Zeitungs-Mafia-Methoden vom Finanzamt - Einkommenssteuer und Unterhalt

  • Hallo,
    ich bin völlig mit den Nerven am Ende...


    Ich hab vom Finanzamt meinen Einkommenssteuerer-Bescheid bekommen und soll für 2011 960,- € Einkommenssteuer wegen dem Unterhalt zahlen und nächstes Jahr den gleichen Betrag nochmals.


    Seither musste ich keine Einkommenssteuer für den Unterhalt zahlen, da ich nicht gearbeitet habe


    Diesen steuerlichen Nachteil muss mein Ex mir ausgleichen, und das macht er auch - aber nur für die Zeit, in der er tatsächlich auch Unterhalt für mich gezahlt hat - nämlich nur bis 03/12 denn da wurden wir geschieden und von da an hat er keinen Unterhalt mehr für mich bezahlt.


    Das "nette" an der Geschichte ist, dass ich bei meiner EkSt-Erklärung für 2011 gar keinen Unterhalt angegeben habe, da ich für dieses Jahr die Anlage U von der Steuererklärung meines Ex nicht unterschrieben habe - das heißt meines Wissens nach: mein Ex hat das Geld versteuert.


    Und jetzt drückt mir das FA einen Unterhaltsbetrag für 2011 rein und ich soll das nochmal versteuern! Und vor allem: So viel Unterhalt hab ich für 2011 gar nicht bekommen, wie es das FA angibt.


    Ich habe dann beim FA nachgefragt, was das soll. Da wurde ich gefragt, ob ich irgendwann mal die Anlage U unterschrieben hätte. Ja, das habe ich und zwar für 2008 + 2009. Ich wurde dann von dem Mitarbeiter des FA darüber informiert, dass ich somit unterschrieben habe, dass ich, sobald ich keinen Unterhalt mehr bekomme, einen Widerspruch gegen das Realsplitting im alten Jahr fürs neue Jahr einlegen muss, ansonsten bestimmt das FA den Unterhaltsbetrag... und dann kam noch der nette Satz: Man müsste eben ganz genau lesen, was man unterschreibt....


    Geht's noch?? In welchem Land leben wir eigentlich?? Das sind meiner Meinung nach Methoden der Zeitungs-Mafia und nicht die eines Finanzamts - wie kann das sein, dass jemand derart über den Tisch gezogen wird?? Haben wir Alleinerziehenden nicht genug andere Probleme??


    Da ich nichts davon wusste, dass ich widersprechen muss, bedeutet dies, dass ich 2012 für 9 Monate und für 2013 12 Monate Einkommenssteuer bezahlen muss, für Unterhalt den ich nie bekommen habe.


    Das ist doch unfassbar!! Kann man dagegen nichts machen?? Hat da noch nie jemand dagegen geklagt??


    Leider habe ich keinen Steuerberater, und ein Anwalt will gleich wieder Kohle sehen...


    Kennt sich jemand in der Materie aus?? Kann ich dagegen nichts machen??


    Danke für eure Antworten,
    Gruß
    floh

  • So gut kenne ich mich damit nicht aus. Aber ich weiß, wenn du einmal die Anlage U unterschrieben hast, gilt sie solange, bis du Widerspruch einlegst und das geht nicht rückwirkend. Das heisst, wenn du jetzt Widerspruch einlegst, gilt das ab 2014.


    Das Kleingedruckte muss man IMMER lesen.


    Ich hatte einmal einen Bescheid über 10.000 €, die ich zahlen sollte. Das war kurz nach meinem Auszug, wir waren noch verheiratet und wurden somit zusammen veranlagt. Ich hab das meinem Anwalt gegeben und dann wurde dem Bescheid widersprochen und ich musste nichts zahlen. Der Anwalt hat damals 50 € netto genommen. War aber auch nur ein Schreiben.

  • Ich hab das KLeingedruckte leider nicht lesen können, da mir die Anlage U zum Unterschreiben kurz unter die Nase gehalten wurde und weg war sie wieder.
    Ok, das mit dem Widerspruch weiß ich ja jetzt, aber ich kann ja erst für 2014 widersprechen - was ist also mit den Jahren 2012 + 2013 - da habe ich keinen Unterhalt mehr bekommen, d. h. ich muss trotzdem zahlen??

  • Nein, du gibst auch eine Steuerklärung ab und dann sehen sie ja, dass du nichts bekommen hast


    Am besten jetzt schon Widerspruch gegen die Anlage U einlegen, dann hast du das schon mal erledigt und dann Steuererklärungen machen