Vereinbarung mit anderer KM, darf KV keinen Unterhalt zahlen?

  • Der KV hat neben unserem Sohn noch eine Tochter. Mit der KM des Babys hat er wohl die Vereinbarung, dass er für sie nichts zahlen braucht. Ist das so rechtens? Ich hingegen habe ihn auf Unterhalt verklagt, weil ich den Mindestunterhalt möchte für unseren Sohn ( 225 Euro). Das JA hatte ihn damals schon 2 Mal in Verzug gesetzt. Er hat vor der Geburt seiner Tochter 216 Euro gezahlt, ab der Geburt dann nur noch 168 Euro. Ich habe dann die Sache dem Anwalt übergeben und die Beistandschaft gekündigt. Die Verhandlung ist am 23. 7. Der KV führt an, dass eine Mangelfallberechnung durchgeführt werden muss und er Unterhalt angeblich für sein 2. Kind auch zahlt und einen Autokredit von 226 Euro mtl. hat. Das Auto braucht er angeblich für die Fahrt zur Arbeit, da Arbeitszeiten so spät sind. So ein teurer Autokredit? Kommt er damit durch? Das ist doch nicht notwendig, da holt man sich ein kleineres Auto und/ oder macht niedrigere Raten. (Skoda Fabia Kombi). Außerdem, wie geht es, dass er wohl füs das 2. Kind anscheinend keinenn Unterhalt zahlen muss, weil die KM darauf verzichtet? Wie wirkt sich das auf unser Unterhaltsverfahren aus?

  • er hat ja definitiv 2 Kinder, für die er Unterhalt zahlen muss. Selbst wenn er mit der anderen KM eine Vereinbarung hat, dass er nicht zahlen braucht, dann bleibt das Kind aber dennoch unterhaltsberechtigt.


    Er hat also durchaus Recht, das zweite Kind anzugeben.


    Wie es sich mit der Autorate verhält vermag ich nicht zu sagen, eigentlich ist KU vorrangig zu zahlen.

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

  • Das ist ne ganz interessante Konstellation. KV bezieht sich einerseits auf den Mangelfall, da er für 2 Kinder Unterhaltspflichtig ist und andererseits gibt es mit der Kindsmutter des anderen Kindes eine Vereinbarung, daß der vom Unterhalt freigestellt ist.


    Was da bei Gericht raus kommt würde mich interessieren.


    Für mich persönlich gibt es da zwei Mögliche Ausgänge:


    1. Er wird dem anderen Kind auch Unterhalt zahlen müssen und wird zum Mangelfall oder


    2. Da er vom KU beim anderen Kind freigestellt ist, muss er für deins komplett aufkommen.


    Als 3. Alternative bleibt da, daß er vor Gericht damit durch kommt. Dies halte ich persönlich für eher unwahrscheinlich.


    Die Schulden sind definitiv von seinem Einkommen abzuziehen. Ich kenne sein Einkommen nicht, aber denke mal nicht, daß er deswegen zum Mangelfall wird. Da wird das Gericht dann eher ein bisschen an der Schraube Selbstbehalt drehen und den etwas mindern.


    Aber das sind, wie bereits gesagt, alles meine persönlichen Gedanken dazu. Was das Gericht entscheidet, kann etwas ganz anderes sein. Ich bin gespannt.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • wenn er das Auto wirklich benötigt um zu der Arbeit zu kommen mit der er den Unterhalt finanziert konnte es schon sein das er das anrechnen kann

  • Hallo,
    Ich verstehe es eher so, dass er für das Kind den KU zahlt und die Mutter auf den BU verzichtet. Auf KU verzichten darf man doch gar nicht, dachte ich?
    Grüssle vom Einhorn

    For one human being to love another, that is perhaps the most difficult of our tasks, the ultimate test and proof, the task for wich all other tasks are nothing but preparation. ~ Rainer Maria Rilke ~

  • Ich würde die Gerichtsverhandlung abwarten. Eines ist sicher, sollte der KV leistungsfähig sein muss er für beide
    Kinder Unterhalt zahlen.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Hallo,
    Ich verstehe es eher so, dass er für das Kind den KU zahlt und die Mutter auf den BU verzichtet. Auf KU verzichten darf man doch gar nicht, dachte ich?
    Grüssle vom Einhorn


    Doch, kann man vereinbaren. Das geht aber nur solange keine andere Stelle dazwischenfunkt. Wo kein Kläger da kein Richter. Sobald aber z.B. Harz4 beantragt wird, ist der KU einzufordern.


    Das ganze heißt dann aber nicht Verzicht, sondern man stellt den anderen von der Unterhaltspflicht frei. Sobald aber eine Unterhaltsforderung kommt, ist die gesamte Vereinbarung hinfällig.


    (Ich muss aber zugeben, daß ich das bis gestern auch nicht wusste. Drauf gebracht hat mich der Thread mit der Einmalzahlung als KU)

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    Einmal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • Na, ja, der Termin ist ja bald. Und Kredit-Sachen (wie Auto) fallen auch rein. Warte mal die paar Tage ab..

  • Mangelfälle werden besonders geprüft z.B. ob sie einen Nebenjob annehmen könnten, ob sie Kreditraten verringern können oder z.B. den Bus zur Arbeit nehmen könnte.
    Auch wenn er dem nicht zustimmt - kann er zur vollen Zahlung unter dem SB verdappelt werden - also abwarten...