Scheidung bereits vor Ende des Trennungsjahres einreichen!!!??

  • Hallo,


    ich habe mich entschieden, zu einem Anwalt zu gehen und die Scheidung zu thematisieren.
    Am telefon hatte mich die Anwältin gut beraten zwgs. Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
    die ich auch schon ausgefüllt habe.
    Die Situation mit meinem Noch-Ehemann läuft in einem Rosenkrieg auseinander, und damit habe ich sehr zu Kämpfen.
    Ich hätte zwar gerne eine gemeindschaftliche Aussprache, aber es wird leider nix.
    Am tel. wurde mir gesagt, da das trennungsjahr im januar ausläuft, ich den Antrag bereits einreichen kann.
    Das hört sich zwar gut an, aber ich möchte nicht so vorschnell das ganze machen, da wir leider kein vernünpftiges Gespräch hatten.
    Aber wenn ich den Antrag einreiche, wird die Kommunikation sicherlich sehr schlecht laufen, zumal wir auch Kinder haben.
    Ich möchte einen kühlen Kopf bewahren, und keine Fehler machen.
    Sowohl sozial (wg. unseren Kindern) als auch Finanziell.

  • Den Scheidungsantrag vor Ende des Trennungsjahres einreichen bringt gar nichts. Der wird beim Gericht bis dahin unbearbeitet liegen bleiben. Du hast da also noch etwas Zeit. Aber was ich nicht verstehe, wofür brauchst du Kommunikation mit dem Ex, wenn es um die Scheidung geht? Das läuft eh nachher alles über das Gericht.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Bekommst Dui Trennungsunterhalt? Dann kannst Du Dir Zeit lassen, der wird bis zur Scheidung gezahlt. Derjenige, der die Scheidung einreicht, hat auch "kürzere" Fristen als der andere, der kann sich Zeit lassen, bis die Papiere des Antragstellers vorliegen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern