Bewerbungsnachweise vernichtet

  • ... weil ich euphorisch war und die Verpflichtungen aus der Eingliederungsvereinbarung auch erfüllt hatte. Ich habe, wie gewünscht von meinem SB, einen sozialversicherungspflichtigen Job bekommen und den damaligen Minijob ausgebaut. (War alles eine Stelle.)
    Natürlich bin ich bei einem Verdienst von 451€ noch Aufstocker, aber trotzdem dachte ich, nun bis zum Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses nichts mehr von Eingliederungsvereinbarung hören zu müssen - aber Pustekuchen, ich erhielt eine Einladung zum Gespräch, wie es weitergeht, soll die Bewerbungsnachweise mitbringen und es läuft auf eine neue Eingliederungsvereinbarung hinaus. :hae:


    Der erste Termin war schon, da konnte ich nicht, da während meiner Arbeitszeit, das schrieb ich hin und den Vertrag haben die auch vorliegen, nun bekam ich erneut eine Einladung mit selbigen Vorgaben ...


    Was kann denn nun passieren, wenn ich keine Bewerbungsnachweise mehr habe? Da ja erfolgreich in Arbeit? Und was soll denn vereinbart werden? Muß ich trotz Befristung weitersuchen? Klar, mehr Geld wäre schön, aber das ist schon illusorisch, bin ja glücklich, überhaupt was bekommen zu haben ... :(

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Solange du auch nur einen Cent Leistung erhältst, bleibst du an die Pflichten gebunden.
    Ziel ist immer die Verringerung der Bedürftigkeit.


    Passieren kann: Sanktion, falls du die derzeitige EGV unterschrieben hast oder einen rechtskräftigen Verwaltungsakt hast.


    Kannst du die Bewerbungsnachweise nochmal bei den Arbeitgebern anfordern?
    Ansonsten mach eine Liste mit Namen, Datum, Ansprechpartner, Ergebnis.

  • Solange du auch nur einen Cent Leistung erhältst, bleibst du an die Pflichten gebunden.
    Ziel ist immer die Verringerung der Bedürftigkeit.


    Passieren kann: Sanktion, falls du die derzeitige EGV unterschrieben hast oder einen rechtskräftigen Verwaltungsakt hast.


    Kannst du die Bewerbungsnachweise nochmal bei den Arbeitgebern anfordern?
    Ansonsten mach eine Liste mit Namen, Datum, Ansprechpartner, Ergebnis.


    Klar hab ich unterschrieben, aber doch auch die Auflagen darin erfüllt. Die müssten eigentlich (erstmal) zufrieden sein mit mir.
    Und natürlich such ich weiter, der Zeitraum der EGV ist bereits beendet.
    Nur frage ich mich nach dem Nutzen meiner derzeitigen Stelle, denn dabei bin ich ja stark eingeschränkt beim weitersuchen wegen meiner Arbeitszeiten, der anstehenden Kündigungsfrist, falls ich was finden würde usw. usf. Bin dadurch total unflexibel für Vorstellungsgespräche usw.
    Das ist doch dann total sinnlos, was zu erfüllen, wenn es doch nicht reicht. :(


    Der beste Nachweis ist doch meine derzeitige Arbeitsstelle ... dachte ich bisher. :(


    Naja, werde wohl doch mit Bier in der Hand aufkreuzen, wie alle die, die dann in Ruhe gelassen werden ... Jedenfalls hier. :(:wand:heul:wuetend:drink

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  • Die erneute EGV dient dazu:


    -alles dranzusetzen die Stelle nicht zu verlieren
    -aus einem befristeten Vertrag ein unbefristeten zu erwirken
    -ggf Arbeitsstunden zu erhöhen



    Du brauchst keine weiteren Bewerbungen schreiben,es geht nur darum zu unterschreiben,das du alles mögliche dransetzt diese Stelle nicht zu verlieren.


    PS EGV niemals vor Ort direkt unterschreiben,mitnehmen und in Ruhe durchlesen,dann unterschreiben bzw Unklares nochmals abklären und immer immer Zeugen mitnehmen zu Gesprächen.

  • Zitat

    SaSi1977
    Die erneute EGV dient dazu:


    -aus einem befristeten Vertrag ein unbefristeten zu erwirken
    -ggf Arbeitsstunden zu erhöhen


    Gibt doch fast nur noch befristete. Bei uns hat die Stadt jetzt mit Verschuldung usw. zu tun, langes breites Thema, was täglich in der Zeitung steht, jedenfalls bin ich ja bei der Stadt angestellt, das dürfte auch schon zum JC durchgedrungen sein, dass derartiges nicht passieren wird in den nächsten Jahren, weil einfach kein Geld da ist für "freiwillige Aufgaben" wie Kultur (bei der ich arbeite). Aber gut - an mir soll`s nicht liegen.



    Zitat

    Du brauchst keine weiteren Bewerbungen schreiben,es geht nur darum zu unterschreiben,das du alles mögliche dransetzt diese Stelle nicht zu verlieren.


    Naja, aber ich muß doch die Bewerbungsnachweise bringen, so steht es in der Einladung. Also muß ich mich ja weiter bewerben, sonst wäre das doch hinfällig, wenn sie die nicht mehr sehen wollten.
    So dachte ich es mir ja ... eigentlich ... :(

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  • Naja, aber ich muß doch die Bewerbungsnachweise bringen, so steht es in der Einladung. Also muß ich mich ja weiter bewerben, sonst wäre das doch hinfällig, wenn sie die nicht mehr sehen wollten.
    So dachte ich es mir ja ... eigentlich ... :(


    Für mich klingt das so, als würde das den Zeitraum betreffen BIS zum Unterschreiben der neuen EV - im Moment ist doch die alte noch gültig, in der die Bewerbungspflicht aufgeführt ist...?


    Würde m.M. nach also bedeuten, dass über weiter bewerben/nicht weiter bewerben erst mit der neuen EV entschieden wird und bis dahin eben alle Bewerbungsbemühungen aufgeführt werden müssen...


    Oder...?

  • Nur frage ich mich nach dem Nutzen meiner derzeitigen Stelle, denn dabei bin ich ja stark eingeschränkt beim weitersuchen wegen meiner Arbeitszeiten, der anstehenden Kündigungsfrist, falls ich was finden würde usw. usf. Bin dadurch total unflexibel für Vorstellungsgespräche usw


    :hae: eine 451 Euro-Stelle schränkt dich so sehr ein - das ist nicht dein Ernst - ich muss mir neben meinem Vollzeit-Job etwas neues suchen...


    natürlich mußt du dich weiter bewerben, bis du sogutwie aus dem Leistungsbezuig bist ....

  • Du hast eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben. Das sollte man nicht tun, denn diese Vereinbarung wird von den Jobcentern zur Sanktionierung missbraucht. Es gab schon Gerichtsverhandlungen, wo diese Vereinbarungen für null und nichtig erklärt wurden und das Jobcenter dazu verdonnert wurde, Sanktionen zurückzunehmen und die Geldleistungen zu zahlen. Mache dich mal im Arbeitslosenforum schlau. Nun gut, nun ist es passiert. Du hast dich verpflichtet dich zu bewerben und musst das nachweisen. Aus meiner Erfahrung mit dem Jobcenter akzeptieren die einfache Adresslisten, wo du dich beworben hast. Wo wiederum die Frage im Raum steht, erhältst du vom Jobcenter auch die Mittel um deinen Verpflichtungen aus der Eingliederungsvereinbarung nach zu kommen? In der Regel ist das nicht so und du kannst einen gegen eine Sanktion formulieren, wo du einfach argumentiert, du konntest dich nicht bewerben, weil die keine finanziellen Mittel dazu hast. Lenkt das Jobcenter nicht ein, kannst du klagen und in der Regel folgen die Richter deiner Argumentation, weil es allgemein bekannt ist, das die Jobcenter bei den Bewerbungskosten sparen.

    Einmal editiert, zuletzt von Mischa1969 ()

  • @ Lena 1977


    Ja, ich weiß, das klingt sehr lustig :rolleyes2: Ich arbeite nun mal zu den Zeiten, zu denen auch die anderen arbeiten, im Kundenbereich, und leider bestellen mich die Vermittlungsagenturen / Zeitarbeitsfirmen auch gerade in diesen Zeiten. Das nenne ich dann unflexibel sein. Ebenso kann ich keine Nebentätigkeit finden, die mir zeitlichen Raum läßt für eine vernünftige Arbeit, nicht nur mal 2 Std. oder so, wenn ich abends nach 17.00 Uhr nach Hause komme geht nicht mehr viel, morgens muß ich zwar etwas später aus dem Haus, aber da findet sich auch nichts, so 2 Std. vor um 9.00 Uhr oder so.
    Ist eben so, ob lustig oder nicht, das ist der hiesige Arbeitsmarkt.
    Und am WE trage ich neben meiner Samstagsarbeit noch Zeitungen aus. Nebenbei.
    Da ich in einer Kleinstadt wohne, kommt noch die Fahrzeit in die nächstgrößere Stadt dazu, falls ich dort Arbeit finden würde.
    Die wäre dann, fände ich doch was, so geringfügig, dass ich auch damit nicht aus Hartz herauskomme, weiter aufstocken müßte und mich demzufolge noch weiter bewerben müßte, für einen dritten Job dann - oder so.
    Bißchen spielt auch die Lage / Wohnort und der dazugehörige Arbeitsmarkt eine Rolle.


    Ich dachte nur, wenn ich die in der EGV vereinbarten ZIELE erfülle (und das habe ich), dann ist das ok ... Ist es aber scheinbar nicht.
    Ich habe sehr dran gearbeitet, den Job als TZ zu bekommen, nicht nur als Minijob, aber das hat nichts gebracht, jedenfalls nach JC-Regeln, das hat mich eben überrascht. Tut mir ja leid, meine Naivität. Ich arbeite dran.


    Es geht auch nicht um (weiter-)bewerben allgemein, es ging um die Nachweise der vergangenen Zeit der EGV, in der steht, ich kann "auch den Minijob ausbauen" als Auflage. Das habe ich erfüllt! Und dennoch brauche ich noch die anderen (erfolglosen) Nachweise, das war hier lediglich meine Frage!


    Mit flexibel meinte ich auch, ich bin nicht so flexibel wie ich es wäre ganz ohne Job, und deshalb kommen mir leise Zweifel, was das ganze Gerammel für einen Sinn hat, wenn es nicht genügt. Dass es MIR nicht genügt, ist die eine Seite, aber man tut nach bestem Wissen und Gewissen und es wird trotzdem nicht anerkannt, da darf man schon mal fragen, wofür. Also so allgemein. Denn ehrlich gesagt habe ich mich gefreut(!), als ich den Job bekam, nun freue ich mich nicht mehr. Warum auch, ich bekomme sogar weniger raus wegen der Abzüge.


    @ Bonnie


    Die alte EGV ist abgelaufen, in der habe ich (mehr als zwei Monate vor Ablauf) den befristeten Job bekommen und glaubte, erstmal reicht das, habe mich noch weiter nach Stellen umgesehen, möchte ja auch wieder mal Geld verdienen, aber danach ohne Nachweise, da ich ja erstmal den Job hatte.


    @ Mischa 1969


    Wird eine EGV nicht unterschrieben, kann sie als "Verwaltungakt" zugestellt werden. Dann gilt sie auch ohne Unterschrift.
    Und ich hab ja auch prinzipiell nichts gegen bewerben, soweit es realistisch ist, was gefordert wird. Aber nun habe ich aus bereits genannten Gründen euphorisch eben die Nachweise nicht behalten, weil ich eben dachte ... s.o.
    Die Mittel bekomme ich lt. EGV vom JC, allerdings weniger, bei den Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen z. B. interessieren die nicht meine Kilometer, sondern Luftlinie oder so, k. A., aber ich kann es erstmal zumindest beantragen.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

    2 Mal editiert, zuletzt von chaosmaus ()

  • Ich arbeite nun mal zu den Zeiten, zu denen auch die anderen arbeiten, im Kundenbereich, und leider bestellen mich die Vermittlungsagenturen / Zeitarbeitsfirmen auch gerade in diesen Zeiten. Das nenne ich dann unflexibel sein. Ebenso kann ich keine Nebentätigkeit finden, die mir zeitlichen Raum läßt für eine vernünftige Arbeit, nicht nur mal 2 Std. oder so, wenn ich abends nach 17.00 Uhr nach Hause komme geht nicht mehr viel, morgens muß ich zwar etwas später aus dem Haus, aber da findet sich auch nichts, so 2 Std. vor um 9.00 Uhr oder so.
    Ist eben so, ob lustig oder nicht, das ist der hiesige Arbeitsmarkt.


    Sorry, ich versteh immer noch nicht, was dich so sehr hemmt....


    Klingt für mich nach - ich arbeite von 9 bis 17 Uhr als Midi (?) Job und schaffe nichts anderes nebenbei.


    Mir fällt es auch machmal schwer nach Stellen Ausschau zu halten - bin jeden Tag von 8 bis 17 Uhr unterwegs - aber es hilft ja nichts. Wenn eine Einladung zu einem ungünstigen Termin kommt, muss ich auch anrufen und einen anderen Termin in den frühen Morgenstunden oder nach 17 Uhr vereinbaren.


    Mehr Geld hat man im Zweifel nicht, gerade wenn Kiga/Hort udn Co. selbst gezahlt werden müssen - aber das hatten wir in einem anderen Thread. Hier wo ich lebe, bezieht eine AE mit Wohnung, Kiga usw. fast 2000 Euro bevor ein Cent über ist - d.h viele TZ und VZ stocken auf und haben soviel wie vorher + eine Perspektive.


  • Den Zeugen bitte niemals als solchen vorstellen, denn dann wird er des Raumes verwiesen. Frag mich nicht was das soll, aber es ist gängige Prais. Einen "Beistand" hingegen, dürfen sie dir nicht verwehren. Ist eigentlich nur ein anderes Wort dafür, aber wird akzeptiert. :rolleyes2:


    Unterschreib niemals vor Ort und vorallem nichts was du nicht einhalten kannst.


    Zitat

    Die Mittel bekomme ich lt. EGV vom JC, allerdings weniger, bei den Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen z. B. interessieren die nicht meine Kilometer, sondern Luftlinie oder so, k. A., aber ich kann es erstmal zumindest beantragen.


    Dagegen würde ich in Widersppruch gehen, denn Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen usw. müssen in voller Höhe übernommen werden. Das Jobcenter verpflichtet dich, alles zu tun um deinen Bedarf selbstständig zu decken, also müssen die auch die Fahrtkosten voll übernehmen.


    Bekommst du wenigstens die Bewerbungskosten erstattet?


    Als Nachweis reicht in der Regel eine Liste mit Datum, Firma, Ansprechpartner und Ausgang der Bewerbung. Hast du nicht noch irgendwo Anchreiben auf der Festplatte gespeichert?

    Einmal editiert, zuletzt von Peanutbutter ()

  • Wird eine EGV nicht unterschrieben, kann sie als "Verwaltungakt" zugestellt werden. Dann gilt sie auch ohne Unterschrift.


    Gegen so einen Verwaltungsakt hat man das Rechtsmittel des Widerspruchs und der Klage vor dem Sozialgericht. Diese Eingliederungsvereinbarugen werden, weil sie einseitig vom Jobcenter erstellt werden, regelmäßig von den Sozialgerichten für unwirksam erklärt.

  • Zitat

    Lena_1977


    Sorry, ich versteh immer noch nicht, was dich so sehr hemmt....


    Klingt für mich nach - ich arbeite von 9 bis 17 Uhr als Midi (?) Job und schaffe nichts anderes nebenbei.


    So ein Unsinn.
    Mich hemmt überhaupt garnichts!
    Ich schaffe auch nebenbei was.


    Worauf meine Frage abzielte, war, weshalb ich GENAUSO vom JC behandelt werde MIT einem sozialversicherungspflichtigen Job wie ohne diesen, weil ich trotzdem Nachweise erbringen soll, OBWOHL ich den Job, der ausgeschriebenes ZIEL in der EGV war, bekommen habe. Das ist der beste Nachweis überhaupt! Ich hab mich gefreut wie bei `nem 5er im Lotto. Ich dämliche Kuh! :wand
    Dennoch reicht das nicht.
    Also stelle ich die Frage nach dem Sinn ... Z. B. von Vereinbarungen von Zielen, oder eben meiner Arbeit, wenn sie so gar nicht akzeptiert wird vom JC.
    Es ist doch GENAUSO, als hätte ich keine Arbeit ... Ich verstehe auch nicht so ganz, was Du nicht verstehst.
    Hier ging es nur um vernichtete Nachweise, WEIL ich das Ziel erreicht hatte, WEIL ich dachte, das reicht!
    Und jetzt geht mir der Arsc* auf Glatteis, weil ich Angst habe, sanktioniert zu werden, trotz Arbeit und Zielerfüllung usw. ...


    Wenn Dir Dein Chef ein Ziel sagt bis zum Feierabend (bitte Fantasie walten lassen hierbei ;) ), Du das erreichst und er dann sagt: "OK, trotzdem kein Feierabend, ich will noch Nachweise von Frau Lena_1977, warum sie die gestellte Aufgabe wie abgesprochen gelöst hat und nicht noch nach anderen Lösungen gesucht hat und andere Lösungen gebracht hat ... Deshalb gibt es auch gleich noch 30% Lohnabzug."
    Oder so ähnlich ...
    Würdest Du dann nicht wenigstens mal kurz grübeln?


    Das kann doch so unverständlich nicht sein.
    Der Job ist befristet, ich muß ohnehin weitersuchen, aber genügt nicht für den vorangegangenen Zeitraum die Erfüllung des mir gestellten Ziels? Und wieso nicht?


    Meine Motivation ist im Keller, wenn es dem JC NIE reicht, was man macht.
    Bei anderen reicht es, wenn sie einen EEJob ablehnen, einfach nicht kommen ... Aber die, die ohnehin arbeiten, die müssen mehr und mehr bringen ...
    Was soll mich denn motivieren, jetzt? Also natürlich, dass ICH Arbeit möchte. Aber vom JC aus gesehen? Wir besprechen die Ziele, ich unterschreibe, erfülle das Ziel, und doch ist es alles für`n Arsch.


    Die Jobs hier bringen einen Stundenlohn von 7,50€, wenn man einen bekommt - über eine Vermittlung. Ich bekomme weniger.
    Bei 7,50€ und 40-Std-Wo. wäre ich also immer noch im Bezug, ergo würde ich niemals erreichen, keine neuen Ziele vereinbaren zu müssen, die utopisch sind. Unerfüllbar. Und immer müßte ich mich dafür verteidigen beim JC. Jedes halbe Jahr neu.
    Es geht mir nicht um Bewerbungen für besser bezahlte Jobs, das ist mir ja klar, sondern darum, wenn man etwas abspricht, und es dann einseitig nichts gilt. Wozu also?
    Der Sinn erschließt sich mir nicht, und das demotiviert mich.
    So einfach ist das. :(


    @ Mischa1969


    Vielleicht sollte ich das bei der nächsten EGV tatsächlich mal in Erwägung ziehen ... Gleich mit dem Argument, dass ich deren Wünsche sowieso nicht erfüllen kann.


    Zitat

    Peanutbutter
    Hast du nicht noch irgendwo Anchreiben auf der Festplatte gespeichert?


    Nur zwei, ich mache auch vieles telefonisch.

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    (Mahatma Gandhi)


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    Einmal editiert, zuletzt von chaosmaus ()

  • Bei allem Verständnis: ein Euro drüber (über nem Minijob) ist schon grenzwertig "sozialversicherungspflichtig"^^


    Ziel ist immer: Verringerung/Beenden der Bedürftigkeit, kannste nachlesen: SGB II, § 2.
    Das steht auch im Merkblatt, das dir bei Erstantragstellung gegeben wurde.


    Insofern: versuch DEINEN Fehler auszubügeln.


    Auf dem Rechtsweg hast du in diesem Fall keinerlei Chancen.


  • Ich hatte die Möglichkeit, den Job unter 450 € zu machen. Hab aber drum gekämpft, wenigstens so "viel" zu bekommen, dass es ein sozialversicherungspflichtiger Job wird. Das Angebot, was ich bekam, hätte ich natürlich wegen "geringfügig drüber" auch ablehnen können ... :rolleyes2:
    Aber ich war froh, und außerdem zahle ich ja doch paar Cent dadurch in die Kasse. Oder?


    Und wieso hätte ich auf dem Rechtsweg keine Chance? Ich hatte zitiert, was in der EGV steht, in Anführungszeichen weiter oben, aber hier nochmal: " Ziel ist es, den Nebenjob weiter auszubauen ... oder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufzunehmen ...".
    Davor hatte ich einen 165€-Job. Bis 451€ ist es mir gelungen, zu kommen. Und - ich wiederhole mich - ich habe die Vorgaben erfüllt.


    Die Chancen, überhaupt einen 451€-Job zu bekommen, stehen hier denkbar schlecht. Nur mal am Rande.
    Ich fand, es ist (vorerst) ein großer Sprung gewesen. Nun lese und höre ich, "zu wenig", "dein Fehler" ...
    Nun, ich versuche, die Richtung zu ändern. Denn ich ging ja in die Falsche. Ich habe beachtet, was in der EGV steht (viel Glück dabei, aber im Nachhinein betrachtet eher nicht). Meinen AG wird`s freuen, wenn ich den 451€-Job nicht verlängern will.


    Im Merkblatt steht viel, genauso viel wie in der EGV!!! :bldgt: Kann ich mir (auch) das Beste raussuchen, oder wie läuft das?

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  • Deine Aussage:



    Zitat

    Naja, aber ich muß doch die Bewerbungsnachweise bringen, so steht es in der Einladung. Also muß ich mich ja weiter bewerben, sonst wäre das doch hinfällig, wenn sie die nicht mehr sehen wollten.



    steht in der EGV (nicht in obiger Einladung), wieviele Nachweise du zu bringen hast?
    Falls das dort explizit aufgeführt ist, besorg sie.
    Irgendwie, notfalls Gedächtnisprotokoll.

  • Ich finde es äußerst frech, gemein und arrogant jemanden anzumotzen, weil er "nur" einen ein-Euro-drüber Job bekommen hat. Ich bin mir sicher, die TS hätte lieber einen Arbeitsplatz mit 2500 Euro netto und einen Firmenwagen. Dazu noch eine von der Firma gesponserte Altersversorgung und einen Firmenkindergarten.


    Diese Jobs sind halt nicht reicht gesäht. Und eigentlich wissen wir das auch alle. Aber es ist halt mode und soooooooooo schön einfach auf die H4-Bezieher zu schimpfen als auf Arbeitgeber die keine anständigen Löhne zahlen.


    Ich drücke Chaosmaus die Daumen, dass ihre SB nicht auf diesem Thron sitzt. So schlecht unser Jobcenter auch sonst ist, sie wissen wie der Arbeitsmarkt aussieht und sind froh über jeden, der wenigstens ein paar Stunden Arbeit findet.


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Vielleicht sollte ich das bei der nächsten EGV tatsächlich mal in Erwägung ziehen ... Gleich mit dem Argument, dass ich deren Wünsche sowieso nicht erfüllen kann.


    Hier kannst du dich einlesen, was zu tun ist. Kompetente Hilfe zum Thema Eingliederungsvereinbarung bekommt man dort

  • also mal ganz ehrlich, was will denn das Jobcenter machen?
    Sanktionieren?
    EGV wurde erfüllt, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wurde erreicht.
    In einem Urteil hab ich mal gelesen, dass eine fixe Festlegung von vorzulegenden Bewerbungen, bzw, dessen Nichteinhaltung, keine sanktionswürdigen Reaktionen rechtfertigen, da es regional und saisonal zu unterschiedlichen Angeboten kommen kann. Ergo: vor dem Sozialgericht sähen die ganz schön beschheiden aus. Die Nichtübernahme der Fahrtkosten für die Bewerbungsgespräche böten ansich schon eine Vertragsverletzung, die eine Aufhebung des "Vertrages" nach BGB rechtfertigen würde. Denn eine salvatorische Klausel sind in den EGV's nicht enthalten. Generell stellt sich hier die Frage, ob hier die Vertragsfreiheit nach BGB nicht sittenwidrig ist, da nur der Arbeitssuchende bei Nichteinhaltung sanktioniert wird und dies eine Art von Erpressung oder Nötigung darstellt.
    Deshalb unterschreibe ich nie eine EGV. Sollen sie daraus meinetwegen einen Verwaltungsakt machen. Gegen den kann ich wenigstens Rechtsmittel einlegen. Gegen eine EGV nicht, weil ja der Vertrag "freiwillig" ist...

  • Diese Jobs sind halt nicht reicht gesäht. Und eigentlich wissen wir das auch alle. Aber es ist halt mode und soooooooooo schön einfach auf die H4-Bezieher zu schimpfen als auf Arbeitgeber die keine anständigen Löhne zahlen.



    Das Lohndumping ist politisch gewollt. Es sitzen genug Lobbyisten in Regierungsnähe. Nicht mal mehr ausländische Fachkräfte wollen nach Deutschland, egal ob eine Blue, Green oder Yellow Card ausgestellt wird. Ebenso ist die Uneinigkeit unter den Arbeiter und Angestellten den Bossen nicht unangenehm. Die schwachen Gewerkschaften in Deutschland sind ein weiterer Grund für Lohndumping.
    General Motors hat erst gestern angekündigt, seine Produktion von Korea nach Spanien zu verlagern, weil die Gewerkschaften dort stark sind und die dort faire Lohne zahlen müssen. Ich hoffe, die fallen auf die Nase, was die Qualität der Produkte angeht. Solange WIR uns nicht zusammentun, wird das Spiel so weitergehen. Ein Anfang wäre doch schon mal, sein Kreuz bei den nächsten Wahlen woanders, aber nicht bei den sogenannten bürgerlichen Parteien, zu setzen.
    Alle die über Hartz 4 die Nase rümpfen, den Job verlieren in einer strukturschwachen Gegend, ein Jahr später darf man die H4 Anträge ausfüllen. Es kann jeden treffen.

    Einmal editiert, zuletzt von Mischa1969 ()