Ich trage derzeitig einen Doppelnamen aus meinem Geburtsnamen und Nochgattes Namen. Wann kann ich denn Nochgattes Namen aus meinem Nachnamen streichen lassen? Erst nach rechtsgültiger Scheidung oder schon vorher? Ehename ist Nochgattes Nachname.
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Ich trage derzeitig einen Doppelnamen aus meinem Geburtsnamen und Nochgattes Namen. Wann kann ich denn Nochgattes Namen aus meinem Nachnamen streichen lassen? Erst nach rechtsgültiger Scheidung oder schon vorher? Ehename ist Nochgattes Nachname.
Hä?
Ich trage zurzeit einen Triplenamen, bestehend aus meinem Geburtsnamen, dem Ehenamen und den Nachnamen meiner Tochter. :tuedelue
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Ich trage derzeitig einen Doppelnamen aus meinem Geburtsnamen und Nochgattes Namen. Wann kann ich denn Nochgattes Namen aus meinem Nachnamen streichen lassen? Erst nach rechtsgültiger Scheidung oder schon vorher? Ehename ist Nochgattes Nachname.
Eine Namensänderung ist dann möglich, wenn die Scheidung rechtskräftig ist.
Bei Dir würde dann der Doppelname wieder wegfallen und Deine Kinder behalten dann den Ehenamen, d.h. haben dann einen anderen Namen wie Du.
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Ok, da wir keine gemeinsamen Kinder haben, haben meine Kinder immer noch meinen Geburtsnamen, den ich ja auch trage, allerdings als Doppelname mit Nochgattens Namen. Da muß ich dann wohl noch warten, bis ich den ablegen darf, hm.
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Offiziell musst Du warten. Aber am (neuen) Türschild und immer dann, wo Du kein verbindliches Dokument unterschreibst, kannst Du auf den ungeliebten Zweitnamen bereits heute verzichten.
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sehr schön das klingt schonmal sehr gut
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Erkundige dich mal beim Standesamt. Wenn der Name des noch Mannes nur angehängt ist, kann man dies jederzeit wieder streichen lassen.
Zitat Merkblatt Namensänderung :
c) Widerruf einer Voranstellung oder Anfügung
Hat ein Ehegatte bei der Eheschließung erklärt, den Geburtsnamen oder den zur Zeit der
Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranzustellen oder
anzufügen, so kann diese Anfügung oder Voranstellung auch während der bestehenden Ehe
widerrufen werden. In diesem Fall ist eine erneute Erklärung über die Anfügung oder
Voranstellung nicht mehr möglich!
Vorzulegende Unterlagen: Eheurkunde oder begl. Abschrift des Familienbuches mit dem
Vermerk der aktuellen Namensführung (ggf. im Stammbuch enthalten), Personalausweis oder
Reisepass.