wo beginnt Umgangsvereitlung bzw. welche Pflicht habe ich?

  • Boh Leute, ich bin grad so geladen und wütend und traurig und aaarg, also nehmts mir nich krumm, wenn das hier etwas wirr wird.


    Situation ist folgende: Kind wird 5, ich ae seit 4,5 Jahren, Umgang die ersten 2 Jahre sehr mau, seit gut 2 Jahren "regelmäßig" einmal die Woche für 3 Stunden.


    Kv hat damals versucht, sich um den korrekten Unterhalt fürs Kind zu drücken (für mich hätt ich nie welchen in Anspruch genommen), nach viel hin und her habe ich dann die Beistandschaft eingerichtet, Unterhalt lief dann auch und Situation hat sich zwischen uns weitestgehend entspannt, Umgang lief, wenn auch wenig, zumindest einigermaßen regelmäßig und Kurze ging selten richtig gerne zum Papa, aber Theater wurd mit der Zeit weniger...


    Jetzt ist vor ca. 3 Wochen ein Umgangstag ziemlich missglückt, Kurze wollte partout nicht mit, Kv ist dann ohne sie gefahren, unglücklicherweise bekam er in der Woche drauf dann auch noch Post Vom Ja zwecks Einkommensüberprüfung, das Ende vom Lied war, er hat sich 3 Wochen nicht blicken lassen und muss nu 16 Euro mehr Unterhalt zahlen.


    Heute morgen dann Sms vom Kv, er wolle die Kurze heute abend holen, ohne Uhrzeit ohne irgendwas, ans Telefon ging er nicht, auf Sms nicht reagiert, tja halb sieben rief er dann an, ich komm die Kurze gleich holen. Wieder Drama, sie wollte partout nicht mit (is ja auch kein Wunder, so wenig wie er sich um sie bemüht...und dann noch 3 Wochen kein Lebenszeichen)


    Auf jeden Fall ist das Ganze dann ziemlich eskaliert, er wollte den Unterhalt um 50 Euro "runterhandeln", ansonsten würde ich ja sehen, was ich davon habe und überhaupt. Neben diversen Drohungen (das hat er auch schon getan, als ich damals die Beistandschaft eingerichtet hab, da hat er gdroht, das Sorgerecht zu beantragen, wenn ich die nicht abschaffe) und Beleidigungen (wusstet ihr schon, dass ich assozial und geldgeil bin und sowieso nicht mit Geld umgehen kann????) ist er dann schlussendlich irgendwann um sieben abgedampft, weil ich ihn dann doch drum "gebeten" habe, entweder jetzt endlich mit Kind den Umgang wahrzunehmen, weil sie doch bald ins Bett muss oder zu verschwinden.


    Sein Abgang war begleitet von den Worten: Dann komm ich morgen eben wieder.


    Sry und Leute, ich habe immer versucht, den Umgang zu fördern, hab die Kurze belabbert, wie tolls beim Papa ist und ihr versucht, das Ganze schmackhaft zu machen, hab ihn oft genug eingeladen, uns bei diversen Aktivitäten zu begleiten, versucht anzuregen, die Umgangszeit auszuweiten, alles wurde abgeblockt.


    UND JETZT??? ICH MAG NICHT MEHR.


    Es zerreisst mir das Herz, mein Kind dort aus tiefster Seele heulen zu sehen, weil es zum Umgang soll, während er beleidigt inner Ecke steht: ich bin es leid, mir schon den ganzen Tag den Mund fusselig zu reden, damit die Kurze doch gerne zum Papa geht; ich bin es leid, ihm hinterherzurennen, parat zu stehen, wenn er dann grad mal zwei Stunden über hat; ich mag mich nimmer beleidigen lassen, ich will das nicht mehr, es macht mich fertig und ne, sry.


    So, nun meine Frage: Wie entgegenkommend muss ich sein? Kann ich ihn zwingen, ne verbindliche Umgangsregelung zu unterschreiben und wenn er die Tage nich wahrnimmt, hat er Pech gehabt? Muss ich das Kind übergeben oder kann ich sonstwen dorthin stellen zur Übergabe? Kann ich dafür ne neutrale 3. Person vom Jugendamt für bekommen? Weil am liebsten würde ich mich da rausziehen aus der Nummer, das macht mich aber echt fertig. Darf er nu jeden Tag vor der Haustür stehen und Umgang einfordern oder darf ich irgendwann einschreiten (sprich die Polizei anrufen) und ihm das untersagen?


    P.S. Beratungstermin beim JA hab ich schon, allerdings erst in 2 Wochen und KV würde den Termin dort nie im Leben wahrnehmen, der ist schon ausgerastet, als ich heute vorgeschlagen habe, den Umgang auch übers Jugendamt regeln zu lassen, wobei das in dem Moment eh ziemlich abging...
    Sollte ich dem Jugendamt über Kv`s Verhalten was erzählen oder besser nicht? ich trau Kv jetzt alles zu...

  • Könnte der KV meiner Tochter sein... kann ich fast 1:1 übernehmen


    Bei unserem Gespräch mit dem JA haben die sogar auf einen Ungangsplan, den ich wollte und KV nicht, gepocht. Da es für das Kind wichtig wäre feste Papa-Zeiten zu haben und es sich bei den Kids dann auch einspielt und es zur Gewohnheit wird.

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

  • Hi ???,


    ich setze mich immer im Dezember mit meiner Ex für 30min in eine Bücherei oder ein Caffee. Wir haben jeder einen Kalender vom nächsten Jahr dabei und wir tragen alle Umgangs-Termine, Feiertage und Ferien ein. Klar ist das alles meine Initiative. Ich schlage eine wirklich faire Regelung vor, die auch genau so umgesetzt wird, wenn Ex keine bessere Idee hat. Und nach diesem Kalender findet Umgang statt. Genau dann und nicht anders. Wenn Ex nicht kann: Pech. :winken:


    Dieser Kalender hängt in unserer Küche und dient damit als Orientierung für meine Kids. Wie viele Tage noch bis zur Mama, kann ich am nächsten WE zu meiner Freundin oder bin ich weg, etc. etc. :frag


    Inzwischen bin ich im vierten Jahr AE und das Verhältnis mit der Ex ist mitlerweile ziemlich entspannt. Es läuft, wie man so sagt. Aber es läuft vor allem, weil diese Gradlinigkeit, Regelmäßigkeit, Stabilität und Verlässlichkeit dazu bei getragen hat. :daumen


    LG


    Flo

    Mein Traum: automatische Fabriken die alles produzieren was wir brauchen. Niemand muss arbeiten und alle haben Zeit für Kinder, Eltern und Freunde.
    Mein Alb-Traum: diese Fabriken gehören den Reichen und wir Menschen leben abhängig in Knechtschaft.

  • Da die TRagik in diesem Land ist, dass Kinder zum UET geschleift werden sollen ungeachtet ihrer Emotionen, da sie ja angeblich noch nicht in der Lage sind, entscheiden zu können zu welchen Menschen sie Kontakt haben wollen und UET hingegen zwar das Recht auf Umgang besitzen, aber nicht gezwúngen werden können, wirst du ihn nicht zwingen können, eine Umgangsregelung zu unterschreiben.
    Kind möchte Kontakt zum UET , UET möchte nicht = Kein Kontakt


    UET möchte Kontakt, Kind möchte nicht = Zwangskontakt


    alles zum Wohle der ET ( ach nein, war ja das Kindeswohl, worunm es ausschließlich geht ) :kopf


    Ich würde mein Kind nie zwingen, zum Glück würde mir das auch erspart bleiben, da UET und ich ausnahmsweise da einer Meinung sind.


    An deiner Stelle würd ich aber folgendes tun.


    Versuchen, zu erreichen, dass UET mit dir mithilfe einer neutralen Person vom JA bspw eine Regelung trifft. Event gehst du auch dorthin, und das JA vermittelt schriftlich?
    ( Falls das geht)
    R
    ausfinden, warum das Kind nicht mit dem Papa Zeit verbringen möchte und diesen Grund dann, wenn möglich beseitigen.


    Wenn du keine Übergabe machen kannst, willst, vielleicht gibts eine Freundin, Tante, liebe Nachbarin? Ich persönlich finde da allerdings, dass muss man sich abverlangen. Ich hätte, gerade, wenn das Kind nicht will, das Gefühl, ich würd mein Kind in der Situation allein mit seinem Kummer lassen.
    Das sind doch im Zweifel nur ein paar Minuten. Das macht alles zu dramatisch.

  • Hallo ???


    Kann ich ihn zwingen, ne verbindliche Umgangsregelung zu unterschreiben


    nein


    Muss ich das Kind übergeben


    nein


    oder kann ich sonstwen dorthin stellen zur Übergabe?


    Du kannst, musst aber nicht.


    Kann ich dafür ne neutrale 3. Person vom Jugendamt für bekommen?


    Das ist nicht so einfach


    Weil am liebsten würde ich mich da rausziehen aus der Nummer, das macht mich aber echt fertig.


    Dann tu das!


    Darf er nu jeden Tag vor der Haustür stehen und Umgang einfordern oder darf ich irgendwann einschreiten (sprich die Polizei anrufen) und ihm das untersagen?


    Selbstverständlich darfst Du ihm Platzverweis erteilen!
    Er stört Deinen Frieden und den des Kindes!


    Sollte ich dem Jugendamt über Kv`s Verhalten was erzählen oder besser nicht? ich trau Kv jetzt alles zu...


    Ja selbstverständlich solltest Du erzählen, warum Du der Hilfe und Vermittlung bedarfst.
    Deine Frage im Titel des Themenstrangs lautet "wo beginnt Umgangsvereitelung?"


    Die wichtigere Frage wäre aber "was ist die Konsequenz von Umgangsvereitelung?"
    Stell Dir diese Frage, dann bekommst Du die Antwort auf alle Deine Fragen, die Du während Deiner Schilderungen stellst.


    Die Konsequenz aus Umgangsvereitelung ist nicht Strafe, sondern dass jemand anderes als die Eltern den Umgang regelt.
    Dieser Jemand ist in der Regel ein Richter und wird präzise Zeiten definieren und Übergabemodalitäten.
    Falls Du Dich weigerst, die Übergabe selbst vorzunehmen weil dies konfliktbehaftet und deshalb zu Deinem und zum Schaden des Kindes wäre, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zumindest für eine Zeitlang eine Hilfe installiert werden: Betreuter Umgang oder eben betreute Übergabe.


    Benimmt sich der Kindsvater im Umgang mit dieser Hilfe auch wie eine offene Hose, wird auch das wieder Konsequenzen haben (für den Vater!).


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
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  • hm, Termin beim Jugendamt habe ich , fürchte nur, dass die Lage noch mehr eskaliert, wenn der KV Post bezüglich Umgangsregelung von dort erhält.


    Flo, so würde ich das auch gerne händeln, aber Kv ist nicht bereit, sich irgendwie festzulegen.


    Kind sagt, sie möchte nicht zum Papa, weil er sich dann sowieso anderweitig beschäftigt (telefonieren und Lappi) und sie sich dann dort die ganze Zeit nur langweilt. Klingt nich dramatisch, aber sie verweigert sich. und glaube, Kinder haben einfach ein gutes Gespür dafür, wer sich wie für sie interessiert. ( bei niemand anders macht sie Aufstand, bei Omas nich, Tanten und Onkel nich, meinen Freundinnen nich, ihren Freundinnen und deren Müttern nich, nur bei Kv. Und nein, grundsätzlich hätte ich absolut kein problem damit, dass sie bei Kv ist, weil hab sonst fast nie kindfreie zeit)


    Hm, grade Tel.-anruf von der Mutter von Kv bekommen, obwohl wir uns gegenseitig nich abkönnen, sind wir uns hier grad mal bei vielem ziemlich einig. Nun holt sie morgen die Kurze und bringt sie abends wieder, inwieweit kv sich die Kleine morgen dann nimmt, ist sein Bier. Ich habe ganz deutlich zu verstehen gegeben, dass ich KV hier nicht mehr sehen will und bei den Übergaben auch nicht mehr anwesend sein will.


    puuh, watn Stress für nix eigentlich, was ein volldepp.

  • Da mußt Du Dich jetzt durchbeißen. Setz ihm klare Grenzen und setze die auch mit aller Konsequenz durch. Andernfalls spielt er das mit Dir immer weiter, bis Du nicht mehr kannst. Solange Du alles mitziehst, was das JA will, kann der KV Dir wahrscheinlich nichts anhaben. Laß Dich nicht ins Boxhshorn jagen von dem Volldeppen. ;)

  • Auch wenn ich strikt gegen Umgangsverweigerung bin, aber was der KV hier macht geht so nicht. Ich würde (man höre und staune) ihm bis zum JA-Termin das Kind nicht mehr mitgeben. Für Umgangskontakte braucht ihr beide feste Regeln, woran sich jeder zu halten hat. Wie war jetzt nochmal mein Gedankengang??....


    Jetzt isses weg. Auf jeden Fall kann er nicht nach belieben Umgang einfordern, wie es ihm gerade in den Sinn kommt. Ist dasselbe, als wenn du ihm Umgang gewährst oder nicht gewährst wie du es gerade möchtest. Genau...jetzt hab ich's wieder...ist im dann fast das gleiche wie ne Umgangsverweigerung, nur andersherum.


    Der nötige Schritt dazu ist ja eingeleitet. Das ist das wichtige an diesem Punkt.


    Das andere, was ich mit dem JA besprechen würde ist, warum das Kind nicht zum KV möchte. Es möchte zu jedem hin, und ist alles kein Problem. Nur wenn KV das Kind abholt möchte es nicht, trotz gutem Zureden. Lass dich dazu auch beraten, was man da machen kann. Evtl., ob du selber mal das Kind fragen sollst, warum sie nicht möchte oder ob man da besser z.B. mal einen Kinderpsychologen zu Rate zieht. Das ist ja auf Dauer auch kein Zustand so und dem Kindeswohl nicht förderlich.


    Evtl. kann das JA eine Mediation vermitteln, damit in der Kommunikation mit dem Vater sich einiges entspannt. Dann wird das auch mit Übergaben besser, und der Vater kriegt mal vermittelt, daß Umgang und Unterhalt verschiedene Sachen sind.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


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  • Es gibt ja einen Unterschied zwischen Umgangsverweigerung und der Weigerung, zu springen wie ein anderer pfeift. Regelmäßigkeit und Zuverlässigkeit ist sehr wichtig für Kinder. Dass die Kleine irgendwann streikt, wenn er mal Hüh mal Hott macht, ist ja vollkommen klar.


    Ich sehe da keinerlei Probleme beim Jugendamt zu verargumentieren, dass weder dir noch dem Kind dieses "Hoppla, da bin ich!" zugemutet werden kann und wochenlanges Untertauchen ebenso wenig. Du brauchst eine klare, geregelte Umgangsvereinbarung und dein Kind offensichtlich auch. Du hast ja gar nichts gegen den Umgang. Es geht ja um das wann, nicht um das ob. Und es ist doch wirklich jedem nachvollziehbar, dass du, insbesondere mit einem kleinen Kind, auf Planbarkeit angewiesen bist, weil sonst das Chaos ausbricht.


    Wenn du da komplett entspannt um eine klare Umgangsregelung bittest und der KV rastet aus, weil er meint, er kommt und geht wie er will, wird ihm das Jugendamt schon erklären, dass es so nicht läuft. Je nachdem wie stark die Kleine inzwischen durch das Hickhack verunsichert worden ist, müsste man ja sogar über ein paar begleitete Umgänge nachdenken... aber das hat der KV ja selbst provoziert. Was will man dir da vorwerfen?



    Gruß,
    Tüftels

  • Das Kind leidet zwischen euch - will den einen nicht verlassen, merkt eure Spannungen. Abends ist zudem noch richtig übel.


    Wir hatten das ewig mit großer Heulerei.


    Sag ihm klipp und klar das du diese Situationen nicht mehr für das Kind möchtest.


    Ist eine Abholung im Kindergarten möglich ?

  • Borte schrieb: Kind möchte Kontakt zum UET , UET möchte nicht = Kein Kontakt


    UET möchte Kontakt, Kind möchte nicht = Zwangskontakt




    Ich finde genau das ist zum :kotz:wand:mussweg

  • Ja Umgang vom Kiga ist prinzipiell möglich, läuft eigfentlich auch so, wenn ich mittwochs arbeiten bin, da gabs aber auch schon das ein oder andere Theater. Und wenn Kv erst um halb sieben reinschneit, da hat unser Kiga schon lange zu, ja ziemlich verfahrene Situation. Nu hat Oma ( Mutter vom Kv) die Kleine grade abgeholt , sie ist auch gerne mitgegangen, mal gucken, was passiert, wenn sie nachher zum Kv soll, wir die Oma mir ja dann nachher eventuell berichten...
    Und wenn es da auch Drama gibt, darf die Wochen bis zum Termin die Oma weiterhin ihr Enkelkind holen und der Kv hat dann mal 2 Wochen Pech gehabt, weil dieses Mal hat er den Bogen echt überspannt...

  • jetzt faellt mir eine gute Frage ein,den Richter mal fragen ob er da gern waere?
    ??? :troest der ist für dich
    drücke euch beide daumen,das euch der gezwungene Umgang erspart bleibt


    Wo soll der Richter gerne sein?


    Ironische Fragen (wenn das eine sein soll) können ins (eigene) Auge gehen

  • UET möchte Kontakt, Kind möchte nicht = Zwangskontakt




    Ich finde genau das ist zum



    Dann muss man sich auch die Frage stellen warum dies so ist.


    Es soll ja BET geben welche dem Kind Einimpfen nicht mehr zum Umgang zu wollen.
    Dies kann der BET weil Kinder sowieso mit Trennungen Probleme haben und BET eben viel Zeit dafür hat.


    Man muss sich nun Fragen warum ein Kind nichts mit einem Et zu tun haben will. Dies ist nicht die regel sondern die Ausnahme. Sogar wenn Kind misshandelt wird liebt es seine Eltern noch.
    Deshalb wird versucht die Abneigung zu "hinterfragen" und es findet Umgang statt.
    Wenn Kind Abneigung gegen Schule hat dann muss es trotzdem hin.
    Abneigung gegen Schule ist noch eher verständlich als Abneigung gegen ET.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()


  • Umgangsablehnung würde ich auch hinterfragen - keine Frage.
    Abneigung gegen einen ET muss genau untersucht und hinterfragt werden (nicht nur vom anderen ET sondern von neutralen Personen).
    Kommen jedoch alle Beteiligten zu dem Ergebnis das es dem Kind schadet, dann finde ich es unmöglich das Kind dennoch hinzuzwingen.


    Aus meinem Zitat bezog sich auch eher darauf, wie leicht es ist als ET zu sagen "ich geh nicht mehr zum Kind"... In der ganzen zeit in der unser KV keinen Kontakt zum Kind hatte, hat ihn auch keiner gezwungen... das ist einfach sich aus der Verantwortung zu ziehen... Kind nicht sehen wollen, keinen KU zahlen das ist relativ einfach...


    Will dann ein Kind nach viellleicht jahrelangem nicht-kontakt nicht zum "Papa" dann wird es gezwungen...


    das finde ich falsch...


    Das hat nichts damit zu tun, dass es ET´s gibt die den Umgang um jeden Preis verhindern wollen, obwohl sich der andere ET immer engagiert hat... das sind 2 paar Schuhe


    Außerdem es mag Ausnahmefälle geben, da ist das Kind misshandelt worden vom ET und ich finde dieses Kind wieder zu diesem ET zu zwingen nicht in Ordnung.


    Ich würde mein Kind auch nicht in eine Schule schicken / zwingen / gehen lassen in der es dem Kind nicht gut geht, sondern eine andere Schule suchen.
    Aber man kann keinen anderen ET aussuchen, dass Kind muss mit den ET´s leben, die es nun Mal hat.

  • Endlich mal jemand, der es richtig sieht.


    Klar kann die Schuld beim BET liegen, aber tut es längst nicht immer und das kann nicht der Grundansatz sein, von dem man ausgeht. Zunächst muss das Kind Ernst genommen werden.


    Und wenn UET kommen und gehen können, wie sie wollen und das Kind hat sich dem dann zu fügen, dann wird wieder deutlich : Nicht "Das Kind hat ein REcht auf Umgang" sondern "UET hat REcht auf Umgang" wird praktiziert.


    Wie gut das wohl fürs Kind ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Borte ()

  • Aber man kann keinen anderen ET aussuchen, dass Kind muss mit den ET´s leben, die es nun Mal hat.


    Ein Kind kann das nicht. Mann/Frau soll sich jedoch vorher mal genau ansehen wem sie da ins Bett lässt. Ein Kind kann nicht einfach passieren.
    Im Nachhinein jammern ist zu spät. Sowohl für BET/UET als auch für Kind.




    Gesetze gehen eben immer von der Mehrheit aus. Man kann es nicht jedem Recht machen und hier ist es eben so das man eine Einzelfallentscheidung herbeiführen muss. Solange es die nicht gibt wird Kind gezwungen werden müssen.
    Zum Glück gibt es mehr Kinder die Intakte Eltern haben als anders rum.

  • Ein Kind kann das nicht. Mann/Frau soll sich jedoch vorher mal genau ansehen wem sie da ins Bett lässt. Ein Kind kann nicht einfach passieren.
    Im Nachhinein jammern ist zu spät. Sowohl für BET/UET als auch für Kind.


    Diese Argumentation finde ich persönlich völlig daneben.
    So nach dem Motto "Selbst Schuld"... Jeder ist für sein Leben sowieso selbst verantwortlich...
    Aber es ist ja bei den meisten kein one night stand... sondern eine jahrelange Beziehung, ein Kind entsteht, eigentlich etwas schönes und dann entwickeln sich manche Menschen (BET´s wie UET´s / Männer wie Frauen) auf ein Mal in eine völlig andere Richtung.
    Die Beziehung geht auseinander, was schmerzlich aber zu überleben ist und dann reagiert sich Ex über die Racheschiene ab.
    Nur so ein Bsp. meldet sich beim Kind nicht wenn er gerade "beschäftigt" ist, wenn er wieder mal Zeit hat sollen BET und Kind springen
    Unterhalt wird wenn nur nach Klageweg gezahlt und dann auch nur unter dem ewigen jammern der geldgeilen Ex
    etc etc
    solche Bsp. gibt es zahlreiche (auf beiden Seiten der Geschlechter wohlgemerkt)
    Da finde ich "vorher mal genau ansehen" sehr einfach gedacht... ich gehe einfach mal davon aus, das sich viele, wenn nicht die meisten Menschen überlegen mit wem sie ein Kind bekommen / wen sie heiraten... und schiefgehen kann es dann trotzdem ... dann sollten aber ALLE Erwachsenen auch so erwachsen sein den Trennungsschmerz irgendwann überwinden und dem Ex nicht ständig böses, Krankheiten oder sonst was zu unterstellen... das ist einfach nur ein Zeichen eines ganz ganz kleinen Selbstbewusstseins




    Gesetze gehen eben immer von der Mehrheit aus. Man kann es nicht jedem Recht machen und hier ist es eben so das man eine Einzelfallentscheidung herbeiführen muss. Solange es die nicht gibt wird Kind gezwungen werden müssen.
    Zum Glück gibt es mehr Kinder die Intakte Eltern haben als anders rum.


    Stimmt! Zum Glück!
    Und die anderen brauchen (!) Einzelfallentscheidungen und da dürfen weder Eltern noch Kinder zum Umgang gezwungen werden.
    (Wenn es intakte Eltern sind, finde ich, muss niemand zum Umgang gezwungen werden, dann kommt UET regelmäßig und gerne Kind holen und Kind geht regelmäßig und gerne zum UET)...
    Es gibt also vielleicht doch einige nicht so intakte Elternteile...


  • Das ist die Ausnahme und nicht die Regel denn wenn man Jahrelang mit seinem Kind zusammen war dann ist die Bindung sehr groß.