Umgang reduzieren

  • Hallo!


    Folgendes sind die Fakten:


    KV hat alle 14 Tage Umgang, von Freitag bis Sonntag.
    Keine Feiertage, keine Ferien, (Ausnahme bisher ganze 6 Tage!)


    Jetzt möchte der KV den Umgang am Sonntag früher beenden.
    Grund hierzu unspezifisch, wahrscheinlich das 'Betragen' der Kinder.


    KM ist damit nicht einverstanden, da ihr ja nur die o.g. Zeit für eigene Interessen zur Verfügung steht.
    Es gibt leider keine weiteren Personen, die die Kinder ausserhalb dieser WE betreuen könnten.


    Derzeitiger Stand ist, dass KV nun seit mehreren WE mit den Kindern zu dem von ihm gewünschten Umgangsende
    stundenlang vor der Haustür wartet, bis die KM zum damals vereinbarten Zeitpunkt des Umgangsendes erscheint.


    Ist das nun Jammern auf hohem Niveau, sollte die KM den Wünschen des KV nachgeben (und ein erneutes evtl. Reduzieren damit schon gleich mit in Kauf nehmen)
    oder handelt sie 'richtig'?


    Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie würdet Ihr Euch verhalten?


    Wie sieht der rechtliche Hintergrund aus? Hat der KV das 'Recht', den Umgang nach seinem Belieben zu verkürzen und sind der KM damit die Hände gebunden?


    Vielen Dank für Eure Antworten!!

  • Freigeschaltet.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich denke, dass den Kindern kein Gefallen damit getan wird, wenn man den Vater zwingt bis zum Ende "auszuhalten" :frag


    Traurig ist das, aber ich nehme es hier einfach so hin, wenn der Vater meiner Kinder die Abstände immer weiter verlängert, weil ich weiß, WENN er sie nimmt, ist er ihnen ein guter Vater. Würde ich ihn zwingen, hätten die Kinder keine Freude am Umgang und das will ich nicht.

  • Taurig, aber man kann keine Umgang bis 17,18 Uhr erzwingen, wäre der Zwerg um 15 Uhr wieder daheim, dann wäre ich da.


    Ist natürlich eine Frage der Kommunikation - da sollten sich die Eltern schon einigen - auch wenn der Vater keine Gründe nennen möchte.

  • bis die KM zum damals vereinbarten Zeitpunkt des Umgangsendes erscheint.


    Ich gehe jetzt mal davon aus, daß eine Umgangsvereinbarung einseitig aufgekündigt werden möchte ?


    Ein beliebtes Machtmittel :kotz


    Warum macht man sich als BET dann überhaupt noch die Mühe eine Umgangsvereinbarung auszuarbeiten, wenn UET sich nicht daran halten muss??? Manche UET´s sind ja richtige Weltmeister in "Vereinbarungen nicht einhalten" und agieren nach dem Motto : Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern!
    Ich würde dann auch auf "Stur" stellen.


    Ob ich das darf???
    Keine Ahnung.... :hae:
    Ich fördere ja damit den Umgang :D dazu bin ich verpflichtet

  • Ich würde den Wunsch des KV nachgeben und mein Kind nicht stundenlang vor der Tür warten lassen.

  • Mir fehlt die Info, um wieviel Zeit es sich handelt. Also mit einer Stunde früher hätte ich kein Problem, aber 3 und mehr würd ich prinzipiell nicht durchgehen lassen. Was kommt als nächstes? Ausserdem finde ich schon, dass er begründen muss, warum überhaupt.


    Gibts eine Umgangsvereinbarung? Wenn nicht, spätestens JETZT würde ich drauf drängen.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • und mein Kind nicht stundenlang vor der Tür warten lassen.


    :hae:


    Es ist Umgangszeit des Vaters und der Vater gestaltet den Umgang.
    Nicht die Mutter lässt ihr Kind stundenlang vor der Türe stehen, sondern der Vater nötigt die Kindern vor der Tür zu stehen.


    Was spricht den UET hier von der Verantwortung frei???


    Lasse ich mich als BET hier nicht emotional Erpressen und Fremdbestimmen??

  • Hallo Anonymus,
    grundsätzlich ist die Umgangszeit mit dem Umgangselternteil ein Recht des Kindes und nicht ein Recht des Betreuungselternteils auf Freizeit:

    da ihr ja nur die o.g. Zeit für eigene Interessen zur Verfügung steht.


    Derzeitiger Stand ist, dass KV nun seit mehreren WE mit den Kindern zu dem von ihm gewünschten Umgangsende
    stundenlang vor der Haustür wartet,


    Ich denke, dass hier beide Eltern NICHT das Kindswohl im Auge haben: Ein UET dem es offensichtlich zu stressig ist sich mit dem Kind alle 14 Tage in einem gewissen Zeitrahmen zu beschäftigen, und ein BET, welcher auf seine eigenen Bedürfnisse pocht... beide habe nicht das Kind im Blick! Eigentlich schade für das Kind.


    Ist das nun Jammern auf hohem Niveau, sollte die KM den Wünschen des KV nachgeben (und ein erneutes evtl. Reduzieren damit schon gleich mit in Kauf nehmen)
    oder handelt sie 'richtig'?


    Die KM sollte nicht den Wünschen des KVs nachgeben, es sollte die Bedürfnisse des Kindes im Blick haben!


    Lotta schüttelt mal wieder den Kopf!

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Hmm, also ich halte es auch für mein Kind für wichtig, das ich meine Bedürfnisse im Blick behalte. Und wenn ich ein schönes Wochenende habe und die Verantwortung für eine Weile abgeben kann, bin ich eine bessere Mutter, so sehe ich das, weil entspannt und mit Freude auf die Kinder.


    Trotzdem möchte ich die Kinder nicht einem KV aufdrücken, der sie nicht will. Wenn das Wochenende mit der neuen Freundin wichtiger ist als die Kinder - dann soll er sie zurückbringen, ich will nicht das sie sich bei ihm überflüssig fühlen, sie haben ein zu Hause wo sie immer willkommen sind, wenn der Vater die Onkelrolle wählt .... dann beiß ich die Zähne zusammen und denk dran, wie froh ich bin, das ich sie hab :rainbow:


    Und ich würde ihm nochmal sagen was er tut - er verkürzt seinen Kontakt mit den Kindern, er bricht ev. eine Abmachung mit dir, ich würde ihn fragen, wer er für seine Kinder sein will ...... weil wenn er mit den Kindern nicht klar kommt ( und das passiert uns ja allen auch ) könntest du ihn ja auch unterstützen, oder jemand Professioneller kann ihn beraten. Er kann auf die Art seine Kinder ziemlich verlieren :(

    Das Leben passiert jetzt :rainbow:

  • Hallo,


    ich sehe es auch so, dass eine entspannte Mutter besser für die Kinder ist.


    Ich stimme Lotta ja zu, dass hier wohl keiner die Kinder im Blick hat und ihnen keinen Gefallen tut, wenn sie vor der Tür warten müssen, aber müssen Mütter sich immer opfern?
    Nur weil sie Mütter sind und die Kinder erziehen? Immerhin hat sich auch der Vater ja mal für die Kinder entschieden. Kann man sich da so leicht aus der Verantwortung stehlen?
    Ausserdem kann die Mutter sie ja auch nicht einfach dem Vater vor die Tür stellen, wenn es ihr grad so passt.


    Wie Lichtengel schon erwähnte, die Mutter zwingt doch hier den Vater und die Kinder nicht, vor der Tür zu stehen, dass ist allein die Entscheidung des Vaters.


    Ein Vater hat das Recht, seine Kinder zu sehen, kann das auch einklagen wenn er das möchte,
    ein Kind hat das Recht, den Umgang mit beiden Elternteilen zu pflegen,
    eine Mutter hat die Pflicht, den Umgang zu ermöglichen, und dabei auch noch die Pflicht, die Kinder zum Umgang zu 'überreden', wenn diese es mal nicht möchten, kann sogar belangt werden, wenn das nicht klappt,
    aber KEIN Vater kann verpflichtet werden, den Umgang wahrzunehmen.


    Ich wäre hier auch ziemlich sauer...

    :sonneWenn's nicht regnen würde, würden wir gar nicht merken, wenn die Sonne scheint! :sonne

  • Die Gleichberechtigung ist gekippt worden seitens des Gesetzgebers. Da helfen auch keine "Verbalen" Manipulationenen mehr.


    Betreuungsunterhalt abgeschafft, DD-Tabelle geglättet, Umgangsregeln nicht mehr bindend....


    Hatte vor 10 oder 20 Jahren noch auf der "UET-Seite" die "Ar.....Karte gezogen, so empfinde ich es heute anders herum. :frag


    Und demjenigen, welcher der "Stärkere" in dem Spiel ist, bekommt immer mehr aufgeladen, darf/muss sich zum Vollhonk des UET´s machen lassen. Das Opfer kann sich von allem "Freistrampeln" ....und hat dafür einen Freifahrtsschein erhalten.


    Rechtens? Ja
    Moralisch zum :kotz


    Verlierer die Kids


    Hallo Herr Gesetzgeber: Hast de Klasse hin bekommen :winken::thanks:


  • Jetzt möchte der KV den Umgang am Sonntag früher beenden.
    Grund hierzu unspezifisch, wahrscheinlich das 'Betragen' der Kinder.

    Naja, das ist ja nur eine Vermutung. Möglicherweise hat er auch einen wirklich triftigen Grund, warum er die Kinder früher wieder abgeben muss/möchte.


    Vielleicht lässt sich ja eine andere Regelung treffen, z.B. dass er die Kinder dafür an einem anderen Wochentag oder dem "Nichtumgangswochenende" für einige Stunden nimmt und somit der Mutter Freizeit für ihre Bedürfnisse ermöglicht.
    Am Besten ist immer, man redet miteinander und versucht eine konstruktive Lösung zu finden, anstatt direkt rechtliche Mittel zu prüfen und irgendetwas erzwingen zu wollen.

  • In solchen Fällen bei uns (weil ich weiß, dass es nicht ums Kind sondern um seine Macht geht), wenn ich WIRKLICH die Zeit mal für MICH brauche: Übergabe an einen Babysitter, den mein Kurzer gut kennt... Kann natürlich eine finanzielle Frage sein...

  • Man wird kein UET zum Umgang zwingen können wenn der UET das nicht will.


    "Zeit für mich" empfinde ich als naja sagen wir mal xxxxxxxxx.
    Wir wollten Kinder, wir haben Kinder, nun kann man nicht einfach sagen "ich will Zeit für mich".
    Was ist denn wenn der Ex-Partner weit weg zieht, krank ist usw.?
    Da kann man auch nicht nach "Zeit für mich" rufen und das einfordern.
    Fakt ist nun mal, daß Kinder betreut sein wollen.
    Das bedeutet aber nicht, daß man sein Kind permanent bespaßen muss.


    Man kann auch "Zeit für sich selbst" haben wenn das Kind anwesend ist.
    Ist nur ne Frage der Organisation.


    Ach so...
    Die Zeit wo die Kinder von sich aus allein sein wollen kommt eh schneller als man denkt und dann wird man sagen "ach damals, mit Kind, das war soooooo schön".
    :rolleyes:


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

    Einmal editiert, zuletzt von PapaT ()

  • Ich finde, man sollte trennen zwischen der Zeit für sich selbst als Elternteil (die man auf jeden Fall braucht) und der Zeit, den der andere Elternteil den Umgang mit dem Kind wahrnehmen möchte.


    Die Zeit mit dem umgangsberechtigten Elternteil sollte Qualitätszeit sein, d. h. gut für das Kindeswohl. Wenn der UET lieber verkürzt, das Kind aber dann lange warten lässt, bis der BET wieder da ist, wird das auf dem Rücken des Kindes ausgetragen.


    Ich würde auf jeden Fall den UET darum bitten, einen neuen Plan für die Umgangsvereinbarung (incl. Feiertagen und Ferien) zu machen, sehen, ob Dir das passt und entweder gemeinsam mit ihm, oder (wo das nicht möglich ist) beim Jugendamt eine verbindliche Regelung ausmachen.


    Es sollte nur nicht nach Belieben sein - mal so, dann so, mal länger, dann kürzer, mal an dem Tag, mal an einem anderen Tag. Dann kannst Du planen und bist nicht durch den anderen Elternteil fremdbestimmt.


    Wie alt ist das Kind?

  • Hallo,



    Mit den Kindern vor der Haustür warten hört sich erstmal nach unterster Schublade an. Was macht er mit den Kindern, daß ihn die nicht totquengeln?


    Verstehe ich das richtig, daß der Vater den Umgang bisher immer gut durchgeführt hat, außer an den zitierten sechs Tagen?


    Vor der Haustür warten lassen geht sicher nicht. Das würde in der Tat den Konflikt auf dem Rücken der Kinder austragen.


    Ich weiß hier vom Kinderschutzbund, daß die Babysitterkurse anbieten. Vielleicht kann Dir der örtliche KSchB sagen, wo Du an eine Liste von guten Babysittern kommst? Dann wären die Kinder nicht nur in der Übergangszeit betreut, die Mutter könnte sich auch andere "freie Tage" nehmen.


    Gruß
    diadem

  • Ich sehe das ein wenig anders.


    Die Umgangsregelung sollte dem Kind auch Sicherheit und Verlässlichkeit geben. Außerdem hat auch ein AE Anspruch auf eine Auszeit. Gerade wir haben die Last der Erziehung stärker zu tragen. Das darf sicher nicht auf Kosten der Kinder gehen. Jedoch erwarte ich vom anderen Elternteil, dass er sich im Rahmen einer vereinbarten Regelung kümmert.


    Ich meine, was soll das, wegen dem Betragen die Kinder früher zurück zu geben?


    Können wir, die die Kinder dauerhaft haben, die Kinder wegen schlechtem Betragen zurückgeben?


    Was würde Dein EX sagen, wenn Du ihm unter der Woche die Kinder bringst, wenn sie sich schlecht betragen. Mal den Spieß umdrehen. Nein, das ginge auf Kosten der Kinder, ist nur ein Gedankenspiel.


    Mich verärgert nur im Moment, wie sich die EXen bei der Bertreuung aus der Verantwortung stehlen. Im Sinne der Kinder wäre, wenn beide sich an die Abmachungen halten und das Beste für ihre Kinder gäben.

    Sei einfach Du selbst, alle anderen gibt es schon

  • Außerdem hat auch ein AE Anspruch auf eine Auszeit.

    Sorry, aber diese Aussage finde ich einfach nur komisch.
    Anspruch?
    Worauf begründet sich dein Anspruch?


    Wenn der Umgangselternteil nicht will, dann kannst du es vielleicht ansprechen.
    Ein Anspruch resultiert daraus noch lange nicht.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!