Ich hatte letzte woche ein Gespräch mit dem JA , Meine Tochter geht alle zwei Wochenenden zu Ihrer Mutter, nun sagte mir der JA Mitarbeiter das ich dazu Gesetzlich verpflichtet sei meine Tochter auf meine Kosten zu Mutter zu bringen oder Abzuholen, sprich das wir uns die Kosten teilen........klar ist nach logischem denken auch die vernünftigste Entscheidung die Kosten zuteilen, was mich nun aber brennend Interessiert ist: nach welchen § bin ich dazu sogar verpflichtet?!? Denn man kann dafür auch Mehrkostenaufwand ( für Harz4 bezieher) Beantragen.
Wäre klasse wenn Jemand von Euch das weis und mir verrät
Danke schon einmal im Vorraus