*** Alleinige Sorgerecht ***

  • Hallo,




    mein Ex und ich haben das gemeinsame Sorgerecht für unseren Sohn
    (7Jahre).


    Ich möchte aber wieder das Alleinige Sorgerecht haben.




    Was muss ich machen oder tun?


    Wie läuft das ab?




    Liebe Grüße
    Mama

  • Wenn nicht was ganz gravierendes passiert (passiert ist) wirst Du so gut wie keine chance darauf haben.

  • Gibt es Gründe? Kindeswohlgefährdung beim Vater?


    Du kannst natürlich versuchen, es einzuklagen.
    Dazu evtl erst beim Jugendamt beraten lassen.

  • Mein Sohn lebt bei mir und ich kümmere mich immer um ihn.


    Für mich ist das keine Vater mehr, sondern nur noch der Erzeuger.


    Irgendwann wir es auch so sein, das ich wieder in meine alte Heimat (zu meinen Eltern, da wohnen auch meine Ex-Schwiegereltern) ziehen werde und hab auch keine Lust in wegen jeden Pups um seine Erlaubnis zu fragen (zumal er eh nie erreichbar ist).

  • Wenn Du das ASR "wieder" haben willst, gehe ich davon aus, dass ihr nicht verheiratet wart, oder?


    Dazu musst du beim Familiengericht einen Antrag dazu stellen.
    Der Antrag beinhaltet die Daten der KM, die der Kinder (Auszug aus dem Geburtsregister), die Daten des KV und
    natürlich eine kurze Erläuterung, warum und aus welchen Gründen du das ASR beantragst.


    Lass es jedoch von einem Anwalt absegnen, den Du im Falle eines Prozesses zu Rate ziehen kannst.
    Zudem kann er ggf. PKH beantragen. Ohne dies kostet das ne gute Stange Geld.


    Wenn der Antrag bei dem Familiengericht eingegangen ist, wird dazu ein Aktenzeichen angelegt und dann bekommst
    du in ein paar Wochen den ersten Anhörungstermin.


    Da wird idR. nichts entschieden, sondern eben nur angehört. Dem KV werden Auflagen erteilt und das JA wird auch
    mit hinzugezogen.


    Bei mir war es so, dass nach einem Anhörungstermin und drei nachfolgenden Terminen dem KV das GSR entzogen wurde.
    Das ganze ging ca. ein dreiviertel Jahr!


    "Einfacher" ist es natürlich, wenn der KV aud das GSR verzichtet....


    Aber mal davon abgesehen, liegt das meist in der Entscheidungswilligkeit des Richters und der Umstände.
    Das wird echt schwer werden und es wird eine harte, psychische Herausforderung werden!

    .... Auch das geht vorüber!.... :daumen
    oder
    .... das blöde am Leben ist, dass auch Arschlöcher mitmachen dürfen!.... :lach

    Einmal editiert, zuletzt von goodluck1974 ()

  • Entscheidend ist halt, ob er es grundsätzlich abgeben würde oder ob er sich dagegen wehren würde.


    Bei ersterem geht es wesentlich einfacher, jedoch auch nur übers Gericht, wie schon geschrieben, musst du es dort beantragen und er muss das SGR schriftlich abgeben.


    Sollte er nicht damit einverstanden sein, dass es ihm entzogen wird, rechne dir 0,0% Chancen aus, sollte er sich ansonsten gut um den Sohn kümmern!!!!! Das SGR wird wirklich nur entzogen, wenn sich der Vater nachweislich kindeswohlgefährdend verhält und auch dann erst nachdem er die Möglichkeit auf betreuten Umgang bekommen hat und sich dort immer noch kindeswohlgefährdend verhalten hat.


    Eine winzige Chance hättest du eventuell mit dem Argument, dass du ins Ausland willst, dort Familie UND Job hast und GSR hinderlich wäre.


    Trotzdem: Viel Erfolg :winken:

  • Was muss ich machen oder tun?


    Antrag bei Gericht stellen aber ohne richtige Gründe die einen Entzug des SR vom KV rechtfertigen,
    hast du vermutlich keine Chance.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Hallo mama&2süßekids,


    Zitat

    Mein Sohn lebt bei mir und ich kümmere mich immer um ihn.


    Wenn dein Sohn bei dir lebt, sollte dass doch selbstverständlich sein, oder!


    Zitat

    Für mich ist das keine Vater mehr, sondern nur noch der Erzeuger.



    Erst mal ist er der Vater deines Kindes und einen Vater als „nur der Erzeuger“ zu bezeichnen, sagt sehr viel über dich aus!


    Zitat

    Irgendwann wir es auch so sein, das ich wieder in meine alte Heimat (zu meinen Eltern, da wohnen auch meine Ex-Schwiegereltern) ziehen werde und hab auch keine Lust in wegen jeden Pups um seine Erlaubnis zu fragen (zumal er eh nie erreichbar ist).


    Ja dann ist doch alles klar!!! Erstmal willst du dir das ASR holen und dann Entfernung, bewusst zwischen Vater und Kind schaffen!


    Wenn das GSR nicht das Kindeswohl gefährdet, hast du zu recht keine Chance auf das ASR.


    Zum Glück sind diese Zeiten langsam vorbei, solange keine Kindeswohlgefährdung vorliegt!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Hallo TS,


    ich glaube, hier wirst du keine vernünftige Frage auf deine Antwort erhalten. Ohne es zu wollen, bist du in ein Fettnäpfchen getreten. Hier gibt es einige Väter, die sofort, wenn sie von deinem Thema lesen, rot sehen. Auch wenn sie nichts über die Umstände wissen, die dazu führen, dass du das alleinige Sorgerecht haben willst.


    Vater1971,
    Väter, deren einzige Aufgabe in Bezug auf das Vatersein darin besteht, ein Kind gezeugt zu haben, kann man dann wohl auch Erzeuger nennen.

  • Wobei wir wieder beim Thema werden... sie gibt nichts an warum wieso weshalb... AUSSER das sie will das er ihr nicht reinpfutscht wenn sie wegzieht .... naja hust... nach dem was sie angibt und schreibt kann sie nicht mehr erwarten... Romi sei ehrlich nur mit dem was sie geschrieben hat liest es sich nach Vaterentsorgung aus und die Gründe die sie angibt sind... ähh eher sehr ICH bezogen

  • Hallo Romi2008,


    Zitat

    Vater1971,
    Väter, deren einzige Aufgabe in Bezug auf das Vatersein darin besteht, ein Kind gezeugt zu haben, kann man dann wohl auch Erzeuger nennen.


    Das Kind ist 7 Jahre alt, also waren die Eltern entweder verheiratet oder die Mutter hat dem GSR zugestimmt, oder?


    Aber ich helfe dir doch immer gerne, wenn du manche Sachen nicht nachvollziehen kannst und dass ist ernst gemeint!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Ja dann ist doch alles klar!!! Erstmal willst du dir das ASR holen und dann Entfernung, bewusst zwischen Vater und Kind schaffen!


    Hallo Vater1917,
    wo schreibt sie denn, sie wolle bewusst (=mit Absicht?) Entfernung zwischen Vater und Kind schaffen? Ich lese nur, sie will nach Hause!


    Hallo TS,


    das Sorgerecht wird gar nicht so ohne weiteres entzogen, wenn nicht Kindeswohlgründe dagegen sprechen.


    Hast du kokrete Befürchtungen, dass es bei Meinungsverschiedenheiten zum Konflikt kommen wird? Wäre es eventuell eine Option, die Fälle abzuwarten, wo tatsächlich die Unterschrift des Vaters gebraucht wird? Wenn er sie verweigert oder nicht erreichbar ist, wird ohnehin ein Gericht eine Entscheidung treffen und die Unterschrift ersetzen. Und da zählt dann, wer die besseren Argumente (aus Kindessicht) hat. Das wird auch nervenzehrend sein. Aber ohne Näheres von deinen Gründen zu kennen, würde ich dir nicht unbedingt raten, von dir aus in die Offensive zu gehen, weil es das Gericht so lesen könnte, dass du den Vater aus der Sorge herausdrängen willst.


    Grüße! Mainzelberta


    PS: Jetzt mutmaße ich einfach mal, entschuldige bitte die Spekulationen: Dass der der Vater ein "Erzeuger" ist, der sich "nicht kümmert", hört sich für mich (anders als für Vater71) nach vielen Enttäuschungen an, dass die ganze Arbeit und Erziehungsleistung an dir hängen bleibt. Man kann es durchaus ungerecht finden, dass das Sorgerecht nicht an Sorgepflichten gekoppelt ist. Ich fürchte nur, dass dieser Aspekt nach heutiger Gesetzeslage keine Berücksichtigung findet.


    PPS: So, wenn ich jetzt noch einen Schreibfehler finde, seis drum, ich ediere das hier nicht mehr.

    4 Mal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()

  • Hallo Maunzelberta,


    Zitat

    Hallo Vater1917,
    wo schreibt sie denn, sie wolle bewusst (=mit Absicht?) Entfernung zwischen Vater und Kind schaffen? Ich lese nur, sie will nach Hause!


    Erstens, so alt bin ich nicht „Vater1917“, denn wenn ich so alt währe und 1993 noch ein Kind gezeugt hätte, würde ich gerne vom Forum stehenden Applaus haben!


    Es tut mir leid aber ich sehe wahrscheinlich etwas anderes als du. Sie kann nur mit dem ASR ohne Zustiemung des Vaters ihres Kindes umziehen und darum soll der leibliche Vater das GSR verlieren, oder nicht!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Irgendwann wir es auch so sein, das ich wieder in meine alte Heimat (zu meinen Eltern, da wohnen auch meine Ex-Schwiegereltern) ziehen werde und hab auch keine Lust in wegen jeden Pups um seine Erlaubnis zu fragen (zumal er eh nie erreichbar ist)


    Sie kann nur mit dem ASR ohne Zustiemung des Vaters ihres Kindes umziehen und darum soll der leibliche Vater das GSR verlieren, oder nicht!


    Mod.-Hinweis: Text entfernt wegen Verstoß gegen die Netiquette. Die Userin Romi wird gebeten, persönliche Angriffe zu unterlassen. Volleybap

  • Hallo Romi2008,


    Zitat

    s.o. Volleybap.


    Mod.-Hinweis: Text entfernt wegen Verstoß gegen die Netiquette. Der User Vater 1971 wird gebeten, persönliche Angriffe zu unterlassen, auch wenn er provoziert worden ist. Volleybap
    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Mir gehts nicht darum, diesen möchtegern Vater das Sorgerecht zu entziehen oder den Kontakt zu unterbinden (was er von allein schon tut), sondern, das ich wieder glücklich bin und endlich wieder in Ruhe mit meinen Kids leben kann.


    Hier werde ich nicht auf dauer glücklich werden und eine depressive Mama ist für ein Kind auch nichts schönes.
    Ich bin nur hierhergezogen, weil mein Ex hierhergezogen ist.


    Hätte ich gewusst, wie dieser Mensch sich verändert, dann hätte ich nie das Sorgerecht geteilt.


    Ich bin jetzt auch nur noch hier, weil ich das für meinen Sohn tue. Sonst wäre ich schon längst wieder in meine alte Heimat gezogen.

  • Und warum willst du jetzt das Alleinige Sorgerecht haben?


    Es sind doch nur wenige Dinge, die du nicht alleine entscheiden kannst.

  • Die Userin Romi wird gebeten, persönliche Angriffe zu unterlassen. Volleybap


    Hallo Volleybap,
    persönlich geworden bin ich eigentlich nicht. :hae:
    Eigentlich habe ich mich nur zum Inhalt der Aussagen von Vater1917 geäußert, nämlich, dass sie auf Spekulationen begründet sind.
    Ich räume allerdings ein, dass meine Formulierung nicht ganz nett war.