Reisevollmacht und Flug ohne Begleitperson

  • Hallo ihr Lieben,
    Ich mache das Thema mal hier auf, falls es falsch ist, verschiebt es bitte.


    Es geht um folgendes:
    In NRW sind nu auch Ferien und ich habe erst die letzten beiden Wochen Urlaub. Die Betreuung der OGS geht erst am 12.08 los.
    Nun hat das Kind die Möglichkeit, mit meiner Mutter nach Spanien in unser Ferienhaus zu fahren. Kind ist noch nicht so überzeugt, das ist aber nicht das Problem. Sie war schon öfter mit Oma dort. Nun habe ich folgende Fragen: Benötigt meine Mutter eine Reisevollmacht und was muss diese enthalten??


    Zweite Frage: es gibt die Überlegung, dass Kind nach 14 Tagen mit dem Flieger zurück kommt. Meine Mutter bleibt 3 Wochen und ist mit dem Auto da. Habt ihr da Erfahrungen?? Ich habe da echt keine Ahnung wie das abläuft und was da zu beachten ist.


    :thanks:

  • Wie alt ist "Kind" denn?


    Reisevollmacht würd ich vorsichtshalber ausstellen.... nur kurz, dass Du mit der Reise einverstanden bist und Deine Mutter in der Zeit Entscheidungen treffen darf (auch im Falle von Krankheit).


    Und Fliegen hängt vom Alter ab und ob Kind sich das zutraut. Aber was soll passieren? Aussteigen kann man unterwegs nicht....

  • Entschuldigt, meine Tochter ist 7 1/2.


    Ich weiß halt nicht, wie die Aufsicht dann geregelt wird und sowas halt :hae:

  • Jede Airline hat Begleitservice. Kostet extra. AirBerlin z.B. 40 Euro Pro Flug.


    Da bring dann Oma Kind zum Boarding und wird Flugpersonal übergeben. Die Kind sitzen dann alle i.R. ganz Hinten.
    Bei Abholung holt ein Flughafenmitarbeiter mit Kind dann Gebäck und übergibt Kind an Abholperson. Abholperson und Bringperson müssen vorher feststehen.
    Ohne Begleitservice würde ich es nicht machen. Kind braucht ja Gebäck und Flughafen ist nicht so einfach.


    Mein macht das seit sie 5 Jahre alt ist.

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  • Ich habe eine Einverständniserklärung mitgegeben und darin auch erklärt, dass die Großeltern in dieser Zeit ärztliche Entscheidungen treffen dürfen. Die Erklärung war in beiden Sprachen (deutsch und der Landessprache am Urlaubsort).

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • @ haselmaus: hast du dir die Vollmacht fachmännisch übersetzen lassen?? Oder selber übersetzt?
    Da auf der Hinfahrt neben Deutschland und Spanien auch noch Luxemburg und Frankreich durchfahren wird, sollte die Vollmacht dann in alle Sprachen übersetzt werden?? :wow ich dachte, ich stelle die in englisch und deutsch aus.
    Nächste frage: ich habe die alleinige Personensorge, brauchen die dann noch die Negativbescheinigung??

  • saintcake:
    Nein, fachmännisch nicht direkt, ich hatte im Bekanntenkreis jemanden, der die sprach. Englisch ist in Spanien nicht immer sicher, wenn ich nicht auf jemanden mit genau der Sprache gefunden hätte, hätte ich aber auch Englisch genommen. In vielen Urlaubsorten Deutscher sind aber meist auch viele Einheimische, die deutsch sprechen können.


    Frankreich ist wieder eine andere Problematik - selbst wenn sie dort englisch und deutsch können, verweigern sie es mitunter. Daher würde ich französisch mit dazunehmen.


    Die Negativbescheinung würde ich weglassen, da ich bezweifle, dass die dort bekannt ist. Im Notfall wird es ohne gehen und bei langfristigen Sachen kann man sie immer noch per Fax/Mail nachreichen.


    Aber: Es gibt viele, die ohne solche Bescheinigungen etc. fahren und damit kein Problem haben, weil sie nicht so pedantisch alle Eventualitäten absichern wie ich. ;) Im Normalfall werden solche Bescheinigungen nicht gebraucht, da nichts so genau kontrolliert wird und Unfälle etc im Urlaub auch nicht so oft vorkommen. Da meine Mutter aber keine Fremdsprachen beherrscht, war es mir lieber so.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern