Ich habe jetzt mal gegoogelt und finde sehr wenige Urteile, die sich speziell auf PAS beziehen. Und in allen, die ich gesehen habe, sind psychologische Gutachten zu dem Schluss gekommen, das es sich um PAS handelt.
Die meisten Urteile, die ich gefunden habe, basieren auf Umgangsverweigerung und Bindungsintoleranz auf Seiten des BET bei fortwährender Uneinsichtigkeit.
Umgangsverweigerung und Bindungsintoleranz sind die Vorstufe zu PAS
Und gerade wegen den Wandel der Vaterposition ( Aufgabenteilung bei der Erziehung ) und VafK wird in den letzten Jahren sehr viel früher eingegriffen.
Väter finden sich nicht mehr so schnell mit eine Umgangsverweigerung ab und bestehen auf Ihr Recht.
Weiterhin ist auch bei den Jugendämter ein umdenken erfolgt.