Minderjährige und Nichtgeschäftsfähige Kinder Zahlen mit die Bestattungskosten

  • Danke ich lese die Beiträge,dennoch bleibe ich dabei,das Ganze nicht einfach so hinzunehmen,sondern kritisch nachzuhaken!

    Lt dem Bestattungsgesetz des Landes Niedersachsen ist sie verpflichtet. Punkt, aus, Ende.
    Falls sie das mangels Geld nicht kann, wird es übernommen.


    wth soll man da wo nachhaken?
    Bei der Gemeinde die Übernahme beantragen.


    Was soll das, so ein Fass aufzumachen mit Anwältin?
    Wer zahlt die?
    Beratungshilfeschein wird sie nicht kriegen, weil sie ja noch nicht mal beantragt hat, ergo keinerlei Bescheid(e) hat.
    Man kann sichs auch furchtbar kompliziert machen.

  • Solange es statt der gesetzlichen Pflegeversicherung keine gesetzliche Altersversicherung gibt, die die Kosten des Alters abdeckt, ist das Sterben wohl eine Privatsache. Und die Kosten wohl dementsprechend auch.


    Gut das man den Antrag stellen kann und somit nahezu jeder Minderjährige von der Pflicht befreit wird.

  • Zitat

    gesetzliche Altersversicherung

    Ja, genau. Jagen wir die Lohnnebenkosten noch bisserl höher^^.


    Die Bestattung ist in erster Linie Pflicht der/des Erben, das ist noch nichtmal moralisch verwerflich.

  • Die Tatsache daß ich es mir kompliziert gemacht habe,hat aber dazu geführt daß ich nicht zahlen mußte,es handelte sich um einen Härtefall,trotz Gesetze!!Kann ja sein daß es sich für sie auch lohnt,hat für mich auch nichts mit Aufriss zu tun,wenn ich jedem der bei mir die Hand aufgehalten hat,bezahlt hätte wär ich jetzt arm dran...

  • Ja, genau. Jagen wir die Lohnnebenkosten noch bisserl höher^^.


    Die Bestattung ist in erster Linie Pflicht der/des Erben, das ist noch nichtmal moralisch verwerflich.


    Danke, Purple. Du hast die Ironie verstanden.


    Es ist doch so. Entweder wir müssen die Kosten grundsätzlich individuell bezahlen und Ausnahmen zulassen, oder wir verstaatlichen das ganze und sorgen dafür dass unsere Kinder und wir für alle Beerdigungen aufkommen. Auch die der Kinderlosen. :tuedelue


    Edith: Aber ganz ehrlich, Purple. Je länger ich drüber nachdenke, desto mehr verschwindet die Ironie.
    Volkswirtschaftlich gesehen ist es nämlich durchaus ein Konstrukt, dass die Kommunen entlasten würde. Sorry für OT

    Einmal editiert, zuletzt von StefanRM ()

  • Ach und nochwas,hatte ich vorhin vergessen zu erwähnen,auf die selbe Art und Weise habe ich das auch beim Ableben meiner Mutter gemacht-musste auch nichts zahlen-trotz der Gesetze...

    Nicht "trotz", sondern wegen der Gesetze wurde das übernommen.

  • Edith: Aber ganz ehrlich, Purple. Je länger ich drüber nachdenke, desto mehr verschwindet die Ironie.
    Volkswirtschaftlich gesehen ist es nämlich durchaus ein Konstrukt, dass die Kommunen entlasten würde. Sorry für OT

    Bei den Werten, die in den nächsten Jahr(zehnten) vererbt werden, ist das Subsidiaritätsprinzip das einzig Richtige.


    Der Staat greift dann unter die Arme, wenn der Einzelne nicht kann.
    So ist es geregelt und so sind Härtefälle abgefangen.
    Daran wird sich sicherlich nichts ändern.


    Eine Umlegung würde volkswirtschaftlich null Sinn machen.
    Betriebswirtschaftlich vielleicht, im Sinne von (vereinzelten) Kommunen.

  • soweit ich den Informationen entnehme geht es sehr wohl darum daß das Kind dafür aufkommen soll,da stellt sich doch die Frage wovon???Deshalb hatte ich ja angeregt sich rechtlich zu informieren...wie gesagt rechtlich ist das richtig,aber aus eigener Erfahrung kann ich sagen,daß es durchaus Sinn macht mal nachzuhaken,vor allem wenn das Kind minderjährig ist,hat mithilfe einer Anwältin bei mir auch geklappt


    meiner tochter ging es ähnlich wie dir :troest


    den juristischen weg der "ablehnung" der übernahme der bestattungskosten
    hätte sie wohl auch erfolgreich gehen können :(


    sie hat sich dann aber entschieden die beerdigung selber zu organisieren :respekt


    und das "amt" hat sogar den größten teil übernommen :thanks::anbet
    obwohl sie schon "in lohn und brot" war.


    sie hat dort allerdings vorher den antrag gestellt.


    ob die kosten auch ausnahmsweise hinterher übernommen werden, wäre hier eigentlich die frage :hae:

  • Zitat

    ob die kosten auch ausnahmsweise hinterher übernommen werden, wäre hier eigentlich die frage

    Leistungen nach dem SGB XII sind absolute Notfall-Leistungen.
    Die greifen halt dann, wenn gar nix da ist.


    Und wenn das Geld für die Bestattung beschafft werden konnte, besteht eben kein Bedarf mehr, ergo Ablehnung.



    Sozialleistungen sind immer im Voraus zu beantragen.
    Hinterher gibts nur noch über den Rechtsweg Geld, wenn überhaupt.