neu hier :)

  • hallo,


    mein name ist nicole, bin 26 jahre alt und habe eine fast 5jährige tochter
    alleinerziehen bin ich nicht, der vater geht in der woche über auf montage also bin ich so halb alleinerziehend :)


    ich habe gleich n anliegen und hoffe ihr könnt mir helfen


    meine mutter hat den umgang mit meiner tochter eingeklagt und sie will das ich ihr meine tochter übers wochenende zu ihr in den haushalt gebe, was ich allerdings nicht möchte da der ehemann meiner mutter (nicht mein leiblicher vater) trinkt, krank ist, chollerisch und auch so haben sie früher meine erziehungsregeln nicht eingehalten und deswegen möchte ich nicht das meine tochter zu ihnen geht


    den umgang habe ich meiner mutter nie verboten nur das dieser halt in unserem wohnort stattfindet...bis jetzt ging es gut ca. 1 mal im monat war umgang


    nun will sie wieder vor gericht ziehen und bewirken das der umgang in ihrem haushalt stattfindet. das ganze zieht sich schon seit 2011


    nun meine frage: kann es passieren das sie doch meine tochter "bekommt" oder kann ich alleine bestimmen wo der umgang stattfindet und sie muss sich damit zufrieden geben?


    wäre schön wenn mir einer eine antwort geben kann :)


    danke schon im vorraus

  • Hallo Nicole,


    zuerst einmal ein herzliches Willkommen. Und gleich eine Entschuldigung. Ich habe deinen Thread in den Bereich Umgang verschoben. Da bekommst du jetzt mutmaßlich weniger Willkommensgrüße, aber vielleicht mehr Antworten auf deine Frage ...


    Deine (Stief)Eltern, zumindest die Mutter, haben bisher regelmäßig Umgang mit der Enkelin gehabt. Darum wird der Großmutter ein Gericht mutmaßlich auch weiter den Umgang erlauben. Damit musst du rechnen. Ob aber der Umgang so ausgeweitet wird, dass (gleich) eine Übernachtung ansteht, ist sicherlich diskussionswürdig.


    Ohne jetzt zu wissen, wie der großmütterliche Erziehungsstil ist: Kinder können das im Normalfall gut differenzieren und auch aushalten. Die andere Frage ist, ob du genau zu beschreibende Gefahren benennen kannst, die mit großer Wahrscheinlichkeit im Haushalt der Großeltern auftreten würden. Es ist wohl so, dass du den Beweis antreten musst, warum der Umgang so nicht gehen kann, wie das die Großmutter wünscht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Herzlich Willkommen ;)


    Laut meinem Kenntnisstand ist es so, dass die Grosseltern
    beweisen müssen, dass der Umgang dem Kindeswohl dient.
    Das könnte z.B. so sein, wenn eure Tochter in der Vergangenheit
    viel durch die GE betreut wurde und demzufolge eine innige Bindung
    an sie hat. Das Thema Erziehung ist ein heikler Punkt. Grundsätzlich
    liegt das Erziehungsrecht allein bei euch als Eltern. Die Großeltern sind
    hier außen vor. Allerdings muss man halt schauen, was es heißt, wenn du
    sagst, dass die GE eurem Erziehungsstil nicht folgen. Wenn die Kleine bei den
    Großeltern später in Bett geht oder mehr Süßigkeiten bekommt, wird es ein
    Gericht vermutlich nicht beeindrucken. Wenn da allerdings gravierende Erziehungsunterschiede
    zu Tage treten, womöglich noch in Verbindunf mit Aussagen gegenüber der Kleinen,
    dass es falsch ist, was die Eltern machen, haben die GE denkbar schlechte Karten.


    Übernachtungen in dem Takt, den sich die Oma da vorstellt, kann sie praktisch vergessen, es sei
    denn das Kind hätte bei ihr eine zeitlang gelebt.
    Auf ein /zwei festgelegte Tage kann sie hoffen - allerdings bei Wunsch eurerseits nur in eurem Beisein.


    LG
    Mami2511