Wozu überhaupt noch arbeiten gehen?!

  • Kinderzuschlag bin ich dran, aber der entfällt doch bei Unterhaltszahlungen des KV.


    Anspruch aufs Bildungs- Und Teilhabepaket habe ich auch so, wenn ich weiterhin Wohngeld erhalte. Durchs Wohngeld bekomme ich aber auch keine ermäßigten kiTa-Gebühren.

  • Kinderzuschlag bin ich dran, aber der entfällt doch bei Unterhaltszahlungen des KV.


    Anspruch aufs Bildungs- Und Teilhabepaket habe ich auch so, wenn ich weiterhin Wohngeld erhalte. Durchs Wohngeld bekomme ich aber auch keine ermäßigten kiTa-Gebühren.


    Es kommt drauf an wieviel Unterhalt der KV zahlt. Wenn es den Kinderzuschlag übersteigt, dann wärs glaube ich hinfällig. Aber ich kenne mich damit nicht genug aus, wir sind 24 Euro über dem Verdienst, den man für Kinderzuschlag haben dürfte. Wurde also abgelehnt.

  • Wieso nur das halbe Kindergeld angeben? Ich bekomme doch das volle ausgezahlt und steht uns zum Leben zur Verfügung...


    Aber die andere Hälfte wird vom KU abgezogen, da sie dem KV gehört. Deshalb brauchst Du nur das halbe Kindergeld anzugeben, gilt auch für die Steuer!


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Naja, ich warte jetzt einfach mal ab.


    Ja, kannst Du, Du kannst aber auch parallel mal über den Plan B nachdenken...das würde ich tun.
    Schon mal die Steuern durchgerechnet? Wie gesagt: halbes Kindergeld! Korrigiere das beim JA.
    LG
    Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Ich warte dennoch erst die Bescheide ab. Solange das JA den Elternbeitrag nicht berechnet hab, kann die Wohngeldstelle meinen neuen Wohngeldanspruch nicht berechnen. Bis dahin weiss ich doch garnicht, inwieweit das Geld zum Leben reicht. Bis dahin leben wir von dem, was wir aktuell haben. Und wenn ich keine weiteren KiTa-Kosten habe, kann ich auch keine für die Lohnsteuerkarte angeben. Ich könnte da ja nichtmal Beträge nennen.



    Ich bekomme keinen Unterhalt nach DDT. Macht das beim Kindergeld einen Unterschied?
    Ich verstehe immernoch nicht, wieso nur das halbe Kindergeld angegeben werden muss, wenn ich doch das volle ausgezahlt bekomme. Dadurch würde ich ja auch entsprechend weniger Unterhalt nach DDT bekommen, wenn KV denn soviel zahlen könnte.

  • ja, von den beträgen in der ddt werden immer noch 92 € (1/2 kindergeld) abgezogen, da diese dem unterhaltspflichtigen zustehen, aber ja meist an den bet ausgezahlt werden.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • Wenn der Unterhaltspflichtige mindestens 2/3 des Satzes laut DDT leistet, hat er Anspruch auf das hälftige Kindergeld, d.h. dann fließt es in die Berechnung seines Unterhaltes mit ein.
    Ausgezahlt wird das Kindergeld aber grundsätzlich immer an die Person, bei der das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.


    Volker :-)

  • Wenn der Unterhaltspflichtige mindestens 2/3 des Satzes laut DDT leistet, hat er Anspruch auf das hälftige Kindergeld, d.h. dann fließt es in die Berechnung seines Unterhaltes mit ein.
    Ausgezahlt wird das Kindergeld aber grundsätzlich immer an die Person, bei der das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.


    Volker :-)


    Das weiss ich soweit auch, danke :)
    Mir ist in meinem Zusammenhang aber nicht ganz klar, wieso ich nur das halbe Kindergeld bei der Berechnung der KiTa-Gebühren beim JA angeben soll.
    Ich bekomme zb 140€ Unterhalt und 184€ Kindergeld. So gebe ich es an. Ich gebe ja nicht an 232€ Unterhalt und 92€ Kindergeld, wobei das letztendlich ja aufs gleiche raus kommt. Und wenn ich nur 140€ Unterhalt und 92€ Kindergeld angebe, entspräche das ja nicht der Wahrheit.

  • Hallo Alessandria,


    kannst du mir verraten wo du wohnst? Rheinland in NRW oder Rheinland-Pfalz?
    Vielleicht finde ich noch eine "Lücke" für dich?


    Liebe Grüße!



    Edit: Urgs - Ruhrgebiet ist doch NRW!!!!



    Edit2: Mist, leider gibt es kein Landeserziehungsgeld in NRW. :rolleyes2:

    3 Mal editiert, zuletzt von Nordseewind ()


  • Äh ja, Ruhrgebiet, nicht Rheinland^^ Und hier gibts in der Tat kein Landeserziehungsgeld...

  • Also, ich würde es auch nicht pauschal so sagen, dass jeder, der "nur" Teilzeit arbeitet finanziell schlechter dran ist.
    Ich kenne viele, die arbeiten Teilzeit und verdienen mehr als ich Vollzeit überhaupt verdienen kann. :rolleyes2:
    Es kommt doch immer darauf an, was man beruflich macht.
    Dann lese ich immer wieder, dass viele aufstocken wollen, wenn die Kinder/das Kind erstmal aus dem Gröbsten heraus sind/ist.
    Das ist ein Trugschluß. Nicht immer, wenn die Kinder ab 10 aufwärts sind, hat man es mit Ihnen leichter.
    Die Schule, das pubertäre Verhalten usw. schlaucht ungemein und bringt nicht selten ungeahnte Situationen mit sich. :ohnmacht:
    Eigentlich müsste es eine "Kita" für Kids ab 10 jährige geben.

    LG Marlit


    ** Die Hoffnung stirbt zuletzt**

  • Das frag ich mich auch. Ich hab alles durchgerechnet, es ist im Prinzip nulpe ob ich nu 10 h pro woche gehe oder 30 h. Ich hab bei beidem gleich viel... Wenn ich noch ein bisschen länger zu Hause bleib, gibts trotzdem genug zutun...



    Btw: Meine Mutsch war auch immer zu Hause und die sass garantiert nicht ab 10 draussen und hat gefaulenzt. Das wüsste ich. Die hat Haushalt gemacht, Essen gekocht sich ehrenamtlich engagiert usw. Nen Schrebergarten haben wir auch, ähh eigentlich 2 weil die Großmutter ist nicht mehr so fit...


    Die einzigen die hier ab 10 Uhr an Fenster hängen und gucken und lästern sind die Ü70-Rentner-Tanten mit vieel Langeweile.... :lach Die sind ab und an nützlich...


    Also Alessandria, Daumen drück bei den Ämtergängen.

  • Es kam, wie es kommen musste, ab Januar muss ich den KiTa-Platz bezahlen. Es sind zwar nur 35€ statt der erwarteten 90€, weil ich ganz knapp unter der nächst höheren Einkommensgrenze vorbeischliddere. Das ist dann wohl Glück im Unglück^^
    Die Wohngeldstelle konnte meinen Anspruch noch nicht weiter berechnen, weil der Elternbeitragsbescheid fehlte. Und laut Onlinerechner erhalte ich nur 1/3 des aktuellen Wohngeldsatzes. Aber immerhin etwas, um zumindest das KiTa-Essen übers BuT-Paket laufen zu lassen.

  • Guten Abend,
    ich habe heute ebenfalls einen Bescheid vom JA bekommen, dass die Übernahme der KiTa-Gebühren abgelehnt werden wird. Dazu die Berechnung, bei der ich allerdings nicht ganz durchsteige. Wieso listen sie meine Kinder mit auf, wenn sie den Kindsunterhalt vom KV bei mir anrechnen?
    Außerdem habe ich seit diesem Monat eine Mieterhöhung. Wo kann ich sehen, wieviel ich "zuviel" bekomme?
    Werden eigentlich bestehende Kredite berücksichtigt?
    Oh man, damit hatte ich echt gar nicht gerechnet! Nun bleibt mein einziger Trost vielleicht noch ein Mietzuschuss.... :ohnmacht:

  • Ich finde auch das Bund T Paket sollte an Einkommen, egal welcher Art, gekoppelt sein. verdiene ich betrag x selbst, bekomme ich es nicht, bekomme ich in irgendeiner art und weise zuschüss bekomme ic das gesamte paket. total am leben vorbei geplant!
    ich gehe 12 von 14 tagen jeden morgen um sechs arbeiten und bekomme gar keine zuschüsse weil ich das glück habe, bei meinen eltern wohnen zu kö nen. die machen morgens auch die kinder zur schule fertig. mittags bin ich zurück und kann für die kinder da sein. 2 -3 mal die woche habe ich zusätzlich spätdienst. zwischendurch noch alles, was eine mutter so zu tun hat. dh fast nie zeit für mich alleine. das kennen wohl alle AE .
    aber trotzdem würde ich es nixht vorziehen den ganzen tag zu hause zu hocken.
    vorher lebte ich mit ex das gutbürgerlxhe siedlungsleben, habe aber immer in meinem beruf gearbitet. allerdings als einzigste von zehn nachbarsfrauen. die anderen gingen max. tz putze und hatten oft nichts besseres zutun als über des anderen garten oder haushalta zu lästern. das finde ich armseliger als meinen kindern und mir mit meiner ,,harten,, arbeit halt nicht jeden wunsch erfüllen zu können.

  • Dazu die Berechnung, bei der ich allerdings nicht ganz durchsteige. Wieso listen sie meine Kinder mit auf, wenn sie den Kindsunterhalt vom KV bei mir anrechnen?
    Außerdem habe ich seit diesem Monat eine Mieterhöhung. Wo kann ich sehen, wieviel ich "zuviel" bekomme?
    Werden eigentlich bestehende Kredite berücksichtigt?


    Es zählt euer Haushaltseinkommen und damit auch der Unterhalt der Kinder.
    Unten müßte eine Summe stehen, wie hoch du über dem Satz bist.



    Beispiel - kannst ja deine Zahlen/Pauschalen (lt Bescheid) einsetzen


    Bereingung des Einkommen § 82-84 SGB XII


    Dein reales Einkommen


    Nettoeinkommen der Mutter 1000 Euro (Gehaltsabrechnung)
    Kindergeld fpr Kind 1. 184 Euro
    Unterhalt bzw Vorschuß 133 Euro
    ===========================================
    Summe der Einkünfte 1317 Euro


    Abzusetzende Beiträge
    Pauschale Fahrtkosten Job 125 Euro
    **************************************************
    Summe 1192 Euro persönlich für dieses Beispiel


    Ermittlung der Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII Pauschalen bei euch gglfs. abweichend, mein Bescheid ist ein paar Jahre alt


    Grundbetrag Elternteil 702 Euro
    - jedes Kind 246 Euro
    *********************************
    948 Euro
    + Kaltmiete 500 Euro
    *********************************
    Einkommensgrenze 1448 Euro persönlich in diesem Beispiel


    das ist der Betrag der euch zum Leben zustehen muss


    In diesem Fall jetzt 1448-1192 Euro = MINUS 256 EURO
    = Zumutbare Belastung NULL Euro


    Erst wenn die Zahl positiv ist - also ein + ermittelt wird,
    ist es zumutbar einen Eigenanteil zu verlangen.


    ggfls. können bis zu 10 % des Einkommens, Kredite berücksichtigt werden,
    aber da kenne ich mich zu wenig aus.

  • Wo gebe ich den Pauschalbetrag für Fahrtkosten an? Danach hat bisher niemand gefragt und ich komme damit auf ca. 120€ im Monat. Gilt das für die Berechnung des Wohngeldes?


    Und ein weiterer gedanke war, wenn das JA mit meinen vorherigen 218€ Wohngeld gerechnet hat, ermittelten die ja den KiTa-Beitrag von 35€ im Monat. Da ich aber aufgrund des höheren Gehaltes keine 218€ Wohngeld mehr bekomme, sondern höchstens 70€ (schätze ich), ist deren Berechnung doch sowieso hinfällig und ich müsste um einen weiteren neuen Bescheid bitten, oder?
    Andererseits berücksichtigt die Wohngeldstelle ja ie Kosten für Kinderbetreuung und würde damit ja auch die 35€ im Monat berücksichtigen. Da müsste ich ja laufend Änderunsgmittelungen an beide Ämter senden, damit dann irgendwann mal alles seine Richtigkeit hat. Oder wie geht man da am besten vor?