Umzug steht vor der Tür - jetzt geht der KV zum Gericht

  • Klar. Nur kann man mindestens versuchen eine Sache auch ohne Brechstange zu klären. Geht das nicht, kann man immer noch ...

    Wie so immer wird der Richter versuchen einen Vergleich zu erzeugen. Ich glaube aber bei sowas (Ein Elter zieht mit Kind wirklich weit weg) it es wahrscheinlich das erst mal die rechtlichen Mittel ausgelotet werden.


    und dabei Schuldzuweisungen macht. Das sind so die Momente wo dieses Forum zum kotzen ist.

    Das wirst Du hier immer haben. Das ist ein Forum und persönlich betroffene reagieren anders. Für "neue" User ist das natürlich befremdlich. Die haben ein :knuddel:knuddel erwartet und Schützenhilfe.

  • Das ist leider eine sehr schwierige und verfahrene Situation. Und es sieht so aus, als wärst du falsch beraten worden bzw. hast die deutliche Änderung der Situation nicht mit in deine Planungen einbezogen. Ich versuche das einmal aufzudröseln:



    Frühzeitig habe ich mich beim Anwalt und Jugendamt erkundigt, ob mir der Vater unseres Sohnes verbieten kann mit ihm wegzuziehen. Es wurde mir gesagt das er es nicht verbieten kann. Vom Jugendamt wurde wörtlich gesagt, dass ich eine erwachsene Frau bin und ich niemanden fragen muss ob ich umziehen darf. Mein Anwalt sagte das das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei mir liegt, weil unser Sohn bei mir lebt. Er sagte mehrmals das er mir nichts tun kann.


    So richtig deutlich ist nicht, was "frühzeitig" heißt. Anhand der Aussagen, die Jugendamt und Anwalt getätigt haben, war dieses "frühzeitig" mutmaßlich vor! dem Gerichtsentscheid über das gemeinsame Sorgerecht. Nur so "stimmen" die Aussagen des Anwalts und des Jugendamtes einigermaßen. Erstaunlich, dass du zu so einem frühen zeitpunkt einen Anwalt eingeschaltet hast. Das macht man ja eigentlich nur, wenn man keine einvernehmliche Lösung erwartet, sondern etwas streitig durchsetzen will.


    Da ich den Kindsvater über unser Vorhaben frühzeitig darauf vorbereiten wollte, habe ich ihm im Juni mitgeteilt, dass ein Umzug zu meinem Lebenspartner nach Sachsen-Anhalt sehr wahrscheinlich am Ende des Jahres anstehen wird. Im Juli habe ich es ihm im Jugendamt unter Zeugen noch einmal gesagt.
    Nun - in vier Wochen ist der Umzug - habe ich am Freitag Post von seinem Anwalt und vom Gericht im Briefkasten. Mein Ex fordert über seinen Anwalt, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf ihn übertragen wird - sprich - das unser Sohn ab November bei ihm leben soll. Unglaublich!!!! Er will das ich ohne meinen Sohn weggehe. Mein Sohn und ich sind seit 26.9. in der neuen Gemeinde angemeldet, Versicherungen ect habe ich die neue Adresse mitgeteilt; Job, Wohnung und Kindergarten ist gekündigt.


    Ein Mitteilen ist keine Absprache. Der Gesetzgeber formuliert, das gemeinsames Sorgerecht bedeutet, dass Einmütigkeit der sorgeberechtigten Eltern hergestellt wird. Eine Mitteilung ist da allerdings noch keine Einmütigkeit.
    Eine so bedeutsame Sache wie ein Wegzug ist nicht auf die Schnelle zu beurteilen. Dem Vater wird sicherlich zugebilligt, sich Gedanken über diese neue Situation zu machen. Tatsächlich ist es so, dass Gerichte in solchen Situationen häufig ungefähr sechs Monate Zeit einräumen, bis Klarheit herrschen sollte bzw. bis man von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen kann. Diese sechs Monate sind nun jedoch noch nicht vergangen.
    In der Sache ist es so, dass hier das Kind entweder Vater oder Mutter erst einmal "verliert". Da gemeinsames Sorgerecht besteht, ist eine Gleichberechtigung da. Du kannst dich nicht mehr auf die Aussage stützen, dass du doch die Mutter seist und das Kind zu dir gehört.


    Mein Ex hat nichts gegen mich in der Hand. Auch da wo wir hinziehen ist alles ok. Mein neuer Lebenspartner ist selbständig, hat ein Haus, geordnete Verhältnisse ect... Dem Kindeswohl steht nichts im Wege. Meine Eltern leben in der Nähe...


    Nun frage ich mich warum mein Ex zu Gericht geht, wenn mir alle sagen das er keine Chance hat???


    Ich weiß nicht, wer dir da sagt, er habe keine Chance. Ohne die genauen Hintergründe zu kennen, ist allein anhand der von dir gemachten Angaben ersichtlich, dass schon eine gewisse Chance besteht. Dabei muss der Vater nichts "in der Hand" haben. Die Veränderung der Situation, die von dir herbeigeführt werden soll, reicht aus, um ihm einen Rechtsanspruch auf Überprüfung zu geben.


    Aufeinmal zeigt er mehr Interesse. Unser Verhältnis wird seit Sommer immer schlechter (war vorher auch eine Katastrophe), es ist keine Kommunikation möglich. Er lügt und schreibt im Anwaltschreiben ich hätte ihm im September erst bescheid gegeben das ich wegziehe (da kommt er nicht durch, habe Zeugen).


    Das erhöhte Interesse ist ja grundsätzlich erst einmal positiv zu bewerten. Bezüglich der Mitteilung ist oben bereits einiges gesagt worden. In der Sache wird er sich vielleicht darauf zurückziehen, dass er erst von deinen Planungen gehört hat und erst im September die definitive Aussage kam, wohin und in welche Wohnung es konkret geht. Du wirst nachweisen müssen, dass er vorher schon definitiv verstanden hat, dass es zu 100% weg geht mit dem Kind. Das ist in solchen Dingen ausgesprochen schwierig.


    Ich möchte versuchen den Gerichtsstand an den neuen Wohnort zu holen und den Termin zu verschieben.


    Den Termin wirst du wegen des Urlaubs verschieben können. Den Gerichtsstand wirst du nicht verlegen können, da es ja genau um diese sache geht. Wo wohnt das Kind. Den Umzug vor dem gerichtsentscheid durchzuziehen wird sicherlich eine Einstweilige Anordnung des gerichts zur Folge haben, wenn der gegnerische Anwalt einigermaßen taff ist. Damit würde dir der Umzug kurzfristig verboten. Zumal, wenn du vorher eine Terminverschiebung beantragst, die bewirkt, dass das Verfahren erst nach dem geplanten Umzug stattfinden würde. Das findet ein Gericht , sagen wir mal, problematisch ...


    Im Juli hat er das gemeinsame Sorgerecht beantragt und erhalten.



    Dies genau ist der Knackpunkt. Die Dinge wie geplanter Umzug etc. hättest du unabdingbar ins Sorgerechtsverfahren mit einbringen müssen. Da ist wohl nicht drüber gesprochen worden. Dies wird man dir vorhalten. Seit der Vater das gemeinsame Sorgerecht hat, darf er über diese Dinge mitbestimmen.
    Nun ist es so, dass das Kind seit mehr als vier Jahren allein von dir betreut wird. Um dies zu ändern, müsste der Aufenthalt beim Vater "erheblich" besser für das Kindswohl sein als bei der Mutter. Diesen Nachweis müsste der Vater führen. Das wird ihm kaum gelingen. Allerdings müsstest du andererseits den Nachweis erbringen, wie du den Umgang des Vaters mit dem Kind auf dem jetzigen Standard sicherstellen willst. Das ist bei 550 Kilometer Entfernung problematisch. Zumal das Kind ja zur Schule gehen wird.
    Klar muss dir sein, dass hier an der Situation sehr viel von Dir ausgelöst worden ist und es dir gut anstände, Lösungsmöglichkeiten anzubieten. Nach denen wird das Gericht fragen. Euer Verhandlungstermin ist ein sog. Gütetermin. Hier geht es darum, konstruktiv eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Also das zu machen, was euch als Eltern bisher nicht gelungen ist. Da solltest du Ideen im Köcher haben, sonst entwickelt der Richter etwas und "zwingt" sie euch auf ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Meinem Bruder ist genau das passiert....Ex ist mit Tochter weit weit weg gezogen, er leidet wahnsinnig darunter und er sieht sie alle Jubeljahre mal in den Ferien..furchtbar für die beiden :kopf
    Ehrlich, ich könnte es nicht über´s Herz bringen, die Else und ihren Papa zu trennen....

    Manche sagen, ich wäre eingebildet.....aber es gibt mich WIRKLICH!!!!
    ;)

  • Da ich den Kindsvater über unser Vorhaben frühzeitig darauf vorbereiten wollte, habe ich ihm im Juni mitgeteilt, dass ein Umzug zu meinem Lebenspartner nach Sachsen-Anhalt sehr wahrscheinlich am Ende des Jahres anstehen wird. Im Juli habe ich es ihm im Jugendamt unter Zeugen noch einmal gesagt.


    Hallo TS, was heißt denn das kleine Wort "wahrscheinlich" in Deinen Ausführungen zur Umzugsmitteilung? Bedeutet dies, dass Du ihm damals mitgeteilt hast, dass Du vielleicht Ende des Jahres umziehst und hat der KV erst später erfahren, dass die Pläne akut werden ODER war damals schon offensichtlich, dass der Umzug beschlossene Sache ist?


    Das wäre sicherlich für alle heiß diskutierenden User recht hilfreich zu wissen, inwieweit genau der KV denn WANN über den Umzug Kenntnis hatte, also nicht über mögliche Pläne sondern über die konkrete Absicht. (und das könnte unter Umständen auch erklären, wieso er erst jetzt geklagt hat)

  • Ein Job ist ein sehr vernünftiger Grund, Lebenspartner eher nicht


    Bindung zur Familie ist wohl auch ein guter Grund, oder?


    Aber ansonsten ist es ganz schlecht, damit zu argumentieren, dass man zum Lebenspartner ziehen möchte. Das hat mit dem Kindeswohl rein gar nichts zu tun. Auf den Kindesvater kann das so wirken, als werde er abserviert, deshalb kann ich auch seinen Gang zum Anwalt verstehen. Ich verstehe allerdings nicht, warum nicht - bei anerkannt schlechter Kommunikation zwischen beiden Eltern - nicht die Möglichkeit einer außergerichtlichen Verständigung genutzt wurde.

  • Bei Gericht sind als wesentliche Gründe für einen (weiteren) Umzug u.a. meist anerkannt:


    1. Arbeitsstelle (die vorhanden sein sollte und nicht nur in Aussicht)
    2. Zusammenzug mit aktuellem Lebenspartner (begründet werden müsste im Einzelfall, warum Hinzug und nicht Herzug)
    3. Familienanbindung (als Betreuung in Verbindung mit gesicherter Arbeitsstelle)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zum Thema regelmäßiger Umgang: wäre es denn für die TS denkbar, dass das Kind mehrmals im Jahr größere Zeiträume (z. B. 1 Woche) beim KV lebt? Wäre es denn denkbar, dass eine solche Umgangsregelung in allernächster Zeit beim Jugendamt erarbeitet wird? Diese Umgangsregelung ist ja so oder so erforderlich, unabhängig davon ob das Kind nun bei KV oder KM lebt - und daher nicht Teil des vom KV angestrengten Verfahrens, um das ABR zu erlangen.

  • Hälftige Schulferien wären ein mögliches Angebot.


    Hälftige Schulferien ist Standard, genauso wie alle 2 Wochen Umgang am Wochenende. Ich hatte eigentlich im Hinterkopf, dass die KM ggf. mehr als die Hälfte der Schulferien anbieten könnte.

  • 3. Familienanbindung (als Betreuung in Verbindung mit gesicherter Arbeitsstelle)

    Nur ganz schlecht wenn KV als Betreung wegfällt.


    Hälftige Schulferien wären ein mögliches Angebot.

    Ist 1/2 Schulferien nicht Standard? Nur da beißt sich die Katze in den Schwanz. Für die normale Betreung wird der KV abgelehnt aber 1-2x im Jahr soll KV dann übernehmen. Das ganze setzt dann auch Ko0mmunikation vorraus.

  • Standart mag sein aber wäre es in dem Fall nicht eine Ausweitung?


    Nein, denn es fallen ja 52 Umgänge unter der Woche weg, vermutlich 26 Wochenenden - das ist in Summe mehr als die hälftigen Ferien. Sofern die nicht eh schon praktisch berücksichtigt worden waren.

  • s gibt eine Regelung zur Alltagssorge, die oftmals so gedeutet wird - faktisch läuft es in der Tat darauf hinaus, dass Du das ABR innehast.


    Genau das wird hier auch immer laut gesagt. Nun sieht man was dabei rauskommen kann. Es gibt kein faktisches ABR. Weder theoretisch noch praktisch. Solange es ein Gericht nicht auf einen Übertragen haben, haben es beide bzw. niemand von beiden.
    Auch wenn es übertragen wurde kann man gegen einen Umzug klagen. Dies schiebt aber den Umzug nicht auf. Es ist Richtig das ein UET nicht einfach das ABR bekommt ohne zwingende Gründe zu haben wenn Kind bereits mehr als X-Monate bei BET lebt. Dies nennt man dann aber nicht faktisches ABR sondern einfach nur Fakten.


    Die Frage ist dann, ob die Mutter VOR dem Prozeß umziehen sollte...


    Wurde von Volleybap zwar schon gesagt aber ich empfehle es nicht zu tun.


    Wie kann man jemanden, der so bewusst gegen das Kindeswohl verstößt überhaupt noch Tipps geben?


    Ich denke das Du die Tipps ansprichst wie sie Agumentieren soll. Dies ist kein Problem denn wenn der Anwalt gut ist dann wird er ihr das so auch sagen und er weiß auch das es andere Gründe haben muss als ein NEXT.


    Der Vater hatte Kenntnis und hat den Antrag trotzdem erst jetzt eingereicht.


    Wenn es eine Gerichtsverhandlung gibt dann hat er sicher erst nicht vor kurzen eingereicht.
    Da sind dann ein Termin beim Anwalt
    Antrag einreichen
    Gericht macht Termin


    Dies dauer alles und ist sicher nicht 2 Tage her.





    @TS.: Ja, Du kannst das ABR verlieren und somit könnte Sohn bei KV leben und du musst in Zukunft die Distanz überbrücken. Dies hättest Du vermutlich Sohn oder KV zugemutet.

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  • Sehe ich nicht so! Wenn er nachweislich schon lange vorher von dem Umzug in Kenntnis war, könnte genau dieser späte Antrag sein Verhängnis werden... Schikane, Missbrauch des GSRs...
    Lotta


    Ich frage mich gerade, wie so ein frühzeitiger "Antrag" in der Praxis aussehen soll?


    "Lieber Herr Richter. Hier mal pro­phy­lak­tisch ein Antrag auf Übertragung des ARB auch mich. Die KM unseres Kindes zieht in Erwägung evtl gegen Ende des Jahres umzuziehen. Damit wäre ich nicht einverstanden und beantrage darauf hin vorauseilend das ARB." - ich glaube, DAS wäre Missbrauch und Schikane. Wenn hier jemand das GSR nicht richtig angewendet hat, dann doch wohl die TS, oder? KV war mit dem Umzug nicht einvestanden. Das wusste TS und hat sich dennoch für diesen Schritt entschlossen. Das sie falsch beraten wurde ändert hier nichts.


    Der KV kann doch erst mit Aussicht auf Erfolg etwas unternehmen, wenn Tatsachen geschaffen werden, die so nicht vereinbart waren. Zumindest vor Gericht.


    Was KV hätte tun können, mit mäßiger Aussicht auf Erfolg, wäre sowohl Schule als auch Einwohnermeldeamt eine Ummeldung des Kindes ohne seine Einwilligung zu untersagen. Inwieweit das fruchtet, bzw nicht fruchtet wissen wir auch.

  • Ich frage mich gerade, wie so ein frühzeitiger "Antrag" in der Praxis aussehen soll?


    Minority report hat es doch vorgemacht. So muss es dann da auch laufen.


    Von seiten des KV wurde hier alles Richtig gemacht und er hätte es auch nicht anders machen können.
    Man kann keine Eier essen bevor sie gelegt sind.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Liebe Quentinmama,
    die ganzen moralischen Vorwürfe, mit denen Du hier beworfen wirst, würde ich abperlen lassen,
    es gab aber sehr sehr gute allgemeine Hinweise und Tipps in anderer Richtung.


    Ich würde die Möglichkeit, daß Dein Lover zu euch zieht nicht ausser acht lassen. Du hast verdammt gute Gründe *nicht* umzuziehen.


    Darf ich mal meine Geschichte erzählen in 3 Sätzen zum Thema umziehen?


    Vor 3 Jahren wollte ich mit den Mädels zu meiner Loverin ziehen.
    Mutter versucht mir das Sorgerecht deswegen zu entziehen.
    Ich entschließe mich, Gericht auf jeden Fall zu vermeiden und bleibe, ziehe *nicht um*.
    Mutter zieht Antrag auf Sorgerecht wieder zurück, alles bleibt beim Alten.


    3 Jahre später (jetzt) ist die Fernbeziehung (600 km) zu meiner Loverin in 1000 Stücke zersprungen, gut daß wir nicht umgezogen sind! Kein Streit vor Gericht hatten.
    Nebenbei haben die Kinder sich jetzt so von der KM entfremdet, ich könnte nach Timbuktu ziehen (will es aber nicht mehr *lach*), die KM hat sich selbst ins AUS geschossen.


    Was machst Du, wenn Deine Beziehung nach einem Jahr platzt???
    Ich würde von Deinem Lover erwarten, dass er zu Dir zieht.
    Quentin hat zumindest einen Vater, der sich kümmert. Oder willst Du einen, dem sein Kind egal ist???
    Was willst Du??? Du musst mal Deine rosa-Liebeswolke hinterfragen. Fernbeziehungen sind -in dieser Hinsicht- höchst gefährlich.



    Good Luck!

  • die ganzen moralischen Vorwürfe, mit denen Du hier beworfen wirst, würde ich abperlen lassen,


    Hier hat niemand mit irgendetwas geworfen.


    Ich würde die Möglichkeit, daß Dein Lover zu euch zieht nicht ausser acht lassen.


    Lover finde ich jetzt auch nicht den passenden Ausdruck. Warum wertest Du ihren Partner ab?



    Hast Du schonmal daran gedacht das deine Beziehung zerbrochen ist weil es eine Fernbeziehung war? Ist aber auch nicht Dein Thread. Daher passt es hier nicht.

  • Ob Beziehungen halten oder nicht, kann man vorher nicht wissen. Mit dem Gedanken: wird schon nicht klappen ist es unmöglich es zu versuchen. In diesem Falle hier hilft nur die Hausaufgaben machen, die Liste von Frau Raussteiger abarbeiten, sich einen Kopf zu machen was die Gegenseite anbieten kann z.B. in Sachen Kinderbetreuung. Im derzeitigen Stadium: dann ausschießen vor Gericht. Ich teile da die Einschätzung von Frau Raussteiger.


    Es kam kein zeitnaher Widerspruch und damit hat man alles getan was zu tun war. Ich kenne hier mehrere Mütter bei denen der Wegzug zu einer Beruhigung der Situation gesorgt hat und das war sehr positiv für das Kindeswohl.

  • Ich hab mal ne ganz blöde Frage. Überlese ich etwas oder hat sich die TS seit den ersten zwei malen nicht mehr zu Wort gemeldet?


    Lg

    Andere nennen mich gestört, ich nenne mich verhaltensoriginell“


    Wer fragt, ist ein Narr für fünf Minuten. Wer nicht fragt, bleibt ein Narr für immer.
    (Chinesisches Sprichwort)