Den verstehe ich nicht. Du hast einen Titel für deine Unterhalt aber keinen fürs Kind?
Also der Titel ist tatsächlich für den Kindesunterhalt und nicht für mich.
Aber der Titel läuft über meinen Namen. Sprich ich bin Anspruchsinhaberin fürs Kind.
Wenn das Ganze über einen Anwalt weiter laufen soll, ist das auch kein Problem.
Wenn eine Beistandschaft eingerichtet werden soll, muss der Titel aber über den Namen des Kindes laufen.
Dass das Ganze auf meinen Namen läuft, hatte damals der Anwalt so verhackstückelt.
Ich hatte bis vor Kurzem auch keine Ahnung wie das Ganze gehandhabt wird bzw. dass es überhaupt unterschiedlich gemacht werden kann.
Dachte hätte alles seine Richtigkeit, weil ich ja die gesetzliche Vertreterin von Kind bin.
Sonst hätte ich dem Anwalt ja gesagt, dass das von vornherein übers Kind laufen soll.
Finde das Ganze arg kompliziert.