Erwerbsminderung und Kindergeld

  • Hallo ihr Lieben,


    Bin gerade zur Reha und werde wohl leider weiterhin arbeitsunfähig bleiben, die Krankenkasse steuert mich demnächst auch aus, ich befürchte, es wird auf eine zeitweilige Erwerbsminderungsrente hinauslaufen :(


    Kann mir jemand sagen, ob man überhaupt mit Erwerbsminderungsrente noch kindergeldberechtigt ist? Welche Möglichkeiten hat man überhaupt, dann über die Runden zu kommen? Ich weiß gerade gar nicht, wie das alles funktionieren soll...


    Frustrierte Grüsse vom Einhorn

    For one human being to love another, that is perhaps the most difficult of our tasks, the ultimate test and proof, the task for wich all other tasks are nothing but preparation. ~ Rainer Maria Rilke ~

  • Hallo Einhorn,


    du bist Kindergeldberechtigt und Unterhaltsberechtigt. Dazu darfst du einen 450-Eurojob machen, lies dies aber genau im Rentenbescheid nach...manchmal ist das individuell festgelegt.
    Sollte die Rente unter dem Grundbedarf liegen (so bei 900), kannst du Grundsicherung bis zu diesem Betrag beantragen.


    Es ist nicht viel,aber mit 450 Eurojob kann man damit leben.


    Liebe Grüße
    Tinchen

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"

  • Es gibt keinen "Grundbedarf". Falls du über Kenntnisse verfügst, die diesen belegen, bitte Quelle. Danke^^




    Dieser ist individuell, da unterschiedliche Kosten der Unterkunft und ggf Mehrbedarf zu berücksichtigen sind.

    Einmal editiert, zuletzt von purple ()

  • Es gibt keinen "Grundbedarf". Falls du über Kenntnisse verfügst, die diesen belegen, bitte Quelle. Danke^^


    Steht im Rentenbescheid.


    Zitat

    Dieser ist individuell, da unterschiedliche Kosten der Unterkunft und ggf Mehrbedarf zu berücksichtigen sind.


    Hab das HIER noch im Allgemeinen gefunden, vllt.hilft dir das weiter. Ist ein ziemlich Dschungel.
    Mein Rentenberater hat mir da sehr weitergeholfen. Hast du einen?

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"

    Einmal editiert, zuletzt von Tinchen1 ()

  • Der persönliche Bedarf setzt sich aus


    -Regelsatz


    -angemessenen KdU (abhängig von örtlichen Richtlinien, Personenanzahl und evtl Behinderungen)


    -einem persönlichen Budget, falls vorhanden


    -evtl Mehrbedarfen




    zusammen.




    Und dein(?) Rentenbescheid oder Auskünfte DEINES Rentenberaters sind für dich interessant, aber


    kein GRUNDbedarf.


    Den gibt es nicht, da individuell. :rolleyes2:




    Um eine Aufstockung durchs SGB XII (oder evtl sogar ALG II bei erwerbsfähigen Mitgliedern der BG)
    I
    vorauszusagen oder zu versprechen (?), fehlen die Infos.





    Kindergeld gibts, egal ob SGB II, XII oder SGB III.

    Einmal editiert, zuletzt von purple ()

  • Kann mir jemand sagen, ob man überhaupt mit Erwerbsminderungsrente noch kindergeldberechtigt ist?


    Ja bist du!



    Zitat

    Welche Möglichkeiten hat man überhaupt, dann über die Runden zu kommen? Ich weiß gerade gar nicht, wie das alles funktionieren soll...


    Ich weiß, das rauscht alles erstmalüber einen herein :troest .Möchte dir aberMut machen, es geht! Versuche zur Rentenberatung zu gehen in deinem Ort (kannst du auch schon ohne Rentenbescheid) und informiere dich dort. Die haben auch alle Broschüren wo du das nachlesen kannst und manch ein Berater rechnet das auch mit dir durch.


    Kopf hoch!

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
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  • @ Purple, dein Fachwissen ist prima, wenn du es jetzt noch schaffst herabsetztende Smilies wegzulassen, wäre das echt top ;) . Oder du lässt das posten einfach sein, wenn dich das so annervt :frag .

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Ich hab nur ein Problem mit derart offensichtlichen Falschauskünften.


    Sogar ein Mod sollte wissen, daß sein Rentenbescheid nicht allgemein gilt.



    Die Mitarbeiter auf den Behörden haben dann die Probleme, wenn sie versuchen, klarzustellen,


    was Sache ist.


    :kopf :kopf :kopf :kopf




    Wieso habt ihr die Smiles, wenn man sie nicht posten darf? Oder gilt das nur für mich? :-) :-) :-)

  • Ich denke, hier ist keine Falschauskunft gegeben worden, sondern in allgemeiner Begrifflichkeit der Versuch gemacht worden, auf die gestellte Frage der Threadstarterin und die mitschwingenden, nicht gestellten Fragen zu antworten.


    Das Thema ist, wie man am Startposting feststellen kann, für Einhorn neu, überraschend, niederschmetternd und mit zahllosen Ängsten verbunden. Da wäre es schön, wenn mit einem Hauch Einfühlsamkeit wenigstens versucht würde zu posten und nicht mit einem Behördenton der 50er-Jahre, der hoffentlich in der Form nirgendwo in den staatlichen Dienstleistereinrichtungen für die Bürger noch gepflegt wird. (Dann wäre all die teure Ausbildung, Schulung, Weiterbildung für die Katz gewesen ...)


    Richtig hilfreich wäre es für die Threadstarterin, wenn ihr aus Wissen und Erfahrung heraus mitgeteilt würde, welche ersten Schritte sie zutun hat, was sie beachten muss, welche Ängste sie nicht haben muss, wohin sie sich wenden kann. Teilweise ist dies ja schon geschehen. Danke dafür.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Einen "Grundbedarf" gibt es aber trotzdem nicht! :strahlen ...aber vielleicht ist ja die "Grundsicherung" nach dem SGB XII gemeint :hae:


    Nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse hast Du den normalen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, in diesem Jahr kannst Du ja schon mal den Rentenantrag stellen. Sollte sich beides überschneiden, verrechnen die Sozialleistungsträger das untereinander.


    Wenn Dir der Rentenbescheid dann vorliegt, kannst Du damit beim Sozialamt (als Bezieherin einer Erwerbsminderungsrente stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung!) durchrechnen lassen, ob Du dort noch irgendwelche Ansprüche hast.

  • Da ich auch Eu Rente bekomme, weiß ich das so ziemlich: Also, Du bekommst Kindergeld, kannst aufstockend Sozialhilfe bekommen (bei Bedarf!), UVG bzw. Unterhalt und 450 € dazu verdienen. Wobei das eine ziemlich Farce ist: mit Eu rente (zumindest mit voller), darfst du maximal 3h am Tag und 15h in der Woche arbeiten. Da 450€ zu verdienen, ist quasi unmöglich, denn welche jobs kann man da schon machen? Gibt nicht viele...
    LG, Billi

  • Da ich auch Eu Rente bekomme, weiß ich das so ziemlich: Also, Du bekommst Kindergeld, kannst aufstockend Sozialhilfe bekommen (bei Bedarf!), UVG bzw. Unterhalt und 450 € dazu verdienen. Wobei das eine ziemlich Farce ist: mit Eu rente (zumindest mit voller), darfst du maximal 3h am Tag und 15h in der Woche arbeiten. Da 450€ zu verdienen, ist quasi unmöglich, denn welche jobs kann man da schon machen? Gibt nicht viele...
    LG, Billi

    Nicht ganz richtig! Sie kann (auf Kosten ihrer Gesundheit) soviel arbeiten wie sie möchte, allerdings wird, wenn sie die von Dir genannte Verdienstgrenze überschreitet, die Erwerbsminderungsrente gekürzt! Guckst Du hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/rententipp/mehr_hzv_moeglich.html
    :brille

    Einmal editiert, zuletzt von Profiler2610 ()

  • Hallo,


    danke für eure Antworten.


    Anspruch auf Alg1? Wirklich? Ich dachte, das hat man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht? Und wenn ich hier arbeitsunfähig entlassen werde, stehe ich ja nicht zur Verfügung...


    Das wäre ja schön - in dem Jahr kann sich noch einiges tun...


    Also werde ich wohl als erstes zum Arbeitsamt müssen, wenn ich heimkomme, oder?


    Grüssle vom Einhorn :wink

    For one human being to love another, that is perhaps the most difficult of our tasks, the ultimate test and proof, the task for wich all other tasks are nothing but preparation. ~ Rainer Maria Rilke ~

  • So lange Du keine Rente beziehst stehst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, selbst wenn Du momentan wegen Krankheit nicht arbeitsfähig bist! Außerdem hast Du für dieses Jahr Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt ;)

  • Also, mir wurde damals zwischen Rentenstellung und Rente KEIN AlG II gezahlt, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Und: auf meinem Rentenbescheid steht drauf, wie viel ich maximal arbeiten darf / kann. Wenn das nicht so wäre, bräuchte ich ja keine EU Rente. Was es gibt, ist noch eine teilweise EU-Rente, da sind die ZUverdienstmöglichkeiten natürlich anders.
    LG, Billi

  • Also, mir wurde damals zwischen Rentenstellung und Rente KEIN AlG II gezahlt, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Und: auf meinem Rentenbescheid steht drauf, wie viel ich maximal arbeiten darf / kann. Wenn das nicht so wäre, bräuchte ich ja keine EU Rente. Was es gibt, ist noch eine teilweise EU-Rente, da sind die ZUverdienstmöglichkeiten natürlich anders.
    LG, Billi

    1. Ich habe nicht ALG II, sondern ALG I geschrieben, und meine auch ALG I. Wenn Du ausgesteuert wirst, weil der Höchstbewilligungszeitraum des Krankengeldes ausläuft, bist Du arbeitslos! Und wenn die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld erfüllt sind, hast Du auch Anspruch darauf!


    2. Eine Rente wegen verminderter Eerwerbsfähigkeit wird auf Grund eines gewissen gesundheitlichen Status gewährt, nicht auf Grund der tatsächlichen Gegebenheiten! D.h. dass man auf Kosten seiner Gesundheit auch mehr als 3 Stunden täglich arbeiten darf, allerdings wird die Rente dann entsprechend gekürzt. Einfach mal dem o.g. Link folgen.

  • Ich habe auch kein ALGI bekommen, obwohl ich vorher 7 Jahre am Stück gearbeitet habe, mit oben genannter Begründung. Klar kannst du mit Eu Rente mehr arbeiten, aber dann fällt sie weg oder wird gekürzt, welchen Sinn macht sie dann? Außerdem prüft die Rentenversicherung in der Regel ziemlich genau, ob du arbeitsfähig bist oder nicht. Außerdem schaut leider die Praxis oft anders aus, als was in irgendwelche Paragraphen steht. Meine Erfahrungen waren zumindest die, die ich geschildert habe. Leider, wäre mir anders auch lieber gewesen!