Kann Kv den Unterhalt einfach kürzen?

  • Hallo ihr Lieben, war lange nicht mehr hier, weil alles so schön ruhig war. Bis gestern Abend. Aber mal die Vorgeschichte:


    Mein Ex und ich haben 4 Kinder, für die er Unterhalt gezahlt hat und ich auch einen Titel habe. Nun ist er letztes Jahr nach Norwegen umgezogen und hat dort reichlich verdient. Der Unterhalt wurde vom Jugendamt neu berechnet. KV hat sich lange geziert, aber dann doch gezahlt. Alledings hat er sich geweigert einen neuen Titel zu unterschreiben und hat auch immer nur "unter Vorbehalt" gezahlt. Nun hat er gemerkt, dass das Leben in Norwegen mit so einer Unterhaltssumme doch nicht so chic ist und kommt ab Dezember wieder her. Hat sich einen Job gesucht, wo er weit unter dem liegt, was er vorher in Deutschland verdient hat. Unterhalt für die Kinder wird er ab Januar voraussichtlich dann nur noch 200€ zahlen. Und in den Monaten November, Dezember nur 800€, weil ja schließlich der Umzug einiges kostet und er noch nicht weiß, was er verdienen wird in den beiden Monaten.


    Muss ich mir das jetzt so bieten lassen? Bei einem Unterhalt von 800€ müsste ich zum Amt gehen und wieder Hartz IV beantragen, aber kann ich das, nur weil er eben weniger gezahlt hat? Ich kann ja auch nicht nachweisen, warum und auch nicht was nächsten Monat kommt.


    Momentan bin ich durch den recht hohen Unterhalt raus aus dem ALG II -Bezug, aber auch nicht wesentlich drüber.

    :wink Samira


    "Das Leben ist bezaubernd, man muss es nur durch die richtige Brille sehen."


    Alexandre Dumas

  • und ich auch einen Titel habe.


    Die Summe die da drin steht muss er zahlen. Wenn nicht, kannst Du vollstrecken lassen.
    Kann er nicht zahlen, muss er sich um die Abänderung des Titels kümmern.


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Ja, und der Titel wird nicht geändert weil 2-3 Monate mal nicht so optimal laufen.
    Das Jobcenter wird auf die volle Summe aus dem Titel bestehen.
    Ich würde das der Beistandschaft geben, soll er die zuschwallen, warum er nicht kann, weniger will usw. .... :laber:laber:laber

  • Naja, jetzt muss ich erst mal abwarten, was er wann zahlen wird.


    Ich hab zwar keinen aktuellen Titel, aber wenn er in den Monaten November, Dezember noch einiges mehr verdient, kann ich ihn doch sicher noch mal in Verzug setzen oder? Böderweise zahlt er erst zum Ende des Monats und in den letzten beiden Monaten sogar erst Anfang des Folgemonats. Muss ich mir das eigentlich auch gefallen lassen?

    :wink Samira


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    Alexandre Dumas

  • Ja, das dachte ich auch immer. Bis ich im Titel gelesen habe: Zu zahlen zum Ende des Monats.


    Scheint ein Sonderwunsch meines Ex gewesen zu sein. Hab ich aber zu spät mitbekommen.

    :wink Samira


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    Alexandre Dumas

  • Bis ich im Titel gelesen habe: Zu zahlen zum Ende des Monats.


    Hallo Samira, wenn es so im Titel steht muss er spätestens am Ende des Monats gezahlt haben (Eingang Dein Konto) und nicht erst am Anfang des nächsten Monats.
    Um wie viele Tage später zahlt er denn?


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Ist nicht viel, immer so 2-3 Tage, aber da es ne Riesensumme ist und die Miete pünktlich abgeht, ist mein Konto immer für 1-2 Tage in den Miesen.

    :wink Samira


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    Alexandre Dumas