Kein Unterhalt und jetzt????

  • Den verstehe ich nicht. Du hast einen Titel für deine Unterhalt aber keinen fürs Kind?


    Also der Titel ist tatsächlich für den Kindesunterhalt und nicht für mich.
    Aber der Titel läuft über meinen Namen. Sprich ich bin Anspruchsinhaberin fürs Kind.
    Wenn das Ganze über einen Anwalt weiter laufen soll, ist das auch kein Problem.
    Wenn eine Beistandschaft eingerichtet werden soll, muss der Titel aber über den Namen des Kindes laufen.
    Dass das Ganze auf meinen Namen läuft, hatte damals der Anwalt so verhackstückelt.
    Ich hatte bis vor Kurzem auch keine Ahnung wie das Ganze gehandhabt wird bzw. dass es überhaupt unterschiedlich gemacht werden kann.
    Dachte hätte alles seine Richtigkeit, weil ich ja die gesetzliche Vertreterin von Kind bin.
    Sonst hätte ich dem Anwalt ja gesagt, dass das von vornherein übers Kind laufen soll.
    Finde das Ganze arg kompliziert.

  • Ansonsten............
    Illusionen habe ich schon lange nicht mehr.
    Das die UVK bei uns ebenfalls nichts macht, ist Fakt.
    Aber vielleicht passiert dann im Rahmen der Beistandschaft was.
    Sollte dem nicht so sein, habe ich Pech.
    Erst habe ich KV mit allem durchkommen lassen und jetzt tun es eben die Anderen.
    So ist das Leben.
    Aber da er Kind laut Titel noch über 1000 Euro schuldet (rückwirkend und das jetzt seit über einem Jahr) und da die UVK nicht ewig zahlt, gibt es ja immer noch den Weg ihn anzuzeigen.
    Und solange ihm sein Kind eh egal ist, schrecke ich davor auch nicht mehr zurück.
    Zur Zeit weiß ich allerdings nicht, ob ich mir diesen Stress antuen möchte.
    Denn ob da am Ende was bei rumkommt, weiß ja auch kein Mensch.
    Und eigentlich mag ich auch nicht mehr mit ihm und seinem Handeln konfrontiert werden.
    Hier geht es nur noch um das Kind.
    Und da finde ich es traurig, dass jemand damit durchkommt sich vor allem zu drücken.
    Ein Vater, der sein Kind wollte und es jetzt mit Füßen tritt und ein Staat, der das indirekt unterstützt.
    Geht beides nicht mit meinen Wertvorstellungen überein.
    Aber so ist das Leben. Hart und garantiert nicht fair.
    Die Einen nehmen sich alles und das so, wie sie es gerade brauchen und die Anderen sind zu dumm dazu.
    Zu Zweiteren zähle ich dann leider auch.
    Bin trotzdem glücklich :-)

  • Hallo funkergirl


    Zitat

    Aber da er Kind laut Titel noch über 1000 Euro schuldet (rückwirkend und das jetzt seit über einem Jahr) und da die UVK nicht ewig zahlt, gibt es ja immer noch den Weg ihn anzuzeigen.


    Ich glaube so einfach ist dass nicht, weil du ja UV bekommst!


    Als Beispiel, es handelt sich um ein Jahr:


    Es gibt einen Titel in Höhe von 102 Euro und der Vater zahlt nicht, dass macht im Jahr 1224 Euro Unterhaltsschulden!


    Da die Mutter keinen Kindesunterhalt vom Vater bekommt, erhält sie UV in Höhe von 133 Euro im Monat, dass macht im Jahr 1596 Euro UV.


    Sagen wir mal der Vater wird gepfändet und die kompletten 1224 Euro Unterhaltsschulden können eingetrieben werden, so müsste nach meiner Meinung der Betrag mit dem UV verrechnet werden! Sonnst würde ja eine Durchschliche Summe von 235 Euro im Monat fürs Kind gezahlt werden!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971


  • So war das gar nicht gemeint.
    Bekomme seit dem der Unterhalt festgesetzt wurde UV. Laut Gerichtsbeschluss bzw. jetzt Titel hätte er jedoch für den Zeitraum vorher (Zeitraum ab Trennung bis Festsetzung der 102 Euro) über 1000 Euro Unterhalt nachzahlen müssen.
    Dies hat er nie getan.
    Und damit hat die UVK auch nichts zu tun.

  • Hallo funkergirl


    ja die über 1000 Euro Schulden müsste er natürlich zusätzlich bezahlen, auch wenn er die in monatlich Raten abzahlt! Aber dass wird der Vater wohl nicht freiwillig machen wollen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Moin,
    dass der Unterhaltstitel auf Deinen Namen ausgestellt wurde, ist korrekt. Nach § 1629 BGB können Kinder von noch verheirateten Eltern nicht in eigenem Namen gegen einen Elternteil klagen (sogenannte "Prozessstandschaft"). Jetzt, wo Du geschieden bist, solltest Du den Titel auf das Kind umschreiben lassen (Unterhaltsgläubiger ist dann das Kind selbst!).


    Solange nicht nachweisbar ist, dass er jetzt zum Mindestunterhalt leistungsfähig ist, ist eine Änderungsklage ein finanzielles Risiko für Dich und für die Dauer des Bezugs von Unterhaltsvorschuss ist auch die Einrichtung einer Beistandschaft wenig sinnvoll. Die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils hat auch die Unterhaltsvorschusskasse im Rahmen der Heranziehung regelmäßig zu prüfen. Wenn dort festgestellt wird, dass er zu einem höheren Unterhalt leistungsfähig ist, sollte die UHV-Kasse Dich entsprechend informieren, damit Du dann eine Abänderung des Titels einleiten kannst (über Beistandschaft). Auch hast Du seit dem 01.07.2013 (Inkrafttreten des Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetzes) gemäß § 6 Abs. 7 UVG einen Auskunftsanspruch an die UHV-Kasse.


    Gruß
    Profiler

    2 Mal editiert, zuletzt von Profiler2610 ()

  • Sonst hätte ich dem Anwalt ja gesagt, dass das von vornherein übers Kind laufen soll.


    dann hätte der Anwalt einen zweiten Auftrag gebraucht, und das wär teurer geworden ;)


    Ich versteh Dein Ansinnen nicht so ganz-
    Du erhälst UV, der dtl. über dem Titel liegt-
    UV bekommst Du auch noch nicht so lange...
    ob er wirklich EK hat, das in entsprechender Höhe liegt, ist nicht wirklich sicher....


    wird Kind jetzt 12, oder warum magst Du Dir das jetzt wirklich antun?


    wenn das Kind jetzt nicht innerhalb des nächsten Jahres 12 wird, würd ich zwei Jahre warten, und dann die Beistandschaft nochmal ankurbeln

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • aber wenn du schon einen titel hast, musst du ja nicht mehr klagen, sondern (mit dem titel) den gerichtsvollzieher losschicken :rolleyes2:


    Was soll der Gerichtsvollzieher bei jemandem holen, der genau weiß, wie er sich auch aus dieser Situation rauslavieren kann? In unserem Falle hat der KV eine Eidesstattliche Versicherung abgelegt - damit ist er aus allem fein raus. Und kriegt noch nicht einmal einen Schrecken, wenn der nette Herr vor der Tür steht (er kennt ihn inzwischen schon persönlich).


    Ihr dürft nicht vergessen: Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil selbständig ist, hat er alle Mittel und Möglichkeiten, sich vor der Unterhaltspflicht zu drücken. Da ist das JA ziemlich machtlos. Das können sich Angestellte glaube ich manchmal nicht vorstellen.

    Die Arbeit läuft Dir nicht davon, wenn Du Deinem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht, bis Du mit der Arbeit fertig bist. (Chinesisches Sprichwort)

    Einmal editiert, zuletzt von Linda11 ()