Finanzierung für 2 Kinder bei der Tagesmutter

  • Ich brauche mal eure Hilfe!


    Ich werde demnächst eine Umschulung machen und stehe vor einem finanziellen Betreuungsproblem.


    Mein Großer wurde dieses Jahr eingeschult und in seiner Schule gibt es leider keine Nachmittagsbetreuung. Das heißt, er kann dort zwar jeden Tag Mittag essen und auch Hausaufgaben machen aber er wäre spätestens um 13:30 Uhr fertig.
    Einen Kurs macht er im September einmal die Woche. Früher geht es nicht und öfters auch nicht.


    Der Kleine geht seid fast 4 Wochen zur Tagesmutter. Klappt auch alles super. Die Betreuung ist bei ihm, während der Umschulung, gesichtert. Meine Tagesmutter würde auch den Großen nach der Schule noch mitbetreuen. Soweit ist das alles kein Problem.


    ABER........


    Meine Umschulung geht jeden Tag von 8:00 Uhr - 16:00 Uhr. Da ich aber fast eine Stunde Fahrzeit habe...also hin und zurück...muss ich den Kleinen schon um 6:30 Uhr zur Tagesmutter bringen. Der Große wird morgens seperat vor der Schule betreut und würde dann nach der Schule alleine zur Tagesmutter gehen.
    Abholen werde ich beide Kinder um 17 Uhr bei der Tagesmutter.


    Nun ist die Frage: wie finanziert sich das ganze? Ich bekomme momentan ALG2. Für die Umschulung bekomme ich vom Amt einen Bildungsgutschein. Ich habe mich beim Jugendamt erkundigt. Das Jugendamt hat mir gesagt, dass sie die Tagesmutter mit 4€ pro Stunde bezahlen. Mein Vertrag mit den höheren Stunden liegt dem JA auch schon vor. Aber die brauchen ewig um das ganze zu bearbeiten.
    Was mache ich aber, wenn diese hohe Stundenzahl nicht bewilligt wird? Und wer bezahlt die Stunden für meinen großen Sohn?


    Ich habe absolut keine andere Möglichkeit die Kinder zu betreuen. Weder durch einen Kindergarten/Hortplatz noch durch meine Familie, Freunde etc.

  • Was mache ich aber, wenn diese hohe Stundenzahl nicht bewilligt wird? Und wer bezahlt die Stunden für meinen großen Sohn?

    Du hast ein Gesetzesanspruch darauf...Vorausgesetzt das dein Sohn kein OGS Platz hat und auch keiner an dieser Schule frei ist. Selbst wenn...könnte er bis 16 uhr in der Schule bleiben und bis 17 uhr bei der Tagesmutter sein.


    zickie

  • Vorausgesetzt das dein Sohn kein OGS Platz hat


    verweiß auf Edit


    Selbst wenn...könnte er bis 16 uhr in der Schule bleiben


    Leider nein. Die maximale Betreuungszeit der Schule geht nur bis 16:30 Uhr. Und das gilt auch nur für die 3 und 4 Klasse. Alle anderen müssen leider früher gehen.


    Edit sagt....nen Platz in der OGS hat er nur für Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung.

    Einmal editiert, zuletzt von Kleiner Engel25 ()

  • DAnn muß das Jugendamt das übernehmen.....
    Dein Beitrag richtet sich nach deinem Einkommen, da dieses von der Arge kommt wird sich das JA sein Geld da holen gehen.

  • Dein Beitrag richtet sich nach deinem Einkommen, da dieses von der Arge kommt wird sich das JA sein Geld da holen gehen.


    Die Frage ist, ob mir das vom Einkommen abgezogen wird oder evtl. anteilig

  • Hallo,


    ich an deiner Stelle würde einfach mal den Antrag auf Betreuungskostenzuschuss beim Kinder- und Jugendamt einreichen.
    Dann würde ich gleichzeitig eine Beratungsstelle für soziale Angelegenheiten aufsuchen. Wenn ich richtig liege muss das Kinder- und Jugendamt dich bei den Betreuungskosten unterstützen.
    Vielleicht kannst du mit der Tagesmutter sprechen, ob du evtl. ausstehende Gelder nachzahlen kannst, wenn die Bearbeitung so lange dauert.


    Sozialberatungsstellen gibt es oft von der Diakonie oder von der Caritas.


    Lasse dich nicht unter kriegen!


    Mutmachende Grüße
    Marion

    Einmal editiert, zuletzt von Nordseewind ()

  • wenn du die Umschulung machst, bekommst du vom Arbeitsamt pro Kind 130 € Kinderbetreuungskosten.


    Das habe ich auch schon gelesen. Allerdings reicht das hinten und vorne nicht.

  • Allerdings reicht das hinten und vorne nicht.


    Warum?????


    Ich habe die Tagesmutter über ganztagspflege vom JA laufen.....
    Da bezahle ich einen Beitrag (entsprechend dem Einkommen) genau so wie Kindergartengebühr ans JA und die bezahlen die Tagesmutter.
    Die Tagesmutter muß beim JA gelistet sein.


    Den nachweis das Du die Umschulung machst hast Du ja.


    gruß

  • hallo kleiner engel


    vielleicht kann ich dir ja ein tipp geben


    ich bin alleinerziehender vater von 2 kleinen kinder 4 und 5 jahre alt.ich arbeite im 3 schichtsystem und habe auch eine nanny die in der Spätschicht und Nachtschicht auf meinen kinder aufpasst.das erste halbe jahr hat mir das Jugendamt die betreung bezahlt und danach bin ich (ich wohne im raum nuthetal/saarmund)zum Landratsamt werder gegangen und die finanziert mir komplett meine betreung.allerdings ist oder muss diese selbstständig sein.das ist sone art sozialamt für Familien.ich weis ja nicht wie es sich bei dir nennt.aus welcher gegend du kommst


    vielleicht konnte ich dir ja ein wenig helfen :wink

  • Ich bin echt platt, ich muss trotz minimalem Einkommen 1,80€ pro Kind pro Stunde bei der Tagesmutter selber löhnen! Macht monatlich fast das komplette Kindergeld aus! Ist irgendwie eine Gesetzeslücke anscheinend: Ich bekomme ja EU Rente und somit keinen Bildungsgutschein (kriegt man ja vom Arbeitsamt), keinen Zuschuss, kein gar nichts.
    Soweit ich weiß, können Kinder bis 14 Jahre bei einer Tagesmutter auf "Kosten" des JA unterkommen. Ob sie das JA die Betreuung übernimmt, ist wohl rein von deinen Arbeitszeiten abhängig, also denke ich schon, dass dein Sohn auch von der Tagesmutter betreut werden kann.
    LG, Billi