft nicht etwas sehr wesentlich ändert, werde ich auch für Anlässe, wie Weinachtsfeiern oder Martinszüge im Kindergarten, oder für die Einschulung unseres Sohnes jeweils einen gerichtlichen Antrag auf Umgang stellen müssen. Das, weil seine Mutter angekündigt hat, unseren Sohn nicht mehr zu solchen Veranstaltungen gehen zu lassen. Mit der Begründung, dass er mich dort sehen könnte.


    Nun die Frage, die Du beantwortet haben möchtest.


    Das geht in die Richtung der ursprünglichen Frage, die ich hier gestellt habe. Ob jemand Erfahrung, mit solchen Anträgen hat?


    Aufgrund der ursprünglichen Frage und aufgrund der Erfahrung habe ich Dir weiter oben im Themenstrang geantwortet - wenn auch aus der anderen Perspektive.


    Es gilt die Maxime:
    Abweichungen vom Standard im Umgang nur wenn dies eindeutig dem Kindeswohl dient.
    Das ist bei einer Beerdigung ganz sicher nicht der Fall - schon gar nicht, wenn die absurde Idee im Raum steht, man könne mit dem Kind den aufgebahrten Opa besichtigen wollen (verzeih, falls das nicht Deine Idee war, ich bin mir dessen nicht sicher).


    Als zusätzliche Information für Dich - dies nun eindeutig aus direkter Erfahrung:
    Dass Dein Anliegen eine deutliche Verbesserung des Kindeswohls erwirkt ist auch bei den von Dir zukünftig angestrebten Verfahren wohl eher nicht der Fall.
    Du möchtest den Umgang für bestimmte Tage beantragen, da Du dem Kind den Besuch der Einschulung, des Martinsumzugs, der Weihnachtsfeier ermöglichen möchtest. Dies könntest Du aber auch, indem Du nicht zusätzlich Schule, Martinsfeier und Weihnachtsfeier zum Kriegsschauplatz machst - sicher hat die Mutter bisher diese Veranstaltungen besucht mit dem Kind?


    Es ist verständlich, dass Du an derartigen Veranstaltungen im Leben des Kindes zugegen sein möchtest.
    Dies ist jedoch Dein eigener Wunsch für Dich, nicht unbedingt auch das Beste für das Kind.


    In intakten Komplettfamilien ist es natürlich sehr schön und geradezu idyllisch, wenn beide Eltern zugegen sind bei derartigen Gelegenheiten. Womöglich auch die Oma, die Tante und die Cousine.
    Bei hochzerstrittenen Eltern (davon darf man sicher reden nach 17 Terminen vor Gericht?) kann es aber durchaus seine Rechtfertigung haben, wenn die Kindsmutter in "ihrer" Zeit mit dem Kind entscheidet, dem Kind derartige Konfrontationen der Eltern in der Öffentlichkeit durch Nicht-Besuch der Veranstaltungen zu ersparen.


    Das Kindeswohl ist auch ohne Dich, das Kind wird nicht gebranntmarkt, wenn nur ein Elternteil zugegen ist. Das ist im Gegenteil sogar der Standard, ich sehe nur selten Kinder, die von mehr als einer Person (zumeist die Mutter) begleitet werden.

    Du würdest Dich beim Gericht der Frage stellen müssen, warum Du dem Kind die Veranstaltungen ermöglichen möchtest, indem Du die Mutter verklagst statt eben derartige Gelegenheiten dann wahrzunehmen, wenn sie in Deine Umgangszeit fallen. Es ist eher unwahrscheinlich, dass Dir diese zusätzlichen Termine gewährt würden.


    Was nach dem Beschluss kommt, ist dann wieder Angelegenheit der Eltern, die mehr oder weniger verantwortungsvoll Entscheidungen treffen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Frau Rausteiger,


    aber wenn es Umgang gab, warum zerrt man KM 17. Mal vor Gericht :Hm :frag


    Ich denke schon, dass ich das richtig verstanden habe.


    Wenn es so ist wie du sagst, sorry, aber dann zerre ich doch KM nicht so oft vor Gericht.


    Und Alltag bestimmen vom ET bei dem Kind lebt, ist doch beim GSR völlig normal. Daher wundert es mich auch, dass er nicht weiß welchen Kindergarten Kind besucht etc.

  • Tja....17 Verhandlungen in dann nur 2,5 Jahren....kann man das überhaupt toppen?
    Ich sage dazu lieber nichts...

  • Flin
    Immerhin bin ich so empathisch, dass ich meist bewusst Bezeichnungen wie Mütter/Väter weglasse. Aus dem einfachen Grund das es zwar immer quantitative :-) Schwerpunkte geben mag, aber das es noch immer eine Minderheit gibt, die sich (zu Recht) angepieselt fühlt, wenn man sie in denselben Sack zum Draufschlagen stopft.
    Das mit enger Bindung und mangelnder Empathie widerspricht sich meiner Meinung zwar etwas, aber gut.
    Ich hab da übrigens kein Problem mit das mein Sohn so anders ist als ich in gewissen Punkten. Ich sehe ihn als Individuum, als eigenständige Person, die ich die ersten, naja 2 Jahrzehnte begleite, nicht als Abklatsch von mir. Und das ist gut so.


    Wenn man als betreuender Elternteil, pardon Mutter!, die Alltagssorge trägt hat man es ständig mit einer Risikoabschätzung zu tun. Das fängt an bei der gesundheitlichen Fürsorge: Ist das Kind nach Krankheit fit genug wieder in die Betreuung/Schule zu gehen, kann man es sich als berufstätige Mutter... noch leisten einen Tag zu "schwänzen", verpasst das Kind zuviel Unterricht. Spielzeug, Kleidung, das richtige Haustier, der risikoärmste Kiga/Schulweg, wie lang oder ab wann kann das Kind allein zuhause bleiben, ab wann alleine draußen, und wie oft rennt man ans Fenster oder vor die Tür um zu kontrollieren, ob noch alles ok ist, die "richtigen" Freunde, und die Beziehung die mit den unterhalten wird. Etc.pp.
    Und wenn es in die Hose geht, trägt man die Verantwortung.
    Sorgerecht. Lustige Sache.


    Über viele Dinge muss man sich als Umgangsberechtigter, sorry Vater!, wenig bis garkeine Gedanken machen. Einiges fällt nicht in die gemeinsam verbrachten Zeit, anderes ist aufgrund des fehlenden, auch örtlichen, Lebensmittelpunkt kaum relevant.
    Wenn in meinem Verwandtenkreis jemand gestorben wäre, hätte ich zuerst gefragt, welche Erfahrungen andere Eltern mit der Vermittlung/Aufarbeitung dieser Nachricht gemacht haben. Es soll auch ganz gute kindgerechte Bücher dafür geben, ob das was taugt, da kann man sich ja auch erkundigen.
    Du fragst ob jemand Erfahrung mit einem Eilantrag hat.


    Dein Sohn ist vereinhalb, davon warst du 2 Jahre nicht zugegen bzw. zeitweise auch nur wenige Umgansstunden. Eine lange Phase seiner bisherigen emotionalen Entwicklung hast du verpasst, ist eben so.
    Du schilderst sehr ausführlich, wie dein Sohn im Kindergarten in bleiernes Schweigen verfiel. Das der Richter wegen der Zankerei eine hochrote Birne hatte ist ja hochinteressant. Aber haben dich die Erzieherinnen, bevor sie die Gerichtsverhandlung als Heilmittel deklariert haben, darüber informiert? Hast du dir Gedanke gemacht, woran es liegen könnte, die Erzieherinnen oder Freunde mit Kind, gefragt ob sie Erfahrungen haben oder eine Idee? Kinderarzt, vielleicht, oder das "Helfersystem"? Ich hätte es gemacht, aber bei dir liest man nix davon. Nur die Schuldfrage, die ist im Nachhinein geklärt.


    Wenn du also deinen Sohn in den schwarzen Anzug gezwängt hast, wirst du je nachdem wann euer nächster Umgang ist, wenig bis garnichts mit ihm aufarbeiten können. Obwohl du derjenige bist, der ihn mitnimmt und 1. Ansprechpartner ist. Weniger die Mutter, die deinen Vater wenigstens die letzten Jahre sehr wahrscheinlich eben so wenig gesehen hat. Der darf dann solo drüber brüten bzw. mit einer Mutter die deinen Vater nicht so gut kannte.
    Aber :what shalls?


    Das zum Thema Qualität und Empathie von mir...

    Einmal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • Flin,
    wie hätte dein Vater das Ganze denn gesehen? Hätte er gewollt, dass es ein 18. Verfahren für den Enkel gibt?
    Und: wie möchtest Du dass dein Kind den Opa 'kennenlernt': kalt und tot ... oder durch Erzählungen und Fotos lebendig und lachend?

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)


  • hallo,


    sorry, wenn ich das jetzt so hart schreibe, aber wegen einer beerdigung, die nicht wirklich dem kindeswohl entspricht, einen eilantrag bei gericht zu stellen und wieder unruhe in eine eh schon schwierige beziehung zu bringen, finde ich mehr als daneben!!! zumal er den opa gar nicht gekannt hat!


    meine kids habe ich zu hause gelassen, als ich zusammen mit meinem mann auf die beerdigung meiner oma ging.....die buben kannten ihre ur-oma, dennoch fand ich es für einen damals 6 und 4 jährigen nicht wirklich tauglich, auf dem friedhof mit allen möglichen anderen leuten, die mama weinen zu sehen!


    ich habe dann lieber an einem anderen tag mit den buben das grab besucht, das war für die kinder wesentlich entspannter und sie konnten in ruhe ihre blumen dorthin bringen.


    überleg dir das lieber nochmal, erst recht mit dem antrag bei gericht :kopf


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Das ist für die Mütterfraktion mal wieder unvorstellbar, daß es auch Mütter gibt, die den Umgang und das Sorgerecht dermassen versuchen zu blockieren, daß dafür 17 Verfahren notwendig sind, um das vernünftig zwischen den Eltern zu regeln. Das kann ja nur am Vater liegen.


    Ich hab mit meinem Richter Glück gehabt. Der hat beim 1. Prozess direkt gesagt, daß wenn bei uns nochmal eine Umgangsklage notwendig ist, daß dann nicht über Umgangsrecht, sondern direkt übers Sorgerecht gesprochen wird. Das hat das Ganze viel schneller funktionieren lassen. Was den Umgang angeht, hat meine Ex daraus gelernt (bis auf mal zwischendurch, wo dann schnell das JA auf dem Plan war).


    Und wenn dann Mutter schon ankündigt Kind von allen Möglichen Veranstaltungen fernzuhalten, weil Vater ja zugegen sein könnte, dann läßt das tief blicken und Prozess 18 bis xxx sind vorprogrammiert (wobei da nicht mehr viel kommen wird, da irgendwann eine Sorgerechtsentscheidung fallen wird, und die wird wohl, da dem Vater recht gegeben wird, wohl dann auch entsprechend ausfallen.)


    Aber ich rate dir auch nochmal dazu, die anstehende Beerdigung nicht zum Anlass zu nehmen, den Umgang einzuklagen. Du wirst Dir und damit deinem Kind keinen Gefallen tun.


    Da nimm lieber die Weihnachtsfeier oder so, die zum Wohle des Kindes sind. Hier ist dazu der falsche Anlass.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Ich spiel mal Orakel... Flin wird den Eilantrag durchziehen, weil er glaubt das ist im Sinne des Kindes. Egal was wir hier schreiben. (Er will ja eigentlich nur wissen, wie er den Antrag durchkriegt und nicht ob die Sache mit der Beerdigung Sinn macht) Der Antrag wird abgelehnt. Und wieder eine Kerbe im Holz - Gerichtsprozess Nr. 18...
    :batsch

  • Ich kenne mehrere Mütter, die ihre Kinder 24/7 sehen - und
    gleichzeitig kaum einschätzen können, was in ihren Kinder vor sich geht.
    Oft haben gerade diese Mütter einerseits eine sehr enge Bindung an ihre
    Kinder - und andererseits sehr wenig Empathie.


    aber UET haben eine bessere bindung empathie und wissen genau, daß 4 1/2 jährige unbedingt auf eine beerdigung eines ihnen völlig fremden menschen gehen wollen??? mensch, flin, spricht hier gekränkte eitelkeit???

    *that makes me nobody so fast after*

    Einmal editiert, zuletzt von casha ()


  • Und wenn dann Mutter schon ankündigt Kind von allen Möglichen Veranstaltungen fernzuhalten, weil Vater ja zugegen sein könnte, dann läßt das tief blicken.


    Sehe ich gar nicht so.
    Denn bei stark zerstrittenen Eltern ist es eben nicht der Normalfall dass beide ET zu solchen Veranstaltungen und Festen gehen. Aus dem einfachen Grund - um jegliche Eskalation und Streit vor dem Kind zu vermeiden. Feiertage werden beim Umgang geregelt (was ja nach 17 Verhandlungen sehr wohl der Fall sein sollte). Und jeder nimmt Termine und Feste wahr, die in seine Umgangszeit fallen. Punkt. Alles andere wäre schlecht fürs Kind bei solchen höchst zerstrittenen Fällen.
    Keine Mutter nimmt ihrem Kind freiwillig die Freude an solchen Festen. Wenn sie also so etwas ankündigt, dann rechnet sie wohl damit, dass er trotzdem auftaucht und sich somit nicht an die Umgangsvereinbarung hält und dass die Situation eskaliert. Und da sehe ich sie völlig im Recht. Nach 17 Verfahren in so kurzer Zeit für mich mehr als nachvollziehbar.

  • Hucky


    Hucky, ich sehe deinen Punkt. Aber nach 17 Gerichtsverfahren kannste die beiden Elternteile doch ruhigen Gewissens nirgends mehr gemeinsam mit dem Kind in die Öffentlichkeit schicken.


    Das arme Kind.


    Über die Frau weiß ich nichts, wer weiß, mag sie noch hm.... egozentrischer und egoistischer sein, dieser Mann hier jedenfalls erscheint schon mal komplett beratungsresistent.


    Und was hat der Kleine bislang gelernt, durch Gerichtsverhandlung etc.? Vielleicht seinen ganz persönlichen Kummer in dieser elenden Geschichte besser zu verstecken? Funktionieren ist angsagt, in der Hoffnung, dass die beiden, die eigentlich auf ihn achten sollen nicht den nächsten Gerichtsärger anzetteln.


    Um mal einen Tipp zu geben, was bei diesem schutzbedürtigen Vierjährigen wohl auch so an Knoten geplatzt sein könnte.


    Gruselig.


    Und auf die Manier, die es jetzt wieder längs gehen soll, na, da wird ihm Trauerarbeit von seiten seines Vater-was ich persönlich für wichtig und wertvoll halte, gerade bei einem kleinen Jungen- auch toll nahegebracht.


    Und schwupps-ich bin raus aus diesem Schauerthread.


    P.S.:
    Ich finds dann echt besser, ein Richter zeigt zügig an, entweder es halten sich jetzt beide an die von mir aufgestellten Regeln, oder nächstes Mal winkt Tabula Rasa. Egal welcher der beiden meint es auf 18?! Gerichtsentscheide anzulegen.


    Beileid.

  • Das war doch dein Zitat??!!! Und jetzt sage mir noch mal, dass dich mein Post wundert.

    Erst fragen, dann schiessen.


    Meine Ex ist -nach Einschätung mehrer Psychologen verschiedener Untersuchungsstellen- extrem bindungsintollerant. Sie scheint es als Übergriff zu betrachten, wenn ich mit ihr gemeinsam für unseren Sohn sorgen will. Auch dann, wenn mein Kümmern positiv für unseren Sohn und konstruktiv ihr gegenüber ist.


    Bedeutet: Ich tue etwas, das das gesamte Helfersystem als positiv für unseren Sohn bewertet - und sie fühlt sich persönlich angegriffen. Beratungen halfen dem nicht ab. Im Gegenteil tickte sie immer mehr aus.
    Um diese Situation zu beruhigen, habe ich alle strittigen Fragen zurückgestellt. Beispielsweise die Frage, wo Gelder von meinem Konto verblieben sind, für das sie Vollmacht hatte. Gleichzeitig habe ich alle ihre Forderungen erfüllt. Beispielsweise hat sie jeden Hausrat bekommen, den sie forderte. Auch dann, wenn die Sachen von meinem Geld angeschafft worden waren.


    Darüber hinaus, habe ich ihr alle sorgerechtlichen Fragen überlassen. Damit sie zur Normalität zurückfinden kann.


    Kurz gesagt: Ich habe von meiner Seite aus alles vermieden, was auch nur ansatzweise Anlass für Streit sein könnte. So, dass sie machen konnte, was sie wollte. Hätte sie um Unterstützung gebeten, hätte sie die jederzeit gerne bekommen.


    Ich hatte die Hoffnung, dass das den Konflikt beruhigen würde. Das hat allerdings nicht funktioniert. Anstelle dessen, hatte sie schnell ein neues Konfliktfeld gefunden, indem sie ständig den Umgang boykottierte.


    Angebote für aussergerichtliche Einigungen hat sie abgelehnt und vom Jugendamt dringend angeratene Elternberatungen abgebrochen. Weil Entwicklungen Zeit brauchen, habe ich es dabei belassen.


    Ende letzten Jahres landete unser Sohn dann in kritischem Zustand im Krankenhaus. Dehydriert und unterzuckert wegen einem Magen- Darmvirus. Er lag im Bett am Tropf und konnte den Kopf nicht mehr heben.
    Das war für mich Anlass, wieder einmal mit dem Kinderarzt zu sprechen. Der äußerte schwere Sorgen über die gesundheitliche Versorgung unseres Sohnes: Meine Ex verweigerte Impfungen und empfohlene Untersuchungen. Es stellte sich auch heraus, dass meine Ex in eineinhalb Jahren achtmal den Kinderarzt gewechselt hatte. Immer dann, wenn die Ärzte ihr gegenüber skeptisch wurden.


    Es wurde einerseits offensichtlich, dass meine Ex sich nicht beruhigt, wenn ich mich zurückziehe. Und andererseits schafft sie es nicht, alleine für unseren Sohn zu sorgen.


    Seitdem habe ich meine Strategie geändert. Inzwischen wurde unser Sohn geimpft, alle ärztlichen Untersuchungen wurden durchgeführt, er hat einen festen Kinderarzt - und er verbringt nicht nur stundenweise Zeit mit mir, sondern ganze Wochenenden und die halben Ferien. Und er freut sich darüber.
    Gleichzeitig halte ich steten Kontakt mit dem Kinderarzt, dem Kindergarten und den Eltern seiner Freunde.


    Sprich: Ich sorge dafür, dass ich im Leben meines Sohnes präsent bin. Egal, ob meine Ex deswegen im Dreieck springt, oder nicht.


    Bedeutet: Ich mache ihr Vorschläge. Wenn sie das ablehnt, biete ich gemeinsame Gespräche beim Jugendamt oder bei Elternberatern an. Wenn sie das verweigert, gehe ich vor Gericht.


    Das zur Situation, die ich jetzt schon mehrmals erklärt habe.



    Zur Beerdigung:
    Wie in unserer Familie getrauert wird, wie Beerdigungen ablaufen und ob es dort überfordernde Situationen gibt, ist im Forum nicht bekannt. Ich kenne die Situation und habe keine Sorgen. Wenn ihr Sorge habt, bin ich für den Hinweis dankbar. Spekulieren könnt ihr darüber natürlich auch, wenn ihr wollt - aber das hilft weder mir noch meinem Sohn.

  • Und wenn dann Mutter schon ankündigt Kind von allen Möglichen Veranstaltungen fernzuhalten, weil Vater ja zugegen sein könnte, dann läßt das tief blicken und Prozess 18 bis xxx sind vorprogrammiert


    nee mus nicht tief blicken lassen. wir wissen hier absolut gar nicht was zb da schon passiert ist. mein ex würde das selbe schreiben. er glaubt das sogar. wie sich ein kind fühlt wenn papa an einer ecke steht mama an der anderen sich böse angucken und kind nicht mehr weiß wo hin und was machen sorry das ist nicht gut für son kind. wobei wir hatten das noch etwas besser. ich hab ihn dazugebeten bzw zwerg. er hat nicht mal seine anwesende große tochter begrüßt als er kam. pure ignoranz. muss ich dir jetzt noch erzählen wie die weihnachtsfeier für den zwerg war? zwerg ist dann lieber rausgegangen irgendwann udn er abgehauen beleidigt ohne sich wenigstens von ihr zu verabschieden.
    aber frag ihn mal......... er ist unschuldig und siehe avatar ich das böse in person udn sowieso schuld.



    also vorsicht mit sowas bitte!

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Keine Mutter nimmt ihrem Kind freiwillig die Freude an solchen Festen. Wenn sie also so etwas ankündigt, dann rechnet sie wohl damit, dass er trotzdem auftaucht und sich somit nicht an die Umgangsvereinbarung hält und dass die Situation eskaliert.


    Anscheinend gibt es doch Mütter, die das machen. Es gibt sogar Mütter, die Ihre Kinder alleine zu Pflichtverstanstaltungen gehen lassen, weil sie es nicht interessiert, was das Kind dort macht. Auch das gibt es.
    Ausserdem haben solche Veranstaltungen, wenn beide Eltern dahin gehen nichts mit der Umgangsvereinbarung zu tun. Die Eltern können sich, wenn es sein muss, in versch. Ecken setzen und schauen was das Kind bei solchen Veranstaltungen z.B. Aufführt. Auch ich werde mir da, soweit es geht, nichts mehr entgehen lassen. Das hab ich oft genug während unserer Ehezeit machen müssen. Während der Zeit hab ich da wichtige Dinge im Leben der Kinder verpasst. Und für das Kind ist es auch toll, wenn beide Eltern dabei sind. Wo wir wieder bei Elternebene wären. Beide Elternteile müssen es aushalten können, da mal ne Stunde nicht aufeinander loszugehen, zum Wohle des Kindes. Der, der damit dann ein Problem hat, ist der, der falsch liegt (egal ob Vater oder Mutter).

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • und er verbringt nicht nur stundenweise Zeit mit mir, sondern ganze Wochenenden und die halben Ferien.


    Hallo Flin,


    und da hattest Du wirklich keine Gelegenheit, mit Kind Deinen (kranken) Vater zu besuchen?


    Ich verstehe, dass Du dieses Versäumnis bedauerst - durch eine erzwungene Anwesenheit des Kindes bei der Beerdigung wirst Du das aber nicht wieder gut machen können.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Lieber Flin,
    alles was du schreibst, würde unser KV 1:1 so über mich schreiben...


    Sie scheint es als Übergriff zu betrachten, wenn ich mit ihr gemeinsam für unseren Sohn sorgen will.


    das kann auch durchaus ein Übergriff sein


    gesamte Helfersystem


    wenn ich das schon lese, muss ich fast kotzen


    wo Gelder von meinem Konto verblieben sind, für das sie Vollmacht hatte.


    Paarebene, hat mit dem Kind NIX zu tun





    Kurz gesagt: Ich habe von meiner Seite aus alles vermieden, was auch nur ansatzweise Anlass für Streit sein könnte. So, dass sie machen konnte, was sie wollte. Hätte sie um Unterstützung gebeten, hätte sie die jederzeit gerne bekommen.


    Kurz geantwortet: heisst also sie ist ALLEINE an 17 Verhandlungen Schuld und nur dir kann man Verhandlung Nr 18 anlasten (der Umgangsantrag wg. Beerdigung)








    Darüber hinaus, habe ich ihr alle sorgerechtlichen Fragen überlassen. Damit sie zur Normalität zurückfinden kann.


    Entschuldigung, wie bitte?


    Kurz gesagt: Ich habe von meiner Seite aus alles vermieden, was auch nur ansatzweise Anlass für Streit sein könnte.


    Glaube ich nicht. Aber ich glaube dir, dass du das glaubst...


    Hätte sie um Unterstützung gebeten, hätte sie die jederzeit gerne bekommen.


    Oh weia...


    Ende letzten Jahres landete unser Sohn dann in kritischem Zustand im Krankenhaus. Dehydriert und unterzuckert wegen einem Magen- Darmvirus. Er lag im Bett am Tropf und konnte den Kopf nicht mehr heben.
    Das war für mich Anlass, wieder einmal mit dem Kinderarzt zu sprechen. Der äußerte schwere Sorgen über die gesundheitliche Versorgung unseres Sohnes


    was natürlich ausschließlich die Schuld der KM ist und man ihr am besten deswegen gleich das Kind wegnimmt, gell?


    Meine Ex verweigerte Impfungen


    welche und warum?


    empfohlene Untersuchungen.


    welche und warum?