Hallo zusammen,
ich mal wieder. Es gibt eine neue Geschichte von der ich gerne wüßte, wie man damit umgehen soll.
Vor einigen Wochen holte der KV den Sohn Freitag Abend zum Papa-WE ab. Einige Zeit später rief Sohn mich an und sagte, sein Laptop sei zerstört, weil es ihm während des Ausstiegs aus dem Auto hingefallen sei und Papa sei mit dem Auto drüber gefahren :wand :wand
Daraufhin kontaktete mich der KV und besprach mit mir die Möglichkeit, die Schadensbehebung über die Haftpflichtversicherung laufen zu lassen, wobei ich ihn erklärte, dass das wahrscheinlich nicht funktioniert, da man Versicherungsschäden innerhalb der Familie nicht über die Vesicherung regulieren könne.
Soweit so gut. Gerade ruft er mich an und erklärt, ICH müsse für den Schaden aufkommen, da ER ja gar keine Schuld an dem Malheur hätte. Schließlich hätte Sohn den Rücksack mit dem Laptop fallen lassen,
vor sein Auto, er hätte das noch nicht mal gesehen, uns Sohn alleine sei Schuld. Und deshalb müsse ich die Reparatur alleine zahlen (lt. Kostenvoranschlag 150 Euro). :wow :wow
Und nun? Wie sieht das gesetzlich aus? Gibt es dafür überhaupt eine Regelung?
Danke für euren Input :thanks:
rosenstamm