Kinderzuschlag bin ich dran, aber der entfällt doch bei Unterhaltszahlungen des KV.
Anspruch aufs Bildungs- Und Teilhabepaket habe ich auch so, wenn ich weiterhin Wohngeld erhalte. Durchs Wohngeld bekomme ich aber auch keine ermäßigten kiTa-Gebühren.