Kein Unterhalt und jetzt????

  • Hallo ihr Lieben!
    Brauche mal wieder einen Rat.


    Unser KV zahlt keinen Unterhalt für Minimaus.
    Zunächst habe ich diesen eingeklagt. Verlief leider nicht zufriedenstellend. Sprich erst am dritten Gerichtstermin wurden Unterlagen über angebliche Einkünfte eingereicht. Der Termin wurde dann aber für Scheidung und Sorgerecht genutzt.
    Die Entscheidung über den Unterhalt wurde fernab vom Termin gefällt. Unterhalt wurde auf 102 Euro festgelegt. Der ganze Beschluss schrie eigentlich dazu Widerspruch einzulegen. Zumal seine Auskünfte nicht den Tatsachen entsprachen. Mein Anwalt hatte nachdem der Beschluss bei mir eingegangen ist erst Urlaub und sah dann keinen Handlungsbedarf.
    Da sich die Kosten für das Verfahren für mich schon über 1000 Euro beliefen, hab ich zunächst nichts weiter unternommen. Da Weiterklagen noch teuerer geworden wäre, dachte ich es wäre besser, ich hätte das Geld, als nichts.


    Danach habe ich Unterhaltsvorschuss beantragt. Bekomme ich jetzt seit 1 1/4 Jahren. Die UVK hat einmal versucht den KV anzuschreiben. Brief kam zurück. Nichts weiter unternommen. Sie wissen erst jetzt wieder wo der KV wohnt. Aber auch nur, weil ich dachte, so langsam könnte es mal weiter gehen und eine Beistandschaft machen wollte. Denn UV ist ja auch nichts für die Ewigkeit.


    Also hab ich verzweifelt versucht eine Beistandschaft einzurichten. Zunächst fehlte der Unterhaltstitel. Hatte nur den Beschluss. Der Titel wurde vom AG nie ausgestellt. Vorgang lag nach über einem Jahr noch unbearbeitet im Geschäftszimmer. Titel wurde also ausgestellt. Ich wieder zur Beistandsschaftsstelle. Titel nix wert, weil erstens keine vollstreckbare Ausfertigung und zweitens läuft er über mich und nicht übers Kind.


    Nun habe ich folgende Möglichkeiten. Entweder ich gehe zum Anwalt und lass weitere Schritte über ihn laufen oder Beistandschaft. In beiden Fällen muss der Titel geändert werden und in beiden Fällen entstehen mir wieder Kosten in unabsehbarer Höhe, was heißt, am Ende fehlt mir wieder Geld fürs Kind. Und ich gehe bestimmt nicht freiwillig Vollzeit arbeiten. Zeit mit Kind wäre mir wesentlich wichtiger. Aber da sind auch noch die Schulden, die ich wegen dem KV an der Backe habe (Eigenschuld, weil ich ja wusste worauf ich mich einlasse. Deshalb kein Drama, aber Geld fehlt halt.)
    Ist es das dann überhaupt wert noch was zu unternehmen?
    Und wann und unter welchen Umständen kann ich ihn anzeigen, weil er nichts zahlt? Muss ich da erst weitere Schritte gehen (so Richtung Zwangsvollstreckung) oder reicht der Unterhaltstitel?


    Weiß echt nicht weiter. Hätte nie gedacht, dass das Alles mal so kompliziert wird. Also immer her mit euren Ideen und Ratschlägen.


    LG funkergirl

  • Danach habe ich Unterhaltsvorschuss beantragt. Bekomme ich jetzt seit 1 1/4 Jahren.


    du erhälst also Unterhaltsvorschuss ! Die kümmern sich schon drum und holen sich diese Leistung vom
    KV zurück, soweit er leistungsfähig ist.
    Bekommst du den vollen Betrag ?


    Und wann und unter welchen Umständen kann ich ihn anzeigen, weil er nichts zahlt?


    Wenn er den bestehenden Unterhaltstitel nicht bedient kannst du Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung stellen.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Hallo funkergirl


    Zitat

    Nun habe ich folgende Möglichkeiten. Entweder ich gehe zum Anwalt und lass weitere Schritte über ihn laufen oder Beistandschaft. In beiden Fällen muss der Titel geändert werden und in beiden Fällen entstehen mir wieder Kosten in unabsehbarer Höhe, was heißt, am Ende fehlt mir wieder Geld fürs Kind.


    An deiner Stelle würde ich eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten, denn diese ist kostenlos! Die vertreten dann die Interessen des Kindes Z.B. beim Unterhalt.


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Hallo funkergirl


    Zitat

    Unterhalt wurde auf 102 Euro festgelegt


    Es ist dann die Aufgabe der UVK, sich dieses Geld vom Vater einzutreiben, denn du erhältst ja von denen schon den vollen UV Betrag!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • 102 Euro hört sich ja nach einem Mangelfall an. Wie hoch sind denn seine Einkünfte?
    Kann er evtl. gar nicht zahlen und will er nicht?

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Es ist dann die Aufgabe der UVK, sich dieses Geld vom Vater einzutreiben, denn du erhältst ja von denen schon den vollen UV Betrag!


    Welchen Sinn ergebe dann zum jetzigen Zeitpunkt eine Beistandschaft? Hatte vor einem halben Jahr mal bei der UVK angerufen, um denen meine neue Adresse mitzuteilen. Die wollten wissen, ob ich die Adresse des KV habe und haben mir dann noch gesagt ich sollte eine Beistandschaft machen. Ich meine für den Zeitpunkt wenns mal keinen UV mehr gibt macht es dann ja Sinn. Aber sonst???

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    102 Euro hört sich ja nach einem Mangelfall an. Wie hoch sind denn seine Einkünfte?
    Kann er evtl. gar nicht zahlen und will er nicht?


    Er will wohl eher nicht. Er hat vor Gericht angegeben nur halbtags zu arbeiten. Hatte aber einen Vollzeitjob......... bis er schon vor dem GT gekündigt wurde. Er hatte auch angegeben das Jahr vorher nicht gearbeitet zu haben. War nachweislich anders. Aber das Gericht hat mich nie gefragt und wie ich schrieb hatte mein Anwalt im weiteren VErlauf nicht in meinem Sinne agiert.
    Was er jetzt macht weiß ich nicht. Er war fast nen Jahr nirgendwo gemeldet. Erst nachdem er inkl. neuem Nachnamen geheiratet hat wieder.

  • Hallo funkergirl


    Zitat

    Welchen Sinn ergebe dann zum jetzigen Zeitpunkt eine Beistandschaft?


    Die Beistandschaft entlastet dich und erhöht den Druck auf den Unterhalszahler seiner Unterhaltspflicht nachzukommen. In deinem Fall wird der Vater aufgefordert seinen Verdienst regelmäßig nachzuweisen und Änderungen umgehend dem Jugendamt mitzuteilen! Auch wenn der Vater umzieht muss er dem Jugendamt die neue Adresse mitteilen. Zur Not klagen die auch im Namen des Kindes gegen den Kindesvater auf Unterhalt!


    Fazit: Die Beistandschaft beim Jugendamt kostet dich nichts, aber sie entlasten dich schon jetzt!


    Zitat

    dass mir durchaus Kosten entstehen, sobald es um Zwangsvollstreckung geht.


    Eine Zwangsvollstreckung bringt zum jetzigen Zeitpunkt, für dich keinen Sinn, da du UV bekommst, erst wenn die 72 Monate aufgebraucht sind oder euer Kind 12 ist kannst du drüber nachdenken!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

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    Er will wohl eher nicht. Er hat vor Gericht angegeben nur halbtags zu arbeiten. Hatte aber einen Vollzeitjob......... bis er schon vor dem GT gekündigt wurde. Er hatte auch angegeben das Jahr vorher nicht gearbeitet zu haben. War nachweislich anders. Aber das Gericht hat mich nie gefragt und wie ich schrieb hatte mein Anwalt im weiteren VErlauf nicht in meinem Sinne agiert.
    Was er jetzt macht weiß ich nicht. Er war fast nen Jahr nirgendwo gemeldet. Erst nachdem er inkl. neuem Nachnamen geheiratet hat wieder.


    Beistandschaft durch das JA wird wohl dann das beste sein. Alles andere kostet zur Zeit nur unnötiges Geld....

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Du kannst eine Beistandsschaft einrichten, wie schnittig die reagieren hängt aber vom JA ab. Ich hab bei unserem z.B. nie verstanden, warum die sich damit zufriedengeben das der Vater a) eingeschriebene Briefe nicht annimmt/ abholt b) der Gerichtsvollzieher einfach geht weil die Tür nicht geöffnet wird. Hätte ich irgendwo ein paar Tausend Euro Schulden, hätte mir ein SEK die Tür eingetreten und ich würde im Knast sitzen. Oder so.
    Auch das Briefe nur noch über die Eltern verschickt werden können, weil KV sich verkrümelt hat ohne neue Adresse zu hinterlassen, bringt da niemanden aus der Fassung. Aber vielleicht ist euer zuständiges JA mehr "Bluthund" ...
    Wenn du die Option hast VZ zu arbeiten, solltest du mittelfristig daran festhalten. Alles andere gibt nur Falten. Unterhalt ist so etwas wie Steuern scheint mir: Standortnachteil wenn man es zu genau nimmt. Und ob der Unterhaltspflichtige das Geld ausgibt, oder der BET im Sinne des Kindes ist ja ziemlich egal.
    Jupp, ich bin das ziemlich desillusioniert, aber auch faltenfrei mittlerweile :rauchen

    Einmal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • die Beistandschaft soll an den Arbeitgeber (wenn es einen neuen gibt,) oder an das Jobcenter (ALG I) gehen - da gibt es so einen Abzweigungsantrag - damit müßtest du die 102 Euro bekommen und kannst ein paar Monate UVG sparen für später

  • Du kannst, unabhängig von Anwalt oder Beistandschaft bei Gericht den Titel so ausfertigen lassen, dass ein Gerichtsvollzieher den vollstrecken kann. Dazu musst du einen Antrag stellen. Der ist zeitnah zu bearbeiten bei Gericht.


    Wenn dir das Urteil des Gerichts über die Höhe des Unterhaltsnicht passt, kannst du erneut klagen. Das kannst du über die Beistandschaft versuchen (die vorher prüft, ob es stichhaltige Belege gibt, die einen Prozesserfolg versprechen) oder über einen Anwalt. Der nimmt dein Geld, der sagt nicht viel zu Erfolgsaussichten. Erster Schritt allerdings wäre, eine erneute Auskunft über die Höhe der Einkünfte zu verlangen und das bei Verweigerung in einer sog. Stufenklage durchzusetzen. Alle zwei Jahre ist der Vater verpflichtet, Auskunft zu geben. Oder, wenn du begründet sagen kannst, es habe Änderungen in seinem Einkommen gegeben.


    Eine Strafanzeige kannst du gegen den Vater stellen, wenn er nicht zahlt. Bedient er den Gerichtstitel, zahlt er. Da hilft die Anzeige gar nicht. Da brauchst du eine Neufestsetzung.


    Die Beistandschaft macht insofern Sinn, alsdass sie sich um die regelmäßige Kontrolle der Einkünfte des Unterhaltspflichtigen zu kümmern hat und versucht, Gelder oberhalb des UVG zu bekommen. So ein Hinweis der UVG-Kasse hat schon Hand und Fuß und man sollte dem nachgehen und das nicht verschludern.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • @TS: Ich will dich ja nicht desillusionieren, aber unsere Beistandschaft tut so gut wie gar nichts. KV reagiert grundsätzlich nicht auf Schreiben vom JA und hat bisher noch nie Unterlagen über seine Einkünfte (er ist selbständig) vorgelegt. Damit gibt man sich beim JA einfach zufrieden. Er wird auch nicht, wie oben behauptet wurde, regelmäßig aufgefordert, Nachweise vorzulegen (schon gar nicht von der UVG-Kasse! - die tun erst recht nichts!). KV weigert sich zu kooperieren und weil er selbständig ist, kriegt man ihn nicht zu fassen - trotz Titel! Fürs JA hat sich die Sache damit. Ich werde ganz sicher nicht klagen, da ich weiß, daß er sich immer aus allem rausbugsieren wird. Damit hat er viel Erfahrung. Viel zu schade um meine Zeit, Nerven und vor allem mein Geld ...

    Die Arbeit läuft Dir nicht davon, wenn Du Deinem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht, bis Du mit der Arbeit fertig bist. (Chinesisches Sprichwort)

  • weil erstens keine vollstreckbare Ausfertigung und zweitens läuft er über mich und nicht übers Kind.


    Den verstehe ich nicht. Du hast einen Titel für deine Unterhalt aber keinen fürs Kind?

  • trotz Titel! Fürs JA hat sich die Sache damit. Ich werde ganz sicher nicht klagen, da ich weiß, daß er sich immer aus allem rausbugsieren wird.


    aber wenn du schon einen titel hast, musst du ja nicht mehr klagen, sondern (mit dem titel) den gerichtsvollzieher losschicken :rolleyes2: