Drogenabhängige Mutter, ABR für den Vater ??

  • Tja, ich bin auch entsetzt, wie lange sich das zieht.


    Und ich dachte immer, wir sind im Schengener Raum, da kann so etwas ja nicht lange dauern.


    Weit gefehlt....

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Inzwischen würde ich die Anwältin auch mal fragen, ob man den EUGH einschalten kann - das dauert alles viel zu lange...


    Deine Geschichte ist für mich schon nervenaufreibend - ich bin auf Seite Deiner Kinder - wie nervenzerfetzend muss es da erst für Dich sein.


    Ich hoffe, Deine Kleine entwickelt sich gut. Hat sie den Wechsel zu Dir gut verkraftet?

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Hallo Leute,


    am 12.05 habe ich geschrieben, dass nur noch vollstreckt werden müßte....


    Langsam werde ich richtig mürbe.
    Das "nur" bezieht sich auf die Staatsanwaltschaft.


    Ich habe durch meine Anwältin gelernt, dass ich natürlich nach Südfrankreich fahren kann, und ich dort natürlich auch meine Tochter mitnehmen könnte, wenn ich sie sehe.
    Da hat sich also nichts geändert.
    Ich könnte auch in den Kindergarten gehen um sie dort abzuholen, allerdings kann es sein, dass mir der Kindergarten meine Tochter nicht herausgibt.
    Die Stellungnahme von einigen Kindergärtnerinnen hier in Deutschland:
    Wenn ein Vater mit einem solchen Gerichtsbeschluss vor der Tür steht und die Herausgabe des Kindes verlangt, würden wir das Kind nicht gegen den Willen der Mutter herausgeben.
    Es sei denn die Polizei wäre mit von der Partie.
    Die wird es aber nicht sein, da die Polizei nur auf den Befehl der Staatsanwaltschaft etwas unternimmt.
    Und diese wiederum hat nichts unternommen, bisher.


    Wenn ich also einfach so im Kindergarten bin, ist es eine reine Glücksfrage, ob meine Tochter dann zu mir kommt und auch mitwill und ob der Kindergarten sie mitgibt.


    Also ist in der Auswirkung immer noch alles so wie es war.
    Ich weiß nach wie vor nicht wo exakt meine Tochter ist, ich weiß, dass ich sie gegen den Willen der Mutter nur mit tatsächlicher Gewalt gegen die Mutter bekommen würde.
    Gewalt lehne ich ab, also keine Lösung.


    Polizei und oder andere Stellen in Frankreich helfen mir tatsächlich immer noch nicht mehr als am Anfang des Verfahrens.
    Insofern habe ich gerade den Eindruck, dass ich zwar eine Instanz in Deutschland und zwei Instanzen in Frankreich gewonnen habe, aber meine Tochter ist immer noch bei der KM und diese grinst sich wahrscheinlich einen.



    Aktuell frage ich mich (mal wieder) ob ich nicht doch am kommenden Donnerstag nach Frankreich fahre, da ist hier ein Feiertag und in Frankreich nicht, um mal zu sehen, ob ich meine Tochter am Kindergarten aufspüre.


    Wenn ich natürlich dann dort auftauche und sie nicht mitbekomme, wäre die KM zumindest bestens informiert und ein weiteres Mal wäre ein solcher Versuch garantiert zum Scheitern verurteilt.


    Wenn es klappt, würde ich mich natürlich ärgern, dass ich nicht letzen Monat schon gefahren bin. Aber das wäre wirklich nebensächlich.


    Ich bin es satt zu warten....
    Ich weiß aber auch nicht, ob ich durch eine solche Aktion nicht das Ganze irgendwie aufs Spiel setze.


    Ich bin inzwischen echt ratlos und völlig frustriert.



    Einige haben gerfagt, ob sich die Kleine bei mir gut eingelebt hat. Ja das hat sie. Es sind offensichtlich keine Schäden vorhanden, vor allem macht es den Eindruck , als wenn auch keine seelischen Schäden nachwirken.


    Ich denke, sie hatte das Glück, das sie einfach noch zu jung war um wirklich mitzubekommen, was da gelaufen ist.


    Und eine Bindung bestand vorher und während der Zeit, als sie weg war, ebenfalls, und jetzt die Zeit danach auf jeden Fall.
    Jedenfalls entwickelt sie sich prächtig und absolut altersgerecht.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Erstmal :troest


    mir kommt grade die Idee, wenn du fährst, kannst du evt. eine Vertrauensperson DEINERSEITS mitnehmen, welche die KM nicht kennt? Kumpel, Freunde, Verwandtschaft? Den oder die würde ich dann schnappen damit sie oder er mitkommt und die vielleicht vorab beim KiGa anfrägt und du dann relativ zeitnah / rasch mitagieren kannst? Könnte das verhindern das die KM davon Wind bekommt?


    Wahrscheinlich nicht oder ;( sorry mir fällt auf die schnelle sonst nix ein aber ich hab Hochachtung vor dir wie du das durchhältst. Ich hoffe mit dir und schicke dir Kraft rüber. Hoffentlich hat es bald ein Ende und du und deine Kiddies können zur Ruhe bei dir kommen.. :troest

    Ein Licht das von innen her leuchtet, kann niemand löschen...

  • Hallo ....



    puh :S so geht das nicht weiter.... furchtbar, ich meine wieviel kann ein Mensch ertragen ???


    Kennst du den Namen des Kindergarten`s ? Haben die eine Homepage, in der du die Öffnungszeiten und Telefon Nummer erfahren könntest, mal einen Anruf tätigen lässt über eine französisch sprechende Person, die irgendwie an Informationen gelangt, ob deine Tochter überhaupt dort regelmäßig hingeht.....dann dir das Gebäude über Internet anschauen, wie viele Eingänge es hat, Straßenverlauf ect.


    Kann man nicht die Botschaft einschalten ?


    Ist das nicht quasi nun von der KM eine Kindesentführung ?


    Helfen dir vll Organisationen, die sich um diese Art von Fällle kümmern ?


    Wie lange genau lebt deine Tochter in Frankreich ?

  • @Vater 77



    ich habe mal paar Seiten dazu im Internet gelesen und bin ehrlich geschockt :(


    Die Behörden werden und wollen dir gar nicht helfen, im Gegenteil gerade Frankreich hält sich nicht mal an Abkommen, die einst in Den Haag bzgl. Kindesentführen seitens einem Elternteil, vereinbart wurde. Auszug aus "Kindesentziehung- Wikimannia" - Im französischen Justizministerium wird die deutsche Befolgung der Haager Übereinkunft als "mehr oder weniger nichtexistent" bezeichnet.[5]


    Bereits nach einem Jahr werden sie dir mitteilen, dass deine Tochter nun ihren Lebensmittelpunkt dort hat und es eine Kindeswohlgefährdung darstelle, sie dir zu übergeben.
    Es beschleicht sich somit der Verdacht, hier Zeit zu schinden.


    Du solltest dich vll doch darauf vorbereiten, deine Tochter zurück zu "entführen" .... vll mit Hilfe von Menschen, die ebenfalls ihre Kinder aus dem Ausland zurück nach Deutschland geholt haben.


    Du kannst weiter warten, hoffen, beten, nachfragen..... aber du kannst dich auch vorbereiten, erkundigen, herausfinden & handeln ..... was auch immer du tust, die Zeit läuft :|

  • Mal ganz allgemein (insofern man das an dieser Stelle so formulieren sollte...):
    Wie wäre es denn, wenn die Rechtsbetreuung in Frankreich einen "Spion" beauftragt, der die Tagesabläufe der KM und des Kindes herausfindet und gut zirkuliert.
    Weil, dann könntest Du dann dahin fahren und "Nägel mit Köpfen" machen.
    Kostet zwar nochmals Geld, aber "Geld" kostet das ja eh, egal, wie Mensch es dreht.
    Ausserdem könnte Mensch diesen "Spion" gleichzeitig mitansetzen, an die Gepflogenheiten des a. ET.
    Da scheint ja nun, seitdem Dld. weit weg ist, nicht mehr viel zu kommen.


    Ich laber oft mal viel...

  • Ich könnte auch in den Kindergarten gehen um sie dort abzuholen, allerdings kann es sein, dass mir der Kindergarten meine Tochter nicht herausgibt.
    Die Stellungnahme von einigen Kindergärtnerinnen hier in Deutschland:
    Wenn ein Vater mit einem solchen Gerichtsbeschluss vor der Tür steht und die Herausgabe des Kindes verlangt, würden wir das Kind nicht gegen den Willen der Mutter herausgeben.
    Es sei denn die Polizei wäre mit von der Partie.
    .


    Ein Kindergarten/Erzieher, der das in Deutschland macht, wäre von einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht. In Frankreich müsste es ähnlich sein. Dort ist allein schon der elterliche Kindesentzug mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und einer Geldstrafe von 15.000 Euronen bedroht. In D gibt es das gar nicht ... Die Gesetze in Frankreich sind eigentlich härter ...
    Wenn du am Kindergarten aufmarschierst und das Kind mitnimmst, könnte der Kiga einzig die Polizei rufen. Die wäre dann im (im jetzt noch fehlenden) Einsatz und müsste nach Vorlage des rechtsgültigen Urteils entsprechend dir das Kind übergeben.
    Klar ist aber: So eine Sache Bedarf Verhandlungssicherheit in Auftreten wie in Sprachfähigkeit. Und ohne Kenntnis des Kigas, in den das Kind geht, ist alles eh nicht möglich. Wenn du hinfährst, kannst du natürlich vor Ort versuchen, bei der Staatsanwaltschaft Druck zu machen. Vielleich, vielleicht bewegt sich irgendwer.


    Ich wünsch dir weiterhin viel viel Kraft!

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hab gestern noch mal mit meiner Anwältin in Frankreich telefoniert.


    Ich werde nicht fahren.
    Das Risiko ist einfach zu groß.


    Natürlich ist es rechtlich so, dass der Kindergarten mir das Kind herausgeben muß. Aber wenn dieser dann einfach um mal nachzufragen und sich rückzuversichern die Mutter anruft, ist der Brutal Ärger vorprogrammiert.
    Egal wie es dann ausgeht, meine Tochter würde alles mitbekommen und mich in der Zuklunft dafür verantwortlich machen, dass sie Mama nicht mehr sehen kann.
    Außerdem kenn ich die KM. Sie wird nicht einfach zusehen, wie ich das Kind einsammele und mitnehme.
    Das gibt richtig Stress.


    Und wenn ich dann aus Liebe zum Kind nicht an meinem Vorhaben festhalten sollte, ist sie gewarnt, dass ich es wirklich ernst meine.
    Dann besteht die Gefahr, dass sie weiterzieht und ich wieder von vorne anfange.


    Mein Problem ist, dass ich kein Original Urteil habe, sondern nur eine per Mail weitergeleitete Kopie.
    Nur meine Sorgeerklärung ist im Original. Aber mal ehrlich, wenn plötzlich der Vater eines Kindes im Kindergarten steht, ist es nachvollziehbar, dass das Kind nicht einfach so herausgegeben wird. Sondern erst bei der für den Kindergarten üblichen Betreuungsperson nachgefragt wird.


    Auch wenn es sich rechtlich anders verhält so ist der Anschein, den der Kindergarten hat, doch ein anderer.


    Das größte Problem liegt aber darin, dass es gar nicht sicher ist, ob die zuständige Staatsanwaltschaft das Urteil schon auf dem Tisch hat und bearbeitet, geschweige denn mal reingesehen hat. Und damit kann sich ja noch nicht einmal die Polizei rückversichern.


    Druck zu machen bei der Staatsanwaltschaft versuchen wir schon, indem wir dorthin schreiben und versuchen jemanden ans Telefon zu bekommen, beides erfolglos.


    Das der Kindesentzug in Frankreich härter bestraft ist als in Deutschland habe ich auch schon mitbekommen, allerdings ist da juristisch zu unterscheiden, dass es sich um eine Straftat nach deutschem Recht handelt, da der Entführungsort in Deutschland war.
    Das Zielland, also hier Frankreich spielt dabei leider nur eine mittelbare Rolle.
    Dei Franzosen betrachten das als deutsches Problem in dem sie lediglich Amtshilfe geben. Sie selbst haben kein Interesse und keine Möglichkeit, diese Straftat zu verfolgen.


    Ja, ja das ist der Lacher.


    Aber das habe ich schon im Januar 2014 erfahren, als ich mit einer schön ausformulierten Aussage in Frankreich war um doit auch eine Anzeige zu erstatten.
    Ich wurde einfach abgewimmelt, da der Ort des Entzuges in Deutschalnd war, ist es eben die deutsche und nicht die französische Strafverfolgung.


    Das wird auch der Grund sein, warum der int. Haftbefehl bisher noch nicht wirklich gegriffen hat.


    Es ist einfach nur traurig........ und absolut nicht mehr nachvollziehbar.
    Selbst für mich nicht. Und ich habe oft mit Gerichten und ähnlichem zu tun.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Vater 77 .....



    gibt es Momente, wo dein Bauchgefühl dir sagt, dass du deine Tochter nicht zurück bekommen wirst... du hast alles getan, sie dir auf legalen, rechtlichen Weg zu erkämpfen, aber es ist außerhalb deiner Machtbefugnis, was gerade geschieht bzw. nicht geschieht...... ?


    Wie lange kann ein Elternteil aushalten, ohne daran zu zerbrechen, nicht verbittern...


    Weiterhin wünsche ich dir, dass sich etwas in Bewegung setzt.... dir Gerechtigkeit widerfährt.


    :knuddel


    Verstreicht bald ein Jahr, würde ich auch diesen einen, letzten Schritt eingehen, auch auf die Gefahr hin, was alles passieren könnte ...... es wiegt nicht so schwer für mich, als der Gedanke meine Tochter Tag für Tag, Nacht um Nacht, in der Obhut einer Mutter zu lassen, die dauerhaft und nachhaltig ihrer Kinderseele Schaden zufügt.
    Wenn es nur Sekunden wären, wo sich unser Augenblicke treffen..... sie wird es in ihrem Herzen behalten.


    Aber das spiegelt nur mein persönliches Empfinden wieder ...


    :winken:

  • Nordseekind, hier liegt ja nun bereits ein international gültiges Urteil vor inclusive eines internationalen Haftbefehls, wenn ich es richtig im Kopf habe. Damit kann ein französisches gericht den Lebensmittelpunkt nicht mehr in Frankreich bei der Mutter feststellen. Es müsste bereits beim entsprechenden Antrag der Mutter das internationale Urteil sowie den Haftbefehl vollziehen, bevor es überhaupt verhandeln könnte.


    Da braucht Vater77 eigentlich keine Sorge zu haben. Problematisch ist vielmehr, dass die Behördenmühlen deutlich langsam arbeiten und es den Anschein hat, als würde durch Aussitzen ein Fakt geschaffen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo AE-Gemeinde !!


    Sie ist wieder da !


    Die Einzelheiten teile ich in den nächten Tage mit, habe aktuell viele andere Dinge zu erledigen und keine Zeit.


    Gruß

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !