Drogenabhängige Mutter, ABR für den Vater ??

  • Hallo Freunde,


    erst einmal Frohe Weihnachten.
    Am 24. morgens bekomme ich doch glatt noch eine Mail von der zentralen


    Behörde die ein Schreiben vom 18.12. der zentralen Behörde aus Frankreich weiterleitet.
    Die Übersetzerin, die ich in Marseille in der Verhandlung hatte, werde ich in der Berufungsverhandlung nicht zur Seute gestellt bekommen. D.H. ich muß mich selbst um einen Dolmetscher kümmern.
    Das ist jetzt echt übel.


    Nicht nur, dass ich die Reisekosten darunter habe, den Anwalt, der mich vertritt, und die Übernachtung in irgendeinem Hotel, auch die Übersetzung muß ich selbst übernehmen.
    Argumentiert wird das damit, dass ich ja nicht vor dem Gericht erscheinen muß.
    Es reiche ja, wenn mich mein Anwalt vertrete.


    Vor allem, habt ihr schon einmal versucht am 24.12 einen Übersetzer für in der ersten Januarwoche zu bekommen.


    Ich bin langsam echt sauer. Erst Mitte Dezember wird mir der Ort der Verhandlung mitgeteilt, vorher kann ich ja auch keinen Anwalt suchen, schließlich muss ich ja wissen vor welchem Gericht er zugelassen sein muß.
    Dann bekomme ich erst jetzt mitgeteilt, dass ich auch noch einen Übersetzer besorgen muß, wenn ich etwas verstehen will.


    Wenn ich nicht bei der Verhandlung dabei sein sollte, wer weiß, wie es dann läuft ?
    Oder denkt ihr, das macht keinen Unterschied.
    Aber es geht um meine Tochter und nicht die des Staatsanwaltes, oder des Rechtsanwaltes, insofern ist meine Motivation, das Verfahren zu beobachten und auch zu beeinflussen viel intensiver.


    Das Revisionsverfahren in Colmar war da einfach, da das Kind ja schon bei mir war. Also konnte ja auch nichts anbrennen.


    Jetzt in der Revisionsverhandlung wird es abschließend darum gehen, ob ich meine Tochter zurückbekomme, oder nicht.
    Also alles oder nichts.
    Wer würde da zu Hause bleiben und dann mal wieder drei mOnate warten zu müssen ?


    Aber es ist zum Kotzen, die Kurzfristigkeit der Informationen. Es ist kaum mehr möglich darauf zu reagieren.


    Von wegen Schengenraum, und alles ist einfach !!!


    Ein Tipp an alle : Keine Kinder mit ausländischen Partnern, wenn sie nicht wirklich fest verwurzelt sind hier im Land.
    Sonst ist die Möglichkeit, mal eben mit dem Kind / den Kindern abzuhauen groß.


    Viele Grüße von dem inzwischen völlig frustrierten Vater_77

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Guten morgen!


    Gibt es was neues? Sollte es nicht anfang diesen jahres weitergehen?
    Wie geht es mittlerweile der großen bei dir?hat sie sich gut erholt?


    lg,
    cola

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • hallo vater 77,


    das ist ja krass! ich bin beeindruckt von deiner stärke, deinem durchhaltevermögen und deiner klarheit.
    hab mir seit gestern den strang durchgelesen :wow


    lass nicht locker, auch wenn dein akku wahrscheinlich inzwischen schwächelt. du machst das toll.
    respekt. weiter so und alles gute!


    lieben gruss!

  • Hallo an alle !


    Am Donnerstag war es dann soweit:
    Gerichtsverhandlung in Aix-en-Provence.


    Also ich Mittwoch ins Auto und runter.
    Habe mich am Abend noch mit meinem neuen Anwalt in Marseille getroffen und mich für Donnerstag morgen beraten.


    Dann gab es die Verhandlung.
    Die Richter (in einer zweiten Instanz sitzen immer mehrere Richter) haben sich den Fall angehört und es nicht glauben wollen, dass die Staatsanwaltschaft auf Grund des ersten Beschlusses aus Marseille vom Sommer 2014 nichts unternommen hat.
    Ich denke: Ein Lichtblick !!
    Aber zu früh gefreut. Der nächste Satz dann, ja die Sache sei klar, und das Urteil gibt es dann Anfang Februar.
    Erwartungsvoller Blick von mir und meinem Anwalt, ob es nicht schneller gehe, wurde nur mit einem richterlichen Grunzen, das seien ja gerade mal 4 Wochen quittiert.


    Also heißt es mal wieder : warten.
    Allerdings gibt es dann keine weitere Instanz. Das ist ein echter Lichtblick.


    Ich hoffe nur, dass dann die Staatsanwaltschaft schnell zugreift, bevor KM wieder mal das Weite sucht.


    Sofern sie dann in Frankreich bleibt, gibt es zumindest schon mal ein Urteil.
    Wenn sie das Land verlassen sollte........... fange ich eben wieder von vorne an, allerdings dann in einem anderen Land.


    Also Fazit des 2300 km Trips am Mittwoch und Donnerstag: Ein für mich ausfallendes Urteil wird Anfang Februar verkündet.


    Ansonsten gibt es nichts Neues.
    Die Kleine ist bei mir und entwickelt gerade einen sehr kräftigen eigenen Willen. Und das mit 14 Monaten. Solche Willensausbrüche kenne ich nur von den älteren Mädchen, so ab 3-4 Jahre alt.
    Bei Jungs ist es eh gemäßigter zugegangen.
    Aber das ist gut so. Es geht ihr gut. Denn ansonsten würde sie nicht versuchen ihren Willen durchzusetzen. Das machen Kinder in dem Alter nur dann, wenn sie sich sicher fühlen.


    Die Große ist noch immer bei der KM.
    Habe letztens zu Weihnachten mit ihr telefonieren dürfen, was sich als ausgesprochen schwierig gestaltet.
    Sie spricht nur das typische Baby-Französich, und ich verstehe nur ein besseres Schulfranzösisch.


    Dann habe ich sie seit über einem Jahr nicht gesehen und weiß daher auch nicht was sie meint.
    DAS ist wirklich traurig, und ich habe richtig Angst davor, wenn sie wieder bei mir ist.
    Ich denke aber, dass sie dann schnell deutsch lernen wird.
    Zumindest macht es den Anschein, dass sie mich am Telefon versteht.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Ich bewundere aufrichtig Deine Stärke und Geduld.


    Ich drücke die Daumen, dass Du dann im Februar endlich wieder Deine Große in die Arme nehmen kannst.


    Alles Gute


    Stern

  • Bis Februar warten? Im Verhältnis natürlcih nicht mehr lange. Aber :ohnmacht:


    Besteht das Risiko, dass nun entschieden wird, das Kind bei der Mutter zu belassen, einfach auf Grund der langen Zeit, die sie dort ist? Wie argumentiert die Mutter? Ich möchte ja immer noch glauben, dass Eltern ihren Kindern nicht absichtlich schaden.


    Gruß

  • Die Entscheidung wird eindeutig sein.


    Es gibt auch nicht die Möglichkeit, dass wegen des einen Jahres sich etwas daran ändert.
    Schließlich gab es früh genug einen Prozeß und eine Entscheidung.
    Das alles so lange dauert, liegt "nur" am Verfahren und nicht am Antragsteller.
    (Dafür bete ich zumindest) Allerdings steht in den Paragrafen nichts anderes.


    Sobald das Urteil da ist, sage ich euch Bescheid.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Weiterhin viel Kraft, den langen Atem und gutes Durchhaltevermögen!

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Dass das so lange dauert finde ich unmöglich. Ich hoffe, die Mutter haut nicht wieder ab und gibt das Kind dann auch raus.


    Dass Du noch so ruhig bleibst - Respekt.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Ehrlich gesagt, kann ich mir kaum vorstellen, dass die Mutter seelenruhig das Urteil abwartet und dann so wiederstandslos das Kind rausgibt.
    Da muss man ja auf alles gefasst sein.
    Wie ist denn ihre Argumentation? Mit welchem Recht hat sie ihrer Ansicht nach die Kleinen überhaupt mitgenommen bzw. will sie sie behalten?

  • ich glaube auch nicht, dass die mutter ruhig sitzen bleibt und abwartet was passiert. es wird eine gegenargumentation geben und ein antrag auf abschmettern des urteils - immerhin ist ein jahr vergangen, dass kind ist eingelebt und hat eine gewohnte umgebung das wird auch ein richter nicht übersehen. zur not gibt es das gericht was über allen hängt und das ist das europäische. in der zwischenzeit, kann die mutter auch schon längst weiter gereist sein und sich in andere teile der welt absetzen.


    wäre die sache so stichhaltig und gerade und überzeugend, wäre dem antrag schon vor einem jahr statt gegeben worden. kind ist immer noch bei der mutter, die behörden sehen keinen grund vor ort einzugreifen. würde die sache nicht als abgeschlossen sehen.die frage ist auch, was das kind will.

  • Vielleicht hatte ich mich falsch ausgedrückt:


    Der juristische Teil ist klar und eindeutig. Damit ist das Kind noch nicht bei mir.
    Ich habe auch die Befürchtung, dass irgendetwas pasieren könnte, dass die Mutter sich weiter absetzt, oder so.
    Widerstabndslos wird sie das Kind nicht herausgeben, danach wurde sie zwischenzeitlich mehrfach von der Polizei und dem Staatsanwalt und dem Richter gefragt.
    Außer bei der letzten Verhandlung, da war sie gar nicht aufgetaucht.


    @ Nana:
    Das Urteil wurde bereits im Juli verhandelt und im September verkündet. Das war eindeutig und sehr klar.
    Die Sache istr nur die, dass in Europa auch in einer solchen Angelegenheit einen Berufung eingelegt werden kann. Das hat sie getan, und daher dauert es mal wieder.


    Es ist richtig, dass das HKÜ Verfahren die Frist von einem Jahr vorschreibt, allerdings nur dann, wenn bis dahin kein Antrag gestellt wurde.


    Siehe hier:
    Artikel 12
    Ist ein Kind im Sinn des Artikels 3 widerrechtlich verbracht oder zurückgehalten worden und ist bei Eingang des Antrags bei dem Gericht oder der Verwaltungsbehörde des Vertragsstaats, in dem sich das Kind befindet, eine Frist von weniger als einem Jahr seit dem Verbringen oder Zurückhalten verstrichen, so ordnet das zuständige Gericht oder die zuständige Verwaltungsbehörde die sofortige Rückgabe des Kindes an.
    Ist der Antrag erst nach Ablauf der in Absatz 1 bezeichneten Jahresfrist eingegangen, so ordnet das Gericht oder die Verwaltungsbehörde die Rückgabe des Kindes ebenfalls an, sofern nicht erwiesen ist, dass das Kind sich in seine neue Umgebung eingelebt hat.


    Es kommt also nicht auf duie Dauer des Verfahrens an, sondern auf den Zeitpunkt der Antragstellung. Und das war im Januar 2014.


    Artikel 13:
    Das Gericht oder die Verwaltungsbehörde kann es ferner ablehnen, die Rückgabe des Kindes anzuordnen, wenn festgestellt wird, dass sich das Kind der Rückgabe widersetzt und dass es ein Alter und eine Reife erreicht hat, angesichts deren es angebracht erscheint, seine Meinung zu berücksichtigen.


    Das Kind selbst hat also noch nichts dazu zu sagen, da es mit 3 Jahren sicherlich nicjt über die erforderliche Reife verfügt, die Tragweite der Entscheidung auch nur annähernd zu begreifen.


    Es kommt auch nicht darauf an, ob ein französisches Gericht festgestllt haben sollte, dass es dem Kind bei der Mutter gutgeht.


    Artikel 17
    Der Umstand, dass eine Entscheidung über das Sorgerecht im
    ersuchten Staat ergangen oder dort anerkennbar ist, stellt für sich
    genommen keinen Grund dar, die Rückgabe eines Kindes nach Maßgabe dieses
    Übereinkommens abzulehnen; die Rückgabe eines Kindes nach Maßgabe
    dieses Übereinkommens abzulehnen; die Gerichte oder Verwaltungsbehörden
    des ersuchten Staates können jedoch bei der Anwendung des Übereinkommens
    die Entscheidungsgründe berücksichtigen.


    Ich bete also weiterhin dafür, dass es ein gutes Ende nimmt.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

    Einmal editiert, zuletzt von Vater_77 ()

  • Ich will Dir ja Deine Hoffnung nicht nehmen und hoffe sehr, das ich mich irre- aber der Artikel 12 könnte Dir auf die Füße fallen.
    Da steht ja was, das das Kind sich eingelebt hat- denn nach über einem Jahr wird es sich dort eingelebt haben.


    Ich verstehe echt nicht, wie die Behörden dort alles so lange heraus zögern können.
    Und, wenn das Urteil schon im September verkündet wurde - auch wenn die Mutter in Berufung geht - das ist ein Unding.


    Da braucht man sich nicht wundern, wenn andere Elternteile auf anderen Wegen ihre Kinder wieder zurück holen.



    Ich drücke Dir auf jeden Fall die Daumen, das Du Dein Kind bald in die Arme nehmen kannst.
    :troest
    LG Conny

  • Kann man dort - wie es in Deutschland möglich ist - eine Ausreisesperre für das Kind verhängen (lassen)? Das würde die Ausreise des Kindes zumindest erschweren.


    Nana: Liest Du auch mal die Antworten auf Deine Beiträge? So langsam meine ich, dass Du hier nur stänkern willst.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Also sagen wir mal so:


    Sollte das Gericht zu der Überzeugung kommen, dass die Jahresfrist, die zwischenzeitlich zwischen dem Verbringen des Kindes und der Rückführung - und nicht wie im § 12 gefordert, der Antragstellung - vergangen ist, und somit die Rückführung nicht, wie die erste Instanz anordnen, dann glaube ich werde ich zwei Wochen Urlaub in Südfrankreich machen und mich dort auf die Pirsch legen.


    Dann werde ich in unser europäisches und freiheitliches Rechtssystem wohl nicht mehr vertrauen und die Sache dann auch tatsächlich selbst in die Hand nehmen.
    Und wenn ich dann meine Tochter entführen muß, werde ich das auch tun.


    Dumm nur, dass die sich KM dann moralisch sagen kann, wenn er es macht, mache ich es auch.
    Also Krieg auf breiter Front.


    Dem wollte ich durch die Staatsgewalt begenen.
    So das sie erkennt, dass selbst der französische Staat sich gegen sie stellt.


    Am 10. Februar wird verkündet und ich habe das Urteil dann ungefähr zwei Tage später.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Eine Ausreisesperre würde in EU Staaten sowieso nichts bringen, da die Grenzen im Schengenraum eh nicht mehr überwacht werden.


    Also könnte so eine Ausreisesperre nur nicht EU Staaten umfassen, also USA, Russland, Marokko und die dann angrenzenden Staaten.


    Da die KM aber ausgeschrieben ist, wäre es unklug, wenn sie an einer der oben beschriebenen Grenzen Ihren Ausweis zeigt.


    Wenn sie sich einen falschen besorgt, bin ich sowieso machtlos....

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Der Kinderschutz in Südfrankreich hat mal eine Untersuchung durchgeführt.


    Daraufhin gab es ein Verfahren, welches damit endete, dass keine Massnahmen zum Schutz des Kindes erforderlich seien.


    Frag mich nicht , was das im Detail bedeutet, aber zumindest hat der Richter es so gesehen, dass die Tochter bei der Mutter wohl nicht gefährdet ist.


    Ich weiß, das klingt nicht sehr vertrauenserweckend, mehr weiß ich auch nicht.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Hallo Forum,


    mal wieder eine Zwischeninfo:


    Ich bekam jetzt eine Information der zentralen Behörde Deutschland, die mir ein Schreiben der zentralen Behörde Frankreich weitergeleitet hat.


    Demnach ist jetzt erst am 03.03. der Verkündungstermin.


    Selbst auf Nachfrage beim Anwalt und bei der zentralen Behörde bekam ich keine Information, warum sich der Termin jetzt verschoben hat.


    Langsam überfällt mich der Gedanke, dass die Franzosen vielleicht doch nicht sooo kooperativ sind, wie sie gerne darstellen ???

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !