Krankenkasse will Rollator von verstorbener Mutter zurück

  • Hallo,


    ich muss euch mal kurz um Rat fragen und zwar hat mich heute ein Sanitätshaus angerufen. Es ging um einen Rollator, den meine Mutter von der KK bekommen hat letztes Jahr. Meine Mutter ist am 29.12.2012 verstorben und wir haben kurz darauf in einer Nacht-u. Nebelaktion die Wohnung ausgeräumt. Wir hatten nur 2 Tage Zeit, mein Bruder hat nicht länger frei bekommen und ich war damals wg. Depressionen stat. im KH und konnte nur stundenweise mithelfen. Daher musste alles so schnell gehen.


    Das meiste was wir nicht entsorgen konnten und noch brauchbar war, haben wir ins Sozialkaufhaus gegeben, also verschenkt. Unter anderem diesen Rollator. :pfeif
    Weder ich, noch mein Bruder dachten einen Moment daran, dass der Rollator uns ja gar nicht gehört und wir ihn u.U. zurückgeben müssen. Nun kam heute dieser Anruf (8 Monate nach dem Tod meiner Mutter)! Ich hab den Mann vertröstet und mitgeteilt, dass ich mich nochmal melde, da ich mal meinen Bruder fragen müsste.


    Na und jetzt steh ich da und befürchte, dass die KK uns den Rollator in Rechnung stellt. Da mein Bruder und ich generell wenig Geld zu verfügung haben, wäre dass nicht so toll für uns.
    Wir haben damals das Erbe ausgeschlagen, weil meine Mutter uns noch Schulden hinterlies. Müssen wir trotzdem haften? Hat jemand eine Idee?


    Danke fürs Lesen,


    lg
    Harmonie

  • Ne, sorry, kenne mich nicht aus. Wenn aber Leihgabe Rollator?? Hhm, weiß nicht, was der Erbschein sagt. Aber innerhalb von 2 Tagen kann doch keiner Wohnung auflösen, oder? Gibt doch Fristen. Heim/Wohnung . oder was? Aber auch ein paar Wochen Kündigungsfrist. Bin unsicher.., glaube aber, 6 Monate Rückfragen sind gestattet?. Viell. kennt sich jemand aus!

  • Uff, haarige Situation...



    Grundsätzlich ist es schon so, dass die GKV und auch die PKV (gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung) die Hilfsmittel nur leihweise zur Verfügung stellen und diese, wenn sie nicht mehr benötigt werden wieder einlagern, um sie später anderweitig zur Verfügung zu stellen.


    Meine Vermutung ist daher, dass Ihr mit der Abgabe an die carikative Einrtung zu schnell gewesen seid.... was aber nicht heißen soll, dass das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.. ;)


    Ich würde an Deiner Stelle morgen erstmal bei der KK anrufen und denen den Sachverhalt schildern.. ich bin leider schon über 10 Jahre raus aus der GKV und kann daher keine zuverlässigen Informationen liefern.. aber wenn es hart auf hart kommt, mache ich mich gerne schlau... vom Grundsatz her, gehört der Rollator vermutlich tatsächlich der KK..


    Ob und wie von dort dann Eure Situation unter "dumm gelaufen" verbucht wird bleibt abzuwarten..


    Ich weiß, dass hier noch 1,2 andere User aus der GKB herumschwirren... vielleicht haben diese ja noch andere Ideen...


    Also erstmal: Kopf hoch! ;)

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • 8 monate ist schon sehr heftig. Bei meiner Oma kamen sie letztes Jahr am morgen der Trauerfeier und haben die sachen abgeholt.


    Hat irgendwer von euch beiden etwas unterschrieben, als der Rollator bestellt/geliefert wurde? Wenn nicht kann euch in der Verbindung der vergangenen Zeit keiner nen Strick drehen.


    Lg Stefan

  • Danke schonmal für eure Antworten :blume

    Aber innerhalb von 2 Tagen kann doch keiner Wohnung auflösen, oder?

    Doch natürlich.
    Wir hatten nur die 2 Tage in denen mein Bruder Urlaub hatte, weil er weiter weg wohnt und ich konnte allein nichts machen.
    Die Wohnung wurde fristgerecht gekündigt, aber wir hatten das Glück, dass schon ab Februar ein Nachmieter da war. Deswegen musste alles so schnell gehen an nur 2 Tagen. ;)

    Ich würde an Deiner Stelle morgen erstmal bei der KK anrufen und denen den Sachverhalt schildern..


    Soll ich sagen, das wir ihn ins Sozialkaufhaus gegeben haben? :Hm

    aber wenn es hart auf hart kommt, mache ich mich gerne schlau.


    Das wäre ja super. :-)

    Hat irgendwer von euch beiden etwas unterschrieben, als der Rollator bestellt/geliefert wurde?

    Nein. Meine Mutter hatte auch eine gesetzliche Betreuerin. Weiß nicht ob das eine Rolle spielt.

  • Ihr habt kein Erbe angetreten, also auch keinen Rollator übernommen.


    Pech für die Kasse. Vielleicht hat die Mutter das Dingen zu Lebzeiten bei ih-bäh verhökert? Vielleicht hat sie es irgendwo beim Einkaufen vergessen? :hae:
    Wer weiß das schon, ihr jedenfalls nicht.


    Freundliche Mitteilung an die KK: Über den Verbleib des Gerätes können wir keine Auskunft erteilen.


    Volker :-)

  • Wieso habt ihr überhaupt geräumt wenn ihr das Erbe ausgeschlagen habt?
    Als ich ein Erbe ausgeschlagen habe durfte ich nicht mal mehr in die Wohnung, geschweige denn da irgendwas auzsräumen.

  • Genau so sieht es rechtlich aus, wie Druide schreibt ...


    Die gesetzliche Betreuerin hätte Einspruch einlegen müssen bzw. das Erbschaftsgericht, da ihr das Erbe ausgeschlagen habt. Denn im Prinzip hätte von euch die Wohnung gar nicht geräumt werden dürfen ... Das zu beanstanden ist allerdings nicht das Bier der KK. Betreuer und Gericht werden dankbar sein, dass ihr den Job gemacht habt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die meisten Pflegeartikel werden on den KK nur geliehen. Und müssen nach ableben des Pflegebedürftigem auch wieder zurück gegeben werden.
    Wie das gesetzlich nun aussieht kann ich nicht sagen. Jedoch würde ich der KK mitteilen, das ihr den Rollator an dieses Kaufhaus verschenkt habt. Um weiteren Ärger vorzubeugen.
    Denn nicht nur die KK ist in demfall geschädigter sondern auch das Sanitätshaus. Diese Rechnen mit der KK die Leihzeit ab. So war es zumindest bis vor ein paar Jahren.


    Da ihr das Erbe ausgeschlagen habt gehört Euch das Inventar gar nicht und ihr hättet sie auch nicht räumen dürfen.

  • Die Hilfsmittel werden meist als Leihgabe von der Krankenkasse vergeben. Ich persönlich habe es noch nie erlebt, dass die Krankenkasse Rollatoren oder Rollstühle zurückfordert (arbeite mit teilweise Pflegebedürftigen). Die Pflegebedürtigen bekamen IMMER ein neues Gerät.
    Das Betreuungsverhältnis endet mit dem Tod des Betreuten. Nach dem Tod der Mutter ist die gesetzliche Betreuerin nicht mehr zuständig.


    Da ihr das Erbe ausgeschlagen habt: ich würde behaupten, dass ich keinen Rollator gefunden habe bei der Räumung.

  • Das Betreuungsverhältnis endet mit dem Tod des Betreuten. Nach dem Tod der Mutter ist die gesetzliche Betreuerin nicht mehr zuständig.


    Das Betreuungsverhältnis endet, wenn das Vormundschaftsgericht die letzten Unterlagen des Betreuers geprüft und für in Ordnung erklärt hat. So lange steht theoretisch der Betreuer noch im Senkel. Den Rollator hat also entweder der Betreuer (noch) am Bein oder das Gericht ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das Betreuungsverhältnis endet mit dem Tod des Betreuten. Nach dem Tod der Mutter ist die gesetzliche Betreuerin nicht mehr zuständig.


    So sehe ich das auch. Durch die Ablehnung des Erbes dürftet ihr wohl auch nicht in Regress genommen werden. Da dürften sich aber die Anwälte hier besser auskennen. Ihr habt nichts unterschrieben und kein Erbe angetreten. Als Laie würde ich sagen ihr seid aus dem Schneider.


    Bei der KK würde ich wahrscheinlich sagen das der Verbleib des Rollators unklar ist. Erkundige dich aber lieber kurz bei deinem Anwalt damit du auf der sicheren Seite bist.


    Lg


    Edit: hab das mal grad gegoogelt. Hoffe den Link darf man einstellen http://www.bundesanzeiger-verl…ng/wiki/Tod_des_Betreuten

    Andere nennen mich gestört, ich nenne mich verhaltensoriginell“


    Wer fragt, ist ein Narr für fünf Minuten. Wer nicht fragt, bleibt ein Narr für immer.
    (Chinesisches Sprichwort)

    Einmal editiert, zuletzt von Anjanka36 ()

  • Erkundige dich aber lieber kurz bei deinem Anwalt damit du auf der sicheren Seite bist.



    Dann zahl lieber den Rollator aus der eigenen Tasche. Das kommt billiger ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Liebe Krankenkasse,



    da wir weder Erben sind, noch gesetzliche Betreuer unserer Mutter, würde ich Sie höflich bitten, Fragen an die gerichtlich bestellte Betreuerin Frau X zu wenden.


    Vielen Dank und mit freundlichem Gruß
    Auch hier gilt: Alles was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet. Jede Aussage ist zu viel!


    Ich meine, durch das Ausräumen der Wohnung könnte durchaus ein Regressanspruch bestehen wegen Invorteilnahme oder wie das heißt.


    Ich mein, immerhin könnten ja die Gegenstände aus der Wohnung wahre Reichtümer gewesen sein.


    Nichtmal eine Kerze hättet ihr von den Sachen behalten dürfen.


    Natürlich muß man hier die Kirche im Dorf lassen, da wird schon niemand ankommen, wie geschrieben wurde, der Staat hat ein paar Tausender gespart, indem ihr die Wohnung aufgelöst habt.


    Aber der Krankenkasse mitteilen daß IHR den Rollator verwertet habt, in welcher Weise auch immer, das würd ich nicht. Ich würd aber auch nicht lügen, daß ich davon nix weiß.


    Ich würd einfach GARNIX dazu schreiben!

  • Nein! Er hat lediglich eine Schlussrechnungslegung zu machen. Habe aus beruflichen Gründen oft genug mit gestzl. Betreuern zu tun. Den Paragrafen aus dem Betreuunggesetz weiß ich nicht. Google es, wenn Du es nicht glaubst.


    Den Rest erledigt die Erbengemeinschaft oder, wenn die ausschlagen der Nachlasspfleger.

  • Als meine Mutter vor drei Monaten gestorben ist, hat die KK den Rollator auch zurückgefordert. Zum Glück hat uns das Heim, in dem sie am Schluss lebte, darauf aufmerksam gemacht. Es ist üblich und gängige Praxis, dass die Rollatoren weiterverwendet werden. Vielleicht kann man im Sozialkaufhaus nachfragen, ob das Teil noch dort ist.


    LG
    Phoenix

  • Das Problem ist nur, dass sie sich eigentlich strafbar gemacht haben, Erbe ausschlagen und Sachen verschenken die einem nicht gehören ähhhh geht ja garnicht.... das läuft dann wohl unter Diebstahl... auch wenn das nie Böse oder sonst etwas gemeint war


    aber


    wenn man ehrlich ist,... ist es schon ähh etwas naiv ein Erbe auszuschlagen, dann Sachen zu verschenken... und sich dann wundern wenn jemand kommt dem die Sachen noch gehören...

  • Hallo ihr Lieben, wow soviele Antworten.


    Also erstmal das mit dem Erbe ausschlagen und dass wir dann nichts hätten anrühren dürfen weiß ich, ABER: wer hätte denn dann die Wohnung ausgeräumt? Die Betreuung endet mit dem Tod des Betreuten, das ist richtig. Also auch die Betreuerin hätte nichts räumen müssen. Bis man einen Erbschein erhält, dauert es Wochen. Wir hätten also Miete, alle Nebenkosten weiter zahlen müssen. Unsere Mutter hat uns nichts wertvolles hinterlassen, wir haben lediglich Dinge von ihr, die uns am Herzen liegen.
    Rechtlich hätten wir nichts behalten dürfen, das ist klar, aber wer hätte dann die Wohnung ausgeräumt, wo wären all die Sachen hingekommen? So eine Haushaltsauflösung ist ja nicht ohne.


    Puh, so ein Schlamassel. :kopf


    Wißt ihr was, ich ruf jetzt bei der KK an und sag, dass wir über den Verbleib des Rollators nichts sagen können, oder?

  • Ihr habt das gemacht, was man normalerweise halt macht. Sich gekümmert. Aber das Erbe ausgeschlagen.
    Eigentlich hättet ihr, wie geschrieben, nichts machen dürfen. Die Miete hätte der Vermieter, da ihr das Erbe ausgeschlagen habt, von Euch nicht einfordern können. Ihr hättet also auf Durchzug schalten können - aber wer macht das? (Und nochmals. Der amtlich bestellte Betreuer ist erst entlassen, wenn er vom Gericht entlassen worden ist. Handeln darf er nach dem Tod nicht mehr - so er nicht eine besondere Handlungsbevollmächtigung hat - aber Rechenschaft ablegen muss er noch und den Segen des Gerichts für seine Nachweise bekommen. Dann erst ist er raus, weiß Volleybap zufällig, weil er schon mehrfach amtlich bestellter Betreuer war ... Der KK müsste er also eigentlich Rechenschaft ablegen über der geliehenen Rollator ... strenggenommen. Hat ihn der Richter bereits entlastet, dann ... tja. )


    Monsterkrümel hat weiter oben gut geschrieben und vorformuliert, wie Ihr reagieren solltet.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.