ALG II und die Mietbescheinigung....

  • Doch, das darf gefordert werden unter gewissen Umständen.
    Wenn im Mietvertrag gewisse Dinge nicht geregelt sind, hat das seine Berechtigung.


    Preisfrage: was passiert, wenn man das nicht beibringt?


    Versagung der Leistung wegen fehlender Mitwirkungspflicht.


    Fataler Ratschlag, seltsame Hetzerseite.

  • Es geht auch nicht um Sanktionen.


    Es wird einfach die Leistung eingestellt wegen Verstoß gegen § 60 SGB I.


    Im Urteil ist btw die Rede von wiederkehrenden Mietbescheinigungen.


    IdR wird bei Erstantragstellung und/oder Änderungen eine verlangt, nicht dauernd.


    Man sollte die Urteile, auf die man sich bezieht, auch verstehen können^^

  • -Gesamtwohnfläche des Hauses, in dem sich eine Mietwohnung befindet.
    -zentrale oder de-zentrale Warmwasserversorgung (wg Mehrbedarf)
    -mitgemietete Stellplätze oder Garagen


    undundund


    Viele Mietverträge sind aus dem Schreibwarenhandel und/oder selber zusammengeschustert.
    Das JC hat in vielen (fast allen) Fällen durchaus das Recht, diese Mietbescheinigung zu fordern.


    Und noch was, mal zur Info: kein Richter am Sozialgericht ist an die Entscheidung(en) gebunden.
    Alles Einzelfallurteile.


    Und deshalb ist dein Beitrag fahrlässig, denn meist geht der Verweigerer vor Gericht baden.

  • Wer wegen derlei Pipifax eine Leistungseinstellung (incl Krankenversicherung) riskiert, sollte:


    -über genügend finanzielle Reserven verfügen UND
    -sehrsehrsehr gute Kenntnisse des SGG, sowie fachlich fundierte Rechtskenntnisse
    der betreffenden Rechtskreise haben.


    Spielen wir mal deinen Vorschlag durch:


    -Jobcenter fordert unter Berufung auf SGB I § 60 die Vorlage der Mietbescheinigung
    -Leistungsempfänger weigert sich
    -Jobcenter erlässt Versagungsbescheid
    -Leistungsempfänger schreibt Widerspruch (Begründung: "steht so auf der Spinnergegen-hartz-Seite")
    -Leistungsempfänger tigert gleichzeitig zum Sozialgericht (wahlweise Anwalt), stellt Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz.


    Selbst wenn dem stattgegeben wird, hat man nur Rennerei und Ärger und Kosten.


    Vermutlich wird dem aber nicht stattgegeben, da: Pipifax.



    Offener Krieg nur, wenn man weiß, was man macht.
    Ist aber leider nicht immer der Fall^^

  • mir stellt sich immer die Frage, was wäre so schlimm daran, diese ausstellen zu lassen ?
    Ja, es ist Arbeit, aber es geht auch um Geld.

    Noch nicht mal das: der Vordruck kommt vom Jobcenter, damit geht man zum Vermieter.


    Der ist übrigens verpflichtet, das auszufüllen.


    IdR sind die Vordrucke mittlerweile neutral, dh der Vermieter sieht nicht, daß man
    Jobcenterkunde ist, da auch für Wohngeld öfter derlei Bescheinigungen benötigt werden.


    Manchmal denke ich mir, die Energie, die einige in ihren Privatkrieg mit den Behörden stecken,
    wäre besser genutzt zur Beendigung der Bedürftigkeit.

  • wahrscheinlich ist in diesen Fällen der Vermieter ein taubstummer, 90jähriger Legasthenkier der auf den Cayman Islands ohne Fax, Mail und Telefon lebt - dann ist es natürlich ein Problem.

    :lgh


    Gut, derlei Fälle gibt es.
    Dann gibt sich das Jobcenter idR damit zufrieden, daß der Leistungsempfänger nachweist,
    daß er zumindest versucht hat, die Bescheinigung zu beschaffen.
    Wir zumindest.


    Aber gleich Verweigerung?
    Ich frag mich halt oft, ob die Tippgeber überhaupt wissen, was sie da für Tipps geben, in
    welche Kacke sie evtl unbedarfte User überhaupt reiten.


    Ich spreche der TE einfach mal ab, irgendeine Rechtskenntnis zu haben.
    Sie darf mich gerne widerlegen.

  • Sorry aber ein Forum was sich Gegen Hartz 4 nennt ist in meinen Augen schon mal ne klare Ansage in welche Richtung es geht.
    JC doof dagegen sein ist alles.


    Als Alg II Empfänger ist man/frau nunmal zur Mitwirkung verpflichtet ,kome ich dieser Mitwirkungpflciht nicht nach hat das Konsequemnzen, die für den Leistungsempfänger nie gut sind.


    Ganz einfach was ist daran schlimm so ne Bescheiningung vorzulegen.Wenn ich alles korrekt angegeben habe ,hat das doch keine negativen Konsequenzen.


    Liebe Grüße


    Ute, die immer nur empfehlen kann sehr vorsichtig mit Ausaagen in Sachen ALG2 im Internet zu sein, da gibt es zu viel zu sehr engagierte, wo oft der Wunsch eher Vater der Aussagen ist.

  • Huhu,


    was ich immer bedenklich finde:


    Es geht um eine Leistung, um Geld, dass jemand haben möchte, weil er (hoffentlich nur momentan) kein eigenes verdient.


    In der Bundesrepublik Deutschland steht es ihm zu, unter gewissen Auflagen. Es ist kein Geschenk, sondern eine Überbrückung, damit derjenige nicht total in Not gerät und zB die eigenen Kinder nicht mehr ernähren kann.


    Derjenige, der das Geld gibt - Vater Staat oder anders gesagt: alle die, die in diesen Topf einzahlen, also alle Berufstätigen (verallgemeinert gesagt) - wollen dieses Geld aber natürlich nicht verschleudern, nicht an die geben, die nur absahnen wollen, sondern an die echten Bedürftigen. Kann ich nachvollziehen! Also wird nach Belegen gefragt, man muss diese Bedürftigkeit nachweisen.


    Es ist interessant, dass auf solchen Ratgeberseiten Tipps gegeben werden, wie man dieses Nachweisen der Bedürftigkeit möglichst umgehen kann. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.


    Am Lautesten sind doch nur die dagegen, die den Mangel an Bedürftigkeit nur schlecht kaschieren können.


    Ich war auch eine Zeitlang auf Hartz IV angewiesen. Ich habe es als soziale Leistung empfunden, als keine Selbstverständlichkeit. Und wenn ein Nachweis für die tatsächliche Miete oder Größe der Wohnung gefordert wird, dann hat man den auch abzugeben, wenn man Unterstützung haben möchte. So sehe ich das.


    Ich habe manchmal das Gefühl, viele sehen die "Grundsicherung" als etwas, was man eh kriegt, wenn man nicht arbeiten kann / will oder sonstwas. Damit sage ich nicht, dass Hartz IV'ler grundsätzlich nicht arbeiten wollen. Aber die Selbstverständlichkeit einiger, mit der Vater Staat zur Kasse gebeten wird, die stößt mir manchmal übel auf. Es gibt genügend andere - auch Industrie- Länder, wo ein Mensch ohne Arbeit eben auch nichts bekommt. Gar nichts.


    Gruß Tiger

  • Was ist denn eine Mietbescheinigung?


    Jobcenter wollte bei mir eine aktuelle Aufschlüsselung der Bruttowarmmiete. Denn seit Mietvertragsabschluss hat sich einiges getan (in den Nebenkosten). Ich finde das jetzt nicht so dramatisch denen den Wisch zu besorgen.

  • Danke :wink


    Sowas habe ich auch ausgefüllt. Finde das jetzt nicht so dramatisch, aber vielleicht habe ich mich damit auch zu wenig beschäftigt :hae:

  • :hae:
    Man muss doch ohnehin jährlich seine Betriebs-, und Heizkostenabrechnung abgeben. Da steht doch meist alles drin, aufgeschlüsselt nach eigener Wohnung, Gesamtwohnfläche etc.pp.
    Ich möchte auch mal seitlich durchs Ohr ins Auge geschossen, darauf hinweisen, das "KDU" zu großen Teilen von Landkreis/Stadt geleistet wird. Wenn ich das Juristensprech verstanden habe, beteiligt sich der Bund nur mit ein paar Prozentpeanuts an den Kosten: oberes Drittel


    Das Geld was dort von den Kommunen (zuviel) geleistet wird, kann dann an anderer Stelle fehlen: Kindergärten, Schulen, tw. ÖPNV, Angebote für Jugendliche, Büchereien, Vereinshilfen etc.pp. Und ja, ich weiß, das KDU oftmals nicht annähernd den Mietspiegel trifft, aber unabhängig davon was das für Probleme bereitet: Kann man es verdenken? Das ist so ein wenig wie auf den eigenen Tisch spucken, denn Eltern sind wir ja alle :frag. Auch Aufstocker, so wie ich, belasten die Kassen und derer gibt es leider viele, viele. Und wer hatz erfunden?! Nicht die Schweizer.


    Also, wenn man schon meutern will: Einfach mal googlen, wer sich damals so wegen der 5,- Euro mehr für Harzis im Bedarfssatz eingepieselt hat, und am Wahlabend mit feindlichen Kuli sein Kreuzelchen entsprechend machen :tuedelue.
    Kontoauszüge vorlegen finde ich ehrlich gesagt krasser.

    Einmal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • Jedes Jahr muß man die Betriebskostenabrechnung einreichen.
    Nebenbei dann noch die Mietbescheinigung. Schlimm ist das sicher nicht, aber ziemlich sinnfrei. Jedenfalls, wenn man brav die NK-Abrechnung einreicht.
    Nächsten Monat bekomme ich viel Geld aus der Betriebskostenabrechnung zurück. Obwohl ich das einreiche, werden die nicht so schnell rechnen, wie jedes Jahr, und ich werde mich wieder rechtfertigen müssen, warum ich nächsten Monat überzahlt wurde vom Amt.
    Weil ich gespart habe. Entschuldigung vielmals. :rolleyes2::bldgt:


    Übrigens steht auf dem Briefkopf der Mietbescheinigung ganz fett "JC", schließlich muß der Absender (ich) ja wissen, wo er es hinzuschicken hat ... :rolleyes:


    Bürokratie halt, die SB wollen ja auch ihre Daseinsberechtigung auf dem Stuhl behalten. Man stelle sich vor, wir hätten keinen Bedarf mehr an SB, dann wären sie womöglich arbeitslos ... :devil:

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.