Minderjährige und Nichtgeschäftsfähige Kinder Zahlen mit die Bestattungskosten

  • Hallo Ihr Lieben,
    Einige werden jetzt sagen,das geht doch gar nicht.
    Am 17.10.2013 ist der Erzeuger meiner Tochter verstorben(einige wissen warum ich nicht Vater schreibe).Und nun wird meine Minderjährige Tochter zur Kasse gebeten.
    Ihr lest richtig.Das Niedersächsische Besattungsgesetz macht es möglich.
    Armes Niedersachsen!!!
    Gruß buffi1006 :wand

  • Ich nehme ab, das Kind ist Erbe? Dann ist die Übernahme der Bestattungskosten völlig legitim.

  • Silence hat recht, Bestattungskosten sind aus dem Erbe zu finanzieren (falls es was zu erben gibt), also ist
    es völlig legitim und hat nix mit "armes Niedersachsen" zu tun.


    Frage am Rande: wer sollte es sonst bezahlen?


    Tipp: bei Bedürftigkeit kann man beim Sozialamt die Bestattungskosten gem § 74 SGB XII beantragen,
    allerdings sind diese vor der Bestattung zu beantragen.

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  • Auch wenn es jetzt zum heulen ist, so ist dieser Vorgang völlig normal.
    Die Hinterbliebenden müssen für die Kosten einer Beerdigung aufkommen, egal, ob sie zu Lebzeiten ein gutes oder schlechtes Verhältnis zu dem Verstorbenen hatten.
    Als leibliches Kind steht deine Tochter da nun mal an hoher Stelle, nach Ehepartner und vor Geschwistern etc.
    Auf der anderen Seite erbt sie ja auch.
    Wenn es nichts oder gar nur Schulden zu erben gibt, dann kann sie mit Frist von 6 Wochen das Erbe ausschlagen.

    Das schützt aber nicht vor den Bestattungskosten. Außer sie kann nachweisen, dass sie die Kosten für die Beerdigung nicht zahlen kann. Dann kann sie beim Amt für Familie und soziales einen Antrag auf Übernahme der Beerdigungskosten stellen.

  • Was ist jetzt daran armselig? Ich verstehe das irgendwie nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Da bist du nicht der einzige, der da gerade ein Verständnisproblem hat.


    Wer, außer den Angehörigen (und Tochter ist ja wohl eine Angehörige) soll sonst zahlen?


    Herr Kasuppke, drei Straßen weiter?

  • Du hast mit diesem Mann ein Kind gezeugt, somit wird du als Erziehungsberechtigte einspringen müssen, sofern die Tochter dies nicht kann.


    Gibt es weitere Erben?

  • Bestimmt nicht minderjaehrige,die keinerlei einkommen haben.
    Gruß Buffi

    Zitat

    Das ich einen Antrag stellen kann weiß ich auch.

    Nochmal: wo genau liegt das Problem?


    Wenn Bedürftigkeit besteht, werden die Kosten übernommen. :frag


    Minderjährige können durchaus über Einkommen verfügen, das hat nichts, aber auch gar nichts
    mit dem Alter zu tun.
    Falls dem nicht so ist: Antrag stellen.

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  • Ich versteh den Aufriss nicht, soweit ich weiß fallt Ihr doch in den Rahmen das ihr nen Antrag stellen könnt, also hopp hopp Antrag stellen, Erbe ausschlagen und bumm.


    Anstatt sich aufzuregen, los laufen und alles regeln.


    Der letzte Akt mit dem verhassten Ex und dann haste Dein Leben lang Ruhe.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Sie zu, dass du das Erbe so schnell wie möglich ausschlägst. Dafür gibt es Fristen.
    Dann muss sie auch nichts zahlen.


    doch, auch wenn das erbe ausgeschlagen wurde, können die beerdigungskosten anfallen, wenn kein antrag auf
    übernahme der kosten gestellt wurde...

  • Halihallo,also ich kann ja nur aus eigener Erfahrung sprechen,ich selbst war schon erwachsen(23Jahre)als mein`Vater`verstarb,den ich bis dahin nicht mal kennengelernt habe.Er war kurz zuvor in eine Pflegeeinrichtung gekommen und wußte zumindest dann daß er eine Tochter hat,die wohl inzwischen ein eigenes Einkommen hat.Dementsprechend wollte das damals zuständige Amt die Kosten für seine Versorgung von mir erstattet haben,ebenso wie für seine Bestattung,lt-Gesetz ist es wohl so,daß Kinder für ihre Eltern aufkommen müssen,für mich neu ist die Auskunft daß das auch für minderjährige gilt.Ich habe dann das Erbe ausgeschlagen,und mir eine Anwältin genommen(Familienrecht),die das Ganze dann ausgefochten hat,Fakt ist,er ist nie für mich aufgekommen(finanziell-Unterhalt),das konnte man anhand der Unterlagen im Jugendamt nachweisen,schuldete also mir Geld und so brauchte ich bis heute keine Bestattung oder Pflegekosten bezahlen,die Anwältin hat natürlich Geld gekostet,da Familienrecht über keine Versicherung abgesichert ist.Aber per Rechenexempel war`s mir das wert,der Mann hätte ja noch 30Jahre leben können,das wäre teuer geworden!Ich würde mich mal rechtlich(Anwalt) informieren,es kann ja nicht sein daß Du als seine Ex-Partnerin dafür aufkommen mußt,es kann natürlich sein daß das Ganze dann wieder aufgerollt wird,sobald das Kind eigenes Geld verdient... :-)

  • Die Expartnerin muß ja nicht aufkommen, sondern das Kind.



    Mal andersrum gefragt, wer soll sonst zahlen?

  • Darum geht es erstmal nicht. Grundsätzlich sind Kinder ihren Eltern gegenüber in der Pflicht.



    Zudem, wenn das Kind erbt, dann kann es zahlen.

  • soweit ich den Informationen entnehme geht es sehr wohl darum daß das Kind dafür aufkommen soll,da stellt sich doch die Frage wovon???Deshalb hatte ich ja angeregt sich rechtlich zu informieren...wie gesagt rechtlich ist das richtig,aber aus eigener Erfahrung kann ich sagen,daß es durchaus Sinn macht mal nachzuhaken,vor allem wenn das Kind minderjährig ist,hat mithilfe einer Anwältin bei mir auch geklappt

  • und wovon soll das Kind das Ganze bezahlen??

    Lies doch einfach die Beiträge: wenn Bedürftigkeit besteht (also kein Geld vorhanden ist), kann
    ein Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten gestellt werden.