Hortgebühren erhöht - Sonderkündigungsrecht?

  • Ich habe heute mitbekommen, dass der Hort die Gebüh um fast 30 % erhöht hat. Meine Tochter geht eher kaum dahin, weil sie jetzt so lange Schule hat aber ich durfte nicht kündigen. Kann ich es jetzt tun?

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Hast Du einen Jahresvertrag oder warum darf Du nicht Kündigen?


    Eine Erhöhung sollte auf jeden fall ausßreichen ist ja eine Vertragsänderung der Du nicht zustimmst.


    Kündige schriftlich und warte auf Antwort.


    Kein Tier auf dieser Erde, bringt seinen Nachwuchs, zum Schlafen auf den Nachbarbaum
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  • Dann, kannst Du auch auf Vertragseinhaltung bis zum Schuljahrsende besehen. Also müsstest Du unter Verweis auf den bestehenden Vertrag Wiederspruch einlegen.


    Da diese Horte oft gefördert werden kann die Erhöhung, auch auf eine veränderung der Zuschüsse beruhen. Dann liegt die Preiserhöhung nicht beim Hort.


    Kein Tier auf dieser Erde, bringt seinen Nachwuchs, zum Schlafen auf den Nachbarbaum
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  • Wie schon gesagt musst Du der Erhöhung schriftlich Eingeschrieben widersprechen.


    Nun hat der Hort Zeit die Erhöhung zurückzunehmen oder einer Kündigung zuzustimmen.
    Auch wenn es sich um Gebührenerhöhung etc. handelt.

  • Zitat "Eine Beitragserhöhung im laufenden Kindergartenjahr ist kein vorzeitiger Kündigungsgrund.
    Ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Vertrag ist jedoch dann möglich, wenn der Platz anderweitig nachbesetzt werden kann." Das ist doch ein Witz, es ist eine Preiserhöhung um 30 %, da habe ich wohl Recht zu kündigen oder muss ich jetzt zum Anwalt?

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Haben die das schriftlich oder mündlich geantwortet?
    An deiner Stelle würde ich die Erhöhung erstmal nicht zahlen und der Hort kann dann ja zum Anwalt laufen.


    Kein Tier auf dieser Erde, bringt seinen Nachwuchs, zum Schlafen auf den Nachbarbaum
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  • Sie haben per E-Mail geantwortet. Das Geld wird immer abgebucht, will demnächst die Einzugsermächtigung widerrufen. Mal schauen aber ärgerlich ist das sehr, dass sie sich so anstellen.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Wer zieht das Geld denn ein?
    Die Stadt oder ist es ein privater Träger.


    Einfach nicht zahlen wird Dir nichts bringen, es sei denn du lässt Kind auch zu Hause.
    Dann würde ich aber den gesamten Beitrag nicht zahlen.


    Zur Not wirklich zum Anwalt.

  • Du hast einen Dienstleistungsvertrag mit der Kita. (Träger)


    In diesem wurde eine Gebühr festgelegt.
    Hält sich ein Vertragspartner nicht an diesen Vertrag ist gem. § 314 BGB eine Sonderkündigung bei Gebührenerhebung vorgesehen.


    Bei KFZ-Versicherungen geht das nicht wenn man die Erhöhung selbst verschuldet hat. (Unfall)
    Es gebe auch Sonderkündigung bei Änderung der Lebensumstände. Ein Anwalt hilft hier weiter.

  • Es ist ein privater Träger. Die Erhöhung kommt wohl daher, da die Stadt nicht so viel Geld dazu gibt. Ich will auch, dass mein Kind zu Hause bleibt, sie geht jetzt schon nur 1x in der Woche hin. Ich kenne es eben so, dass man einen Vertrag bei der Preiserhöhung kündigen kann soweit es nicht anders festgehalten wurde. Ich habe auch ein Rechtschutz, werde es aber versuchen so zu regeln.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Ich würde mal beim JA nachfragen, ob die nicht die Kosten für den Hort übernehmen würden.