Zwangsvollstreckung Unterhalt

  • KV zahlt trotz notarieller vollstreckbarer Ausfertigung zu wenig Unterhalt. Wenn ich jetzt den ausstehenden Unterhalt per Zwangsvollstreckung einhole, wer zahlt dann die Kosten für den Gerichtsvollzieher? Habe eigentlich wenig Lust, dass mir das von dem eingetriebenen Geld dann abgezogen wird. Wer kennt dieses Problem und kennt sich da mit der Rechtslage aus?

  • Soweit ich weiß, musst du in Vorkasse gehen und der GV holt sich die Summe mit der Forderung zurück.

  • D.h. ich bekomme trotzdem die gesamte Summe Unterhalt und muss eben sonstige Kosten vorstrecken, die mir dann aber wieder erstattet werden?

  • Bei einer Lohnpfändung werden die Gerichts(vollzieher)kosten mitvollstreckt, d.h. Du musst vom gepfändeten Betrag die Kosten an das Gericht überweisen (immer dann kein Problem, wenn man auch Rückstände pfändet) ... und nicht vergessen, gleichzeitig mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch PKH zu beantragen (Antragsteller ist bei Kindesunterhalt das Kind; leider sind die meisten Vollstreckungsgerichte dazu übergegangen, auch das Einkommen des gesetzlichen Vertreters, also Deines, zu verlangen, da auch Du für die Prozesskosten unterhaltspflichtig bist).


    Edith sagt: Und hier noch der seit 01.03.2013 vorgeschriebene Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses für Unterhaltspfändungen (4-fach ans Vollstreckungsgericht!):
    http://www.justiz.nrw.de/BS/fo…aendung/ZP313_01_2013.pdf

    Einmal editiert, zuletzt von Profiler2610 ()

  • Tja, weder ist KV im Angestelltenverhältnis sondern selbstständig, noch bekomme ich PKH!

    Nicht Du sollst PKH beantragen, sonders das Kind als Antragsteller ohne eigenes Einkommen und Vermögen :klimper


    Bei Selbständigen würde ich ohnehin eher eine Pfändung der Steuererstattung vorziehen oder natürlich ins bewegliche Vermögen. Möglich wäre natürlich auch eine Kontenpfändung. Lass Dich doch einfach mal bei der Beistandschaftsabteilung Deines Jugendamtes über die Möglichkeiten beraten bhzw. richte eine Beistandschaft ein und lass die es erledigen :winken:

  • Bei mir sagte JA: er arbeitet zur Zeit nicht, keine Chance. Ich fragte nach RA nur für Kinder. Nicht interessant. Bist du über Satz, mußt du auch im Namen der Kinder zahlen.?
    JA hat mir empfohlen, nicht zu klagen, da ich über H4 bin. Jetzt ist er bald selbstständig. Bis die Zahlen durch sind, dauert x Monate. Keiner hat aber Stand, GV, festgelegt, keinen Unterhalt: Smart-Phone, Laptop, etc., vorhanden. Ne, bei Ihnen ist Loyalitäts-Prinzip. Sie gehen arbeiten, haben (Rest-)Geld, damit gehen sie durch. Na, das muss ich wohl hinnehmen?
    Traurig..

  • D.h. ich bekomme trotzdem die gesamte Summe Unterhalt und muss eben sonstige Kosten vorstrecken, die mir dann aber wieder erstattet werden?


    Wenn was zum vollstrecken da ist, dann ja
    wenn nicht siehts eher schlecht aus