Darf ich "noch schwanger" relativ weit weg vom Kindsvater ziehen?

  • Die Vaterschaft soll anerkannt werden, trotzdem will ca 100 km weiter weg ziehen. Im Internet findet man immer Fälle von schon entbundenen Kindern, da ist der Fall klar geregelt. Aber welche Rechte habe ich als schwangere was meinen Wohnort etc betrifft? Eigentlich bin ich doch momentan, also bis zur Geburt frei in meiner Entscheidung, oder?

  • Warum möchtest Du ca. 100 km weit wegziehen? Welche Meinung hat der KV dazu? Habt Ihr schon über die Umgänge zwischen Kind und Vater gesprochen?

  • Du kannst wegziehen wohin du willst. Wenn du bereits weg bist, kann dir keiner was, denn du brauchst kein Einverständnis für den Umzug eines ungeborenen Kindes.
    Erfährt der KV jedoch davon und ist dagegen, kann er ggf einen Antrag bei Gericht stellen, um dich aufzuhalten. Ob er damit aber durchkommt, ist jedoch fraglich.

  • Vielleicht ist es empfehlenswert, hier nicht nur nach den Rechten zu sehen, sondern auch, was sinnvoll und gut im Sinne des Kindeswohls ist? Ich hoffe sehr, dass Du nicht vorhast, den KV vor vollendete Tatsachen zu stellen!

  • Erstmal, es kann Dir noch keiner verbieten wegzuziehen, schon mal vorab.
    Allerdings solltest Du dem Vater, Deine Entscheidung/ Wille in einem ruhigen Gespräch mitteilen. Sinnvoll ist es auch klar darzulegen, warum zu den Wohnort wechseln möchtest. Nur um im Vorfeld Streitereien aus dem Weg zu gehen.
    Allerdings kann es auch sein, wenn er eine Umgangsklage durchzieht, dass Du an den Kosten beteiligt werden wirst. Du hast ja die Entfernung geschaffen.


    Warum willst Du, TS, wegziehen? Ist dort Deine Familie, die Dich unterstützen wird? Oder etwa "nur" der neue Lebensgefährte?

  • Nein sie kann selbst im Fall einer Klage nicht an den Kosten beteiligt werden.
    Als Ausgangspunkt zählt die Entfernung zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes. Wenn sie später noch weiter wegzieht, dann ja.
    Der KV kann erst aktiv werden ab dem Zeitpunkt der Vaterschaftsanerkennung.
    Macht er diese vor Geburt, kann er ab dem Zeitpunkt einen Antrag gegen den Umzug des Kindes stellen.
    Zweifelt er an der Vaterschaft und will einen Test (nach der Geburt), kann er ebenso gut beantragen, dass sie bis zur Geburt dort bleibt wo sie ist.
    Weiß er jedoch nichts von den Umzugsplänen, kann er nichts tun.
    Ob es ratsam ist, ist eine andere Frage.

    Einmal editiert, zuletzt von NemesisLady ()

  • Du kannst hinziehen, wohin du willst. Erst, wenn das Kind da ist und du dann umziehst, kann der Vater des Kindes dir vorwerfen, dass du ihm mit dem Umzug den Umgang erschwerst. Es ist also JETZT der richtige Zeitpunkt zum Umzug, solange das Kind noch nicht da ist.


    Dies zum Recht. Wie es um die Kommunikation mit dem Kindesvater steht, welche Gründe dafür, welche dagegen sprechen, steht auf einem anderen Papier.
    ich schätze mal, dass du nicht zum Spaß umziehst, sondern für dich Gründe hast, warum du den Wohnort wechseln willst.

    Einmal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()

  • :hae: ich fürchte hier geht es nicht um die Paar Wochen der Schwangerschaft - aber wie soll die Zukunft aussehen ?



    Wie sollen Vater udn Kind eine Bezihung aufbauen ?
    Wie soll der Vater am Leben des Kindes teilnehmen ?
    Wer zahlt die Kosten der vielen, vielen Fahrten ?
    Welche Vorteile würde dir ein Umzug bringen ?

  • Du kannst hinziehen wohin du willst, bis zur Geburt. Die Fragen sind tatsächlich die, die Lena stellt: Wie soll der Kontakt KV und Kind gestaltet werden. Gibt es wirklich gewichtige Gründe für den Umzug, bekommt der KV trotzdem Umgang hin? Aber das sind moralische, psychologische oder pädagogische Fragen und keine juristischen.

  • Vielen Dank für die klaren Antworten. Es war natürlich klar, das hier auch gleich wieder Dinge unterstellt werden, wie der Entzug des Kindes dem Vater. Dies ist ein anderes Kapitel, hier ging es um rein rechtliche Belange.
    Danke!

  • Es war natürlich klar, das hier auch gleich wieder Dinge unterstellt werden, wie der Entzug des Kindes dem Vater.


    Keiner unterstellt was. Du fragst ob Du eine Entfernung schaffen darfst. Ja wahrscheinlich. Aber der Einwand das eine Entfernung schaffen andere Probleme mit sich bringt ist doch zu erwarten.

  • Die Vaterschaft soll anerkannt werden, trotzdem will ca 100 km weiter weg ziehen. Im Internet findet man immer Fälle von schon entbundenen Kindern, da ist der Fall klar geregelt. Aber welche Rechte habe ich als schwangere was meinen Wohnort etc betrifft? Eigentlich bin ich doch momentan, also bis zur Geburt frei in meiner Entscheidung, oder?

    Rein rechtlich hat der KV erst ab Vaterschaftsanerkennung ein Mitspracherecht.
    Und als Mutter bist auch immer frei in deinen Entscheidungen.


    Einschränkungen bestehen nur bei Entscheidungen die das Kind betreffen.


    Und bis zur Geburt ist der Lebensraum und Lebensmittelpunkt vom Kind sehr eindeutig.

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

    Einmal editiert, zuletzt von luvi ()

  • Himmel lasst doch mal aussagen wie



    Zitat

    Danke
    Vielen Dank für die klaren Antworten. Es war natürlich klar, das hier auch gleich wieder Dinge unterstellt werden, wie der Entzug des Kindes dem Vater. Dies ist ein anderes Kapitel, hier ging es um rein rechtliche Belange.
    Danke!


    Wenn man sowenig an Informationen in den Eröffnungsthread schreibt bzw. bereit ist bekannt zu geben, noch dazu nicht bekannt gibt das man nur die rechtliche seite wissen will muss man mit dem ganzen sprektrum an antworten rechnen

  • Mann mann mann..ich hätte auch einen Roman schreiben können, wenn ich gewollt hätte! Habe ich aber nicht! Warum fühlt sich hier manch einer so angegriffen, ich wollte eine klare Antwort auf eine kurze und präzise Frage! Punkt!

  • Klare Antworten hat hier noch niemand bekommen, der seine Bedürfnisse in den Vordergrund stellt. ;)


    Hier geht es immer und ständig um das Kindeswohl und zwar an erster Stelle. Das macht das Forum hier aus; andere sind anders... :frag



    Keine Panik,
    'ne Antwort hast du ja.


    Volker

  • Mann mann mann..ich hätte auch einen Roman schreiben können, wenn ich gewollt hätte! Habe ich aber nicht! Warum fühlt sich hier manch einer so angegriffen, ich wollte eine klare Antwort auf eine kurze und präzise Frage! Punkt!

    Hast du ja jetzt.


    Mehr würde ich DIR künftig auch nicht mehr antworten! :kopf


    Schon krass - da bittet jemand um Antworten, und kackt die Leute an. Verkehrte Welt :ohnmacht:

  • Eigentlich bin ich doch momentan, also bis zur Geburt frei in meiner Entscheidung, oder?


    Du bist übrigens auch nach der Geburt frei in der Entscheidung, so lange kein gemeinsames Sorgerecht besteht. Das hängt wiederum davon ab, ob und wie schnell der KV es beantragt.