Beratungsstellen nur noch mit Vollmacht?

  • Uns wurde gesagt, es gäbe jetzt neue Richtlinien, welche besagen, dass Bonuseltern nur noch mit Vollmacht beider Elternteile des Bonuskindes bei Beratungsgesprächen involviert werden dürfen? Stimmt das so? Wir sind eine Patchworkfamilie mit mehreren Kids, jeder brachte mindestens ein Kind mit in den Haushalt und jeder hat jeweils noch ein auswärtiges Kind beim anderen Elternteil wohnen, beide haben Kinder aus 2 vergangenen Beziehungen, gemeinsame Kinder gibt es nicht, sind auch nicht geplant.


    Vor einiger Zeit war WeTogether-Ehepaar ( wir sind verheiratet) aufgrund diverser Probleme eines im Haushalt lebenden Kindes bei einer psychologischen Beratungsstelle, die uns sehr heleen konnte bzw. immer noch dabei ist, uns zu helfen, das betreffende Kind hat ein frühkindliches Trauma, welches beim weit weg auswärts wohnenden Elternteil des Kindes entstanden ist und darauf mit Verhaltensproblemen reagiert ( worüber das Kind selbst auch sehr unglücklich ist, aber von alleine nicht in der Lage ist, das Verhalten zu ändern, kurz, Hilfe war und ist notwendig).
    Nun muß es anscheint neue Richtlinien geben, die besagen, dass Bonuselternteil vom Kind nicht mehr über das Kind sprechen darf und auch nicht dabei sein darf, wenn die Beratungsstelle mit Betreuungselternteil über das Kind spricht und berät.


    Wir finden das ziemlich kontraproduktiv, da das andere Elternteil nur alle 2 Jahre mal her reist für ein paar Tage und das Kind besucht und ansonsten außer Meckern nichts Konstruktives zur Erziehung beiträgt ( egal was BET anberaumt um Kind zu helfen ist UET gleich auf kontra, egal was geplant ist, UET ist immer dagegen, wollte auch den Zusammenzug zwischen Ehepaar WeTogether verhindern etc.) Die Entfernung hat seinerzeit das UET geschaffen, das ABR liegt beim BET, ansonsten gemeinsames Sorgerecht.


    Wie soll denn eine Beratung ablaufen zum Wohle des Kindes, wenn Bonus-Elternteil nun außen vor ist? Es ist doch wichtig, dass es involviert sein darf, es hat ja schließlich jeden Tag mit dem Kind zu tun.


    Und wie kommt man an eine solche Vollmacht, wenn UET nicht will ( BET selbstverständlich schon) ? Das ganze geht so zu Lasten des Kindes. Wir wollen dem Kind helfen, aber dabei ist es doch auch wichtig, uns gemeinsam beraten lassen zu können. wie soll das denn sonst funktionieren? Und auch Arzttermine etc. dürfen nur noch mit Vollmacht stattfinden mit dem Bonus-Elternteil. Bonuskind wählt aber aufgrund des gleichen Geschlechts lieber das Bonus-Elternteil für Arzttermine und benennt und begründet dieses eben auch. Sind Bonus-Eltern nun außen vor
    was ihre Bonuskinder betrifft? Dürfen sie an nichts mehr teilnehmen ( auch wenn UET selber an gar nichts teilnimmt ) ?


    LG


    WeTogether-Family

  • Uups. Das wäre ja übel. In die andere Richtung ist es nämlich gelockert worden. Ich kann als Bonuselternteil mittlerweile Lehrergespräche führen, Arztbesuche machen, Unterschriften leisten etc.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hast du da evtl. irgendwas schriftliches für mich, worauf ich mich berufen kann, was Lehrergespräche und Arztbesuche etc. betrifft? Das trifft hier ab und an auch mal zu ( wenn BET verhindert ist und Bonus-Elternteil übernimmt).


    LG WeTogether-Family



    edit: danke für die Verschiebung, paßt hier auf jeden Fall besser hin :-)

    Einmal editiert, zuletzt von WeTogether ()

  • Ich muss am WE mal gucken. Irgendwo im Forum hatte ich schon mal Teile gepostet ... Aber wo und zu welchem Thema ... :ohnmacht:

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nun muß es anscheint neue Richtlinien geben, die besagen, dass Bonuselternteil vom Kind nicht mehr über das Kind sprechen darf und auch nicht dabei sein darf, wenn die Beratungsstelle mit Betreuungselternteil über das Kind spricht und berät



    Das ist nicht neu haben nur alle anders gemacht und gegen den Datenschutz verstoßen (SGB), B-Elternteil ist nicht Sorgeberchtigt, das Kind bzw. der zweite Elternteil hat ein Recht auf den Schutz seiner Daten, diese dürfen nicht ohne seine Zustimmung erhoben werden bzw. weiter gegeben werden.

  • Bonuselternteil mittlerweile Lehrergespräche führen, Arztbesuche machen, Unterschriften leisten etc.



    Das verstößt eindeutig gegen den Datenschutz, vorsicht wenn der andere Elternteil das mitbekommt kann es ohne seine Zustimmung Ärger geben.


    Auch bist du nicht Sorgeberchtigt !!! und darfst diese Unterschriefen nicht leisten, die Unterschrift nimmt dich in die Haftung !!!

  • UET war noch nie bei dieser Beratungsstelle und es geht auch nicht um die Daten des UET, sondern rein ums Kind und seine Patchworkfamilie ( durch die Verhaltensprobleme des Kindes sind alle anderen in der Patchworkfamilie auch betroffen, eigentlich, so wars angedacht, wollen wir eine gemeinsame Beratung für alle in der Familie zum Wohle des betroffenen Kindes, aber erstmal sollten nur die beiden Erwachsenen hingehen und den Fall schildern und Beratung bekommen, welche Stellen involviert werden sollen und was überhaupt möglich ist). Ein alleiniges Hingehen von BET bringt da nichts, weil, wie schon geschrieben, die ganze Familie durch das Verhalten des Kindes betroffen ist.


    Also können Patchworkfamilien aufgrund des Datenschutz nie als Familie beraten werden ?



    LG WeTogether-Familie

  • Zitat

    Lehrergespräche führen, Arztbesuche machen


    Und wer soll dann Arztbesuche etc. mit Kind machen, wenn BET verhindert ist und UET am anderen Ende Deutschlands wohnt und nur alle 2 Jahre mal auftaucht? Und wie soll Bonus-ET reagieren beim Abholen des Kindes von der Schule, wenn die Lehrer was fragen oder mitteilen wollen und es wichtig ist?

  • [

    Und wer soll dann Arztbesuche etc. mit Kind machen, wenn BET verhindert ist und UET am anderen Ende Deutschlands wohnt und nur alle 2 Jahre mal auftaucht? Und wie soll Bonus-ET reagieren beim Abholen des Kindes von der Schule, wenn die Lehrer was fragen oder mitteilen wollen und es wichtig ist?


    Nur ein Sorgeberechtigter

  • Wenn BET also arbeiten ist und Kind krank ist, darf Bonus-ET mit Kind nicht zum Arzt gehen ( BET bekommt dafür nicht frei, da Bonus-ET zu Hause ist, würde er dafür jedesmal frei nehmen, wär der Job ganz schnell weg, das kann sich doch keiner leisten heutzutage) ? UET wohnt zu weit weg und würde dafür nicht herkommen ( ist schon ein Akt und viel Arbeit, dass UET mal alle Jahre herkommt), wie soll denn das dann laufen????


    Wo bleibt denn da das Wohl des Kindes ????????

    Einmal editiert, zuletzt von WeTogether ()

  • Zitat

    Habt ihr GSR mit dem KV?


    Die Eltern vom betreffenden Kind haben das gemeinsame Sorgerecht, UET ist vor mehreren Jahren 800Km weit weggezogen.

  • Das UET stimmt nicht zu, weil es der Meinung ist, Kind wäre ok und bräuchte keine Hilfe ( wie man das beurteilen will, wenn man sich nicht ums Kind kümmert und sich gerade mal dazu herunterläßt alle 2 Jahre mal kurz aufzutauchen, ist mir ein Rätsel, hier macht das gemeinsame Sorgerecht keinen Sinn). UET will auch nicht, das BET dorthin geht mit Kind. Schule und B-Stelle sehen aber beide Handlungsbedarf und dem kommt BET nach. Beide Stellen empfinden es auch als sehr wichtig das Bonus-ET dabei ist, weils die zweite Hauptbezugsperson des Kindes ist und sich täglich viele Stunden um das Kind kümmert.

  • Und wie kommt man an eine solche Vollmacht, wenn UET nicht will ( BET selbstverständlich schon)


    du könntest die gesundheitssorge beim familiengericht (rechtspfleger) beantragen...


    Sind Bonus-Eltern nun außen vor
    was ihre Bonuskinder betrifft? Dürfen sie an nichts mehr teilnehmen ( auch wenn UET selber an gar nichts teilnimmt ) ?


    was stiefeltern "dürfen" wurde hier schon mal diskutiert:


    Stiefvater und Sorgerecht


    wenn verheiratet, haben sie auch die sogen. alltagssorge.


    Wenn BET also arbeiten ist und Kind krank ist, darf Bonus-ET mit Kind nicht zum Arzt gehen


    doch selbstverständlich darf er mit kind zum arzt gehen!

  • Das ist nicht neu haben nur alle anders gemacht und gegen den Datenschutz verstoßen (SGB), B-Elternteil ist nicht Sorgeberchtigt, das Kind bzw. der zweite Elternteil hat ein Recht auf den Schutz seiner Daten, diese dürfen nicht ohne seine Zustimmung erhoben werden bzw. weiter gegeben werden.

    :hä Alleine schon beim Antrag auf Unterhaltsvorschuß und bei anderen Anträgen ist BET verpflichtet die Daten von anderen Elternteil weiter zugeben
    explizit auch gegen den Willen des anderen Elternteil


    Nur ein Sorgeberechtigter

    Auch eine zur Betreuung beauftragte Person kann Arzt oder Lehrertermine wahrnehmen


    Das UET stimmt nicht zu, weil es der Meinung ist, Kind wäre ok und bräuchte keine Hilfe ( wie man das beurteilen will, wenn man sich nicht ums Kind kümmert und sich gerade mal dazu herunterläßt alle 2 Jahre mal kurz aufzutauchen, ist mir ein Rätsel, hier macht das gemeinsame Sorgerecht keinen Sinn). UET will auch nicht, das BET dorthin geht mit Kind. Schule und B-Stelle sehen aber beide Handlungsbedarf und dem kommt BET nach. Beide Stellen empfinden es auch als sehr wichtig das Bonus-ET dabei ist, weils die zweite Hauptbezugsperson des Kindes ist und sich täglich viele Stunden um das Kind kümmert.

    Jede gute Beratungsstelle sucht das Gespräch mit allen an der Erziehungbeteiligten, verweigert der UET die Zusammenarbeit oder blockiert bleibt nur der Weg die Zustimmung über Anwalt einzufordern und notfalls den Gerichtlichen Weg zu gehen.

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg