Zahlt JobCenter Zeitlich begrenzt die volle Miete der Wohnung? und was bekomm ich an Leistungen?

  • 600 euro SIND enorm wenig für eine mutter mit kind,
    die davon strom, telefon, kleidung, lebensmittel, hygiene, fahrtkosten, kita, freizeit und wasweißich bezahlen muss...


    schön für dich, wenn du es kannst, muss aber nicht jede können :rolleyes:


    finde ich nicht, zumal die kita ja deutlich weniger kostet, wenn man so ein geringes einkommen hat.


    um es mal so zu sagen: ich hab 200 mehr (plus 200, die auf 's sparbuch gehen, aber die zählen hier ja nicht mit rein) und davon zahle ich strom, telefon und co, kleidung, lebensmittel, hygiene, fahrtkosten, kita, freizeit und uni. ich habe keineswegs das gefühl, mich irgendwie einschränken zu müssen. lebensmittel sind bei uns ca 300 € monat (nur bio - geht also deutlich günstiger), strom, telefon und kita zusammen 110 €, hygiene vielleicht 15 € im monat, fahrtkosten ca. 30 €. da bleiben mir knapp 350 € für freizeit und kleidung - und ich schränke mich nirgendwo ein. beim kind erst recht nicht. für 150, die bei gleiecher rechnung bei ähnlichen ausgaben übrig sind, dürfte der schneeanzug halt keine 220 € kosten, aber das ist auch luxus. ich finde 150 euro für kleidung/freizeit vollkommen ausreichend.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • ALG2 soll auch keine Dauerlösung sein, ebensowenig ein Minijob. Ich arbeite TZ seit Sohn 3.5 ist, und jetzt endlich! werden meine Stunden aufgestockt. Mir würden 35h reichen, aber es sieht wohl eher nach VZ aus. Dann bleiben abzgl. Miete und einige anderer Fixkosten 1.500 Euro für uns. Kann ich mit leben. Und endlich mein Weihnachtsgeld verprassen. Als ich noch nicht gearbeitet habe, mußte ich auch mit 600-700 Euro klarkommen, das geht schon. Insbesondere dann wenn man nicht (täglich) zur Arbeit muss.
    Ja, ich weiß, das in einigen Städten die Jobsituation ausgesprochen schlecht ist. Aber Minijobs sind nunmal ein ganz großer Mist. In volkswirtschaftlicher Hinsicht und für einen selbst ebenso, wenn man langfristig plant. Das da irgendwann mehr draus wird kann man in 90% der Fälle knicken.

  • Nochmal, gaaaaaaaaaaaaaanz laaaaaaaaaaaaangsam:


    die Miete wird (derzeit noch ganz) übernommen, hieraus ersichtlich:



    Zitat

    Unterkuntfsbedarf mit anerkannter Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten in Summe von 400€ für mich und das gleiche für meinen Sohn.

    Allerdings solltest du dich schnellstens auf die Suche nach einer günstigen Wohnung machen, sonst wird es irgendwann wirklich eng.



    Und selbstverständlich wird Einkommen gegengerechnet, das ist doch kein Zuckerl.

  • Also beim überfliegen der zahlen kann ich auch sagen : Ja ! Da ist miete schon inbegriffen ..


    die qm spielen weniger eine rolle. hauptsache, die zahlen stimmen und du kommst nicht über die genannten 500 € . außerdem bist du alleinerziehend und hast somit einen anspruch auf 70 qm (2 personen 60 qm + alleinerziehendenbonus von 10 qm ) wenn die whg. also 75 qm hätte für 500 € ... denn geht das auch noch durch.
    google mal nach "KdU Tabelle + deinen stadtnamen) da steht alles genaustens aufgeschlüsselt drin .



    Falls dein Kind im Kiga ißt, kannst du über das bildungspaket Kostenzuschuss beantragen, dann bezahlst du nur noch max. 1 € / pro tag und der rest wird übernommen. (und du musst nicht zwingend tgl warm kochen )


    GEZ befreiung is am ende deines bescheides


    Kiga gebühren fallen weg


    ggf. gibt es in deiner stadt einen pass, den du mit alg2 beantragen kannst , damit könntest du vergünstigt ins schwimmbad , sonstige einrichtungen wie zoo etc pp (hier gibts das leider nicht :( )


    Du kannst bei der Tafel einen Ausweis holen und somit bei der Tafel einkaufen gehn . da bezahlst du 2 € und bekommst schon sehr viel dafür. bei mir waren es damals gute 2 tüten voll. wenn mehr geliefert wurde, sogar 3 einkaufstüten.



    Ich denke, es wird schon genug geholfen. ggf. hattest du vorher einen besseren lebensstandart, aber mit alg2 ist das nunmal nicht mehr ganz so möglich und wie schon gesagt wurde, es sollte eine notlösung sein .



    lg

  • Ich bin mir auch sicher, das die Miete schon inbegriffen ist im Bescheid.


    Du hast 1450 Euro für 2 Personen (1 Erwachsener , 1 Kind) zur Verfügung.
    Das ist sehr viel.


    Ich habe ein wenig mehr und wir sind 4 Personen, die davon leben müssen - ich stocke auch auf, bekomme seit Jahren keine Unterhaltszahlungen...


    Allerdings haben wir deutlich weniger Miete zu zahlen und unsere Wohnung ist für 4 Personen angemessen groß.


    Ich denke, das sollte der erste Schritt sein: Eine günstigere Wohnung zu finden.
    Du solltest Dir aber darüber im Klaren sein, das dann auch die Zahlungen vom Jobcenter entsprechend geringer werden.

  • Es steht doch groß und fett drin, daß die Miete berücksichtigt ist!



    btw: geht es bei den Kosten der Unterkunft und deren Angemessenheit weder um reine Qm-Zahl noch um die Kosten
    sondern um die Berechnung der Produkttheorie (google, bitte).


    Sie kriegt die komplette Miete von schlappen 800 Euro bezahlt und hat dann den Rest zum leben.
    Da muss man sich mit arrangieren oder mehr verdienen.


    Gesichert wird der festgesetzte Bedarf und nicht der gewohnte Standard.

  • Hallo,


    weshalb musst du ausziehen? das waren die Worte vom Jobcenter zu mir. wohne in einer 74 qm Wohnung 3 Zimmer mit meiner Tochter. Mein noch Mann ist im Juli ausgezogen und das Amt übernahmt die Miete für 6 Monate. sie meinten nur das ich dann 50 Euro nach diesen 6 Monaten Zahlen müsste mein Vermieter ist 20 Euro automatisch von der Kaltmiete runter da nur noch 2 Person im Haushalt leben.


    Das hört sich schwer an aber wen man sich einmal daran gewöhnt hat einfach weniger zu haben und damit glücklich zu sein kommt alles von selbst... :-)

  • weil sie mit der Miete ganz gewaltig über der angemessenen Grenze ist?
    Weil das aus dem Regelsatz nicht zu stemmen ist?

  • huhu ihr lieben da bin ich nach langer Abwesenheit wieder.
    Ich habe ein/zwei fragen.


    Ich habe ja vom JobCenter bis Feb. 2014 (also für 6. Monate) die Miete bewilligt bekommen.
    Ich habe nun in der abgelaufenen Zeit viele Anfragen an Mietobjekte geschrieben und leider immer wieder absagen bekommen.
    Darüber hinaus habe ich mich bei div. Sozial Wohnbaugemeinschaften angemeldet die natürlich einen Wohnberechtigungsschein voraussetzen.


    Diese habe ich auch gestellt als meine Unterlagen vom Jobcenter endlich fertig waren.
    Jetzt möchte ich natürlich keine enge Kiste und Stress haben, da ja bis Feb. 2014 nicht mehr so viel ist, aber ich immer noch auf den Wohnberechtigungsschein warte.



    Ist hier unter Umständen es noch gegeben das, dass Jobcenter die jetzige Wohnung weiter verlängert bis ich mein Schein und somit die Chance habe schneller eine kleine Wohnung von den jeweiligen Einrichtungen zu bekommen?


    Ich mein die Bearbeitung dauert und ich lag ja bis dato nicht auf der Faulen Haut. Habe die Ausdrucke von meinen Anfragen bzgl. Wohnungssuche an das Jobcenter gegeben, aber irgendwie Interessierte es die nicht... Bekomme wieder ein ungutes Gefühl.



    Letzte Frage:
    Ich arbeite bis mitte diesen Monats als 450€, danach wird mein Arbeitsverhältnis nicht verlängert. Muss ich hierzu beim Jobcenter die Information weiter geben?
    Immerhin würde mir dann dieses Geld fehlen... Was soll/muss ich hier machen?



    Bitte um Rat und vielen lieben dank euch



    liebe Grüsse


    :thanks:


  • Ist hier unter Umständen es noch gegeben das, dass Jobcenter die jetzige Wohnung weiter verlängert bis ich mein Schein und somit die Chance habe schneller eine kleine Wohnung von den jeweiligen Einrichtungen zu bekommen?


    Ich kann es mir zwar nicht vorstellen, aber da musst du wohl zum JC selbst und Informationen einholen bzw. schriftlich einen Antrag stellen. Das wird dir wohl hier so niemand beantworten können.

  • Hi,


    mittlerweile zahlt bei mir das Amt die volle Miete über das halbe Jahr hinaus, da ich nachweisen konnte, dass es solche Wohnungen, die die verlangen, bei uns gar nicht gibt. Es ist nicht ein einziges Mal eine Wohnungsbesichtigung zustande gekommen, da von vornherein klar war, dass sie zu teuer sind.


    Allerdings bin ich jobmäßig in einer anderen Situation: Ich bin in Elternzeit bis Anfang April 2014. Somit konnte ich denen auch vorrechnen, dass ein Umzug, Renovierung viel teuerer für sie wäre, als uns für den Rest der Zeit die volle Miete zu übernehmen.


    Dass ich nun wieder schwanger bin und dann nur ca. 6 Wochen arbeiten werde, wissen sie noch nicht, bin erst in der 8. Woche. Jedoch habe ich gesehen, dass ich dann kein Problem mehr habe, weil die Miete mit einer Person mehr, angemessen wäre.


    An Deiner Stelle würde ich den JC anschreiben, dass Du bisher zu ihren Konditionen keine passende Wohnung gefunden hast und sie fragen ,ob s ein Spielraum nach oben gibt?
    Hebe sämtliche Nachweise auf. In Deinem Fall könnte es schwieriger sein, dass sie die Miete weiterhin nach Ablauf der 6 Monate übernehmen.


    Wenn Du dann schließlich den neuen Bescheid mit Kürzung in Händen hälst, Widerspruch einlegen und sämtliche Beweise in Kopie anfügen

  • da ja bis Feb. 2014 nicht mehr so viel ist, aber ich immer noch auf den Wohnberechtigungsschein warte.


    Bei uns wird der WBS nur für eine bestimmte Wohnung ausgestellt.


    Sprich, erst Wohnung suchen, dann mit den Unterlagen des Vermieters WBS beantragen.


    L.G. Tani

  • Huhu hallo ihr lieben,


    hoffe ihr hatte einen schönen Weihnachtsfest.

    :essen



    Ich habe einen Frage,


    ich war bis Nov. auf 400€ Basis beschäftigt.
    Mein Beschäftigungsverhältnis wurde danach nicht mehr verlängert.
    Einen Nachweis das es nicht mehr Verlängert wurde habe ich ebenso wie ein Arbeitszeugnis.


    Da mir nun das Geld fehlt, muss ich zum Jobcenter und diese Mitteilen stimmt´s?
    Auf was muss/soll ich Achten? Mitnehmen an Unterlagen dachte ich an den Nachweis das es nicht mehr Verlängert wurde.


    Würde mich über Infos freuen und natürlich pie mal Daumen was ich Finanziell bekomme.



    Vielen dank.



    Sarwie


    :thanks:

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  • Mitzunehmen sind:
    Nachweis, dass Arbeitsverhältnis nicht verlängert wurde,
    Nachweis über den letzten Geldzufluss (Kontoauszug).


    Grob gesehen bekommst du:


    Regelsatz für dich + Regelsatz für Kind + Warm-Miete. Davon wird allerdings abgezogen:
    Kindergeld und Unterhalt, sowie sonstiges Einkommen abzüglich Freibetrag.