Selbstständig machen und weiterhin keinen Unterhalt zahlen können- So einfach ist es also

  • Hallo ihr Lieben,


    ich bin einmal mehr höchst beeindruckt! Soeben rief ich wieder bei der Beistandschaft an, um Neuigkeiten bzgl. einer Unterhaltszahlung zu erfahren. Aktuell ermöglicht das Jobcenter dem KV in die Selbstständigkeit zu kommen und zahlt ein halbes Jahr bzw wurde dies für ein halbes Jahr bewilligt. Unser Kind wird weiterhin nichts erwarten können.
    Schon schlau... KV wurde kurz vor der Schwangerschaft arbeitslos und blieb es dann auch erst einmal. Zwischendrin arbeitete er ein Jahr. Da hat er jedoch erst nach 8-9 Monaten alle Unterlagen eingereicht und die Beistandschaft hat ihm netterweise alles gestundet. Dann hat er sich ca 1 1/4 Jahr krank schreiben lassen und jetzt wird er selbstständig.
    Ich gehe nicht davon aus, dass unser Kind von ihm jemals Unterhalt bekommt.



    Ich wünsche ihm, er verdient wenigstens so viel, so dass er immer knapp unter dem Selbstbehalt bleibt. *ironie off*

  • Tja, manchmal ist das so.


    Dafür muss euer Kind später nicht für den Unterhalt des Vaters aufkommen oder ihn unterstützen.

  • wenn er wegen seiner selbständigkeit nicht unterhalt zahlen kann,
    dann kann er verpflichtet werden sich einen job zu suchen UM
    unterhalt zahlen zu können!


    dafür wirst du aber einen anwalt brauchen!


    http://www.fr-blog.com/2010/04…hnung-fiktiver-einnahmen/


    Dann würde er sich wieder bemüht zeigen, aber leider keinen Job bekommen.
    Und den Anwalt müsste ich logischerweise bezahlen + evtl. Gerichtskosten. Deshalb scheue ich mich vor dem Schritt.

    Einmal editiert, zuletzt von Kinkerlitzchen ()

  • Das du dich da ärgerst verstehe ich, aber ich persönlich würde das anders sehen:


    Soll er doch keinen Unterhalt zahlen können, dann wird er immer der arme Schlucker bleiben.


    Sorum gesehen hört sich das doch viel besser an :)

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Das du dich da ärgerst verstehe ich, aber ich persönlich würde das anders sehen:


    Soll er doch keinen Unterhalt zahlen können, dann wird er immer der arme Schlucker bleiben.


    Sorum gesehen hört sich das doch viel besser an :)


    Ein armer Schlucker ist er gewiss nicht. Ich will gar nicht wissen, was er alles an Schwarzarbeit macht. ;)

  • Zitat

    dann kann er verpflichtet werden sich einen job zu suchen UM
    unterhalt zahlen zu können!


    so steht es geschrieben.... Nutzt nur nichts und wird kaum gemacht.


    Meine Exe ist seit 2002 Selbstständig und bezieht trotzdem Hartz4 und ratet mal was sie nie nicht gemacht hat??... RIIICHTIIIG Unterhalt gezahlt.


    Gezwungen wurde sie nie sich nen job zu suchen. Komischerweise hat sie aber immer für jedes der 3 Kinder zu Geburtstagen und Weihnachten IMMER 250-300 € für Geschenke.


    Ich habe nur 50€ über pro Kind und Anlass und ich gehe Voll Arbeiten. :motz::wand:heul

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.

  • Och Deaver, da kriegen wenigstens die Kinder ein Geschenk.


    Die Ex meines Freundes hat ihren Jungs das Letzte vor 2 Jahren geschenkt, dazwischen lagen nun Weihnachten, Geburtstage, eine Einschulung. Die nächste Einschulung kommt im September, da kommt garantiert wieder nix.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Noch viel einfacher gehts, wenn Dein Ex unter gesetzlicher Betreuung steht und dieser Betreuer, die EU- Rente beantragt. Dann ist er weder unterhaltspflichtig noch zahlungsfähig. :daumen

  • Und den Anwalt müsste ich logischerweise bezahlen + evtl. Gerichtskosten. Deshalb scheue ich mich vor dem Schritt.


    verdienst du zuviel um verfahrenskostenhilfe zu bekommen?


    selbst wenn du anwalt und gericht anteilig selber zahlen müsstest,
    hättest du die kosten nach ca. 3 mal unterhalt wieder raus...


    http://www.akademie.de/wissen/…in-kostenlose-rechtshilfe

  • Meine Exe ist seit 2002 Selbstständig und bezieht trotzdem Hartz4 und ratet mal was sie nie nicht gemacht hat??... RIIICHTIIIG Unterhalt gezahlt.


    Weil das hier so selbstverständlich klingt, dass jemand, der selbständig ist mit gleichzeitigem ALG2-Bezug, natürlich keinen Unterhalt zahlt, möchte ich mein Beispiel mal in den Raum werfen: Ich erfülle die ersten zwei Voraussetzungen und zahle trotzdem regelmäßig Unterhalt, auch wenn der momentan 200€ unter dem Mindestunterhalt liegt. Der Vater meines Sohnes war damit einverstanden, insofern kann ich also in Ruhe weiter meiner selbständigen Arbeit nachgehen, auch wenn ich damit keine Reichtümer erwirtschafte.
    Es geht also auch anders... ;)