Umgangsrecht für den Vater

  • Hallo,


    ich habe da mal ein Anliegen. Ich bin leider etwas verzweifelt und fühle mich mit meinem Problem etwas alleine da ich im Jugendamt leider nur weiter geschickt werde von Kollegen zu Kollegen.


    Vom Erzeuger meiner Tochter habe ich mich bereits zu Beginn der Schwangerschaft getrennt. Wir hatten schon lange Probleme wegen seinem ständigen Alkoholkonsum und respektlosen Verhalten. Seiner Meinung hatte der Mann das Sagen und Frauen sind nicht Wert! Viel ihm nach gut 6 Jahren ein.


    Als ich ihm sagte, dass ich trotz Verhütung schwanger bin und ihn gebeten hatte, dass er bitte kommen sollte gab er mir zur Antwort er habe kein Geld. Wenn man solch eine Aussage trifft sollte man sich eventuell auch nicht im Club ablichten lassen, denn für gewöhnlich werden die Bilder ja online gestellt. Nun ja.


    Ich war mir unsicher ob ich das Baby behalten kann. Sein Verhalten war immerhin nicht das was man sich für einen Vater wünscht und es war mir persönlich klar (auch wenn er was anderes behauptete) dass er keinen Cent zahlen wird. Der Gedanke war allerdings aus purer Verzweiflung entstanden und sofort wieder aus meinem Kopf gestrichen!!


    In der Schwangerschaft wollte ich keinen Kontakt weil mich das alles sehr belastet hatte und ich kein Stress auf das Kind ausüben wollte. Na ja das war wohl nichts. Ständig kamen per SMS beleidigungen wie z.B. Miststück, Schl*mpe, man muss dich mit Dreck bewerfen und noch vieles mehr. Womit er meiner Meinung nach zu weit ging war die Aussage "wer weis von dem das Kind ist, hätte ich dich besser abtreiben lassen!" Dieser Stress hatte schon in der Schwangerschaft Komplikationen hervorgerufen.


    Ich habe sehr viel geschluckt und ihm immer wieder dem Kind zu Liebe den Kontakt gehalten.


    Als ich mit wehen ins Krankenhaus bin (2 Wochen vor Termin) hatte ich zunächst mal kein Ladekabel für mein Handy mit, da ich in dieser Situation verständlicher Weise nur bei meinem Baby war. Die Geburt war anstrengend mit einigen Komplikationen. Danach wollte ich einfach nur schlafen und den Moment mit meinem Baby genießen.


    Als ich am nächsten Tag zu mir kam und von meinen Eltern das Ladekabel bekam habe ich ihm die Geburt unserer Tochter (mittlerweile 3 Monate) mitgeteilt. Er kam dann auch ins Krankenhaus wo er mir sofort wieder Vorwürfe macht dass ich mich nicht sofort nach der Geburt gemeldet hatte. HALLO!?


    Wie auch in der Schwangerschaft hat er bisher keinen Cent gezahlt und kommt auch gar nicht auf die Idee. Das Amt ist allerdings hier schon informiert.


    Was mein eigentliches Problem ist, betrifft das Umgangsrecht. Mein Exfreund ist ziemlich aggressiv (vorbestrafter Gewalttäter). Er beleidigt mich immer noch und droht mir mit dem Jugendamt und hofft, dass mir meine Maus weggenommen wird. Seit 2 Monaten hat er sich mittlerweile nicht mehr blicken lassen. Kam zu keinem Besuchstermin usw.


    Ich habe ihm gesagt, er hat sich 2 Tage vor Besuchstermin zu melden ob er kommt oder nicht. Nein das tut er nicht ich hätte zu Hause zu warten bis er kommt oder nicht. (DAS tue ich sicherlich nicht!)


    Die 2 Monate ohne ihn waren super. Die Kleine blüht total auf und hat alles was sie braucht. Jetzt nach 2 Monaten will er mal wieder kommen. Eigentlich möchte ich das nicht denn die ganzen Beleidigungen auch auf mein Baby bezogen gingen einfach zu weit. Seine Mutter mischt sich mittlerweile auch noch ein und wird mir gegenüber ausfallend.


    Ich finde ein Kind braucht ein stabiles Umfeld, er allerdings kommt wann er will... das kann doch nicht angehen?


    Was kann ich tun um dem Erzeuger das Umgangsrecht zu verweigern?? Er benutzt die Kleine nur um Aufmerksamkeit zu bekommen in dem er im Internet postet, dass er sein Kind ach so sehr liebt, Bilder der Kleinen postet, obwohl ich ihm das verboten hatte usw. Außerdem möchte er mich damit ärgern weil ich ihn nicht zurück will!


    Ich möchte diesen Menschen nicht in die Nähe meiner Kleinen lassen. Er findet es sogar ok das Baby Kopfüber zu halten und meckert mich an wenn ich das nicht akzeptiere und ihm die Kleine aus der Hand nehme.


    Ich will nur das Beste für mein Kind. Eigentlich sollte das der Vater sein. In diesem Fall leider nicht.


    Kann ich irgendwas tun, um ihn nicht mehr in die Nähe meines Babys zu lassen??


    Ich weis ich habe etwas durcheinander geschrieben und ich bin selbst schuld dass dieser Mensch der Vater meines Kindes ist. Aber die Kleine kann nichts dafür. Also bitte nur Antworten bezüglich des Umgangs. Ich bin einfach ratlos!!


    LG Nika Nika

  • Moin,
    am Besten setzt Du Dich mit dem allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) Deines örtlichen Jugendamtes in Verbindung und schilderst denen seine Art des Umgangs mit dem Kind (es z.B. kopfüber halten usw.) und dann gestattest Du ihm einfach nicht mehr den Umgang mit dem Kind bzw. beantragst beim ASD einen begleiteten Umgang.
    Bei nichthehelichen Kindern hast Du immer noch automatisch erstmal das alleinige Sorgerecht und bestimmst, wie sich der Umgang des KV mit dem Kind gestaltet. Wenn es ihm nicht passt, kann er sich ja für eine Vermittlung an den ASD wenden, ist aber schon mal in der Verteidigungsposition, weil die ja Deine Darstellung bereits kennen (wer zuerst kommt, malt zuerst!). Und wenn er es ganz hart haben möchte, kann er sich ans Familiengericht wenden und versuchen dem Familienrichter zu erklären, warum er einen Säugling über Kopf präsentiert.

  • ist das so?


    Ich denke auch nicht dass es so ist.


    Ansonsten wie schon geraten, beim ASD vorsprechen, beim JA, die Situation schildern, alles dokumentieren (zum Beispiel nicht eingehaltene Termine, Drohungen, Alkoholkonsum, die Art wie er mit dem Kind umgeht usw.).
    Wird er gewalttätig oder droht mit Gewalt, kannst du ein Näherungsverbot erwirken, so dass er sich euch überhaupt nicht nähern darf.
    Wenn Umgang, dann nur begleitet zulassen. Dann ist er nicht allein mit dem Kind.

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  • Wenn Sie das alleinige Sorgerecht hat, hat sie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht ... wenn sie z.B. sagt, der Umgang findet nur in ihrer Wohnung in ihrer Anwesenheit statt, dann findet er auch nur dort statt. Die beste Möglichkeit dürfte aber der begleitete Umgang sein, d.h., dass eine vom Jugendamt beauftragte Person dabei ist. Dann lernt der KV vor allem, sich an feste Termine zu gewöhnen ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Profiler2610 ()

  • Ich möchte einmal anmerken dass hier das Wort "Erzeuger" nicht gerne gelesen wird. Wenn du nicht Vater oder Papa schreiben möchtest verwende doch einfach KV (Kindsvater). Hier gibt es viele Papas die auch zum Erzeuger degradiert wurden und wir wollen ja auch nicht Erzeugerin und Wurfmaschine genannt werden ;)



    Zu deiner Situation: Der Kinderschutzbund wäre vielleicht auch eine gute Anlaufstelle. Versuche betreute Gespräche mit dem Vater zu machen, auch weil sich so die Mitarbeiter der Hilfsstellen ein Bild von ihm machen können.
    Grundsätzlich ist es so: Er ist der Vater und hat ein Recht auf Umgang, viel wichtiger: euer Kind hat Recht auf Umgang mit dem Vater. Wenn er sich nichts zu schulden kommen lässt im Bezug auf euer Kind wird der Umgang auch im laufe der Zeit immer umfangreicher werden.

    Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter! :hae:



    Sommer ist wenn man trotzdem lacht!!! :sonne :sonne :sonne

  • Was kann ich tun um dem Erzeuger das Umgangsrecht zu verweigern??


    Garnicht. UG steht dem KV zu und auch euer Kind hat ein Recht auf seinen Vater.


    Ich möchte diesen Menschen nicht in die Nähe meiner Kleinen lassen.


    Mag sein das dies dein Wunsch ist,aber du kannst den KV den UG nicht verwehren, auch wenn er der
    grösste Vollpfosten ist.



    Kann ich irgendwas tun, um ihn nicht mehr in die Nähe meines Babys zu lassen??


    In deinem Posting hast du keine Gründe geschrieben,die das rechtfertigen würden.



    Aber die Kleine kann nichts dafür.


    Richtig, deshalb solltest du ihr den UG zum KV nicht verwehren.



    An deiner Stelle und mit deiner Haltung würde ich erneut mal das Gespräch beim JA suchen.




    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

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  • Wenn Sie das alleinige Sorgerecht hat, hat sie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht ... wenn sie z.B. sagt, der Umgang findet nur in ihrer Wohnung in ihrer Anwesenheit statt, dann findet er auch nur dort statt.


    Das ABR hat nix mit dem UG-Recht zu tun. Der KV hat ein Recht auf UG ohne das KM dabei ist und später sogar mit Übernachtung.



    Die beste Möglichkeit dürfte aber der begleitete Umgang sein, d.h., dass eine vom Jugendamt beauftragte Person dabei ist.


    Wo liest du Gründe die einen begleiteten UG rechtfertigen würde ??



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • kann er sich ja für eine Vermittlung an den ASD wenden, ist aber schon mal in der Verteidigungsposition, weil die ja Deine Darstellung bereits kennen

    Also wer zuerst den anderen anschwärzt gewinnt? Mal abgesehen davon, daß es in Familienangelegenheiten keine Gewinner gibt, ist deine These absolut unhaltbar. Noch gilt in der BRD die Unschuldsvermutung. Auch an Jugendämtern!


    wer zuerst kommt, malt zuerst!

    Höchstens im Kindergarten weil dann die Stifte alle sind.


    Nika Nika
    Bei euch ist noch alles ganz frisch. Ich würde ihn, auch wenn es dir schwer fällt, erst mal zu dir einladen, damit er eure Tochter kennen lernen kann. Das einzige was in solch einem Alter an Umgang alleine machbar ist, daß er die Kleine mal im Kinderwagen um den Block schiebt.


    Gruß,
    PapaT


    Edith sagt: kopfüber gefunden :rotwerd

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

    Einmal editiert, zuletzt von PapaT ()

  • Das ABR hat nix mit dem UG-Recht zu tun. Der KV hat ein Recht auf UG ohne das KM dabei ist und später sogar mit Übernachtung.




    Wo liest du Gründe die einen begleiteten UG rechtfertigen würde ??

    Er hat ein Umgangsrecht (Punkt) Aber ohne gemeinsames Sorgerecht auch nicht mehr!
    Die Gründe sehe ich darin, dass er nach der Beschreibung der Mutter erst
    noch lernen muss, dass Säuglinge kein Spielzeug sind, die man einfach
    mal kopfüber transportiert

  • wenn sie z.B. sagt, der Umgang findet nur in ihrer Wohnung in ihrer Anwesenheit statt, dann findet er auch nur dort statt.


    Falsch, grundsätzlich sagt das ABR aus, wer entscheiden darf wo das Kind wohnt, nicht mehr, nicht weniger. Das hat nichts mit dem Umgang zu tun, wo sich das Kind da aufhält.


    So, nachdem das geklärt ist: :D


    Liebe Kindeserzeugerinmutter,


    so einfach ist das mit dem Umgang unterbinden nicht. Das hast du nämlich nicht zu entscheiden. Umgangsrecht ist im Prinzip ein Recht des Kindes und kann nur durch ein Gericht eingeschränkt werden.
    Aber ich stimme dir insofern zu, daß der Kindsvater sich nicht Kindeswohlgefährdend verhalten darf und das Kind kopfüber zu halten ist definitiv nicht gut für das Kind.


    Damit du nicht allein mit deinem Problem da stehst, mache einen Beratungstermin beim Jugendamt. Zuständig ist dort der ASD (Allgemeine Soziale Dienst), falls da sich keiner zuständig fühlt, frag nach dem Amtsleiter, der weiß welcher Sachbearbeiter sich damit zu beschäftigen hat. Es wird dich nicht weiterbringen, wenn du allgemein schlechte Erfahrungen mit dem Kindsvater hast, und deswegen einfach versuchen möchtest ihm den Umgang zu verwehren. Du musst schon konkret sagen können, was der Vater gegen das Kindeswohl macht (dieses Kind kopfüberhalten ist so ein Fakt). Bitte erstmal um ein gemeinsames Gespräch, um den Umgang verläßlich regeln zu lassen und informier dich, in wie weit ein betreuter Umgang Sinn macht. Wenn der einführt wird, schaut sich eine neutrale Person den Umgang des Vaters mit dem Kind an und wird weitere Empfehlungen oder Ratschläge, was man machen kann, geben.


    Dies wären die ersten Schritte, die du machen musst, um einen vernünftigen regelmäßigen Umgang hinzubekommen.


    Danach wäre dann eine Mediation angesagt. Dabei könnt ihr beiden Eltern gemeinsame Gespräche im beisein einer neutralen Person führen, die das Gespräch moderiert. Damit könnt ihr als Eltern lernen, eine vernünftige Kommunikation aufzubauen.


    Und du brauchst dich nicht verrückt zu machen, wenn er mit so tollen Aussagen kommt wie, er geht zum JA und läßt dir das Kind wegnehmen. Damit wird er genau so wenig erfolg haben, wie wenn du ihm den Umgang einfach so versagen möchtest.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    Einmal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • Wenn Sie das alleinige Sorgerecht hat, hat sie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht ... wenn sie z.B. sagt, der Umgang findet nur in ihrer Wohnung in ihrer Anwesenheit statt, dann findet er auch nur dort statt. Die beste Möglichkeit dürfte aber der begleitete Umgang sein, d.h., dass eine vom Jugendamt beauftragte Person dabei ist. Dann lernt der KV vor allem, sich an feste Termine zu gewöhnen


    ok das meintest du...


    wenn der KV Umgang hat und das Kind zum Umgang mitnimmt, dann kann die KM nicht den Inhalt des Umgangs bestimmen egal ob GSR / ASR oder aABR...
    das meinte ich :-)

  • der Umgang des Kvs findet ohne die KM statt, wenn er das so will und außerhalb der Wohnung der KM. Das die Mutti noch ASR hat, ist so lange Fakt bis der Kv GSR beantragt.


    Während des Umgangs hat der Kv die alleinige Alltagssorge. In dieser Zeit bestimmt er was passiert und was nicht. Beide Eltern sollten sich an eine gemeinsame Mediation wenden und mit reden anfangen, statt mit stänkern und kämpfen.

  • Während des Umgangs hat der Kv die alleinige Alltagssorge


    Um wieder Postings mit Rechtsanwaltsseiten zu vermeinden:


    Die Alltagssorge gibt es nicht. Weder für UET noch für BET. Alltagssorge ist Umgangssprache.
    Für alles was man so im Alltag macht. Es gilt somit für beide im Wechsel. Welches Essen man Kind vorsetzt, Schlafenszeit, etc.


    Der BET darf in Dingen des täglichen Lebens alleine entscheiden.
    Der UET darf während des Umgangs in Dingen der täglichen Betreuung alleine entscheiden.


    Dies gilt aber nur wenn beide das Sorgerecht haben.


    Hat nur einer das SR dann gilt das für BET nicht.
    Für UET gilt jedoch obiger Satz.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • dann stimmt aber "er entscheidet was in der zeit passier und was nicht" nicht...


    Doch. Er entscheidet üb er alltägliche Dinge in der Betreuungszeit.
    Auch wo er gerade mit Kind ist z.B.
    Dies sind alles keine Fragen des Sorgerechtes.
    Wer was wann wo entscheidet steht im BGB. Hier §1687a BGB.

  • doch die alltagssorge gibts. und die hat alleinig der bei dem sich das kind aufhält. um das ein für allemal zu klären. dabei ist es unerheblich ob es gsr oder asr ist.


    @liz: ja das ist so. punkt.

    Einmal editiert, zuletzt von marlolina ()

  • *gelöscht* ich behalte meinen Senf doch besser für mich. :schiel

    Einmal editiert, zuletzt von Peanutbutter ()