AE Studentin mit Kind. Was wird wie gerechnet und was kann parallel laufen?

  • Hallo ihr Lieben!


    Nach einem kurzen Abriss im Vorstellungs- und Studiumsthread hier meine konkreten Fragen zur weiteren Finanzplanung :-D


    Also geplant ist das Studium mit Kind ab September 2014, dann wäre mein Kleines ca 8 Monate alt. In Stichpunkten:
    Kein Baföganspruch
    Kein Studienkredit


    Voraussichtlich Elterngeld von ca 400 Euro (evtl Aufteilung auf 24 Monate), Kindergeld 184 Euro, UVG 117 Euro
    Warmmiete beläuft sich auf etwa 420 Euro


    Ich als Studentin habe ja keinen Alg2 Anspruch, soweit so klar. Aber einen auf den AE Zuschlag, soweit ich weiß. Stimmt, ja? Wären dann nochmal ca 100 Euro.
    Jetzt aber das frümmelige, wobei mir auch kein Alg2 Rechner helfen kann, weil ich selbst ja nichts bekomme.


    Mein Kind hat aber trotz meines Studentenstatus einen Anspruch. Jetzt die Fragen, was wird wie und wo verrechnet?
    Gelten Kindergeld und UVG als Einkommen des Kindes?
    Wird mein Einkommen bei der Berechnung mitgezählt?
    Wie sieht es bei dem Kind mit KDU aus? Wird das hälftig geteilt, also würde das JC fürs Kind quasi 210 Euro zahlen oder geht das irgendwie nach Anteil?
    Würde mir trotzdem noch Wohngeld zustehen? Wegen dem Studium kein Problem, da TZ Studium grundsätzlich nicht Bafög-förderungswürdig.


    Außerdem würde ggf noch ein Nebenjob, entweder geringfügig oder kleine Teilzeit mit dazu kommen. Leider gibts dafür ja keine Anlaufstellen und das JC ist nur für Ablehnung und Abwimmeln gut, nicht aber für Beratung :angry

  • Bin unsicher, wie der ALG II Anspruch geregelt ist bei Teilzeitstudenten. Du schreibst, Du bekommst deswegen kein Bafög, darum frage ich mich, ob das JC dann möglicherweise doch zuständig sein könnte.


    Außerdem mein Rat, parallel zu der Anfrage hier auch in Foren anzufragen, die sich auf SGB-Leistungen spezialisiert haben, denn Deine Konstellation ist etwas kompliziert.

  • Also das mit dem Alg2 Anspruch bei Studenten hab ich mittlerweile geblickt.
    Und zwar ist es so, dass du keinen Anspruch hast, wenn die Ausbildung grundsätzlich förderungsfähig ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob du tatsächlich Bafög bekommst oder nicht, z.B. wegen zu spätem Fachrichtungswechsel oder des Alters.
    Hier kommt das ABER: Ein Teilzeitstudium ist grundsätzlich nicht förderungsfähig, allerdings müsste das Studium dann auch ausschließlich in TZ angeboten werden. Ist aber hier nicht der Fall. Deshalb sagt das Amt, TZ ist quasi persönlicher Luxus, denn du hättest ja die Möglichkeit in Vollzeit zu studieren.


  • Gelten Kindergeld und UVG als Einkommen des Kindes?


    Ja und wenn das Kind übersteigendes Einkommen hat, wird es dir als Einkommen berechnet.



    Zitat

    Wird mein Einkommen bei der Berechnung mitgezählt?


    Ja, du gehörst zur Bedarfsgemeinschaft, bist aber vom Leistungsbezug ausgeschlossen.


    Zitat


    Wie sieht es bei dem Kind mit KDU aus? Wird das hälftig geteilt, also würde das JC fürs Kind quasi 210 Euro zahlen oder geht das irgendwie nach Anteil?


    Kopfteilig erhält dein Kind die Hälfte der Unterkunftskosten, deinen Teil musst du selber zahlen.



    Zitat

    Würde mir trotzdem noch Wohngeld zustehen? Wegen dem Studium kein Problem, da TZ Studium grundsätzlich nicht Bafög-förderungswürdig.


    Ja, das kannst du, das wird dann alles verrechnet als Einkommen.


    Außerdem würde ggf noch ein Nebenjob, entweder geringfügig oder kleine Teilzeit mit dazu kommen. Leider gibts dafür ja keine Anlaufstellen und das JC ist nur für Ablehnung und Abwimmeln gut, nicht aber für Beratung :angry[/quote]

  • Aaaaah, danke :-)
    Dann versuch ich das jetzt mal so zusammenzustellen, wie ichs verstanden hab :hae:


    Also Anspruch des Kindes:
    Alg2: 209 Euro
    KDU: 210
    Gesamt: 419 Euro


    Einkommen des Kindes:
    Kindergeld: 184 Euro
    UVG: 117 Euro
    Gesamt: 301 Euro


    Macht eine Differenz von 118 Euro


    Mein Einkommen: sagen wir mal 350 Euro Elterngeld / 175 Euro bei 24 Monaten
    AE Mehrbedarf: 100 Euro
    Job: 400 Euro
    Gesamt: 850 Euro (theoretisch 750, weil ja 100 Euro aus dem Job anrechnungsfrei bleiben sollten.) / 675 Euro bzw 575 bei Freibetrag 100 Euro


    Würden die jetzt sagen, da mein Enkommen die Differenz von 118 Euro übersteigt, liegt kein Anspruch vor?


    Nehmen wir mal an, ich beantrage UVG erst, wenn z.B. das Elterngeld ausläuft. Können die mich zwingen das sofort zu beantragen?



    Edith sagt: Frage wurde auch in einem Sozalleistungsforum gestellt :-)

    Einmal editiert, zuletzt von Sansirai84 ()

  • In einem Spinner und Paranoikerforum oder in einer ernstzunehmenden Community?





    ALLES ist vorrangig, auch UVG, also kann verlangt werden, dies zuerst in Anspruch zu nehmen.
    Falls du das nicht tust, ist es gesetzeskonform, es dir als fiktives Einkommen anzurechnen.


    Rechnest du mit alten Regelsätzen?


    Kind bis 6 Jahre: 224 Euro
    Mehrbedarf AE: 137,52 Euro



    So isses aktuell.

  • Huch, Tatsache. Ich hab mit alten Sätzen gerechnet. Aber immerhin mit erniedrigten UVG :-D


    Ja, es scheint mir tatsächlich so, dass ich das falsche Sozialleistungsforum ausgesucht habe. Bisher werd ich nur von einem Mitglied angeranzt wegen der Zeit vor dem Studium. Auf meine eigentliche Fragen bisher noch keine Antwort.

  • steht Dir nicht das erhöhte Kindergeld, und evlt. Wohngeld zu?
    ggf. könntest Du damit sogar besser stehen....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo Luchsie,


    also mir steht wohl auf jeden Fall Wohngeld zu weil der Alg2 Anspruch nicht gegeben ist. Vom Einkommen her würden wohl selbst die 400 Euro reichen, wenn der Wohngeldrechner sich nicht total verhauen hätte. Aber auch aktuell läuft ein Antrag mit meinen 440 Euro Alg1, der wohl auch durchgeht.
    Erhöhtes Kindergeld höre ich jetzt zum ersten Mal. Damit ist der Kinderzuschlag gemeint oder? Werd ich morgen mal schauen, wie da die Voraussetzungen sind, es sei denn, jamend hat sie hier aus dem Stegreif parat :D


    Aber erstmal dankeschön :-)

  • Kinderzuschlag funktioniert ganz ähnlich wie Wohngeld und Du findest auch Onlinerechner dazu.

  • Guten Morgen :-)


    So, hab mir das zum Kinderzuschlag mal durchgelesen und eine Berechnung gestartet. Im Grundsatz hab ich wohl auch Anspruch. Interessant fand ich, als ich parallel den Wohngeldrechner angeworfen hab, dass ich über 300 Euro Wohngeld allein schon bekommen könnte. Kann das denn wirklich sein? :hae:
    Wie wäre dass denn in der Theorie bei den Anträgen? Also für den Antrag auf KiZu brauch ich meinen Wohngeldbezug. Müsste ich denn dann, wenn ich sagen wir mal die vollen 140 Euro KiZu bekomme, den Bezug der Wohngeldstelle mitteilen und würden sie dann was verringern oder ist das eine vom anderen in der Richtung unabhängig?


    Fragen über Fragen aber ganz ehrlich, wenn ich irgendwie um einen Alg2 Bezug (für wen auch immer) drumrum komme, wäre mir das sehr recht. Vom AE Zuschlag mal abgesehen.


    Edith lässt am Rande mal fragen, ob irgendjemand die Untergrenze für Wohngeld kennt? Liegt die beim Alg2 Bedarfssatz ohne Mehrbedarf und KDU? Weil egal was ich eingebe, da kommt einfach nur immer mehr raus :D Ok, mit 100 Euro Einkommen hab ichs dann auch noch nicht versucht hihi

    2 Mal editiert, zuletzt von Sansirai84 ()

  • Zitat

    Wie wäre dass denn in der Theorie bei den Anträgen? Also für den Antrag auf KiZu brauch ich meinen Wohngeldbezug. Müsste ich denn dann, wenn ich sagen wir mal die vollen 140 Euro KiZu bekomme, den Bezug der Wohngeldstelle mitteilen und würden sie dann was verringern oder ist das eine vom anderen in der Richtung unabhängig?


    Die Frage hat sich erledigt. In einem anderen WG Rechner stand jetzt, das KG, KiZu und Elterngeld bis 300 Euro nicht berücksichtigt werden :tuedelue

  • Sooo, jetzt nochmal zum Verständnis die kleine Rechnung.


    Bedarf Kind
    Alg2 Regelsatz: 224 Euro
    Anteilige KdU: 210 Euro
    Regelbedarf: 434 Euro


    Einkommen Kind
    UVG: 117 Euro
    KG: 184 Euro
    Einkommen: 301 Euro


    Regelbedarf - Einkommen = Restbedarf 133 Euro


    Und diese 133 Euro würden jetzt durch den Kinderzuschlag ausgeglichen. Ist das so korrekt?

  • Hallo,


    du kannst leider nicht KIZ und Unterhaltsvorschuss von 133 Euro zusammen beziehen, denn bei KIZ wird der Unterhaltsvorschuss angerechnet.


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Hallo Igrainne,


    ja mittlerweile weiß ich, dass UVG beim KiZ als Einkommen des Kindes berechnet wird. Aber KiZ bleibt vielleicht als Möglichkeit bestehen, wenn der UVG ausläuft :-)

  • Hallo zusammen,


    ich würde das gern noch einmal aufgreifen.
    Bekommt man den Alleinerziehenden-Zuschlag unabhängig von anderem Einkommen?


    Ich bekomme etwas BAföG und für mich selbst noch Kindergeld...


    Viele Grüße,
    Sarah

  • soweit ich weiß, nicht. mein tipp: ab zur bafög- und sozialberatung eures astas, die haben mir ausgerechnet, dass ich mit wohngeld am besten fahr, da alg2-anspruch wohl eh nicht gegeben wäre. die sind meist aber sehr fit (bei uns juristen, die streiten sich zur not auch für dich ;)) und wissen genau, was dir zusteht und wie es am besten läuft.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"



  • Lies hier http://www.arbeitsagentur.de/n…ehrbedarfe-Studenten.html




    Zitat

    Eine allein erziehende Studentin kann deshalb nach § 27 Abs. 2 SGB II einen Anspruch auf einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 3 haben, wenn sie mit minderjährigen Kindern zusammenlebt und allein für deren Pflege und Erziehung sorgt. Der Mehrbedarf wird auch gewährt, wenn die Studentin einen Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG erhält.



    Da gibts auch nix zu streiten, das ist eindeutig. :wink

    Einmal editiert, zuletzt von purple ()