Zahlt JobCenter Zeitlich begrenzt die volle Miete der Wohnung? und was bekomm ich an Leistungen?

  • Hallo liebe Alleinerziehende Mütter und auch Väter,



    ich habe mich im Vorstellungsbereich kurz Vorgestellt.
    >KLICK<


    Ich habe zu meiner Aktuellen Situation ein Paar Fragen.
    Nun ich und mein Mann haben die Scheidung nach einem Jahr getrennt lebend eingereicht.
    Hierzu wird es denke ich mal ein zwei Monate dauer bis der Scheidungstermin kommt.


    Mein Mann ist seit zwei Monaten aus der Mietwohnung ausgezogen.
    Die Wohnung ist gekündigt.


    Nun war ich beim Jobcenter und hab nen Stapel Anträge ausgefüllt und abgegeben.
    Weiss jemand wie lange es dauert bis ich die Untersützung bekomme?
    Und was steht an Hilfe und Leistungen zu?


    Habe einen 4 Jahre alten Sohn.


    Eine Wichtige Frage ist die jetzige Mietwohnung. Da sie gekündigt worden ist, und ich nach Wohnungen schau aber bis dato nichts gefunden habe und die Kündigungsfrist bald erfüllt ist, wollte ich fragen ob hier der Jobcenter nicht auf 6 Monate die Volle Miete nicht übernimmt, bis ich eine passende 2 Zimmer Wohnung bekomme.
    Laut Jobcenter steht mir eine Wohnung mit bis zu 500€ und 61m² zu. Aber mom. find ich keine. Der Vermieter fürde neben der Kündigungsfrist ggf. verlängern und mich in der Wohnung wohnen lassen.


    Bin auf 400€ Basis Joben und bekomme KU vom KV.



    Tja das sind so meine Fragen die mir auf den Fingern gebrannt hatten.
    Sprich kann mir das Jobcenter bis auf weiteren die jetzige Miete der Wohnung zahlen? Quasi Volle Übernahme? auf 6 Monate oder generell wie lange?
    Die Dauer bis wann ich die Hilfe vom Jobcenter bekomme und wieviel?


    Würde mich sehr freuen wenn ich dazu ein paar Statemants von euch bekommen würde.



    PS: Die suche hier im Board hab ich genutzt aber so Fündig bin ich leider nicht geworden.. sorry wenn ich hier einen zweiten Themenbereich gestartet habe.



    LG
    sarwie

  • Das Jobcenter sollte die überhöhte Wohnungsmiete für 6 Monate übernehmen. Es ist aber auch wichtig, das du deine Suchbemühungen nachweisen kannst, z.B. Zeitungsausschnitte o.ä. Falls es doch noch länger dauert.
    Über das was dir "zusteht", sagt dir ein ALG2-Rechner mehr.
    Ca. 380,- Euro für dich, dann noch ein Betrag für das Kind, nach Alter gestaffelt, plus einen AE-Zuschlag.
    Davon abgezogen werden Kindergeld und Unterhaltsleistungen vom Vater, bzw. Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.
    Die 400,- Euro die du verdienst, werden auch zum Teil angerechnet. 100,- Euro sind frei und dann nochmal 20%. Es bleiben als noch 160,- Euro davon, als Extra.
    Kompliziert, oder :-)?


    Edit; Normalerweise müßte das JC relativ fix arbeiten, ist eben unterschiedlich, aber 1-2 Wochen sollte so im Rahmen liegen. Aber wenn dir Geld fehlt, kannst du auch hin und eine Art Vorschuss beantragen. Ist ja auch Urlaubszeit im Moment...

    Einmal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • Hi. sarwie: du warst beim Jobcenter, hast alles abgegeben. Hast du dort mal nachgefragt, wie es weiter geht, deine Fragen gestellt? Vermutlich hast du in diesem Moment nicht daran gedacht, weil zur Zeit alles doppelt kommt. Alles so neu und ungewohnt, das kann ich verstehen! Jetzt ist die Wohnung gekündigt. Alles schwierig, wenn man alleine ist. Trotzdem, frage nochmals beim Jobcenter nach, der Stadt, die auch Wohnungen vermitteln können, suche per Suchmaschine/deine Stadt eine Organisation aus, die dir helfen kann. Ich weiß nicht, wann du Antrag abgegeben hast, jetzt kommt u. U. auch noch Urlaubszeit dazu. Versuch auch selber aktiv zu werden, da ein paar Wochen schnell rumgehen. Viell. kennst du Leute, die dir noch einen Tipp geben können, da selbe Region? Mensch, viel Glück. Ansonsten Caritas & Co.., Daumen hoch, das wird schon..

  • Erstmal zum Umgang mit Behörden: niemals (nienienie) telefonieren.
    Es geht um die Beweiskraft (Unterlagen, Auskünfte, Meldepflichten), die dir dadurch fehlt.
    Deshalb immer nachweislich schriftlich kommunizieren.
    Schriftverkehr am allerbesten am Empfang abgeben und den Erhalt bestätigen lassen.



    ALG II ist eine nachrangige Leistung, bevor bewilligt wird, werden vorrangige Ansprüche geprüft.


    Die Kosten der Unterkunft werden maximal sechs Monate übernommen, ab dem Erhalt der Kostensenkungsaufforderung.
    Dann erhältst du nur noch die angemessenen KdU, kannst allerdings vom Regelsatz die Differenz zur tatsächlichen Miete selber zahlen.
    Aber Achtung: auf evtl Nebenkostennachzahlungen bleibst du dann sitzen.



    Dein Regelsatz beträgt 382.- Euro,
    Dein Kind erhält 224.- Euro,
    Alleinerziehendenmehrbedarf 137,52 Euro.


    Auf Erwerbseinkommen erhälst du den Freibetrag von 100,- plus 20 % vom Rest.
    Nachzulesen im SGB II, § 11 b.



    Dauer der Bearbeitung: ungewiss, je nach zu prüfenden Unterlagen.
    Rein rechtlich hat das JC gem § 88 SGG sechs Monate Zeit, wobei diese idR nicht erreicht werden.


    Vorschüsse sind beim Erstantrag schwer durchzukriegen (da erst überhaupt Ansprüche geprüft werden müssen), man
    kann es aber versuchen: SGB I, § 42.



    edit: mit dem Bewilligungsbescheid kannst du eine Befreiung von der Rundfunkgebühr geltend machen,
    ferner hast du für dein Kind Leistungen nach dem Bildungs-und Teilhabepaket zur Verfügung.

    Einmal editiert, zuletzt von purple ()

  • Hallo,


    mensch vielen Dank für die Antworten!


    Ok was mir so zu steht konnte ich mir in etwas errechnen.
    Ich werde wieder zum Jobcenter gehen und wieder Nachfragen wie der Stand meiner Unterlagen sind.
    Auch wenn die etwas zäh bzgl. Kommunikation sind. Sorry aber das letzte mal war es doch Hart was Umgang betraf...


    Kann/Soll ich hier dem Mitarbeiter mitteilen das ich aktuell nach Wohnungen schaue aber nichts finde und ich somit in der alten Wohnung bleiben muss? *Beweise bzgl. Wohnungssuche kann ich nachreichen (Ausdrucke aus Immoscout mit Telefonat, etc)


    Regelt das JobCenter dann mit dem Mieter alles ab?


    Mom. ist es mir wichtig das ich nen Dach über Kopf und meines Sohnes habe.
    Wie soll ich hier am besten vorgehen?



    Liebe Grüsse


    Sarwie

  • Wie schon geschrieben, das Amt zahlt maximal 6 Monate die volle Miete.
    Im Bescheid steht dann auch, wie teuer die Miete sein darf und wie teuer die Heizkosten sein dürfen.
    Daran kannst Du Dich bei der Wohnungssuche orientieren.
    Solltest Du keine "angemessene" Wohnung finden, mußt Du es dem Amt beweisen.
    Mir geht es momentan genauso, solche angemessenen Wohnungen gibt es nicht oder nur sehr selten.
    Ich werde jedenfalls bei Kürzung Widerspruch einlegen.
    Wenn Du willst, schreibe mir eine PN, ich kann Dir ein Forum empfehlen, die haben mir sehr weiter geholfen.

  • Hallo,


    ein Bescheid habe ich bekommen bzw. ein Infozettel in der hervorgeht bis wie weit ich mit der Kaltmiete gehen kann. Um die 500€ oder m² bis 60m²
    Meinst du das mit Bescheid?


    Aber das Zählt jetzt nicht für meine jetzige Miete oder? denn die is ja mehr wie 500€ Kalt und größer wie 60m²
    Wenn ich dich nicht falsch verstanden habe zählt diese bei neuer suche von Wohnungen richtig?


    PS: Wie sind denn so die Chancen bzgl. Alleinerziehende Mütter mit Kinder und erfolg bei Wohnungssuche?


    LG
    Sarwie

  • Hierzu wird es denke ich mal ein zwei Monate dauer bis der Scheidungstermin kommt.


    Da liegst du erst mal sehr falsch. Mindestens 5 Monate dauert es, wenn jeder zügig mitarbeitet und alle geforderten Unterlagen sofort einreicht, und kein Zugewinn vorliegt.


    Aber das ist nur nebensächlich.


    Zu deinen Fragen. Bis zu 6 Monate kannst du in der alten Wohnung bleiben, wenn ihre Kosten nicht angemessen sind. Danach wird die Miete nur anteilig bezahlt und den Rest musst du aus deinem Regelunterhalt leisten. Es sei denn du kannst keine angemessene Wohnung finden, was du aber belegen können muss.


    Man hat dir gesagt angemesse Kosten sind bis 500€ und 60 qm. Bei den Quadratmetern gibt es eine Toleranz nach oben von 5qm, was aber nebensächlich ist. Es ist die größe die dir auf jeden Fall zusteht, eine wesentlich kleinere brauchst du nicht zu nehmen. Das wäre für euch unangemessen.
    Das wichtige ist der Preis. Findest du z.B. eine Wohnung die 500€ kostet aber 80qm groß ist, so ist diese Wohnung angemessen.
    Kannst du nachweisen, daß es in diesem Preissegment keine Wohnungen bei euch gibt, so kann das JC auf Nachfrage einer 10% teureren Miete zustimmen. Wenn sich dann dort auch nichts findet darf sie sogar 20% drüber liegen, Es liegt an eurem Wohnungsmarkt vor Ort. Suche erst einmal nach Wohnungen in diesem Preissegment und wenn sich nach mehreren Monaten nichts finden läßt, dann such noch mal das Gespräch mit deinem Sachbearbeiter.


    Um später deine Bemühungen nachweisen zu können, sammele die Anzeigen für jede Wohnung, auf die du nachgefragt hast. (Adresse, qm, Kosten)

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • die wohnung kann bis zu 6 monate weiter bezahlt werden. findest du in dieser zeit keine wohnung die angemessen ist, wird die alte weiter bezahlt wie bisher. es sei dir daher angeraten deine sämtlichen bemühungen um wohnungssuche immer schrifltich zu führen. du bleibst nicht auf den kosten sitzen und die miete wird auch nicht gekürzt, wenn du nachweist das du keine wohnung angemessen findest.


    dein antrag wird in der regel innerhalb von 14 tagen bearbeitet. wenn du in schwierigkeiten finanzieller art bis, nimmst du den aktuellen kontoauszug aller bankverbindungen und bittest um vorschuss. den erhältst du in der regel auch.


    setz dich also nicht unter stress und such in ruhe damit du etwas angemessenes findest.

  • Hallo,


    echt ihr seit Spitze und nehmt mir doch etwas die Angst von mir...
    Aber heute habe ich von einer Bekannten die ich mal per Zufall kennengelernt habe als ich meine Anträge beim JC abgegeben hatte auf der Strasse getroffen.


    Sie meinte das Sie keine Hilfe zugesagt bekommen haben soll seitens JobCenter :wow:wow

    Ist sowas denn möglich?! Also kann das JC mir auch sagen "NÖ" zahlen nix! Das wäre ja ein schlag ins Gesicht. Was ich bekomme sind meine 400€ Basis Job Gehalt wobei das stark Variiert und nie und nimmer 400€ sind, sowie Kindesunterhalt vom Vater + Kindergeld, Miete zahlt Kindesvater bis zur Frist wobei er auch so ziemlich Finanziell Belastet ist.
    Kann mir das auch passieren, das ich keine der in den letzten Antworten genannten Hilfen bekommen würde? Hmm der Gedanke macht mir schon Angst. :(


    Würde mich freuen wenn ihr von euren Erfahrungen Berichten könntet


    :thanks:


    Grüsse Sarwie

    :bet:bet


    Einmal editiert, zuletzt von sarwie ()

  • Die Erfahrungen anderer nuetzen dir nix, denn das geht von dummem Geplapper ueber Paranoika bis hin zu erfundenen eigenen Heldentaten.


    Halt dich an deine Pflichten, reich geforderte Unterlagen zuegig ein, dann klappt es auch.
    Bei Unstimmigkeiten steht dir der Rechtsweg offen.

  • Die Erfahrungen anderer nuetzen dir nix, denn das geht von dummem Geplapper ueber Paranoika bis hin zu erfundenen eigenen Heldentaten.


    Halt dich an deine Pflichten, reich geforderte Unterlagen zuegig ein, dann klappt es auch.
    Bei Unstimmigkeiten steht dir der Rechtsweg offen.

    Eben das denke ich auch. Ich habe meine Unterlagen alles Ordnungsgemäß ausgefüllt und alles Eingetragen was die von mir wissen wollten z.B Kindesunterhalt, Kindergeld und mein 400€ Job.
    Ich werde nochmals zum JobCenter gehen und nachfragen was mit meinen Unterlagen nun los ist.


    Ebenso habe ich ein paar Wohnungen angerufen, die Leider weg bzw. der Vermieter keine Sozialleistungsempfänger akzeptiert... Ich werde die angerufenen Wohnungen ebenfalls mit bringen um zu zeigen das ich nach eine Wohnung suche was doch mit frust sich bestätigte.


    Aber egal, dank euch und eurer Hilfe werde ich es schaffen!


    Vielen lieben dank euch und dir liebe Andrea!


    LG Sarwie


    :thanks:

  • Also kann das JC mir auch sagen "NÖ" zahlen nix!


    so nicht-


    aber sie könnte Deinen Ex zur Zahlung auffordern... bzw. verlangen, dass Du das machst!

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)


  • so nicht-


    aber sie könnte Deinen Ex zur Zahlung auffordern... bzw. verlangen, dass Du das machst!

    ok,


    wir hatten das bzgl. TU. Er hat mir seine ausgaben offen gelegt und gezeigt was er dann noch über hat. Das sind so um die 700€ davon wird er mit wenn Miete rum ist etwas als TU geben.
    Naja er brauch ja auch Kohle um über die runden zu kommen und aktuell zahlt er doppelte Miete und danach so um die 150€ TU.


    Aber ich denke das es soweit nicht kommt. Hoff ich.
    Und was wollen die von meinem Ex (muss mich erst mal an das Ex gewöhnen) noch wollen?
    Ich mein er zahlt ja KU und das machen auch nicht "viele"

    :daumen



    LG


    Sarwie

  • Und was wollen die von meinem Ex (muss mich erst mal an das Ex gewöhnen) noch wollen?


    die werden einfach nachrechnen wollen :brille

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Die Erfahrungen anderer nuetzen dir nix, denn das geht von dummem Geplapper ueber Paranoika bis hin zu erfundenen eigenen Heldentaten.


    Halt dich an deine Pflichten, reich geforderte Unterlagen zuegig ein, dann klappt es auch.
    Bei Unstimmigkeiten steht dir der Rechtsweg offen.



    ....hüstel....


    an die TS: stell schon mal Antrag bei der GEZ (bzw... deren Nachfolgeorganisation) auf Befreiung der Gebührenpflicht. Bescheid des Jobcenters kannst du nachreichen. Befreiung gilt erst ab dem Monat der Antragseingangs....

  • Hallo da bin ich wieder.


    :strahlen



    Ich habe ein "kleines" Problem. :winken:


    Meine Unterlagen sind immer noch bei der bearbeitung und das Mietverhältnis
    endet bald. Der Vermieter signalisierte bereits zu Verlängern wenn er ein Bescheid
    seitens JobCenter bekommen würde, dass die Miete übernommen wird.


    Bekomme langsam ein ungutes Gefühl und würde gerne euch lieben Helfern
    unteranderem purple um Tipps bitten.
    Was kann ich tun um rechtzeitig die Verlängerung der Miete auf 6 Monate beim Jobcenter zu stellen
    oder bitten da es knapp wird... *seufz*


    Habe bis dato viele Anfragen auf Wohnungen gesendet die ich als Nachweis habe.
    Aber ich finde bzw. wollen die Vermieter keine, die Leistung in anspruch nehmende Mieter... *frust*


    Danke und LG


    Sarwie


    :flenn

  • "Verlängerung der Miete auf sechs Monate", so einen Antrag gibt es nicht.


    Ab Zugang der Kostensenkungsaufforderung läuft die darin genannte Frist, ab deren Ende werden nur noch die
    angemessenen KdU bezahlt.
    Reiche (nachweislich) deine vergeblichen Kostensenkungsbemühungen ein.


    Und dann leider abwarten, erst ab Zugang eines Änderungsbescheides (geringere KdU) kannst
    du den Rechtsweg begehen (Widerspruch, Klage).

  • Hallo zusammen und Hallo purple,


    purple ich danke dir für die Info.
    Meine Sorge ist das die Frist der Kündigung vor der Türe steht und ich immer noch keine Papiere vom Jobcenter habe...
    Der Vermieter sagt das er weiter Verlängern würde, aber er hierzu einen Nachweiss bzw. Bescheid will...


    Oh man ich weiss nicht mehr weiter... So langsam kommt Panik auf.
    Werde wieder zum Jobcenter gehen und nachfragen wie lang das noch dauert...
    Würde es denn nicht gehen wenn mein Vermieter beim Jobcenter anruft und mitteilt die jetzige Wohnung weiter zu Verlängern?


    Ich habe echt keinen Weg mehr wie wo was... Habe Angst auf der Strasse zu landen *

    :hilfe




    Zu guter letzt noch ein letztes Anliegen. Der KV Zahlt den vollen KU für unseren gem. Sohn. Kindergeld bekomme ich ebenfalls.




    Wie ist es mit dem Kindergartenbeitrag? Unser Sohn geht in einen Halbtagskindergarten. Wie ist es mit dem Beitrag? Wie/Wo kann ich hierzu einen Antrag zur Übernahme der Kindergartenkosten stellen? Sind ca. 90€


    Auch das Jobcenter oder Jugendamt? Und wie nennt sich diese Leistung o. Antrag.




    *seufz* danke vor ab und Drückt mir die Daumen....



    :thanks:

    Einmal editiert, zuletzt von sarwie ()

  • Geh persoenlich zum JC und leg ein Schreiben des Vermieters vor, das die Dringlichkeit anmahnt.


    Dein Vermieter hat gegenueber dem JC keinerlei Handhabe, er wird keine Infos bekommen.


    Nimm dir bitte einen Beistand mit zum JC.




    Fuer den Kitabeitrag wende dich (schriftlich und nachweislich) ans Jugendamt.